Wir wissen, was wir an ihnen haben. Wir wissen auch, dass wir ihnen vieles in den letzten Jahren haben zumuten müssen, aber es war etwas, was insgesamt in der Republik auch zugemutet worden ist, etwas, was insgesamt auch in der freien Wirtschaft gilt, zum Beispiel was die Pensionsgrenze – ansonsten die Altersgrenze – angeht. Das alles sind keine erfreulichen Dinge, aber es sind alles Dinge, die im Augenblick im Konsens der Gesellschaft insgesamt stehen.
Deshalb befinden wir uns im Augenblick in der Situation, dass die Frage für mich als Haushaltspolitiker ist: Rechnet sich das Ganze? Ist es insgesamt zumutbar? Daher finde ich es auch richtig, dass der Senat diese Vorlage in seiner Beratung noch nicht beschlossen hat, sondern deutlich gesagt hat, wir reden erst noch einmal mit den Betroffenen, wir reden darüber, welche Argumente es gibt und welche anderen Möglichkeiten es vielleicht auch geben kann. Insofern sind wir im Augenblick in der Situation, dass darum gerungen wird, ob wir einen solchen Schritt gehen können. Für mich kommt es darauf an, ob wir im End
ergebnis eine Haushaltsentlastung erzielen können oder nicht. Deshalb warten wir die Gespräche ab. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will inhaltlich doch noch einmal ein bisschen tiefer auf die freie Heilfürsorge eingehen. Ich glaube, das ist bisher zu kurz gekommen, und ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere hier im Haus die dafür Hintergründe nicht kennt.
Polizei und Feuerwehr, Beamtinnen und Beamte, haben gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Bremische Heilfürsorgeverordnung Anspruch auf Krankenbehandlung. Nach dieser Verordnung sind die Betroffenen pflichtversichert, das heißt, sie haben keine Wahlmöglichkeit. Hintergrund dieser staatlichen Krankenversorgung ist, dass diese Beamtinnen und Beamten im Dienst häufig einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind und das Land dafür Vorsorge treffen möchte und auch sollte. Die danach gewährten Leistungen entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Krankenkassen, allerdings mit der Einschränkung, dass nur die aktiven Beamtinnen und Beamten und nicht ihre Ehepartner und Kinder heilfürsorgeberechtigt sind. Auch Pensionäre sind nicht mehr berechtigt, die freie Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen, und vorher müssen sie, um am Ende ihrer aktiven Laufbahn eine Krankenkasse zu finden, in der Regel eine Anwartschaft eingehen. Dieser Personenkreis, die Ehepartner und Kinder, muss sich also eigenständig und auf eigene Kosten krankenversichern. Das ist insofern von großer Bedeutung, als daraus – die anwesenden Kollegen der Feuerwehr werden es wissen – ein erheblicher Beitrag für Krankenkassen geleistet werden muss.
Die freie Heilfürsorge ist für den Dienstherrn, das klang hier bei Herrn Liess eben nicht so durch, eine kostengünstige Lösung, und zwar nicht nur, Herr Liess, wegen der Neueinstellungen bei der Feuerwehr – Sie haben nur das Beispiel gebracht –, sondern sehr viele Berechnungen sowohl aus dem Finanz- als auch aus dem Innenressort und von den Gewerkschaften haben ergeben, dass es diese kostengünstige Lösung eben aus dem Grund gibt, weil bei der Einstellung für die Feuerwehr und Polizei, wie wir alle wissen, oder zumindest nehme ich das an, ein Gesundheitscheck durchgeführt wird. Diese Beamtinnen und Beamten sind in der Regel deswegen weniger anfällig für Krankheiten. Im Übrigen, ich hatte es eben schon gesagt, sind sie auch nur bis zum Ende ihrer aktiven ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dienstzeit über die freie Heilfürsorge versichert, also auch die älteren Menschen, die allen Erfahrungen nach häufiger krank werden und damit Krankenkosten verursachen, gehören nicht mehr in das Kostenvolumen der freien Heilfürsorge.
