In den Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf wurden auf der Grundlage von Stellungnahmen der Ressorts Inneres, Justiz und Wirtschaft auch Änderungsanträge unterstützt, die auf die Herstellung eines wirksamen Grundrechtsschutzes abzielten. So wurde der Forderung mit Bezug zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Auskünfte über Telekommunikationsdaten auf Einzelfälle zu beschränken, zugestimmt.
Die Beratungen im Bundestag haben zwar zu Verbesserungen in Bezug auf einen Richtervorbehalt und die Benachrichtigungspflicht geführt, die aber insgesamt für eine Zustimmung des Senats zum Gesetz nicht ausreichten.
Das Gesetz enthält eine Regelung, zur Verfolgung welcher Ordnungswidrigkeiten eine Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz in Betracht kommen könnte. Für welche Anwendungsfälle eine Bestandsdatenauskunft in der Praxis wirklich erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann derzeit nicht überblickt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben es eben schon angedeutet: Um im Bereich dieses Gesetzes Maßnahmen durchführen zu können, sind sachliche Gründe erforderlich. Sehen Sie darin Probleme, wenn Ordnungswidrigkeiten aufgeklärt werden sollen?
Ich habe versucht, mit dieser Antwort deutlich zu machen, dass Bremen sich bei der Entscheidung über dieses Gesetz im Bundesrat enthalten hat, das heißt also, Ihre Unterstellung, wir hätten es abgelehnt, ist insofern nicht ganz zutreffend.
Sie kennen die Praxis: Wenn sich vier Ressorts mit einem solchen Gesetz beschäftigen, dann gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen, und diese Position hat dazu geführt, dass wir uns im Ergebnis enthalten haben. Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht konstruktiv in den Ausschussberatungen mitgewirkt haben. Ich glaube, wenn man sich das Gesetz insgesamt heute anschaut, dann sieht man auch, dass wir dort Einfluss genommen haben. Ich möchte aber keine Debatte führen, welches Ressort nun für welche konkreten Änderungsanträge in welchem Ausschuss eingetreten ist. Das Gesetz ist jetzt vermutlich verkündet, und wir werden sehen, wie es in der Praxis wirkt und funktioniert.
Es geht in dem Gesetz ja um die Verbindungsdaten. Halten Sie als Innensenator es für ausgesprochen wichtig, dass Polizei und Justiz auf Verbindungsdaten zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zurückgreifen können?
Das halte ich im Prinzip für richtig, aber dieses Gesetz stellt mehr Fragen, als es Antworten gibt, und deswegen werden wir schauen, was wir wirklich in der Praxis daraus machen.
Die sechste Anfrage betrifft die Fortführung des Projektes „Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz“, BIN. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie beurteilt der Senat die Arbeit der Bundesinitiative „Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz“ hinsichtlich seiner Wirksamkeit und seiner Mehrwerte für Flüchtlinge und Asylbewerber?
Welchen besonderen Wert misst der Senat dem IntegrationsNetz bezüglich der Integration minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge bei?
Durch welche Maßnahmen plant der Senat, die in Teilen unverzichtbar gewordene Arbeit dieses Projekts auch nach dem Auslaufen der Bundesinitiative am 31. Oktober 2013 weiterzuführen?
Zu Frage 1: Das „Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz“, BIN, wird im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt vom Bund gefördert. Die Ergebnisse der begleitenden Evaluation, die die Arbeit der Integrationsnetze und Projektverbünde in allen Bundesländern betrachtet, bescheinigen dem Programm sehr gute Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung, das ist der Stand vom Dezember 2011. Der im März 2013 vorgelegte Zwischenbericht geht davon aus, dass sich diese Ergebnisse im verbleibenden Projektablauf noch verbessern werden.
Auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen des Bremer Arbeitsmarktes entfaltet das BIN nach Auffassung des Senats eine große Wirksamkeit für Asylsuchende und Flüchtlinge bei der Unterstützung zum Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die Zusammenarbeit unter den beteiligten Projektträgern Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bremen, Paritätisches Bildungswerk, Lagerhaus Schildstraße, WaBeQ, AFZ Bremerhaven, und ihre Vernetzung mit beteiligten Behörden wie Jobcenter, Amt für Soziale Dienste, Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch Schulen und ehrenamtlichen Mittlern zur Wirtschaft, hat zu einem problemlösungsorientierten Herangehen zugunsten Bleibeberechtigter und Flüchtlinge geführt.
Zu Frage 2: Für die Integration minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge bietet das „Bremer und Bremer
havener IntegrationsNetz“, BIN, eine umfangreiche operative und strategische Ausrichtung. Für die jungen Menschen ermöglicht das BIN vor Beendigung der Schulpflicht eine umfangreiche Beratung zur Berufsorientierung, zu Bewerbungshilfen und Bewerbungstrainings. Nach der Schulentlassung können Qualifizierungsmaßnahmen im Netzwerk wahrgenommen werden, die durch umfangreiche Firmenkontakte eine Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit ermöglichen. Bei einer Teilnahme an diesen Kursen stehen auch unterstützende Sprachkurse über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. Bei den jungen Volljährigen übernimmt das BIN auch das Casemanagement zur Abklärung behördlicher Fragestellungen. Ferner besteht ein enger Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagentur.
