Protokoll der Sitzung vom 21.11.2012

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Der Bremer Senat kommentiert grundsätzlich Forderungen und Stellungnahmen von Fraktionen oder Parteien in Bund und Ländern nicht.

Die begonnene Aufarbeitung des Versagens von Verfassungsschutz und Kriminalämtern in Bezug auf den Umgang mit rechtsextremistischen Organisationen und mit rassistischen Tätern und Tatmotiven, aber auch in Bezug auf grundsätzliche Arbeitsweisen, Vernetzung, Informationsaustausch und Kontrolle hat gezeigt, dass das bundesdeutsche Verfassungsschutzsystem umfassend reformbedürftig ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Arbeit der Untersuchungsausschüsse und der daraufhin auf Bundes- und Länderebene eingesetzten Arbeitsgruppen dauert noch an.

Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass es richtig gewesen ist, im Jahr 2008 eine grundlegende Neuorganisation des Bremer Landesamtes vorzunehmen.

Nach Abschluss der Tätigkeit der eingesetzten Untersuchungsausschüsse und weiteren Arbeitsgruppen wird der Senat prüfen, ob und welche weitergehenden Schlussfolgerungen für die Arbeit des bremischen Landesamtes für Verfassungsschutz zu ziehen sind. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator Mäurer, wie bewerten Sie persönlich die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bremen?

Bitte, Herr Senator!

Sie kennen meine Position: Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit. Wir haben andere Zeiten in Bremen erlebt, und ich glaube, dass dieses Landesamt es geschafft hat, einen großen Vertrauensvorschuss bei den Parlamenten zu erreichen. Ich denke, da müssen wir weitermachen. Wir haben auch Vorstellungen, wie es weitergehen kann, zum Beispiel beim Thema Einsatz von V-Leuten. Auch das ist eine Sache, die sehr schwierig zu bewerkstelligen ist. Unsere Vorstellungen gehen dahin, dass wir zukünftig dann auch dies in der Parlamentarischen Kontrollkommission beraten und entscheiden lassen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wendland, Werner, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Wendland!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wofür hat der Senat konkret die Mittel aus dem Bundeshaushalt für die soziale Wohnraumförderung im Land Bremen jährlich seit 2007 eingesetzt? Zweitens: Wofür gedenkt der Senat die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung in Zukunft einzusetzen? Drittens: Wurde, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, hier insbesondere mit Blick auf den sozialen Wohnungsbau – wie im Zuge der Verhandlungen über den Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern vereinbart – bereits eine Einigung über die vom Bund für die Zeit ab dem Jahr 2013 zu leistenden Entflechtungsmittel erzielt?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Golasowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Kompensationszahlungen aus dem Bundeshaushalt wegen der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung wurden seit dem Jahr 2007 jährlich zur Abwicklung von Altverpflichtungen in der Wohnraumförderung eingesetzt. Zu Frage 2: Sobald die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Höhe der Kompensationsmittel abgeschlossen sind, wird der Senat einen Vorschlag entwickeln, der die neuen Regelungen über die Kompensationsmittel ebenso berücksichtigt wie die finanziellen und fachlichen Rahmenbedingungen in Bremen.

Zu Frage 3: Nein! – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meine Zusatzfrage bezieht sich auf meine erste Frage. Sie haben geantwortet, Herr Staatsrat, dass jährlich zur Abwicklung der Wohnraumförderung die Haushaltsmittel für die Altverpflichtungen eingesetzt worden sind. Mich würde aber interessieren, für welche konkreten Projekte oder wofür genau die Gelder aus dem Bundeshaushalt seit dem Jahr 2007 eingesetzt worden sind.

Bitte, Herr Staatsrat!

Ganz konkret ist es das Abbezahlen von kreditfinanzierten Wohnungsbauförderprogrammen der Vergangenheit. Die Regelungen zu diesen Bundesmitteln erlauben das, und deswegen haben wir bei alten Programmen, die kreditfinanziert sind, die Kredite zurückgeführt und haben außerplanmäßige Rückläufe von Darlehensgewährungen an Bremer Bauherren dazu verwandt, neue Programme aufzulegen. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, dass wir damit Schulden bezahlt haben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „BrechdurchfallEpidemie auch an Schulen in Bremen denkbar?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bitte, Frau Dogan!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wodurch wird sichergestellt, dass eine Brechdurchfall-Epidemie an Schulen, wie sie in Ostdeutschland aufgetreten ist, nicht im Land Bremen eintritt?

Zweitens: Welche Bestrebungen gibt es seitens des Senats sicherzustellen, dass möglichst regionale und saisonale Produkte bei der Zubereitung des Schulessens verwendet werden?

