Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Aber, wie ich zu Beginn meiner Ausführungen bereits gesagt habe, das Thema ist zu komplex, als dass man anhand einfacher Statistiken sagen könnte, ob wir unsere Arbeit tatsächlich gut gemacht haben, denn ob wir dies tun, muss sich in jedem einzelnen Fall eines jeden einzelnen Jugendlichen zeigen und anhand der Beurteilung einer Vielzahl von Kriterien. Deshalb erwarte ich mit Spannung den umfassenden Evaluationsabschlussbericht zum Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“, der zur Vorlage für das Jahr 2014 in Auftrag gegeben wurde. Mein ganz großer Dank gilt aber schon jetzt den Polizistinnen und Polizisten, Juristinnen und Juristen und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die in diesem so wichtigen Bereich arbeiten.

Also, auch wenn wir wirklich qualitativ nachvollziehbar erst mit Vorlage des Evaluationsberichts 2014

differenziert sagen können, inwiefern wir unsere Arbeit gut gemacht haben, wird es schon jetzt deutlich, wie wichtig es ist, dass die eingerichtete Lenkungsgruppe Schule, Jugendhilfe, Inneres und Justiz weiter zusammenarbeitet und dass darüberhinaus auch die Steuerungsgruppe auf Staatsräteebene weiterhin zielgerichtet daran arbeitet, dass wir in Bremen interdisziplinär versuchen, die Faktoren, die die Jugendlichen nicht ausgrenzen und in die Gewaltkriminalität abrutschen lassen, zu stärken.

Zu guter Letzt auch ein Aufruf an die Politik: Wir dürfen straffällige Jugendliche nicht stigmatisieren, sondern wir müssen ihnen Brücken in eine erfolgreiche Zukunft bauen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Konzept, das ressortübergreifend ist und den Namen „Stopp der Jugendgewalt“ trägt, gibt es jetzt seit fünf Jahren, und die Zielgruppen wurden hier schon genannt. Es geht vor allen Dingen um jugendliche Intensiv- und Schwellentäter.

Das Konzept soll ressortübergreifend arbeiten, präventive und repressive Maßnahmen sollen zu weniger Straftaten führen. Der Kollege Senkal hat das eben schon gesagt: Die Zahl der tatverdächtigen jugendlichen Straftäter ist seit Jahren leicht rückläufig, auch die Zahl der von jungen Intensiv- und Schwellentätern begangenen Straftaten ist leicht rückläufig. Gleichzeitig ist es gelungen, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, wenn Jugendliche und Heranwachsende beteiligt sind. So viel zu den Zahlen, die der Senat hier nennt!

Ich möchte es hier noch einmal betonen, weil die Debatte ja auch manchmal etwas, ich sage einmal, überbordend geführt wird, die Tendenz ist also leicht positiv und gewiss nicht so katastrophal, wie es manchmal verbreitet wird. Man könnte an dieser Stelle deswegen vorsichtig von einem Erfolg des Konzeptes sprechen. Allerdings – ich habe auch Rücksprache mit Polizisten gehalten – sagen Polizisten, es ist ein bisschen zu früh, jetzt schon konkrete Rückschlüsse auf das Konzept zu ziehen. An dieser Stelle muss man auch noch einmal die Schattenseiten des Konzeptes erwähnen, und da habe ich, das wird Herr Hinners nicht überraschen, ein paar andere Ansichten, bezogen auf diejeniegen, die aufgetreten sind, seitdem das Konzept strukturell verändert worden ist. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich möchte hier zunächst etwas ganz Persönliches vortragen! Ich war ja, bevor ich Abgeordnete wurde, im Beirat tätig, und das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“, so wie es ursprünglich im Jahr 2008 aufgelegt worden ist, ist bei Schulleitern, aber auch bei Eltern auf ein sehr positives Echo gestoßen. Ich habe mit Eltern gesprochen, die gesagt haben: Endlich ist etwas passiert, um meinen Sohn wurde sich gekümmert, und wir haben einen Ausbildungsplatz bekommen.

Dann kam es vor drei Jahren zu einer Neustrukturierung, und es wurde anschließend hinter vorgehaltener Hand beziehungsweise dann ja auch offen zugegeben, dass sie aus Kostengründen erfolgt ist, weil die Mittel einfach nicht mehr vorhanden waren. Es gab eine Änderung, dass der zivile Einsatzdienst, also die Beamten, die im Grunde die Strafverfolgung beziehungsweise die Ermittlungen führen müssen, auch für die sozialpräventiven Aufgaben zuständig waren.

