Herr Abgeordneter, es ist Usus, dass man, bevor man die Rede beginnt, sagt: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Entschuldigung! Frau Motschmann, es geht uns nicht darum, weitergehende Rechte vom Flughafen einzuschränken. Es geht um Folgendes: Alle unseren wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass Lärm eine Ursache von Krankheiten ist, dass er ein Risiko für die Gesundheit darstellt. Wir haben bislang die Situation, dass Kosten, die durch Krankheiten verursacht werden, nicht in den Preisen abgebildet werden, ein Problem, das wir insgesamt in der Wirtschaft haben. Wenn wir jetzt diesen Punkt nehmen, der wissenschaftlich wirklich untermauert ist, dass ab 22 Uhr die Nachtruhe beginnt, dass also Lärm, der danach auftritt, ein größeres Risiko darstellt und auch potenziell höhere Gesundheitskosten verursacht, wenn wir diese Tatsache mit in den Preis einkalkulieren, dann sorgen wir dafür, dass ein Marktpreis tatsächlich Lenkungsfunktion hat. Deshalb sind wir schlicht und einfach auf dem Wege, bessere, ehrlichere Signale über den Preis zu setzen, denn bislang werden diese Kosten auf die anderen externalisiert. Das möchten wir nicht mehr. Wir gehen diesen Weg. Sie können versichert sein, dass wir nicht so blind sind und völlig überziehen und diesen Flughafen gefährden werden. Das werden wir nicht machen.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Debatte! Ich will noch einmal ein paar Rahmendaten in Erinnerung rufen, bevor ich dann auf die eine oder andere Zahl, die auch im Verlauf der Debatte gefallen ist, eingehen werde. Ich denke, das trägt ein großes Stück zur Einordnung der Fakten bei. Der Flughafen insgesamt ist unverzichtbarer Bestandteil unseres international verflochtenen Wirtschaftsstandortes, das muss man, finde ich, als ersten Punkt hervorheben. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zweiter Punkt, wir haben ein Gutachten zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens in Auftrag gegeben, aus dem hervorgeht, dass 6 646 Beschäftigte in Unternehmen am Flughafen, insbesondere aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt oder Dienstleistung, Flugsicherung und Ausbildung, tätig sind. Dort werden Güter im Wert von 1,46 Milliarden Euro produziert sowie 300 Millionen Euro Gehälter und Löhne gezahlt.
Diese Werte liegen deutlich über dem deutschen Durchschnittswert an anderen Flughäfen. Das hat vor allem etwas damit zu tun, dass um unseren Flughafen herum viele Industriearbeitsplätze existieren und er für die Unternehmen dort, aber auch für weitere bremische Unternehmen Start- und Landebahn ist. Wenn man sich den Erfolg der einen oder anderen Maßnahme, über die die Bürgerschaft in näherer Zukunft befinden wird, anschaut, muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass die Entwicklung des Luftverkehrs in Bremen dazu beigetragen hat, dass sich der Tourismusstandort positiv entwickeln konnte, insbesondere auch mit den bereits erwähnten Fluggesellschaften, die Touristen nach Bremen bringen.
Gleichzeitig ist es so, dass der Stadtflughafen mit der Nähe zur Innenstadt und der umliegenden Bevölkerung schon heute dazu zwingt, strenge Auflagen sowohl beim Lärmschutz als auch bei den Flugzeiten zu machen. Lassen Sie mich, weil ich das auch aus der öffentlichen Debatte in Bremen kenne, eines für mich, aber auch mein Haus und insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit befasst sind, hier ganz deutlich sagen und klarstellen: Die immer einmal wieder mitschwingende Behauptung, es würde sich bei der Genehmigung und dem Umgang mit Nachtflügen sowie Ausnahmegenehmigungen nicht an Recht und Gesetz gehalten, ist falsch und bisher durch nichts belegt worden.
Insofern bitte ich auch bei der Notwendigkeit, diese Diskussion zu führen, sich die Faktenlage genau anzuschauen, um die nötige Seriosität in der Argumentation und auch darum, dass nicht leichtfertig so getan wird, als würde der zuständige Beamte in meinem Haus Genehmigungen nach Gutdünken erteilen. Es gibt klare Kriterien, an denen er sich orientiert und nach denen insbesondere die Genehmigungen, die sich auf die Einschränkung beziehen, erteilt werden.
