Protokoll der Sitzung vom 07.06.2012

Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, wenn Sie wirklich zur Einbürgerung ermuntern wollen, wie die SPD in ihrem Regierungsprogramm schreibt! Stimmen Sie zu, wenn Sie wirklich für mehr Teilhabe aller Menschen in Bremen am gesellschaftlichen Leben sind, wie die Grünen in ihrem Wahlprogramm schreiben! – Danke sehr!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Senkal.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig: Kinder haben ein Recht auf Staatsangehörigkeit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Dieser Satz, der für uns alle eine Selbstverständlichkeit zu sein scheint, ist es leider für manche Kinder nicht. Es kommt vor, dass Flüchtlinge nach Bremen kommen, die als staatenlos gelten. Ursachen dafür können Vertreibung sein, aber auch das bewusste Vernichten der Ausweispapiere aus Angst, in ein Land ausgewiesen zu werden, wo den Betroffenen Folter oder Vertreibung drohen. Besonders problematisch ist hierbei, dass dann nicht nur die erwachsenen Flüchtlinge staatenlos sind, sondern auch ihre Kinder. Gemäß dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, dem Deutschland bereits im Jahr 1992 beigetreten ist, sind die Vertragsstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass Kinder ein Recht auf Staatsangehörigkeit haben, sie also in den soeben beschriebenen Fällen auf Antrag einzubürgern. Leider sieht das deutsche Ausländerrecht das bisher in der Regel nicht vor. Kinder staatenloser Eltern bleiben selbst staatenlos.

Die Frage, der wir uns hier stellen müssen, ist: Wie sollen Kinder eine Identität entwickeln? Wie sollen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

solche Kinder sich in die Welt integrieren, in der sie leben, ohne überhaupt sagen zu können, wer sie selbst sind, welche Zugehörigkeit sie haben und wo und worauf sie ihre Zukunft aufbauen sollen? Diese Kinder werden irgendwann erwachsen und sollen für sich und ihr Leben Verantwortung übernehmen, ohne wirkliche Wurzeln in dem Land bilden zu können, in dem sie aufgewachsen sind. Ähnliche Probleme ergeben sich aber auch, wenn Flüchtlingskinder in Bremen aufwachsen, deren Eltern es aufgrund der hohen rechtlichen Hürden selbst nicht schaffen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Diese Kinder leben ebenfalls mit der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, weil Ausländer- und Einbürgerungsbehörden aufgrund der bisherigen Interpretation des deutschen Rechts davon ausgehen, dass die Kinder keinen eigenständigen Anspruch auf Einbürgerung haben, obwohl sie vielleicht noch nie im Herkunftsland der Eltern gewesen sind. Diese Kinder haben die Staatsangehörigkeit zu einem Land, das sie gar nicht oder kaum kennen und wo sie selbst auch gar nicht leben möchten, nur weil sie die rechtlichen Voraussetzungen, die am Maßstab Erwachsener entwickelt wurden, zum Beispiel den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, noch gar nicht erfüllen können. In meinen Augen ist das auch eine Form von Staatenlosigkeit, denn wie sollen diese Kinder eine wirklich tragfähige Identität zu Deutschland aufbauen können, wenn wir ihnen die deutsche Identität verweigern?

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Für die SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist somit die Schlussfolgerung: Kinder brauchen die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie zu Hause sind! Wir wollen mit unserem Antrag den Flüchtlingskindern erleichtern, in Bremen wirklich anzukommen und eine eigene Identität zu entwickeln. Wir wollen, dass auch Kinder von Flüchtlingen die Möglichkeit bekommen, einen deutschen Pass zu erlangen, wenn sie in Bremen aufwachsen und keine oder kaum eine eigene Beziehung in das Herkunftsland ihrer Eltern haben. Wir wollen, dass hierzu kindgerechte Maßstäbe angesetzt werden und keine Maßstäbe, die ausschließlich ausgerichtet auf die Lebensrealität von Erwachsenen entwickelt wurden, aber von Kindern gar nicht selbst erfüllt werden können. Wir wollen eine Staatsangehörigkeitspolitik, die die Interessen und Bedürfnisse von Kindern als eigene berücksichtigt und anerkennt. Noch ein Wort zu dem Antrag der LINKEN! DIE LINKE fordert mit ihrem Änderungsantrag, dass wir den Titel unseres Antrags ändern und in dem Wortlaut einer unserer Forderungen die Worte „gut integriert“ streichen. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen. Der Wortlaut, den Sie in unserem Antrag kritisieren, meint, dass die Kinder und Jugendlichen, die wir meinen, in Bremen die Schule besuchen

