Protokoll der Sitzung vom 29.08.2013

Die Erleichterung des Bürgerantrags klingt demgegenüber ziemlich unspektakulär, aber Bürgeranträge haben große Wirkungen. Wie ich schon erwähnt habe, wurde der Plan, die GEWOBA zu privatisieren, aufgegeben, das war eine direkte Folge eines entsprechenden Bürgerantrags. Es ist deshalb nötig, dass die Bürgeranträge auch der heutigen Zeit angepasst werden und dass zukünftig auch eine elektronische Unterzeichnung möglich ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich glaube, in diesem Hause sind einige, die das aus eigener Erfahrung kennen: 5 000 Unterschriften unter einen Bürgerantrag zu sammeln, ist ein weiter Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ersten 1 000 Unterschriften kommen meistens schnell zusammen. Als Organisation – wenn man eine hat – hat man auch noch die Euphorie und die Menschen, die auf die Straße gehen, die sich samstags hinstellen und die Unterschriften sammeln. Die zweite Hürde ist dann schon wesentlich höher. Es hängt eben, wie gesagt, viel davon ab, ob man genug Menschen hat, die diese Unterschriften sammeln, und das ist schlecht, denn damit werden Volksbegehren zu einem Instrument, dessen Einsatz ganz stark von der Organisationskraft einer Organisation abhängt. Das wollen wir gerade nicht. Wir wollen gerade nicht, dass eine starke Organisation nötig ist, Herr Röwekamp! Deswegen finde ich es auch richtig, den Weg zu gehen, dass das Parlament alles in die Wege leiten soll. Wir müssen einfach darum ringen und dafür Sorge tragen, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten bekommen, in wichtigen Fragen selbst die Initiative zu ergreifen,

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Haben sie ja!)

und sie müssen die Möglichkeiten haben, auch wenn sie keine starke Organisation im Rücken haben, trotzdem mit ihrem Anliegen durchzukommen.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Und wenn sie das 17 Jahre lang nicht machen, was ma- chen wir dann?)

Insofern ist diese Erleichterung aber auch sehr wichtig, Herr Röwekamp!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gab auch in den letzten 17 Jahren genügend Beispiele, wo Unterschriften gesammelt worden sind, die zweite Hürde aber nicht geschafft wurde.

Es gibt jetzt, wie gesagt, die Initiative zur Entgeltgerechtigkeit, die gesagt hat, wir warten, bis die Bedingungen erleichtert worden sind. Es ist auch wichtig, über das elektronische Verfahren nachzudenken, denn auch das macht es erheblich einfacher.

Ich bin froh, und dabei belasse ich es jetzt erst einmal, dass wir diese drei Änderungen in diesem Zusammenhang, weil sie meiner Meinung nach auch unbedingt zusammengehören, heute verabschieden. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Idee einer Privatisierungsbremse, und das ist der Teil, über den ich jetzt sprechen möchte, ist in Bremen von der SPD ins Gespräch gebracht worden. Natürlich sind auch noch ein wenig Trennungsschmerz und der Gedanke an Wiedergutmachung für die Privatisierungen der letzten 20 Jahre dabei, die von der SPD mitverantwortet worden sind.

Ein wenig war Dresden natürlich auch in Bremen, das muss man selbstkritisch sagen. Torheit und Leichtsinn haben immer einmal Konjunktur, und es hängt von keiner Farbe einer Partei, eines Parteibuches ab, ob sie verhindert werden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir grundsätzlich unabhängig von Mehrheiten hier eine Bremse einziehen – kein Verbot, sondern eine Bremse! –,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

denn, das ist die positive Konsequenz daraus, das möchte ich ausdrücklich betonen, man hat in diesen letzten Jahren Erfahrungen gemacht, aus denen wir jetzt die Konsequenzen ziehen. Wir haben noch wichtige Unternehmen der Daseinsvorsorge – Herr Tschöpe hat viele genannt –, den Flughafen, die BLG, die BSAG, das Theater, die GEWOBA und die Kliniken, um nur die wichtigsten zu nennen. Deswegen haben

wir Grüne die Idee einer Privatisierungsbremse dann auch sehr ernsthaft diskutiert und legen nun gemeinsam einen Vorschlag vor.