Die Kosten liegen gegenwärtig – Frau Bürgermeisterin Linnert mag mich gleich berichtigen, vielleicht liege ich auch auf eine Million Euro daneben – bei etwas über vier Millionen Euro im Jahr. Demgegenüber stehen aber Kosten von über sieben Millionen Euro pro Jahr für den Arbeitgeber – in diesem Fall also für das Land Bremen –, wenn die Beamtinnen und Beamten sich normal gesetzlich krankenversichern würden und der Arbeitgeber dafür den üblichen hälftigen Anteil nach dem Bruttoeinkommen entrichten müsste.
Nun kommen wir zu dem, was der Senat geplant hat! Herr Liess hat eben gesagt, darüber solle noch verhandelt werden, das ist auch gut und richtig so. Ich hoffe sehr, dass der Senat versteht, wo die Kolleginnen und Kollegen der Polizei und der Feuerwehr tatsächlich stehen. Der Senat plant nach wie vor – davon gehe ich erst einmal aus – die Eigenbeteiligung der Beamtinnen und Beamten an der freien Heilfürsorge. Dies führt nach den in den vergangenen Jahren, Frau Vogt hat darauf auch schon hingewiesen, vom Senat beschlossenen Sparmaßnahmen – ich wiederhole es noch ganz kurz, Streichung des Urlaubsgeldes, massive Kürzung des Weihnachtsgeldes, Nullrunden beziehungsweise erhebliche Verschiebungen bei der Übernahme von Tarifverträgen auf die Beamten, Erhöhung der Wochenarbeitszeit und aktuell zum 1. Januar 2013 die Erhöhung der Lebensarbeitszeit – zu einer dramatischen Verschlechterung der Arbeitsmotivation.
Jeder weiß, Beamte dürfen nicht streiken. Was bleibt ihnen also übrig, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen? Ich kann Ihnen bestätigen und versichern, die Beamten sowohl der Feuerwehr als auch der Polizei fühlen sich gegenwärtig massiv ungerecht behandelt. Aus der Polizei kommt die Ankündigung: Wir machen jetzt nur noch Dienst nach Vorschrift. Die Kollegen der Feuerwehr sagen, Frau Vogt hat darauf hingewiesen, wir machen ab sofort keine Überstunden mehr. Die Polizei hat übrigens 250 000 Überstunden, auch an der Stelle werden massiv Überstunden geleistet. Was kommt dabei heraus, wenn die Beamten, die in Notfällen für den Bürger da sein müssen, plötzlich sagen, wir machen nur noch Dienst nach Vorschrift, oder wir machen keine Überstunden mehr? Die Konsequenz ist doch, dass der Bürger vor Ort merkt, wenn er die Nummer 110 oder 112 anruft, dass er nicht mehr davon ausgehen kann, dass ihm hundertprozentig auch so geholfen wird, wie es eigentlich erforderlich und vorgesehen ist. Herr Dr. Kuhn, Sie schütteln den Kopf, es ist aber so!
Ich habe gerade in den letzten Tagen viele Gespräche geführt. Überall wurde mir genau das so versichert, wie es mir nie zuvor versichert worden ist. Diese
Beamten sehen unisono die Eigenbeteiligung an der freien Heilfürsorge, die je nach Dienstgrad zwischen 40 und 80 Euro netto im Monat beträgt, als eine Gehaltskürzung an. Sie sehen es nicht als irgendein notwendiges Instrument der Haushaltskonsolidierung des Landes Bremen an, sondern sie sehen, sie persönlich werden daran mit 40 bis 80 Euro beteiligt.
Ich komme noch einmal auf das Stichwort Haushaltssanierung zurück! Ich hatte eingangs erwähnt, es wird behauptet, dass es die kostengünstigste Lösung für den Dienstherrn ist. Ich glaube, die ganzen Berechnungen, die auch aus dem Haus der Senatorin für Finanzen kommen, dürfen wir nicht einfach vom Tisch wischen und sagen, das alles stimmt nicht. Fakt ist, diese Berechnungen liegen vor, und wir sollten auch aus ganz sachlichen Erwägungen heraus diesen Berechnungen folgen. Im Übrigen sehe ich auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn an der Stelle, der er gerade für diesen Beamtenkreis, der seine Gesundheit im Einsatz gefährdet, durchaus gerecht werden sollte.
