Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Deputationen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22. Juni 2011 Drucksache 18/2 1. Lesung
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über die Deputationen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 29. Juni 2011 Drucksache 18/5 1. Lesung 2. Lesung
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Wir haben in Anlehnung an unseren Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Einbeziehung der Menschen in die Ausschüsse, die nicht Mitglied der Bürgerschaft sind, einen ähnlichen Entwurf für die Frage der Deputationen verfasst. Aus zwei Gründen ziehen wir diesen Antrag jetzt zurück: Er passt formal nicht mehr, wir haben jetzt einen neuen Gesetzentwurf, und da gibt es keinen Paragrafen 11, also ist es aus formalen Gründen unseres Erachtens nicht mehr notwendig, darüber abzustimmen. Wir werden eine ähnliche Passage zu gegebener Zeit, zugeschnitten auf das neue, wahrscheinlich zu verabschiedende Gesetz über die Deputationen einbringen. Somit brauchen wir über diese Angelegenheiten heute meines Erachtens nicht mehr zu diskutieren.
Inhaltlich halte ich es nach wie vor für richtig, mehr Menschen einzubinden, die nicht Mitglied der Bürgerschaft sind, und ihnen sowohl ein Rede- als auch ein Antragsrecht in Deputationen und Ausschüssen zu geben. Ich teile nicht die Ansicht, dass Betroffene bei Dingen, die sie angehen, nicht mitreden dürfen. Ich teile immer noch die Ansicht, dass Betroffene von Lärm, Straßenbau und so weiter relativ frühzeitig in solche Prozesse einbezogen werden sollen. Dessen ungeachtet werden wir aber einen Versuch unternehmen, diese Dinge noch einmal auf den Punkt zu bringen, wenn wir das neue Gesetz haben.
Zu dem neuen Gesetz möchte ich an dieser Stelle kurz Folgendes sagen: Grundsätzlich sind wir mit der Idee, dass wir die Deputationen nicht mehr namentlich aufrufen und einzeln beschließen, sondern dass in diesem Gesetz praktisch gesagt wird, die Bürgerschaft richtet Deputationen ein, einverstanden. Das haben wir auch in der interfraktionellen Besprechung signalisiert. Mit der Tatsache aber, dass wir in Paragraf 1 wieder eine Inkompatibilitätsregelung aufgenommen haben, sind wir eher nicht einverstanden, und deswegen werden wird uns bei diesem Gesetz enthalten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deputationen sind in Bremen ein Wunschkind der Verfassung. Sie begleiten Bremen seit über 250 Jahren. Sie sind eine Besonderheit! Dass man sachkundige Bürger in die Kontrolle der Verwaltung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
einbezieht, gibt es auf Gemeindeebene häufiger. Dass man sachkundige Bürger über Deputationen in Parlamentsarbeit einbeziehen kann, ist eine Bremer Besonderheit. Die SPD hält das Prinzip der Deputationen für ein unverzichtbares Prinzip der Bürgerpartizipation, und deshalb soll es auch in Zukunft bei Deputationen bleiben.