und die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen, ohne die sie die deutsche Staatsangehörigkeit aus rechtlichen Gründen gar nicht erlangen könnten. Wir haben mit unserem Antrag juristische Spitzfindigkeiten vermieden, sodass es jeder verstehen kann, deshalb heißt es bei uns „gut integrierte Kinder“ und nicht Kinder und Jugendliche mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen, weil ohne Aufenthaltserlaubnis rechtlich gar keine Einbürgerung möglich ist. Das weiß der Profi für Ausländerrecht, aber nicht der normale Bürger. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Koalition im Antrag geforderte erleichterte Einbürgerung für in Bremen gut integrierte Kinder und Jugendliche wird grundsätzlich von uns begrüßt.

(Beifall – Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)

Überrascht Sie das so sehr?

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/ Die Grünen: Ja! – Abg. S e n k a l [SPD]: Mich nicht!)

Natürlich wollen auch wir, dass den Kindern und Jugendlichen, die in der Regel hier geboren sind und leben, in die Kitas geschickt wurden und verschiedene Schulen besucht haben, gut deutsch sprechen und eine Ausbildung oder ein Studium machen wollen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung anerkennen und schätzen, sich also unserem Land und unserer Kultur verbunden fühlen, eine erleichterte Einbürgerung ermöglicht wird. Darüber hinaus wollen wir natürlich auch, dass diesen Personen die Möglichkeit ihrer besseren Einbürgerung auch klargemacht wird, sie also besser informiert werden. Für die CDU ist das gelebte und praktizierte Integration im Sinne von fordern und fördern.

(Beifall bei der CDU)

Die betroffenen Menschen haben sich in unser gesellschaftliches System sozialverträglich eingebracht und können deshalb völlig zu Recht erwarten, dass wir ihnen den Weg der Einbürgerung so einfach wie möglich gestalten. Das ist nicht nur, wie von der Koalition gefordert, eine humanitäre Verpflichtung, son––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

dern in Anbetracht unserer demografischen Entwicklung auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit.

(Beifall bei der CDU)

Diese Menschen brauchen in unserem Land – es ist schon gesagt worden – eine vernünftige Perspektive. Das Verfahren setzt natürlich konkrete und sensible Einzelfallbetrachtungen voraus. Das, wie Herr Fecker es schon gesagt hat, ist natürlich keine Einbahnstraße. Das ist auch aus unserer Sicht völlig klar. Öffentliches Interesse und Individualinteressen müssen miteinander abgewogen werden. Die CDU verkennt allerdings nicht, dass dabei Probleme nicht nur mit den unzureichend integrierten Familienangehörigen auftauchen können, insbesondere dann, wenn diese Angehörigen in erheblichem Maße kriminell geworden sind oder sich einer Integration weitestgehend – möglicherweise aus religiösen Gründen – verschließen. Mit dieser Maßnahme können auch massive Probleme in die betroffenen Familien hineingetragen werden bis hin zur Ausgrenzung aus der Familie oder zur Gewaltanwendung gegen die Einbürgerungswilligen. Insbesondere gut integrierte Mädchen oder junge Frauen – Sie werden davon wissen – sind diesen Problemen häufig ausgesetzt und befinden sich damit auch in einem Gewissenskonflikt ihrer Familie gegenüber. Wir fordern deshalb den Senat auf, nicht nur – wie im Antrag der Koalition –, innerhalb eines halben Jahres die Entwicklung der Einbürgerungszahlen darzustellen, sondern auch die Probleme, die dabei möglicherweise in diesen Familien entstanden sind. Abschließend möchte ich das in der Bürgerschaft schon mehrfach behandelte Thema „leichte Sprache“ aufgreifen und aus dem Antrag der Koalition zitieren. (Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist jetzt gemein!)