Ich möchte noch einmal auf diese wirklich massive Unzufriedenheit und Demotivation bei den Beamten der Feuerwehr und der Polizei eingehen. Aus unserer Sicht ist die Gehaltskürzung, die dort vermutet und gesehen wird, durchaus auch realistisch anzunehmen: Es sind einfach 40 bis 80 Euro netto. Ich hatte darauf hingewiesen, das sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die im Notfall hundertprozentig dem Bürger zur Verfügung stehen müssen, und eine Demotivation können sich, glaube ich, der Senat und wir als Bürgerschaft an der Stelle überhaupt nicht leisten. (Beifall bei der CDU)
Die CDU-Fraktion lehnt deswegen die Pläne des Senats, eine Eigenbeteiligung der Betroffenen bei der Freien Heilfürsorge einzuführen, ab. Herr Liess, ich halte es nach wie vor für unanständig, dass der Senat und vielleicht auch Sie als Koalition diese einführen wollen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat, das wurde schon deutlich, hat die Absicht formuliert, den Beamtinnen und Beamten bei Polizei und Feuerwehr einen Eigenbeitrag zu ihrer Krankenversorgung, der sogenannten freien Heilfürsorge, in Höhe von 1,4 Prozent des jeweiligen Grundgehalts abzuverlangen, und zwar in zwei Schritten, jeweils in Anrechnung kommender Gehaltserhöhungen. Es soll also nicht sofort gemacht werden, sondern, wenn die Gehaltserhöhung kommen würde, würde dies in zwei Schritten gemacht werden.
Für den Senat, so ist die Begründung, ist dies ein Beitrag zur langfristigen Konsolidierung des Haushalts.
Ja, ich komme auf die Behauptung zu sprechen, immer bei den Beamten! Ich werde Ihnen das Gesamttableau dessen, was wir machen, noch einmal darstellen, weil sich das dann, glaube ich, etwas relativieren wird, was es heißt, immer bei denen. Das sagt natürlich jeder, immer bei mir, immer bei den anderen, aber das ist nicht der Fall, verehrter Herr Kollege! Ein solcher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wie der Beitrag anderer Gruppen ist in Bremen nach unserer Überzeugung notwendig und auch deswegen legitim.
Wer an der Notwendigkeit solcher Konsolidierungsbeiträge zweifelt, dem empfehle ich einen Blick in die Berichte des Landes Bremen an den Stabilitätsrat, das sind die heutigen Tagesordnungspunkte 40 und 41. Man kann dort im Detail nachlesen, dass der Stabilitätsrat zur Einhaltung des Vertrags zwischen Bund und Ländern nicht nur überprüft, ob wir im kommenden Jahr oder in diesem Jahr die gesetzte Grenze der Kreditaufnahme einhalten, woran dann auch die Zahlung von 300 Millionen Euro hängt, sondern dass der Stabilitätsrat auch erwartet, dass wir in allen Bereichen der Politik heute schon Vorhaben entwickeln, festlegen und dann auch perspektivisch umsetzen, die uns nicht nur heute und morgen, sondern eben auch darüber hinaus in die Lage versetzen, diese Schuldenbegrenzung weiterzuführen.