Das Gesetz, das wir zusammen mit den Grünen vorlegen, versucht im Wesentlichen, Rechtsvereinfachungen zu betreiben. Die wesentliche Funktion ist, dass die Einrichtung neuer Deputationen nicht mehr per Gesetz beschlossen werden muss, sondern durch einfachen Beschluss der Bürgerschaft beschlossen werden kann. Ferner wird in diesem Gesetz noch einmal klargestellt, dass Deputationen eine Doppelfunktion haben. Sie sind zunächst einmal Verwaltungsausschuss, sie können von der Bürgerschaft aber – wie jeder andere Parlamentsausschuss auch – mit einem entsprechend fachlichen Auftrag versehen werden. Gesetze können dorthin überwiesen werden, und Berichte können der Bürgerschaft direkt erstattet werden. Der dritte Punkt in diesem Gesetz ist, dass wir die Neuregelung hinsichtlich der Entschädigung für Deputierte treffen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Abgeordnetenentschädigung vereinfacht, wir haben alle Entschädigungstatbestände zusammengestrichen und pauschaliert. Das war gut so, das ist überfällig gewesen! Das haben wir jetzt auch bei den Deputierten gemacht, wir haben allerdings einen anderen Weg gewählt: Wir pauschalieren nicht am oberen Ende und sagen, das soll versteuert werden, sondern wir sagen, das, was bisher allgemein als steuerfreie Aufwandspauschale anerkannt gewesen ist, sollen Deputierte in Zukunft weiterhin steuerfrei erhalten, alle anderen Entschädigungstatbestände fallen weg. Das halten wir im Wege der Pauschalierung für angemessen, vor allen Dingen, wenn man sich die Entschädigungsregelungen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven anschaut. Wir glauben, dass wir Ihnen hier mit dem Gesetz etwas vorlegen, das das Deputationswesen im Grundsatz erhält, weiterentwickelt und zeitgemäß macht. Ich werbe dafür, diesem Entwurf zuzustimmen! – Danke! (Beifall bei der SPD)
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die notwendige Zeit für die Aussprache zum Gesetzentwurf nicht unnötig verlängern. Der Kollege Tschöpe hat die wesentliche Motivation und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Deshalb nur einige Bemerkungen! Es ist eigentlich, soweit mir das als Nichtjurist geläufig ist, ein guter Brauch, dass Gesetze nur dann geändert und beschlossen werden, wenn auch tatsächlich eine Notwendigkeit dafür besteht, das heißt, wenn man ein Problem hat, das man mit einem Gesetz auch tatsächlich lösen kann. In der Vergangenheit war es aber so: Hätte man beispielsweise – das ist jetzt ein gegriffenes Beispiel – eine Deputation für Kinder und Jugendliche gehabt und beschlossen, sie in Kinder- und Jugendlichendeputation umzubenennen, hätte man das Deputationsgesetz in zwei Lesungen ändern müssen. Dafür ist ein Gesetzgebungsverfahren eigentlich nicht da.
Ein Gesetzgebungsverfahren ist ein hoheitliches Recht, das wahrgenommen wird, um zentrale Aufgaben und Angelegenheiten des Staates zu regeln. Deswegen finde ich es völlig angemessen, dass wir nun einen allgemeinen Beschluss in Paragraf 1 haben, der uns ermächtigt, Deputationen qua Bürgerschaftsbeschluss – der muss ja immer noch ordentlich mit einer Mehrheit in der Bremischen Bürgerschaft zustande kommen – einzusetzen, die Anzahl der Mitglieder festzulegen und in einer Anlage dann die Mitglieder der Deputation aus den Fraktionen aufzuführen. Das ist, glaube ich, der richtige Weg. Dabei sind wir flexibler, das ist ein gewisser Bürokratieabbau, und im Grunde genommen hatten wir uns auf diesen Punkt ja auch schon verständigt.
Es wird auch in dieser Legislaturperiode bei der etwas ungewöhnlichen, aber mit unserer bremischen Verfassungsbesonderheit, wie ich finde, gut zu erklärenden Dualität zwischen Parlamentsausschüssen und Deputationen bleiben. Es ist in Tat so, dass wir als Kommune Bremen auf kommunaler Ebene die Verwaltungsausschüsse auf jeden Fall brauchen und es dann auch im Einzelfall Sinn macht, im Land eine Deputation anzuschließen. Ich finde, dieser Mix, wie er in den vergangenen Jahren entstanden ist – ich sage den Satz gern erst zu Ende –, hat sich eigentlich bewährt. Ich finde, dass wir hier auch auf eine gute Tradition zurückblicken, und deswegen bleibt es bei dieser Mischung aus Parlamentsausschüssen und Deputationen.
In Paragraf 7 wird die Aufwandsentschädigung geregelt und die Höhe von 430 Euro festgelegt. Bekommen wir da nicht ein ähnliches Problem wie mit der Anzahl der Deputationen? Wenn wir einen Euro mehr geben wollen, müssen wir das Gesetz ändern. Das entspricht nicht ganz der Logik, die Sie vorhin berechtigterweise vorgetragen haben, nämlich dass man ein Gesetz so gestaltet, dass man nicht jedes Mal, wenn man eine Kleinigkeit ändert, einen neuen Gesetzesentwurf beschließt.
Das finde ich erst einmal nachvollziehbar. Ich wüsste jetzt nicht, warum man es so bald wieder ändern sollte. Es gab bei dem Namen und bei der Einsetzung von Deputationen, glaube ich, sehr viel mehr Änderungen in der Vergangenheit als bei diesem Betrag. Grundsätzlich haben Sie aber recht, und vielleicht kann man das dann ja an der Stelle in zukünftigen Beratungen noch berücksichtigen. Vielen Dank für den Hinweis, der Logik nach haben Sie recht!
Im Weiteren ist die Anzahl der Deputationen und die Zahl der Mitglieder dann von diesem Haus festzulegen, darüber gibt es ja schon Verständigungen.
Nun zu der Frage der Rolle, der Anzahl und der Vergütung der externen Deputierten! Ich finde nicht, dass wir es hier mit einem großen Politikum zu tun haben. Wir haben in der Vergangenheit einfach auch aus der Erwägung heraus, dass wir an allen möglichen Ecken und Enden ein wenig kürzer treten, die Anzahl der Deputierten schon mehrfach reduziert. Wir waren am Schluss bei 50 Deputierten. Die Koalition ist mit der Vorlage, man könnte 20 externe Deputierte einbeziehen, in die Gespräche hineingegangen, die CDU hatte eine Vorstellung von etwa 40 Deputierten. Heute sind wir bei 30 Deputierten gelandet. Das finde ich auch angemessen. Damit sind Bürgerinnen und Bürger in den Deputationen, glaube ich, immer noch in angemessener Weise, so wie es der Geist der Deputationen ist, vertreten.
Zu der Aufwandsentschädigung! Ich finde, dass man zwei Vergleiche ziehen muss. Der eine Vergleich ist in der Tat die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven, und der andere Vergleich sind die Beiräte in der Stadt Bremen. Es ist natürlich so, ohne jetzt den Deputierten in irgendeiner Form zu nahe zu treten: Es ist eine ehrenamtliche und sehr begrenzte Tätigkeit, die, wie ich finde, sehr verdienstvoll ist und auch die nötige Aufmerksamkeit verdient, aber wir haben natürlich Beiratsmitglieder in der Stadt Bremen, die, wenn sie in mehreren Ausschüssen sind, wenn sie möglicherweise noch Beiratssprecher sind, einen enormen Zeitaufwand als ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker haben und als Beiratsmitglie
Wir haben es hier mit Deputierten zu tun, die maximal eine Deputationssitzung im Monat haben, die vielleicht dann noch hin und wieder zu Fraktionssitzungen kommen oder auch zu Arbeitskreissitzungen, aber es dürften doch nur wenige Sitzungen im Monat sein, und ich finde eine pauschale, steuerfreie Vergütung von 430 Euro in diesen Zeiten absolut angemessen. Ich glaube, dass es in der Relation zu unseren Beiratsmitgliedern, zu unseren Freundinnen und Freunden aus Bremerhaven, die in der Stadtverordnetenversammlung sitzen, und auch zu sonstigen Beispielen in Kommunen, die wir kennen, durchaus eine Aufwandsentschädigung ist, die angemessen und fair ist und die wir heute, so ist unser Vorschlag, festlegen sollten.
Es gab im Vorfeld auch gerade durch den Kollegen Röwekamp den Hinweis, dass es da auch, wenn man die ganzen Sondertatbestände abschafft, zu der einen oder anderen Komplikation kommen könnte. Ich habe mir das angeschaut, und ich teile diese Meinung nicht. Ich finde, die Tendenz, die wir im Abgeordnetengesetz ja auch gemeinsam beschlossen haben, richtig, nämlich zu sagen, Sitzungsgelder, Extravergütungen für dies und das sollten wegfallen und es sollte eine klare, transparente Aufwandsentschädigung geben.
Ich glaube, dass es genug Beispiele gibt – wir haben uns das in der Kürze der Zeit auch noch einmal angeschaut, Herr Kollege Röwekamp! –, in denen es gerade auch in vielen Kommunalparlamenten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gibt, ohne dass es Probleme mit der virtuellen Hineinrechnung der Erwerbs- oder Verdienstausfallpauschalen gibt, sondern dass das als Aufwand anerkannt ist. Daher glaube ich, dass wir sowohl für die Freie Hansestadt Bremen als auch für die Damen und Herren, die sich jetzt als Deputierte zur Verfügung stellen werden, eine vernünftige, faire Lösungen gefunden haben, und ich bitte darum, das Gesetz heute so zu verabschieden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere sehr, dass wir – ich gehöre dem Parlament seit 1991 an – das erste Mal keinen interfraktionellen Konsens über dieses Thema gefunden haben. Das bricht mit einer langen Tradition unterschiedlicher Betroffenheiten und auch des unterschiedlichen Umgangs miteinander. Ich erinnere mich noch sehr ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nau, als wir 1999 als Große Koalition eine noch größere Mehrheit im Parlament hatten als heute RotGrün, dass wir sehr auf die Bedürfnisse auch von Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit zugegangen sind, was das Deputationswesen betrifft
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Bei der Anzahl sind wir Ihnen auch entgegengekommen!)
und auch, was die Verteilung der vorhandenen Deputierten betrifft. Ich finde, das hat sich in solchen Zeiten bewährt. Umso bedauerlicher finde ich, dass uns das heute nicht gelingt. Ich möchte vorwegschicken, dass mich am meisten an der Beratung das Verfahren stört. Ich finde, wir haben das bei der Novellierung des Abgeordnetengesetzes sehr gut und vertrauensvoll gemacht. Da sind wir nicht alle als Tiger gestartet, aber wir sind auch nicht als Bettvorleger gelandet, sondern haben alle gemeinsam, wie ich finde, mit einem großen Wurf über unsere eigenen Kreise hinaus ein hohes Maß an Anerkennung beim Bund der Steuerzahler und sogar in der Öffentlichkeit gefunden. Das war auch mutig, was wir da gemacht haben, dass wir alle Sondertatbestände abgeschafft haben und sie in eine Diät, die steuerpflichtig ist, haben münden lassen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir bei den Deputationen ein ähnlich sachliches Verfahren miteinander finden, und ich möchte daran erinnern, dass wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion bereits bei der Beratung des Abgeordnetengesetzes immer darauf hingewiesen haben, dass wir bei den Deputationen auch zu einer Lösung kommen müssen. Zuletzt habe ich in der letzten Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vor der Bürgerschaftswahl vorgeschlagen, dass wir die Verwaltung schon einmal bitten, etwas vorzubereiten, damit wir am Ende schnell zu Entscheidungen kommen können. Leider ist das nicht passiert. Deswegen habe ich von den Vorstellungen der Koalition das erste Mal wenige Stunden vor Beginn unserer ersten gemeinsamen Sitzung gehört, in der es hieß: Erstens, wir wollen die Inkompatibilitätsregelung des Abgeordnetengesetzes eins zu eins auf Deputierte übertragen, zweitens, wir wollen die Anzahl der Deputierten von 50 auf 20 verringern, drittens, wir haben zurzeit noch keine Sprachfähigkeit, was ja eigentlich das ursprünglich zwischen uns vereinbarte Ziel des Wechsels des Vorsitzes in den Deputationen betrifft – daran müssen wir noch arbeiten –, und viertens, wir wollen die Höhe der Entschädigung auf 430 Euro, damals waren es noch 421 Euro, begrenzen. Das haben wir wenige Stunden vor der ersten gemeinsamen Sitzung gemacht. Davon bin ich überrascht worden. Ich habe dann in der Sitzung meine Bedenken bezüglich der Anzahl der Deputationen geäußert, da sind Sie mir entgegengekommen. Ich habe aber auch gefragt: Geht das eigentlich mit der Pauschalierung? Wir
haben gesagt, dass Sie sich bei der Beratung dieses Gesetzes auch zu den Fragen erklären werden, wer den Vorsitz führt und ob wir den nicht vom zuständigen Senator auf einen Parlamentarier wechseln können. Den letzten Teil können Sie ja vielleicht noch einmal nachholen.
Ich kann nur für die CDU-Bürgerschaftsfraktion erklären, dass wir es als eine Stärkung des Parlamentarismus verstehen würden, wenn wir schnell dazu kommen, dass den Vorsitz in einer Deputation nicht mehr, wie in dem Gesetz jetzt vorgesehen ist, der zuständige Senator, sondern ein Abgeordneter hat. Ich fände, das wäre ein riesiger Fortschritt, und ich würde mich freuen, wenn wir das auch gemeinsam möglichst zügig umsetzen.