Herr Senkal hat soeben darauf hingewiesen, dass die Sprache klar sein sollte, und deswegen habe ich einen kurzen Hinweis, den ich mir nicht ersparen kann. Sie schreiben in Ihrem Antrag: „Paragraf 8 StAG“ – wer es nicht weiß, das heißt Staatsangehörigkeitengesetz – „eröffnet die Möglichkeit für Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen und gut integriert sind, das Heimatland ihrer Eltern nicht kennen und unter Umständen auch dessen Landessprache nur unzureichend beherrschen, eine dauerhafte Lebensperspektive in dem Land zu schaffen, in dem sie aufgewachsen sind, wenn man die Vorgaben, die sich aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und aus dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeiten ergeben, berücksichtigen würde.“ Wer diesen Satz formuliert hat (Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wer war das? – Heiterkeit beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

wer war das, Herr Dr. Kuhn, genau! –, hat offensichtlich die Zielgruppe, die mit diesem Antrag erreicht werden soll, völlig verkannt.

(Beifall bei der CDU – Abg. S e n k a l [SPD]: Ich glaube, das war Verhandlungssache!)

Wir werden Ihrem Antrag trotzdem zustimmen. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab, denn für uns ist eine gute Integration von herausragender Bedeutung. – Vielen herzlichen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf unseren Änderungsantrag eingehen, weil es nämlich nicht um zwei Worte geht. Ich habe es gestern in der Debatte um die Reduzierung der Kettenduldungen schon einmal deutlich gemacht. Es gibt die Problematik in der Ausländerbehörde, dass sie zu entscheiden hat, wer gut integriert ist und nach welchen Kriterien sich das richtet. Ich habe erklärt, welche Verwaltungsgerichtsverfahren wir hier hatten, in denen die Aufenthaltserlaubnis versagt worden ist, weil Kindern und Jugendlichen, deren Eltern nachweislich arm sind, also sprich SGB-II-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, vorgeworfen worden ist, dass sie nicht in einem Fußballverein sind, was sie sich tatsächlich nicht leisten können, wenn man drei- bis viermal im Jahr neue Schuhe kaufen muss.

Wir haben auch die Diskussion um die Schulnoten gehabt. Frau Hiller sagte, es gebe in Bremen eine Anweisung, nur den regelmäßigen Schulbesuch – –.

(Abg. Frau H i l l e r [SPD]: Das ist bekannt!)

Genau! Wir haben aber Rückmeldungen von Menschen aus Beratungsinitiativen, in denen durchaus auch auf die Schulnoten abgezielt worden ist.

In der Praxis hat es in den letzten Jahren immer wieder Auseinandersetzungen mit der Ausländerbehörde – mit der Staatsangehörigkeitsbehörde wird es sie dann auch geben – und in den Gerichten gegeben, nach welchen Kriterien gut integriert bemessen wird. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gestellt. Wir sind auch von den Initiativen und Anwälten, die in dem Bereich arbeiten, darum gebeten worden, weil sie genau wissen, dass da wieder eine Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen auf uns zukommen wird.

Ich habe jetzt dem Beitrag von Herrn Senkal entnommen, dass diesem Antrag nicht zugestimmt wird. Dann rege ich an dieser Stelle Folgendes an: Wir ha––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ben Diskussionen in der Ausländerbehörde geführt, auch mit den Personalräten, die immer sagen, solange die Anweisungen und die Erlasse nicht klar sind, müssen wir dementsprechend handeln – –. Es muss ja einen entsprechenden Erlass geben, damit das Ganze umgesetzt wird. Da kann Herr Senator Mäurer diese Frage mit berücksichtigen, damit die Staatsangehörigkeitsbehörde an dieser Stelle auch Klarheit hat und es dann nicht zu Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt, die das Ganze unnötig verzögern. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! An manchen Tagen macht es wirklich Freude, mit Ihnen zu diskutieren.