Schauen Sie sich einmal diese Berichte an, was alles darin steht! Erstens die Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung, wie die Erhöhung der Grunderwerbsteuer und der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2014! Das nehmen wir auch von Menschen und Unternehmen, das kommt auch nicht irgendwoher. Ich verstehe natürlich auch die Bedenken und Einwände der Handelskammer, wenn sie sagten, das wollen wir nicht. Wir denken aber, dass es notwendig ist, dass auch diese Gruppe einen Beitrag leistet. Dazu gehört das Einfrieren der Mittel für sehr viele Zuwendungsempfänger hier in der Stadt, und das sind ganz oft kleine Gruppen. Faktisch heißt das, dass sie weniger Geld bekommen. Faktisch sind es auch Menschen, die dahinter stehen, die davon leben, die dafür arbeiten. Auch sie sind damit konfrontiert, dass wir ihnen durch die Beibehaltung der konsumtiven Ausgaben auch faktisch weniger Geld geben. Es sind sehr viele Menschen in der Stadt, die das betrifft. Dazu gehört das Absenken der Investitionen auf ein für uns vertretbares Maß, und dazu gehört die Begrenzung der Personanlausgaben, indem die Gehalts- und Pensionssteigerungen durch weiteren Personalabbau, wenn
Das ist die Gesamtheit der Maßnahmen, und wir versuchen – das ist unser Ziel, darüber kann man im Einzelnen immer streiten, ob es uns gelingt –, das im richtigen Verhältnis zu machen. Es geht nicht, in jedem Fall zu sagen: Ja, das mit der Konsolidierung ist schon richtig, aber in diesem Fall auf gar keinen Fall! Das geht dann eben nicht, weil dann eine Summe von null Konsolidierung herauskommt und nicht das, was wir dringend machen müssen.
DIE LINKE verstehe ich, für sie ist klar, sie ist gegen diese Konsolidierung, deswegen ist sie auch gegen jeden einzelnen Schritt. Jeder einzelne Schritt, der uns nicht gelingt, ist für sie ein Plus, weil sie uns sowieso beweisen will, dass wir das nicht können und dass es nicht geht. Sie müssen nur unbedingt umgekehrt sagen, woher wir das Geld dann nehmen sollen, wenn wir noch mehr Geld für Zinsen für aufgenommene Kredite zahlen müssen. Sie müssen dann erklären, wie Sie mit dem Geld auskommen wollen.
Wir glauben, dass dieser Weg, den wir gehen, auf Grundlage der Vereinbarung unumgänglich ist und dass wir auch nur durch diesen Weg die Chance haben, dann in Zukunft zu sagen, wir leisten unseren Eigenbeitrag. Wir erwarten dann auch, dass uns zum Beispiel bei der Altschuldenproblematik geholfen wird, weil wir alle wissen, dass es ohne das nicht gehen wird. Das ist also unsere Gesamtsicht, und ich denke, in diese Gesamtsicht müssen wir diese einzelne Maßnahme einordnen.
Wenn ich das nehme, dann komme ich zu dem Schluss, dass dieser geplante Konsolidierungsbeitrag durchaus verhältnismäßig ist, denn Polizei und Feuerwehr sind von Personaleinsparungen ausgenommen.
Dafür muss ich mich jetzt nicht schämen, weil die Zahl der Polizisten, die es hier im Land Bremen gibt, und die Zahl der Feuerwehrleute konstant ist und auch konstant gehalten wird! Es mag dabei einmal eine Schwankung geben, aber sie wird konstant gehalten. Das ist das erste Mal, dass ich in dieser Frage etwas anderes hören würde.
(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Das stimmt nicht! Normalerweise müssten wir hier in Bremen 2 600 Polizeibeamte haben!)
Ich habe ja nicht gesagt, dass die Zahl, die Sie nennen, falsch oder richtig ist. Ich sage nur, wir bleiben bei der Feuerwehr und der Polizei bei dem Personalstand, den wir über mehrere Jahre festgeschrieben haben, und das machen wir auch in Zukunft. Ich glaube, das ist doch richtig, oder?
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Das ist auch gut so!)
Dafür, das ist die Vereinbarung, sollen sie andere Beiträge zur Begrenzung des Personalbudgets erbringen. Der Vorschlag einer Beteiligung an den Kosten der freien Heilfürsorge ist ein solcher Vorschlag.
Herr Hinners hat uns noch einmal deutlich gemacht – vielen Dank dafür! –, wie die freie Heilfürsorge aufgebaut ist und wie sie funktioniert. Ich glaube, unter dem Strich kann man nichts dagegen sagen, dass die Polizei und die Feuerwehr mit der freien Heilfürsorge ein für diese Beschäftigten gutes und günstiges System haben. Das ist so, für die Beschäftigten ist dies ein günstiges System.