Warum wollen wir für die Veräußerung von Unternehmen besondere Verfahren der direkten Demokratie und besondere Rechte einführen? Weil wir überzeugt sind, dass die Frage des Eigentums beziehungsweise der Aufgabe des Eigentums und der Kontrolle über das Eigentum an Unternehmen der Daseinsvorsorge zentrale Fragen staatlicher Handlungsfähigkeit und der Souveränität berühren können! Veräußerungen und Privatisierungen können Akte mit weitreichenden Folgen sein, die – das ist ganz entscheidend, das sehen wir auch gegenwärtig – oft gar nicht und in jedem Fall sehr schwer wieder rückgängig gemacht werden können.

Das ist auch die Antwort auf den Einwand der CDU, Herr Röwekamp! Sie sagen, der Erwerb von Unternehmen müsste nach den gleichen Regeln passieren. Nein, eben nicht, denn die Abgabe von oft nicht rückholbarer Souveränität über Eigentum ist etwas Besonderes, das deswegen auch anders behandelt werden sollte, indem der Souverän, die Bevölkerung selbst, daran unmittelbar beteiligt wird! Das ist die Begründung für die Besonderheit, hier eine geteilte Souveränität von uns, dem Parlament, und der Bevölkerung direkt einzuführen, und das macht in diesem zentralen Bereich staatlicher Handlungsfähigkeit und Souveränität auch einen Sinn.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Was die Abgrenzung der betroffenen Unternehmen und die Regelungen im Detail angeht, haben Herr Tschöpe und die anderen Kollegen vorgetragen. Wir haben eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gemacht. Dazu haben alle in einer sachlichen Diskussion beigetragen, vielen Dank dafür! Wir zielen jetzt auf den Kern der gesellschaftlichen und politisch bedeutenden Unternehmen ab, die wir gegenwärtig besitzen und kontrollieren. Allerdings kann das, was dann konkret politisch als bedeutsam angesehen wird, trotzdem umstritten sein. Bei der GEWOBA werden wir alle sofort sagen, das ist klar, bei den Kliniken ist es auch klar, aber bei der BREPARK ist es schon nicht mehr ganz so selbstverständlich, ob es wirklich so sein wird. Entscheiden sollen das jetzt die Bürgerschaft und der Volkssouverän gemeinsam in einem differenzierten Verfahren.

Wenn in der Bürgerschaft nur eine einfache Mehrheit für den Verkauf zustande kommt, dann ist davon auszugehen, dass das Vorhaben in der Stadt und im Land sowieso kontrovers diskutiert wird, deswegen der obligatorische Weg eines Volksentscheids! Wenn sich herausstellt, dass in diesem Haus eine Zweidrittelmehrheit oder mehr – und das ist keine Frage einer Vorschrift, Herr Röwekamp, sondern der Fakten – zustande kommt, dann sollen andere, die hier kei

ne so große Mehrheit haben, sei es eine Minderheit im Parlament, seien es die Menschen selbst, trotzdem die Möglichkeit haben, fakultativ doch einen Volksentscheid vorzulegen. Dieses abgestimmte Verfahren ist richtig, glaube ich, um den Menschen nicht nur die Entscheidung in der Sache, sondern auch die Entscheidung darüber, was sie für wichtig halten und was nicht, selbst zu überlassen. Das ist unser Weg, den wir heute vorschlagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will auf einige Einwände kurz eingehen! Die Handelskammer ist der Auffassung, dass ein Volksentscheid hier grundsätzlich nicht zulässig ist, weil er haushaltsrelevant ist, und Sie schreiben es in Ihrem Minderheitenvotum auch. Das ist nicht richtig. Wir haben mit der letzten Verfassungsänderung ausdrücklich den Spielraum für haushaltsrelevante Volksentscheide erweitert. Sie können auch immer nur die Entscheidung aus dem Jahr 1998 zitieren, aber sie bezieht sich auf die alte Landesverfassung und nicht auf die neue, auf dem Konsolidierungspfad werden ohnehin die Verkäufe und Ankäufe nicht mitgerechnet. Dieses Argument sticht also nicht.