In der Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe werden in der komplexen Rechtssystematik des Ausländerrechts Fachberatungen angeboten. Der BIN-Begleitausschuss bietet dabei auch die Möglichkeit zum allgemeinen fachlichen Austausch auf Landesebene.
Zu Frage 3: Im März 2013 hat Bremen im Rahmen der Integrationsministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss mit initiiert, in dem die positive Wirkung der aus dem Programm entstandenen Strukturen und Hilfeangebote gewürdigt wird. Zudem hat die Integrationsministerkonferenz mit dem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, in der neuen ESFFörderperiode ab 2014 an die entwickelten Strukturen durch die Fortführung des Programms anzuknüpfen.
Die Kohärenz der ESF-Programme in der Bundesrepublik Deutschland sieht eine thematische Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern vor. Demgemäß begrüßt und unterstützt der Senat ausdrücklich die verschiedenen Bemühungen zur Fortführung der Förderung im Rahmen eines zukünftigen ESF-Bundesprogramms. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich finde es in Ordnung und auch gut, dass Sie sich da bemühen, aber meine Frage zielte mehr in folgende Richtung: Wenn das Programm wirklich einfach ausläuft und nicht weiter fortgesetzt wird – was ja bei verschiedenen Programmen vorkommt –, was plant Bremen dann, um diese Arbeit jetzt nicht einfach an allen Stellen abbrechen zu müssen?
Es kann nicht sein, wenn der Bund sich aus der Verantwortung zurückzieht, obwohl es sich hier um ein sehr erfolgreiches Programm handelt, dass das Land dann automatisch eintritt. Es geht viel mehr darum, dass wir unsere Bemühungen ver
stärken, auch den Bund weiter davon zu überzeugen, dieses Netzwerk zu unterstützen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es steht keineswegs fest, dass der Bund 50 Prozent der ESF-Mittel für sich beanspruchen muss, sondern es geht durchaus so, dass den Ländern ein größerer Anteil zur Verfügung gestellt wird.
Auf Bundesebene wird das sehr intensiv diskutiert, auch das ist ein Ziel, mit dem man das bewältigen könnte, aber hier handelt es sich um ein vom Bund durchgeführtes ESF-Programm, und wir sind der Auffassung, dass der Bund auch hier weiter tätig sein sollte.
Das heißt also schon, wenn das jetzt vom Bund aus nicht weiter fortgesetzt würde, dass Sie sagen, die Arbeit ist dann einfach beendet?
Schauen Sie, Frau Grönert, wir sind im Augenblick in einer Auseinandersetzung, in der es darum geht, ob der Bund sich dort weiter engagiert, und die Länder drängen stark darauf, dass der Bund sich weiter engagiert! Im Übrigen hat sich die Bundestagsfraktion der Grünen engagiert, indem sie den Bund aufgefordert hat, hier tätig zu werden und das Programm fortzuführen. In dieser Phase zu erklären, dass wir das als Land übernehmen, wäre kontraproduktiv, weil es sinnvoll ist, dass der Bund hier weiter in der Verantwortung bleibt und dieses Programm fortführt.
Es wird ja im Rahmen der Aufstellung des Haushalts, also der neuen Eckwerte, nach meinen Informationen Planungen geben, ein neues bremisches Landesarbeitsmarktprogramm aufzustellen. Ist jetzt beabsichtigt oder geplant, neben der Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten auch gezielt die Zielgruppe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten aufzunehmen?
Da ich für dieses Ressort nicht zuständig bin, kann ich das nicht genau sagen, denn das sind Arbeitsmarktmaßnahmen – das kann mein
Kollege möglicherweise besser beantworten –, aber ich weiß, dass weniger Mittel zur Verfügung stehen und wir genau überlegen müssen, wie diese Mittel eingesetzt werden. Ich fände es gut, wenn diese Zielgruppe auch besondere Berücksichtigung finden würde.
(Abg. Frau D r. M o h a m m a d z a d e h [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke, ich habe das Nicken von Herrn Staatsrat Stauch gesehen!)
Herr Staatsrat, ich unterstütze Sie in der Forderung, dass die ESF-Mittel stärker den Ländern zugutekommen müssen, zumal wir ja wissen, dass die Maßnahmen, die der Bund einleitet, oft nicht nachhaltig sind. Nun ist es ja so, dass die ESF-Mittel in den Verhandlungen im mittelfristigen Finanzrahmen der EU durchaus gesunken sind. Welche Chancen und welchen zeitlichen Rahmen sehen Sie denn, dass Sie auch bezüglich dieses Projekts zu einer Einigung im Bund kommen?
Zu der Einigung in Bezug auf einen zeitlichen Rahmen kann ich wenig sagen. Es wird ein zäher Prozess werden, und wir gehen davon aus, dass deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Kürzung von bis zu 50 Prozent handeln kann. Ich kann Ihnen aber über die Zahlen oder den Zeitpunkt, wann wir da zu einem Ergebnis kommen können und woran es hapert, nichts Detailliertes sagen, aber ich kann das gern nachreichen.