Dazu komme ich gleich! Sie weisen zu Recht darauf hin, auch für den Dienstherrn, für den Arbeitgeber, ist es günstig, übrigens auch deswegen, weil zum Beispiel über Ehefrauen oder Ehemänner die Sozial- oder Krankenversicherungspflicht für Kinder dann dort mit geleistet wird. Wir profitieren also von Leistungen anderer Kassen. Trotzdem ist es günstig für beide, und deswegen spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, nicht nur den Nutzen, sondern auch zu einem kleinen Teil die Kosten dafür zu teilen, Herr Hinners. Deswegen sehe ich da keine grundsätzlichen Einwände.
Wie gesagt, auf diese Idee ist nicht erst Bremen gekommen, sondern solche Beteiligungen gibt es in einer Reihe von Bundesländern und quer durch die politischen Farben, bis hin zu Brandenburg unter Beteiligung der PDS. Wir wollen einmal mit solchen Vokabeln wie unanständig immer ganz ruhig bleiben! In anderen Bundesländern ist dies mit Ihrer und anderer Beteiligung aus unterschiedlichen Gründen gemacht worden, und Niedersachsen ist sogar ganz von der freien Heilfürsorge abgerückt. Der Senat schlägt auch vor, wer als Beschäftigter zu der Meinung kommt, mit einer Eigenbeteiligung sei dieses Modell dann nicht mehr günstig für ihn, der erhält die Möglichkeit, in das normale Beihilfesystem zu wechseln.
Der Senat hat nun den Innensenator gebeten, vor der endgültigen Beschlussfassung über den Gesetzentwurf Gespräche mit den Beschäftigten zu führen. Das macht er zurzeit, wie ich höre und lese, in seiner bekannt offenen Art. Dass er dabei keine Begeisterung auslöst, ist doch vollkommen klar. Das verstehe ich gut, ich verstehe auch die Argumente, dennoch ist das Bemühen richtig.
Die Situation bei der Feuerwehr ist besonders kompliziert. Es wurde schon geschildert, dass die Einhaltung der europäischen Arbeitszeitvorschriften bei der heutigen Personalstärke nur gewährleistet wird – und das ist ja so –, indem freiwillig in einer Nebentätigkeit Schichten zusätzlich geleistet werden. Das ist, wenn ich mich zurückerinnere an meine Zeit als aktiver Gewerkschafter, schon eine relativ gute Lage, das verstehe ich schon, das ist schon gut, weil man aufeinander angewiesen ist. Das ist der erste Blick.
Der zweite Blick ist, dass man tatsächlich aufeinander angewiesen ist und dass es eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit auch mit persönlichen Vorteilen für die Beschäftigten ist. Es ist also ein Verhältnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dass man im Streit einmal Maßnahmen ergreift, die das aufkündigen, ist völlig in Ordnung und legitim, aber am Ende, glaube ich, müssen wir auch im Auge behalten, dass wir gemeinsame Interessen haben. Ich will zu dem, was der Kollege Liess über die Bedeutung der Feuerwehr und die Aufrechterhaltung dessen, was die Männer und Frauen dort tun, gesagt hat, nichts weiter sagen, das wissen wir doch alle.
Deswegen, meine Damen und Herren, wünschen die Grünen Herrn Senator Mäurer bei den Gesprächen, die er nicht für sich, nicht für die Finanzsenatorin, sondern für den Senat insgesamt führt, vollen Erfolg. – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig, in einigen Bundesländern wie Niedersachsen wurde bereits die freie Heilfürsorge ganz abgeschafft, oder es wurde eben eine Eigenbeteiligung vereinbart. Genauso ist es aber richtig – da muss man hier auch einmal bei der Wahrheit bleiben –, dass in diesen Bundesländern wieder überlegt wird, dies wieder rückgängig zu machen und die freie Heilfürsorge wieder in dem Maße einzuführen, wie es früher war, weil sie nämlich für die Dienstherren tatsächlich die günstigste Variante ist.