Drittens: Gibt es Bestrebungen und Planungen seitens des Senats mit dem Ziel, dass möglichst viele Schulen ihre Mahlzeiten frisch und vor Ort in den Schulen zubereiten, und wie sehen diese Bestrebungen und Planungen konkret aus?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Mittagsverpflegung an Bremer Ganztagsschulen erfolgt dezentral. Anders als bei den kürzlich in Ostdeutschland bekannt gewordenen Fällen werden Bremer Schülerinnen und Schüler standortbezogen mit einem frisch gekochten beziehungsweise unter kontrollierten Bedingungen heiß angelieferten Mittagessen versorgt. In Bremerhaven wird durch den Einkauf tiefgekühlter Zutaten und Speisenkomponenten und der Zubereitung vor Ort eine größtmögliche Produktsicherheit gewährleistet. Die Lieferanten und der Caterer haben sich vertraglich verpflichtet, die Qualitätsstandards der DGE und die gesetzlich geforderten Hygienevorschriften einzuhalten. Entsprechende Zertifikate liegen vor.

Der Umgang mit den verwendeten Lebensmitteln sowie die Prozesse der Zubereitung bis zur Essensausgabe unterliegen strengen hygienischen Qualitätskriterien. Die Betreiber sind rechtlich verpflichtet, die Einhaltung der Hygieneregeln wirksam zu kontrollieren. Die Verifizierung dieser Eigenkontrollen erfolgt wiederum regelmäßig durch den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst, LMTVet.

Das Personal sowie die Leitungen der Bremer Mittagsanbieter werden regelmäßig zur Einhaltung hygienischer Qualitätsstandards angehalten, gegebenenfalls geschult. Diese Maßnahmen werden ergriffen, um nachhaltig darauf hinzuwirken, dass Schülerinnen und Schüler an Bremer und Bremerhavener Ganztagsschulen nachhaltig gesund und sicher verpflegt werden.

Hiervon unterscheiden sich die bekannt gewordenen Fälle, bei denen als Ursache für die Brechdurchfall-Epidemie mit großer Wahrscheinlichkeit die Kontamination von zentral eingekauften tiefgefrorenen rohen Erdbeeren mit Noroviren angenommen werden muss. Entscheidend für den Verlauf der Epidemie war insofern die Kontamination der Ausgangscharge in Verbindung mit dem hohen Verbreitungsgrad der Erdbeeren durch das zentral organisierte Catering-Unternehmen.

Zu Frage 2: An Bremer und Bremerhavener Ganztagsschulen organisieren Caterer oder Schulvereine in der oben beschriebenen Form das Mittagessen. Seit 2009 werden quartalsmäßig regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiterinnen in den Schulküchen Bremens durchgeführt. Im Mittelpunkt steht die deutliche Erhöhung der Qualität des Mittagessens. Der diesjährige Bremer Tag der Schulverpflegung widmete sich der Qualifizierung des Personals für die Kinder- und Jugendverpflegung in Bremer Schulküchen. Diese Qualifizierung schließt eine Sensibilisierung für nachhaltige Ernährung ein. Gleichzeitig werden Möglichkeiten erarbeitet, wie unter den gegebenen räumlichen und finanziellen Möglichkeiten die Anteile an frischem Obst und Gemüse erhöht und in guter Qualität eingekauft werden können. Der Einsatz von regionalen und saisonalen Produkten bei der Zubereitung des Schulessens hat keine Auswir

kungen auf die Sicherheit beziehungsweise auf die Unbedenklichkeit der Lebensmittel für die menschliche Gesundheit.

Zu Frage 3: Die Mittagsversorgung der konkreten Einzelschule basiert jeweils auf einem schulischen Verpflegungskonzept. Dieses berücksichtigt die pädagogischen Intentionen, die die Schule beim Mittagessen verfolgt, ein ausgewogenes Mahlzeitenangebot sowie die konkreten räumlichen Gegebenheiten. Die Zubereitung beziehungsweise Lieferung der Mahlzeiten fußt auf einer gesundheitsbewussten und finanzierbaren Menüwahl sowie der Beachtung altersgerechter und ethnischer Aspekte.

Um bei der Speisenzubereitung und Speisenausgabe die erforderlichen hygienischen Grundvoraussetzungen im Umgang mit Lebensmitteln erfüllen zu können, müssen vor Ort auch bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei der Planung und Umsetzung steht auf Anfrage das LMTVet zur Verfügung. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schmidtke!

Frau Senatorin, ich entnehme Ihrer umfassenden Antwort, dass höchste Sorgfalt geboten ist bei der Herstellung und Anreichung des Essens in den Schulen. Ist Ihnen bekannt, ob es in Bremen eine Brechdurchfall-Epidemie im Zusammenhang mit dem Schulessen gegeben hat?

Bitte, Frau Senatorin!

Davon ist mir überhaupt nichts bekannt, nein!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Datenschutz bei Krankenkassen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Brumma, Reinken, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Hamann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wurden auch von im Land Bremen ansässigen Krankenkassen Fragebögen verschickt, in denen Patienten unzulässigerweise nach persönlichen Lebensumständen wie etwa Urlaubsplänen oder ihrem familiären Umfeld befragt wurden?

Zweitens: Gab es diesbezüglich Beschwerden beziehungsweise Nachfragen von Betroffenen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz? Drittens: Sieht der Senat weiteren Regelungsbedarf?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: