Protokoll der Sitzung vom 21.11.2012

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Kenntnis des Senats verwendet die der Aufsicht der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit unterstehende AOK Bremen/ Bremerhaven keine Fragebögen, in denen Patienten unzulässigerweise nach persönlichen Lebensumständen befragt werden. Die übrigen im Land Bremen ansässigen Krankenkassen unterstehen als bundesunmittelbare Versicherungsträger der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes.

Zu Frage 2: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen ist hinsichtlich der Datenschutzkontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen nur für die AOK Bremen/ Bremerhaven zuständig. Im laufenden Berichtsjahr 2012 hat es nach Auskunft der Landesbeauftragten bislang keine Eingaben gegeben, in denen Versicherte berichtet hätten, von der AOK Bremen/Bremerhaven mit Fragebögen nach persönlichen Lebensumständen befragt worden zu sein.

Lediglich im April 2006 hat es eine Eingabe zu einem Fragebogen der AOK Bremen/Bremerhaven gegeben. Dieser enthielt Fragen zu Erkrankung, Behandlung und Medikation, beruflichen Tätigkeiten und Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit sowie zu Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seinerzeit der AOK Bremen/Bremerhaven aufgegeben, die betroffenen Versicherten auf die Freiwilligkeit der Angaben hinzuweisen und für die Datenerhebung eine Einwilligung einzuholen.

Zu Frage 3: Der Senat sieht keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Hamann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sind mit diesem Thema ja sehr vertraut auf der Seite der Regierung. Wird das in anderen Parlamenten diskutiert? Liegen Ihnen dort Kenntnisse vor?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Nein, ich habe nur die Presseberichterstattung zur Kenntnis genommen, in der der Bundesdatenschutzbeauftragte noch einmal klargestellt hat, dass er es nicht duldet, dass Krankenkassen private Angaben sammeln. Mir ist nicht bekannt, dass es Initiativen für gesetzliche Veränderungen gibt. Die Rechtslage ist eindeutig, die Krankenkassen dürfen es nicht. Falls es Regelungsbedarf geben sollte – ich sage einmal, wenn zum Beispiel danach gefragt wird, wenn man bei der Krankenkasse

eine Haushaltshilfe beantragt, ob man alleinstehend ist, sich nicht helfen kann und eine Haushaltshilfe braucht –, dann ist das natürliche eine Angabe, die im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren steht. Bisher ist mir nicht bekannt, dass es dort Schwierigkeiten gibt. Deswegen müssen wir, die für den Datenschutz zuständig sind, dort auch nicht auf dem Silbertablett irgendwelche Lockerungen liefern, sondern es gibt eine eindeutige Regelung. Wenn die Krankenkassen sagen, sie kommen damit nicht zurecht, wofür es aus meiner Sicht aber keine Anhaltspunkte gibt, dann müssten sie sich melden. Davon ist mir aber nichts bekannt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf befristete Stellenbesetzungen im Kulturressort. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Rohmeyer, Frau Motschmann, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Piontkowski!

Wir fragen den Senat:

Handelt es sich bei der befristeten Besetzung der Leitung der Kulturabteilung im Kulturressort bis zur Wiederbesetzung um ein übliches Verfahren bei Stellenbesetzungen?

Soll eine Wiederbesetzung dieser Stelle im Rahmen einer internen oder externen Ausschreibung erfolgen?

Gab es seit Juli 2007 ähnliche Fälle im Kulturressort, in denen Stellen zunächst befristet ohne Ausschreibung an Externe vergeben wurden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Emigholz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eine kommissarisch befristete Stellenbesetzung bis zur endgültigen Wiederbesetzung ist ein durchaus übliches Verfahren. Gemäß Paragraf 10 Absatz 3 Ziffer 4 Bremisches Beamtengesetz sind Ämter von der Ausschreibung ausgenommen, wenn diese befristet für eine Dauer von nicht länger als zwölf Monaten besetzt werden sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das vorangegangene Verfahren zur Besetzung der Abteilungsleitung im Kulturressort sehr zeitaufwändig war und sich derzeit weitere Besetzungsverfahren in der Umsetzung befinden, wurde dieser Weg zur Sicherstellung der abteilungsinternen Arbeitsabläufe gewählt.

Nach der Reorganisation ist eine Verschlankung des Kulturressorts erfolgt, die auf einem sogenann

ten Ein-Säulen-Modell basiert. Bedingt durch die Umsetzung der Personaleinsparquote ist es nicht möglich, ohne Weiteres hausintern bestimmte Funktionsstellen vertretungsweise zu besetzen. Die temporäre Besetzung war daher zwingend nötig, um die Funktion der Geschäftsprozesse der Abteilung zu gewährleisten. Die Zustimmung der Personalvertretungsorgane zu diesem Vorgehen wurde eingeholt. Der Senat hat zugestimmt. Die personalwirtschaftlichen Beschlüsse des Senats hinsichtlich der Besetzung von – auch befristeten – Stellen wurden eingehalten.

Zu Frage 2: Die Stelle wird zunächst verwaltungsintern und dann gegebenenfalls extern ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für das Frühjahr 2013 geplant. Ein erster Entwurf befindet sich in der Abstimmung mit den Personalvertretungsorganen.

