Wir fragen den Senat: Erstens: Warum erteilte der Innensenator den Beamten beziehungsweise Beamtinnen des Landeskriminalamtes keine Aussagegenehmigung für die Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am 1. Dezember, wo die Mordserie der Zwickauer Neonazis thematisiert werden sollte?
Zweitens: Wer koordinierte zwischen den Ländern oder aus der Bundesregierung heraus das gemeinsame Aussageverbot für alle Landeskriminalämter? Drittens: Warum hält der Senat eine solche Deckelung von potenziell wichtigen Informationen für angemessen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zur Sitzung des Bundestagsinnenausschusses, welche am 30. November stattfand, waren die Präsidenten von sechs Landeskriminalämtern eingeladen. Das LKA Bremen gehörte nicht dazu. Eine Aussagegenehmigung war somit nicht erforderlich. Zu Frage 2: Die Minister der sechs betroffenen Länder haben sich entschieden, der Einladung zur Sondersitzung nicht zu folgen. Zu Frage 3: Da Bremen an der Entscheidung nicht beteiligt war, kann der Senat hierzu keine Angaben machen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Etaterhöhung des Landesamtes für Verfassungsschutz“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Vogt und die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Abgeordnete Vogt!
Wir fragen den Senat: Erstens: Warum wird das Budget des Landesamtes für Verfassungsschutz im aktuellen Haushaltsentwurf um fast 20 Prozent erhöht?
Drittens: Wie bewertet der Senat diese Erhöhung vor dem Hintergrund, dass im Haushalt des Senators für Inneres und Sport in den meisten Produktgruppen die Mittel gekürzt werden sollen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Wegen der laufenden Haushaltsberatungen kann der Senat die Fragen zurzeit nicht beantworten. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn ich eine Bemerkung machen kann: Das ist natürlich schon ein auffälliger Posten, und gerade angesichts der aktuellen Diskussion hätte ich da ein wenig mehr Transparenz erwartet.
Die dreizehnte Anfrage trägt die Überschrift „Polizeinotruf per SMS“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Frau Grönert, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welche technischen Voraussetzungen wären für eine Implementierung eines Notrufs über SMS, den Sprachbehinderte, zum Beispiel Gehörlose, für Notlagen benutzen könnten, erforderlich?
Welche Auswirkungen hätte die flächendeckende Implementierung eines Notrufs über SMS, bei dem auch der Erhalt einer Antwort über SMS erfolgen kann, auf den Landeshaushalt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es ist technisch nicht möglich, Notrufe per SMS an die Rufnummer 110 oder 112 zu senden. Hilfesuchende könnten über eine spezielle Rufnummer ihres Telefonanbieters eine SMS an die örtlich zuständigen Leitstellen aufgeben.
Zu Frage 2: Bei der Versendung einer SMS an die Leitstellen entstehen keine Kosten für den Landeshaushalt.
Zu Frage 3: Die Einführung eines dialogfähigen SMS-Systems in den Leitstellen ist nicht sinnvoll, da nicht sichergestellt ist, dass die SMS den Adressaten erreichen oder in einer angemessenen Zeit zugestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Ist Ihnen bekannt, dass in mehreren Bundesländern Polizeinotrufe bereits seit einigen Jahren über die Fax-Notrufnummer 110 abgesetzt werden können, also Alarmierungen von Fax zu Fax? Für Menschen, die nicht in der Lage sind, einen Notruf per Telefon zu tätigen, zum Beispiel Gehörlose, Taubstumme oder Sprachbehinderte, ist es wichtig, dass so etwas geschaffen werden muss. Oder sind Sie der Meinung, dass dies nicht der Fall ist?
Ich habe mich sachkundig gemacht, und was ich heute vorgetragen habe, ist das Ergebnis der Beratung mit der Polizei. Ich bin aber gern bereit, dieses Thema noch einmal weiter zu verfolgen und zu schauen, ob positivere Erfahrungen aus anderen Ländern vorliegen. Gegenwärtig ist das jedenfalls der Stand der Dinge.