Wenn Sie sich anschauen, dass ein Großteil der sogenannten Nachtflüge zwischen 22 Uhr und 22.30 Uhr stattfinden, dann bezieht sich das insbesondere auf Flugzeuge, die nach dem Abkommen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation – ICAO-Anhang 16, Kapitel 3, international genormter Lärmstandard für vergleichsweise leise Flugzeuge – klassifiziert sind. Der Lärmstandard ist übrigens eingeführt worden, weil man gesagt hat, wir wollen Einfluss darauf nehmen, dass in Zukunft leisere Flugzeuge zum Einsatz kommen und damit die Beeinträchtigung für die im Umkreis wohnenden Menschen geringer wird. Das er
Wir haben, weil auch immer auf das Stichwort Homecarrier eingegangen wird, zwei HomecarrierLandungen, die, egal wie viele Homecarrier es in Bremen gibt, sich diese maximal möglichen Landungen teilen müssen. Wir haben Landung und Start eines Flugzeugs im Nachtluftpostdienst. Wir haben, und auch das entspricht genauestens dem rechtlichen Rahmen, in dem wir uns bewegen, die Benutzung des Flughafens als Not- und Ausweichflughafen, die Benutzung des Flughafens im Katastrophen- oder medizinischen Hilfsleistungseinsatz, Vermessungsflüge der DSF.
Darüber hinaus kann der Senator für Wirtschaft und Häfen, also die Behörde, in begründeten Fällen, insbesondere zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses, Ausnahmegenehmigungen erteilen. Der Punkt der Vermeidung erheblicher Störung im Luftverkehr ist klar definiert, alle benannten Punkte sind entsprechend definiert, die Folgen entsprechen den Kriterien. Nach diesen Kriterien werden dann die Entscheidungen in der Behörde getroffen.
Den Antrag von André Rieu, der in Bremen aufgetreten ist und gern eine Ausnahmegenehmigung haben wollte, haben wir abgelehnt, weil wir gesagt haben, prominente Personen können im Parkhotel absteigen oder in einem anderen Hotel, wunderbare Bedingungen!
Aber meine Damen und Herren, auch dort muss man zur Kenntnis nehmen, dass wir über Ausnahmefälle reden. Wenn ich höre, das ist ja eben in der Debatte gesagt worden, wir sollten uns an anderen Flughäfen orientieren, dann sage ich, das trifft, bezogen auf die Gebühren, zu. Das trifft auf die Frage, ich habe das eben an dem Thema ICAO-Standard beschrieben, zu, Anreize zu schaffen, Einschränkungen durchaus auch vorzunehmen. Gleichzeitig muss man aber zur Kenntnis nehmen, wenn man sich in dem Gesamtsetting der Nachtflugdiskussion bewegt, dass wir am Frankfurter Flughafen über 45 990 Flüge im Jahr, in München über 22 000, in Berlin, das ist hier angesprochen worden, über 10 700, in Düsseldorf 10 000, in Köln 33 000, in Hamburg 6 000, in Stuttgart 8 000, in Hannover 10 000, in Nürnberg 6 000 und in Leipzig 15 000 reden.
Wenn Sie sich dann im Vergleich dazu die Bremer Zahlen anschauen, verursacht durch Vulkanasche, Fluglotsenstreik, hartem Winter im letzten Jahr, was dazu geführt hat, dass es, ich habe es angesprochen, insbesondere in der Randzeit 22.30 Uhr bis 23 Uhr, aufgrund von Problemen im Umlauf, durch Verschiebungen, aufgrund von Vulkanasche zu einer Zunahme gekommen ist, dann bitte ich uns alle, mit der nötigen Zurückhaltung und Seriosität im Umgang mit den Zahlen an Maßnahmen zu arbeiten, die natürlich dazu beitragen, es für die betroffenen Bürgerinnen und Bür
ger akzeptabler zu machen. Das sage ich ausdrücklich. Ich will aber gleichzeitig auch darauf hinweisen, weil es an der Stelle, glaube ich, notwendig ist, dass der Bremer Flughafen als erster deutscher Flughafen innerhalb der vorgesehenen Fristen die EU-Lärmschutzverordnung Ende 2009 umgesetzt hat. Die EULärmschutzverordnung stellt einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen baulicher Art für Anwohner in einem bestimmten Radius um den Flughafen herum sowie bestimmte Lärmemissionen nach vorher festgelegten Grenzwerten, wenn sie erreicht werden, dar. Wir haben mit Beginn des Jahres 2012 dokumentiert, nach welchen Kriterien die Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, weil ich auch nie einen Grund gesehen habe, Ihnen da irgendetwas zu verschweigen. Gleichzeitig kann auch begründet werden, warum wir bestimmte Anfragen abgelehnt haben, und ich will damit auch deutlich machen – das wird im Moment auch schon dargestellt –, dass Abwägungsbegründungen vorgenommen werden, die dann auch entsprechend auf unserer Homepage nachzulesen sind. Wir werden Ihre Anregung, die sich auch bereits aus dem von der Koalition beschlossenen Koalitionsvertrag ergibt, nämlich ein Bonus-Malus-System für Starts nach 22 Uhr zu schaffen, mit der nötigen Sorgfalt angehen. Ich sage nämlich auch, ich weiß nicht, wer Lust hat, folgende Diskussion zu führen: Wenn die ersten