Wir haben im Beirat Walle/Gröpelingen/Findorff sehr engagiert und auch zusammen mit den Schulleitern das Thema sehr intensiv diskutiert. Der damalige Polizeipräsident Herr Münch war da und hat auch selbst zugegeben, dass er diese Konstellation nicht so ganz günstig findet, denn die Kritik der Schulleiter, aber auch von uns auf Beiratsebene war, durch diese Neustrukturierung, zumal sie aus Kostengründen erfolgt, wird Jugendsozialarbeit zunehmend in die Nähe polizeilicher Kriminalitätsbekämpfung gerückt, und die sozialen Missstände und Probleme im persönlichen Umfeld und auch die sozialräumlichen Probleme geraten so aus dem Fokus.

Wir finden das sehr bedauerlich, und wir würden uns wünschen, dass das Innenressort die Mittel wieder erhält, dass man wieder umsteuern kann, denn, wie gesagt, bis zum Jahr 2008 ist das sehr gut angenommen worden, auch von den betroffenen Eltern.

Das Zweite ist, das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ setzt schwerpunktmäßig bei der Mittelvergabe auf die schnelle Aburteilung und Bestrafung. „Stopp der Jugendgewalt“ umfasst jährliche Ausgaben in Höhe von einer Million Euro, und der größte Einzelposten davon ist für beschleunigte Strafverfahren vorgesehen. Das sind 192 000 Euro, und es ist ein Missverhältnis zu den Mitteln für die Präventionsmaßnahmen, die in dem Konzept auch vorgesehen sind. Man hat diese 192 000 Euro, die für die schnelleren Verfahren vorgesehen sind, und vergleichsweise weniger Mittel, nämlich nur 75 000 Euro jährlich, die für Sportprojekte vorgesehen sind, die Jugendliche in ihrer Entwicklung positiv unterstützen. Alle Beteiligten, mit denen ich bislang gesprochen habe, und das tue ich, wie gesagt seit drei, vier Jahren, sagen: Genau hier müsste eigentlich auch viel mehr passieren. Das ist aber auch wieder eine Frage der Ausstattung des Ressorts mit Finanzen.

Der dritte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, den ich ein bisschen bedenklich finde – das sehe

ich einfach komplett anders als Herr Hinners –, das sind die datenschutzrechtlichen Probleme, die uns auch immer wieder beschäftigen, wenn Frau Dr. Sommer ihren alljährlichen Datenschutzbericht vorlegt. In fast jedem Jahresbericht wird nämlich der laxe Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten kritisiert, vor allen Dingen in dem Moment, wenn es um ressortübergreifende Fallkonferenzen geht.

Wir haben das Thema in dem zuständigen Ausschuss jedes Mal diskutiert. Meine Kollegen und Kolleginnen, die in dem Ausschuss sitzen, wissen, dass wir das jedes Mal wieder auf die Tagesordnung holen, und wir sind es auch mittlerweile ein bisschen leid. Bei der letzten Diskussion haben wir durchaus gesagt, wir wünschen, dass diese datenschutzrechtlichen Probleme, was den Umgang mit sensiblen Daten angeht, endlich einmal behoben werden. Wir konnten es auch nicht mehr nachvollziehen, dass es jedes Jahr wieder bemängelt wird und sich anschließend nichts tut.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir sagen, das Konzept, so wie sich die Fallzahlen entwickeln, kann durchaus zielführend sein. Wir wünschen uns aber eben auch, dass die Neustrukturierung noch einmal überdacht wird, dass man die Mittel dafür bereitstellt, sodass die sozialpräventiven Maßnahmen auch fortgesetzt werden können, denn nur dann wird es erfolgreich sein, und nur dann geht die Rechnung von Herrn Senkal auf, dass man sich um jeden einzelnen Jugendlichen auch wirklich kümmern kann. Es ist auch klar – und das sagt die Polizei selbst –, dass die Polizei nicht die Arbeit von Sozialarbeitern übernehmen kann. Gleichzeitig dürfen wir die Polizisten nicht mit den Auswirkungen sozialer Verwerfung alleinlassen.