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Lohse. Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Herr Senator Dr. Lohse, dass Sie die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten. Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die Große Anfrage zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen eingebracht, um die Situation der Zukunftsfähigkeit der Bremer Landwirte und den Umgang mit unserem beschränkten Flächenangebot zu beleuchten. Flächenverbrauch, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein neues Thema. Der Bundestag, der BUND, der Bauernverband und viele andere haben sich schon mit diesem wichtigen Thema beschäftigt, denn allein in Deutschland werden fast 100 Hektar Acker oder Grünlandflächen täglich bebaut oder versiegelt. Für diejenigen, die sich unter dieser Größe nichts vorstellen können, sage ich es noch einmal mit anderen Worten: 100 Hektar sind mehr als 120 Fußballfelder, die der Natur täglich verloren gehen; täglich 120 Fußballfelder weniger Erholungsraum, täglich 120 Fußballfelder weniger Lebensqualität und täglich 120 Fußballfelder weniger Artenvielfalt. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Flächen in unserem kleinen Stadtstaat nicht unendlich sind, macht es Sinn, sich mit dieser Thematik zu befassen und zu diskutieren. Allerdings möchte ich eines vorweg sagen: Verantwortlicher Flächenverbrauch heißt in unseren Augen nicht, dass man grundsätzlich keine Flächen mehr bebauen darf und stattdessen nur noch Naturschutzflächen ausweist. Verantwortlicher Flächenverbrauch muss nach unserer Meinung unter dem Motto stehen: „Handeln mit Augenmaß“. Darauf gehe ich aber gleich noch einmal ein. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wie sieht es jetzt in Bremen aus? Der Antwort des Senats konnten wir entnehmen, dass der Flächenverbrauch in Bremen leicht rückläufig ist. Damit liegt Bremen im Bundestrend, nicht besser und nicht schlechter. Man könnte jetzt ja erwarten, dass sich ein rot-grün geführtes Bundesland vom Bundestrend absetzt. Das ist aber nicht der Fall. Dieser Rückgang in Bremen ist ja nicht darauf zurückzuführen, dass unsere jetzige Regierung die Bebauung verstärkt in Baulücken und Industriebrachen vorantreibt. Nein, in Bremen wird überhaupt keine Bebauung mehr vorangetrieben. Das kann man auch in vielen anderen Statistiken deutlich erkennen. Deshalb fordere ich den Senat auf, sich aus haushalts-, aus wirtschaftlichkeits- und aus umweltpolitischen Gründen jetzt und in Zukunft um die Bebauung von Baulücken und Industriebrachen verstärkt zu kümmern.
Selbst wenn in der Antwort des Senats steht, dass man in der Besiedelung von Industriebrachen einen Schwerpunkt sieht, so glaube ich Ihnen das allerdings nicht, denn in der gleichen Antwort des Senats steht auch, dass es keine Erhebung über den Bestand von Brachen gibt. Wie, bitte schön, will man denn Schwerpunkte setzen, wenn man nicht einmal weiß, wie viel man hat? Das wäre ja so, als ob man auf dem Ozean herumfährt und keinen Kompass dabei hat. Das ist in den Augen der CDU-Fraktion keine verantwortungsvolle Flächenpolitik.
Da muss man nachbessern. Kommen wir jetzt einmal zu der Flächenpolitik im landwirtschaftlichen Bereich! Dazu muss man erst einmal wissen, dass die meisten Bremer Landwirte ihren Schwerpunkt in der Grünlandbewirtschaftung beziehungsweise der Milchproduktion haben. Ich möchte Ihnen erst einmal erzählen, womit diese Landwirte zu kämpfen haben. Der Verdrängungswettbewerb, der durch Biogasanlagen in anderen Bundesländern stark herrscht, betrifft die Bremer Landwirte nur zum Teil, weil das Dauergrünland in Bremen nicht ackerfähig ist und sie nur auf bewirtschafteten Flächen im Bremer Umland in diesem Fall davon betroffen wären. Der Flächenverbrauch durch das Wachsen der Stadt konnte durch die Erlöse beziehungsweise den darauffolgenden Neuerwerb von Flächen kompensiert werden. Was nicht kompensiert werden kann oder womit die Landwirte Probleme haben, ist der Flächenanspruch der Stadt für Kompensationsmaßnahmen oder für die Natura-2000-Gebiete. Zum einen ist es eine kalte Enteignung, die dazu führt, dass den Landwirten bei größeren Investitionen die Liquidität vor den Banken fehlt, und zum anderen sind es die oft nicht abgestimmten Bewirtschaftungsauflagen, die die Betriebe so stark einschränken, dass sie einen echten Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Kollegen haben.