Meine geäußerten Zweifel bleiben, weil ich erstens sage, wir haben, was die Deputation betrifft – ähnlich, wie Herr Tschöpe und Herr Dr. Güldner es gesagt haben –, gute Erfahrungen gemacht. Sie gehören zu unserem Parlamentarismus existenziell dazu. Wir haben durch die Arbeit in den Deputationen viele Menschen in unsere fachlichen Beratungen einbeziehen können – vom Klinikchef bis zum Betriebsratsmitglied –, die vielleicht für eine volle parlamentarische Tätigkeit nicht zur Verfügung gestanden hätten, die für unsere Beratungen aber außerordentlich wertvoll und hilfreich gewesen sind.
Ich glaube auch, dass der Effekt, jetzt in einem Schlag von 50 auf 30 Deputierte zu reduzieren, wir hatten einmal 80 Deputierte, auch monetär nicht begründbar ist, weil der Aufwand, den wir für Deputierte haben – ich habe gar keine Übersicht gesehen, anders als bei den Abgeordnetenentschädigungen, vielleicht kann die Verwaltung das noch einmal nachliefern –, gar nicht so riesig ist, dass so riesige Kosten entstehen. Zumindest glaube ich, wenn man auf den seit acht Jahren unbesetzten zweiten Staatsratsposten beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verzichten würde, hätten wir schon ein gewichtiges Stück der Gegenfinanzierung bekommen. Ich sage das ganz bewusst auch an diesem Beispiel, denn ich finde, man kann nicht immer in eine Koalitionsvereinbarung hineinschreiben, wir wollen eine breitere Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen, und dann bei der Abwägungsentscheidung sagen, aus monetären Gründen nehmen wir lieber einen Staatsrat als zehn Deputierte. Ich finde das unredlich!
Deswegen, finde ich, muss man auch damit offen und transparent umgehen: Was sparen wir eigentlich, wenn wir zehn Deputierte weniger haben als bisher?
Der dritte Punkt, in dem meine Bedenken in der Zügigkeit und Geschwindigkeit des Verfahrens nicht ausgeräumt worden sind – wie gesagt, von Donnerstag bis heute –, ist die Frage der Entschädigung. Ich persönlich, ich habe das auch immer gesagt, bin dafür, dass wir uns von allen Steuerbefreiungen befreien. Ich sehe wie der Bürgerschaftsdirektor und der Wissenschaftliche Dienst eine einkommenssteuerrechtliche Gefahr, weil es ja anders als in anderen Kommunalparlamenten nach dem von uns beschlossenen Sitzungsplan so ist, dass wir auch mit den Deputierten kein Feierabendparlament sind. Wenn die Stadtverordnetenversammlung sich trifft, wenn sich ein Gemeinderat trifft, dann treffen sie sich in der Regel nach 18.00 Uhr oder nach Dienstschluss. Wir haben gerade miteinander verabredet, dass wir auch in den Deputationen und den Fraktionsarbeitskreisen in Zukunft um 14.30 Uhr tagen wollen. Das heißt, wenn wir in Zukunft einen arbeitenden Deputierten haben, dann wird er zu seinem Arbeitgeber gehen und sagen müssen, ich kann heuteNachmittag nicht kommen, weil ich eine Deputationssitzung, eine Fraktionssitzung, eine Fraktionsarbeitskreissitzung habe oder meinetwegen auch einen Termin im vorparlamentarischen Raum tagsüber gegebenenfalls wahrnehmen muss. Das heißt, wir nehmen ihm Zeit seiner Erwerbstätigkeit und sagen, auch dafür bist du mit der steuerfreien Aufwandspauschale abgegolten. In dem Moment, in dem in der steuerfreien Aufwandspauschale Erwerbstatbestände enthalten sind und ein Arbeitgeber sagt, ich bezahle dir jetzt vier Stunden weniger, weil du statt um 18.40 Uhr um 14.30 Uhr gehst, dafür bekommst du ja deine Aufwandspauschale, teile ich die Bedenken: Wir können dann nicht garantieren, dass das auf Dauer definitiv auch steuerfrei bleibt.