Von daher mein Appell, wenn wir diesen Bericht nehmen, die Zahlen sind leicht rückläufig: Im Sinne der Sozialprävention würde ich mir an dieser Stelle wünschen, dass man zu dem Ausgangspunkt des Konzeptes zurückgeht, so wie es die ersten beiden Jahre gestaltet war, und auch wieder mehr Mittel für die sozialpräventiven Maßnahmen bereitstellt. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal debattiert die Bremische Bürgerschaft das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“, und ich stelle erst einmal fest, dass sich die Fraktionen des Hauses im Grundsatz einig sind, dass der Ansatz, sich behördenübergreifend dieser Proble

matik zu widmen, eine richtige Entscheidung des Senats im Jahr 2008 war.

(Beifall bei der SPD)

Es ist auch eine richtige Entscheidung, dass wir trotz schwerer finanzieller Zeiten diesen Bereich mit weiteren Mitteln ausgestattet haben und dass es in diesem Bereich tatsächlich auch zu einer Schwerpunktsetzung gekommen ist, weil wir wissen, dass dieser Bereich ein sehr wichtiger auch für Zukunft unserer Gesellschaft ist. Nun kann man die Zahlen – und das hat sich hier eben schon bei den einzelnen Rednerinnen und Rednern gezeigt –, wie so oft bei Statistiken, in die eine oder in die andere Richtung lesen. Die rückläufige Zahl bei den jungen Tatverdächtigen ist ausgewiesen, Herr Hinners weist darauf hin, dass die Anzahl der Straftaten aber nicht gesunken ist. Das heißt ja im Endeffekt, dass weniger Jugendliche mehr Straftaten begehen. Das ist in der Tat richtig, und jetzt müssen wir erst einmal als Erfolg werten, dass es weniger Jugendliche sind, die zu den Tatverdächtigen gehören. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Verfahren vor Gerichten wurden verkürzt. Da nehme ich jetzt wiederum mit, dass Frau Vogt gerade gesagt hat, das sind beschleunigte Verfahren, das sehen wir auch ein bisschen kritisch, das könnte man auch anders machen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Die Mit- tel für die anderen Sachen fehlen!)

Ich finde ja persönlich, dass wir es erreichen müssen, dass, wenn es zu Verfahren kommt, es dann auch zu einer Konsequenz am Ende dieses Verfahrens kommt, weil wir relativ oft im Gerichtswesen die Situation erleben, dass es dann erst zu Verurteilungen kommt oder zu Anklageerhebungen, wenn der Fall schon sehr lange zurückliegt. Gerade bei jungen Menschen wissen wir, dass es durchaus sinnvoll ist, dass man die Konsequenzen aus seinem Handeln in zeitlicher Nähe zum Handeln aufgezeigt bekommt.

(Glocke)

Herr Kollege Fecker, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Vogt?

Ja, wenn die Abgeordnete Frau Vogt mir verspricht, sich kurz zu fassen, weil ich nur fünf Minuten Redezeit habe!

Bitte, Frau Vogt!

Ich habe nur gesagt, die Mittel sind zwischen dem sozialpräventiven Be

reich und dem beschleunigten Verfahren im Verhältnis zu dem sozialpräventiven Bereich einfach deutlich geringer als die, die für die beschleunigten Verfahren vorgesehen sind. Ich wünsche mir, dass die Ungleichgewichtung herausgenommen wird. Würden Sie das bitte zur Kenntnis nehmen?

Gut, dann haben wir das auch klargestellt!

Dann wäre ich bei dem nächsten Punkt, nämlich was mit den Mitteln, die aus Ihrer Sicht zu gering sind, gemacht wird. Das, finde ich, ist auch beachtlich, wenn man sich einmal anschaut, wie viele präventive Projekte in den einzelnen Stadtteilen mit dieser einen Million Euro initiiert worden sind, wenn ich da zum Beispiel an Fußballnächte oder Basketballnächte des Landessportbundes denke. Wer das einmal mitgemacht hat, der sieht, dass wir unsere Zielgruppe wahrscheinlich auch sehr gut erreichen, nämlich junge Menschen, die wir an Sportarten heranführen und auch an Regeln.

Ich glaube, Herr Hinners, wir müssen vereinbaren, dass wir, wenn das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung seine Studien im Juli 2014 abgeschlossen hat, uns dann die Zeit nehmen, exakt auf viele einzelne Punkte, die ich jetzt hier auch nicht alle nennen möchte, noch einmal einzugehen, weil in der Tat auch bei uns noch viele Fragen offen sind. Sie haben sich ja auch ganz bewusst nur auf einen Bereich des Konzeptes gestürzt. Ich glaube, wir müssen in der Tat eine etwas intensivere Befassung in den einzelnen Deputationen vornehmen.