Zu Frage 3: Ähnliche Fälle gab es nicht. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagten eben, es wäre nicht möglich gewesen, die Stelle aus dem eigenen Ressort zu besetzen. Wie ist das möglich? Haben Sie dort keine qualifizierten Kräfte, mit denen Sie diese Stelle besetzen könnten?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Doch, wir haben selbstverständlich qualifizierte Kräfte, die das temporär machen können, aber ich habe Sie darauf hingewiesen, dass wir jetzt ein Ein-Säulen-Modell im Haus haben und durch die Personaleinsparquote die Referatsgruppen personell deutlich gestrafft haben. Das führt selbstverständlich dazu, dass die Priorität bei den, ich sage einmal, operativen Arbeitsabläufen liegt. Früher hatten wir ein großes Referat Kulturplanung, in dem die Kolleginnen und Kollegen Generalisten waren, und so konnten wir Stellen vertretungsweise besetzen. Heute ist das lediglich eine sehr kleine Stabsstelle, die bundesweit Gremien betreuen muss. Das liegt daran, dass wir versuchen, diese Personaleinsparquote konsequent umzusetzen, und das ist in einer Verwaltung spürbar.

Frau Piontkowski, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist der Senatsbeschluss, nach dem Stellen vornehmlich verwaltungsintern besetzt werden sollen, noch gültig?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Selbstverständlich ist er gültig, und zwar im ersten Verfahren. Es gibt, wie Sie

wissen, eine Verabredung mit dem Gesamtpersonalrat, dass aufgrund der Vereinbarung zur Personaleinsparquote ein faires Verfahren für die Entwicklung der bremisch öffentlich Bediensteten hergestellt werden muss – das wissen Sie alle –, und dann wird selbstverständlich bei fehlender Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Senatorin für Finanzen ein Prüfverfahren eingeleitet, ob extern ausgeschrieben wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss prüft dies gelegentlich auch sehr kritisch.

Frau Piontkowski, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie mit mir der Meinung, dass durch eine befristete Besetzung der Stelle eine gewisse Vorfestlegung bei der Auswahlentscheidung nach öffentlicher Ausschreibung stattfinden könnte?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist reine Spekulation und hängt von vielen Faktoren ab, man kann solche und solche Erfahrungen machen. Ich habe auch Verfahren erlebt, in denen gar kein Ausschlag dafür vorhanden war.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Einsatz von Antibiotika in Humanmedizin und Massentierhaltung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Hoch, Saffe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Kappert-Gonther!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Aktivitäten in Niedersachsen zur Reduzierung von Antibiotikaverordnungen in der Humanmedizin?

Zweitens: Welche Maßnahmen hält der Senat für geeignet, die Antibiotikaverordnungen in Bremen auf ein sinnvolles Maß abzusenken?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf Bundesebene auf die massive Vergabe von Antibiotika in der Massentierhaltung einzuwirken?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat bewertet die geplanten Aktivitäten von Niedersachsen positiv. Hierzulande

existieren bereits vergleichbare Strukturen zum Umgang mit Antibiotika. Ansätze für einen kritischen und somit rationalen Umgang mit Antibiotika werden in Bremen bereits seit Jahrzehnten durch die Arzneimittelkommission der bremischen Krankenhäuser im Versorgungsbereich der Zentralapotheke unter der Leitung des Instituts für Klinische Pharmakologie am Klinikum Bremen-Mitte verfolgt.

Die Kommission hat einen Leitfaden zur Antibiotikatherapie erstellt und schreibt diesen regelmäßig fort. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen Fortbildungsveranstaltungen für den stationären und ambulanten Bereich statt. Schließlich ist im Sinne einer aktuellen Entwicklung davon auszugehen, dass – vergleichbar mit Niedersachsen – im Zuge der Umsetzung der zum 1. April 2012 novellierten Bremer Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen, HygInfVO, der rationale Einsatz von Antibiotika in Bremen weiter optimiert werden kann.

Zu Frage 2: Der Senat hat im humanmedizinischen Bereich selbst keinen direkten Einfluss auf das Verordnungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten im stationären oder ambulanten Bereich im Hinblick auf den Einsatz von Antibiotika. Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit ist jedoch zuversichtlich, dass das kritische Bewusstsein und letztlich die Expertise im Umgang mit Antibiotika kontinuierlich und konsequent weiterentwickelt werden. Siehe auch die Antwort zu Frage 1!

Im tiermedizinischen Bereich besteht ebenfalls keine Möglichkeit einer direkten Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten von Tierärztinnen und Tierärzten. Die deutsche Tierärzteschaft hat im Jahr 2010 die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ verabschiedet. In diesem Zusammenhang werden auch die bereits im Juni 2008 verabschiedeten „Leitlinien für die tierärztliche Bestandsbetreuung“ für Nutztierhaltungen begrüßt. Der Senat betrachtet diese themenbezogenen Leitlinien als gute Grundlagen zur Gewährleistung der guten veterinärmedizinischen Praxis.