drei verspäteten Maschinen, die eigentlich noch hier landen könnten, in Münster landen müssen und die Menschen dann mit dem Bus von Münster – um diese Uhrzeit fährt vermutlich keine Bahn mehr – nach Bremen fahren müssen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass viele, die im Moment schnell Forderungen stellen, nicht unbedingt in der ersten Reihe stehen werden. Wir müssen aber auch im Blick haben, dass dieser Flughafen insgesamt eine Bedeutung für die Region und für Bremen hat, dass wir die bestehenden Auflagen entsprechend einhalten, dass wir natürlich weiterhin daran arbeiten, das Umfeld zu verbessern. Insofern werden wir noch die eine oder andere Debatte – da bin ich mir sicher – über dieses Thema haben. Eines sage ich auch deutlich: Wir sollten nicht den Fehler machen, so zu tun, als könnten wir Nachtfluglärm schnell abstellen. Vor der Illusion warne ich in dieser Debatte und an dieser Stelle ausdrücklich. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/116 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Studierende wollen heute schneller studieren. Sie wollen innerhalb der Regelstudienzeit fertig werden, und zwar sowohl aus berufsbiografischen Gründen als auch aus Kostengründen. Das ist aber nicht voraussetzungslos. Eine Voraussetzung ist, dass sie angemessen betreut werden. Das heißt, dass zumindest die Hochschullehrerinnen und -lehrer ihre Sprechzeiten einhalten, und das heißt auch, dass Modul- und Abschlussarbeiten im Rahmen der Fristen korrigiert werden.
Insbesondere der zweite Punkt ist uns wichtig, schließlich kann die Verzögerung dazu führen, dass ein Abschlussmodul oder ein Anschlussmodul nicht angewählt werden kann, dass sich beim Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium Zeitverzögerungen ergeben können und dass ein Hochschulwechsel erschwert wird. Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Hochschullehrerinnen und -lehrer ein Interesse daran haben, ihre Studierenden gut und schnell durch das Studium zu bringen, und sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst sind. Dafür haben sie auch unsere vollste Anerkennung.
Ich möchte an diesem Punkt auch erwähnen, dass die Universität Bremen und die Hochschule für Künste – gestern ist es bekannt geworden – knapp zehn Mil––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
lionen Euro im „Qualitätspakt Lehre“ eingeworben haben. Dazu möchte ich sie zum einen von dieser Stelle aus beglückwünschen, zum anderen zeigt das auch, dass sie ein hohes Interesse daran haben, eine gute Lehrqualität anzubieten.
Allerdings gibt es auch unter den Hochschullehrerinnen und -lehrern immer wieder schwarze Schafe, die das leider nicht so genau nehmen. Das hören wir erstens immer wieder von Studierenden, und zweitens war das auch ein Thema in der Anhörung zur Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes in der letzten Legislaturperiode. Das Problem ist, dass sich Studierende in der Regel in dieser Beurteilungssituation von Prüfungen nicht trauen, sich dagegen zu wehren, aus Angst, die Korrektur der Arbeiten könnte dann noch länger dauern oder die Benotung schlechter ausfallen.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine nicht hinnehmbare Situation! Studierende müssen in der Regelstudienzeit fertig werden können, und sie dürfen keine Angst haben, sich zu beschweren, zumal das Recht in der Regel sowieso auf ihrer Seite ist. Deshalb wollen wir eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die in schwierigen Situationen vermitteln kann.
Wir glauben, eine Ombudsperson kann dabei eine wichtige Hilfe sein. Eine Ombudsperson muss neutral sein und die Anliegen von Studierenden und Angehörigen des akademischen Mittelbaus auf Wunsch vertraulich behandeln. Die Person sollte von den Studierenden vorgeschlagen werden, aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und -lehrer kommen und in der Hochschulleitung angesiedelt sein. Sie muss das Vertrauen der Studierenden und Hochschullehrerinnen und -lehrer gleichermaßen haben. Sie soll zeitnah einvernehmlich individuelle Lösungen finden, und sie soll dabei helfen, strukturelle Mängel, die durch das wiederholte Auftreten individueller Schwierigkeiten ersichtlich sind, abzustellen.
In zahlreichen nordeuropäischen und US-amerikanischen Universitäten hat man damit gute Erfahrungen gemacht. Der Ombudsmann der Universität Frankfurt, Christian Winter – er arbeitet mittlerweile ehrenamtlich –, sagt, dass man unbedingt eine Ombudsperson braucht. Das ist übrigens auch das, was ich von vielen ehemaligen Studierenden gehört habe, die dann gleich ihre eigene Geschichte dazu erzählen könnten.