Ich will aber auch auf drei Punkte hinweisen, die aus der Sicht der Bürgerschaftsfraktion der Grünen schon noch ein bisschen kritisch zu bewerten sind. Das eine ist der Bereich der Schwellentäter. Wenn man sich anschaut, wie viele junge Menschen aus dem Bereich der Schwellentäter – also diejenigen, die auf der Kippe und kurz davor stehen, zum Intensivtäter zu werden – dann doch Intensivtäter werden, dann muss man ja zumindest einmal die Frage stellen: Funktioniert das Konzept an dieser Stelle? Ich finde, diese Debatte müssen wir im Rahmen der intensiven Diskussion führen. Oder gibt es andere Modelle, die vielleicht wirksamer sind?

Die Fallkonferenzen! In der Antwort des Senats wird gesagt, dass seit dem Jahr 2010 – nicht seit 2008 – sechs Fallkonferenzen durchgeführt worden sind. Da kann man ja auch fragen: Wenn man dieses Instrument so wenig anwendet, ist es eigentlich ein sinnvolles Instrument? Oder aber gibt es Hindernisse, die dagegen sprechen, dass dieses Instrument angewandt wird? Ich weiß, dass immer wieder die Frage des Datenschutzes eine wichtige Rolle spielt. Wir sind uns aber auch einig, das ist der Vorsatz am Anfang, dass wir eigentlich dafür sind, dass Behörden übergreifend arbeiten, damit junge Menschen nicht kriminell werden. Aus unserer Sicht muss es eine sinnvolle und

eine pragmatische Lösung im Sinne der jungen Menschen geben, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zum Abschluss zur Zusammenarbeit zwischen den Ressorts! Ich habe zur Kenntnis genommen, dass in der Arbeitsgruppe der Staatsräte ein gutes Arbeitsklima herrscht, und das freut mich. Ich stelle aber auch fest, dass, wenn man sich mit den Aktiven vor Ort unterhält, in den Polizeirevieren oder an anderer Stelle, da durchaus auch an der einen oder anderen Stelle Kritik laut wird über die Form der Zusammenarbeit und dass sie von Stadtteil zu Stadtteil sehr unterschiedlich ist.

Ich glaube, dass wir da auch noch einen sehr langen Weg gemeinsam gehen müssen. Ich glaube, für eine abschließende Bewertung ist es an dieser Stelle noch zu früh. Aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion können wir schon ankündigen, dass wir die Vorlage des IPoS-Berichtes nutzen werden, um viele weitere Fragen zu stellen, weil auch wir mit dem Verlauf noch nicht ganz so zufrieden sind. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es erforderlich, dass wir über die Grundsatzfrage nicht mehr diskutieren. Wir haben seit dem Jahr 2008 ein Konzept, und wir haben Ansätze entwickelt, die sehr differenziert sind, Sie haben es erwähnt. Wir haben eine besondere Vorgehensweise bei strafunmündigen Kindern bis 14 Jahre. Wir haben ein Konzept für Ersttäter oder sogenannte Episodentäter, dann kommen die Schwellentäter und zuletzt – und das wünschen wir uns dann gar nicht – die Intensivtäter.

Wir haben die klare Entscheidung vor fünf Jahren getroffen, dass wir dieses Konzept nur als Verbund in enger Kooperation zwischen allen Beteiligten umsetzen können. Das heißt für meinen Bereich, die Polizei, die Justiz, die Staatsanwaltschaft, Soziales, Jugend und Bildung.

Ich muss sagen, dass sich dieses Konzept sehr erfreulich entwickelt hat. Ich weiß, dass es sehr wahrscheinlich vor zehn Jahren kaum vorstellbar gewesen wäre, dass Polizeibeamte so freudig in den Schulen begrüßt werden, inzwischen gehören sie fast zum Lehrpersonal. Das war nicht vorhersehbar. Es zeigt aber, dass sich Polizei in der Tat verändert hat, dass auch sehr viel Sozialarbeit in diesem Bereich geleistet wird, deswegen sind wir auch gut beraten, an dieser Stelle nicht zu sparen. Wir haben im Gegenteil das System der Kontaktbeamten in den letzten Jah

ren kontinuierlich ausgebaut, und ich glaube, das ist eine ganz wesentliche Grundlage für das, was wir verändert haben.