(Heiterkeit bei der SPD und beim Bünd- nis 90/Die Grünen – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Was soll das jetzt heißen?)

Ich möchte daran erinnern, dass wir gestern Abend hier auseinander gegangen sind und dass wir uns mit dem Thema „Duldung und Aufenthalt“ beschäftigt haben. Ich möchte den Bogen gern weiterführen, denn das ist einfach etwas, was zusammengehört: Duldung, Aufenthalt und Einbürgerung.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Ich will das gleich etwas plastisch machen, wie die Realität in der Bundesrepublik aussieht. Von einer Willkommenskultur zu sprechen wäre, glaube ich, sehr überzeichnend. Ich habe eher den Eindruck, dass man alle Hürden dieser Welt in dieser Republik versammelt hat, um es den Menschen so schwer wie möglich zu machen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Je mehr man sich mit diesem Thema beschäftigt, desto größer ist das Erstaunen. Wir haben vor gut einem Jahr diese Regelung, die Sie alle begrüßt haben, entwickelt, dass wir gesagt haben, wir wollen zum ersten Mal in einem Bundesland Kindern, Heranwachsenden und Jugendlichen einen Status unabhängig von dem Status ihrer Eltern geben. Wir haben gestern über das Problem diskutiert, dass die meisten daran scheitern, dass sie keinen Pass haben und sich auch keine Ersatzpapiere besorgen können. Das ist die Mehrzahl derjenigen, die heute weiter im Status

der Duldung sind, und die Übernahme in den Aufenthalt scheitert daran. Das bedeutet natürlich auch, dass diese Kinder darunter leiden und in der Vergangenheit nicht in der Lage waren, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu erwerben.

Dann haben wir gedacht, ja schön, wir machen das anders, und erteilen einen Aufenthaltstitel unabhängig davon, wie es um die Eltern steht. Wenn man sich dann aber einmal die Realität anschaut, dass hier jemand aufgewachsen ist, vielleicht 14 Jahre alt ist, die Schule besucht hat – –. Wir haben nie Noten gesagt. Absurd! Wir haben immer gesagt, für uns reicht es aus, wenn jemand vier Jahre zur Schule gegangen ist, um es als Schulbesuch zu bezeichnen, und er sollte natürlich nicht 95 Prozent Fehlzeiten haben, das versteht sich. Normalerweise schauen wir aber nicht auf das Ergebnis der letzten Noten.

Also, jemand im Alter von 14, 15 Jahren, der hier geboren ist und die Schule absolviert hat, bekommt dann den Aufenthaltstitel, aber von einer Einbürgerung ist er noch meilenweit entfernt, weil das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sagt, man muss acht Jahre lang im Besitz eines Aufenthaltstitels gewesen sein. Das heißt, die ganzen Jahre, in denen er aufgrund der Verhältnisse der Eltern im Status der Duldung war, zählen nicht mit, das heißt, die Zeit beginnt zu zählen, wenn er 15 Jahre alt ist. Er bekommt dann also den Aufenthalt, dann muss er weitere acht Jahre warten, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. Ich finde, das geht so nicht.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Da bin ich schon etwas weiter als die Debatte heute, ich habe bereits einen Erlass in der Hand zur Erleichterung der Einbürgerung gut integrierter Jugendlicher und Erwachsener.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Ich würde es sehr begrüßen, wenn in der nächsten Deputationssitzung, in der wir auch das Thema der Passlosigkeit abräumen wollen, auch dieser Erlass beschlossen wird. Der wesentliche Unterschied zu früher ist, dass wir nun sagen, nicht mehr acht Jahre, sondern maximal drei Jahre. Wie gesagt, das geltende Recht setzt uns da deutliche Grenzen. Ich glaube aber, dass dies in der Tat schon einmal ein großer Schritt nach vorn wäre. Es sind fünf Jahre weniger als sonst, sodass jemand auch dann wirklich mit 18 Jahren die Staatsbürgerschaft erreichen kann, und das wäre schon ein großer Fortschritt.