Die Etablierung einer Ombudsperson ist sicher nicht die alleinige Möglichkeit, diese Art von Problemen zu bewältigen, aber es ist eine Möglichkeit, die weiterhelfen kann, damit Studierende rechtzeitig ihre Arbeiten korrigiert bekommen und zeitnah ihre Anschlusskurse besuchen, in das Masterstudium kommen oder eine Arbeitsstelle annehmen können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal mit Nachdruck die Wichtigkeit dieses Antrags betonen, es ist nämlich nicht allzu lange her, dass ich selbst Student an der Universität Bremen gewesen bin und auch akut selbst betroffen war. Wenn ich mich mit Blick auf den Ihnen vorliegenden Antrag an meine Studienzeit erinnere, so finde ich mich gleich in mehreren Situationen wieder, in denen meine Kommilitoninnen und Kommilitonen und ich dringend eine solche Ombudsperson benötigt hätten.
Zu meinen Studienzeiten waren Streitigkeiten an der Tagesordnung: mit Professoren über sich ständig ändernde Studienanforderungen, mit dem Prüfungsamt darüber, dass es sich doch bitte an die von ihm selbst vorgegebenen Fristen halten möge, oder mit anderen Personen oder Institutionen, von denen man als Student in irgendeiner Weise abhängig gewesen ist. Wir haben zu diesem Zeitpunkt immer scherzhaft gesagt, dass man nicht nur im eigenen Fach ausgebildet wird, sondern auch als halber Jurist oder halber Demokrat, weil man wirklich manchmal tagelang mit allen nur erdenklichen bürokratischen Mitteln beschäftigt war oder auch manchmal mit einer Sammelklage für seine Rechte einstehen musste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor: Alle, die einmal studiert haben, wissen, dass man als Student in einer gewissen Abhängigkeit von Personen und Institutionen an der Universität steht. Dies kann manchmal gravierende Folgen haben, wenn es zu Brüchen in diesen Verhältnissen kommt, weil mitunter auch die gesamte Karriere auf dem Spiel steht. Gerade an einer etablierten und gewachsenen Universität wie der Universität Bremen, an der mittlerweile über 20 000 Studenten studieren, kann es vorkommen, dass Einzelne in der Masse untergehen. Dies gilt auch zumindest für den akademischen Nachwuchs, also die Doktorandinnen und Doktoranden, sowie für die Lehrbeauftragten, die gar nicht in die Zuständigkeit des Personalrats fallen.
Jedes größere Unternehmen kennt und nutzt mittlerweile Anlaufstellen, an die man sich im Streitfall als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wenden kann. Damit sind nicht nur die Betriebsräte oder ähnliche unternehmensstrukturelle Organe gemeint, sondern auch externe, denn manchmal braucht man etwas anderes als den Betriebsrat beziehungsweise im öffentlichen Dienst den Personalrat. Manchmal bedarf es einer unabhängigen Person, deren Aufgabe allein darin besteht, im Rahmen einer Schnittstellenfunktion zwischen Management auf der einen Seite und Basis auf der anderen Seite zu vermitteln, dort Koordinierungsarbeit zu leisten und konstruktive Lösungen gemeinsam mit dem Management und der Basis zu erarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat auch etwas mit Effizienz zu tun, da strukturelle Mängel bezüglich der Studienbedingungen oder bezüglich der Arbeits- und Forschungsbedingungen eher aufgedeckt und eher Gehör finden werden und weil Management und Basis mithilfe einer solchen Ombudsperson zielgerichtet und gemeinsam an Verbesserungen arbeiten können.
Wir Sozialdemokraten sowie die Fraktion vom Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb bereits vor Monaten Stellung bezogen und dieses Anliegen in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Damit möchten wir Ungerechtigkeiten abstellen, denen sowohl Studierende als auch Promovierende und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen ausgesetzt sind. Wir möchten einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass die Studienbedingungen in unserem Land verbessert werden.
Dabei – das möchte ich noch einmal betonen – ist uns auch klar, dass es bereits viele Einrichtungen und Ämter an den Hochschulen gibt, die sich um die Belange der Studierenden kümmern. Hier ist aber zu prüfen, ob diese Angebote überhaupt ausreichend bekannt sind, ob es Überschneidungen gibt, ob es vielleicht sinnvoll ist, bestehende Angebote und Anlaufstellen an den Hochschulen zu bündeln, wie man solche von uns vorgeschlagenen Lösungen möglichst innerhalb der bestehenden Ressourcen finden kann und ob beziehungsweise wie sinnvoll es überhaupt ist, eine solche Ombudsperson einzusetzen.