Es ist auch nicht richtig, es sei ein Privatisierungsverbot und keine -bremse. Wir können weiterhin Dinge beschließen, aber wir müssen dann die Menschen selbst fragen. Auch, dass die Abstimmungen wegen schlechter Zeitpunkte oder mangelnder Beteiligung nie erfolgreich sein könnten, ist insofern Unsinn, als die allgemeinen Vorschriften über die Verbindung von Volksentscheiden mit Wahlen natürlich auch hier gelten. Das übersehen Sie in Ihren Bemerkungen.

Ich möchte abschließend noch etwas sagen zu Ihrer Bemerkung beziehungsweise Ihrem Vorschlag, darüber nachzudenken, was wir selbst der Bevölkerung vorlegen. Das ist eine Möglichkeit, die wir zum letzten Mal im Jahr 1994 wahrgenommen haben, weil wir es damals noch mussten und es noch keine Einstimmigkeit gab. Dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein. Was mir bei Ihrem Vorschlag nicht so ganz behagt, Herr Röwekamp, ist Folgendes: Die CDU hat gerade auf Bundesebene, aber eigentlich auch hier, ein instrumentelles Verhältnis zum Volksentscheid. Sie schlagen vor, wir sollen der Bevölkerung die Privatisierungsbremse vorlegen. Sie machen es deswegen, weil Ihnen diese Privatisierungsbremse nicht gefällt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Dort sagen Sie, das Volk soll entscheiden. Das ist so wie bei der CDU/CSU: Sie sind strikt gegen Volksentscheide auf Bundesebene, aber wenn es dann gegen die Vertiefung der Europäischen Union geht, dann soll plötzlich ein Volksentscheid her. Wissen Sie was?

Das nennt man „Seehofern“, und das ist das Gegenteil von Glaubwürdigkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Ich will gern genau das prüfen, was Sie sagen, dass wir die Schuldenbremse vorlegen. Ich möchte Sie aber an Folgendes erinnern: Sie selbst weisen bei den Debatten im Ausschuss immer darauf hin – übrigens auch weitestgehend in Übereinstimmung mit meiner persönlichen Meinung –, dass wir uns relativ eng und klar an die Vorgaben des Grundgesetzes halten und im Kern das in die Landesverfassung übernehmen, was ohnehin schon im Grundgesetz verankert und dadurch geltendes Recht ist. Jetzt wollen Sie also dem Volk in Bremen die Frage vorlegen, ob Bremen das von Ihnen selbst mit beschlossene Grundgesetz anerkennen soll oder nicht. Ich weiß nicht, ob das rechtspolitisch und verfassungspolitisch ein so kluger Schritt ist, ich gebe es Ihnen nur zu bedenken!

Wir werden sicherlich über Ihren Antrag und Ihr Begehren, das vorzulegen, noch diskutieren. Dabei gefällt mir nicht, dass Sie das so instrumentell behandeln. Ich kann für mich auch sagen, man kann sich über Ihre Erörterung, warum das Volk das nicht annimmt, Gedanken machen, wobei wir als Parlament eine andere Rolle haben, das ist doch klar. Wir Grüne haben diese Erleichterung der Volksgesetzgebung nicht gefordert, weil wir finden, dass zu wenig passiert, weil die Hürden so hoch sind, wir haben diese niedrigen Hürden von Anfang an gewollt. Seitdem ich hier im Parlament bin, ist das meine Maßgabe, was die Hürden angeht, und dafür habe ich immer gestritten. Wir haben die Regelungen Schritt für Schritt verbessert, und zwar nicht, weil dort gerade einmal vier oder fünf Jahre nichts passiert ist. Dass dies sehr schnell auch einmal aktuell werden kann, Herr Röwekamp, sieht man doch in Hamburg, Berlin und so weiter. Das kann auch in Bremen sehr schnell passieren. Wenn die Umstände und die Zeit dann einmal reif dafür sind und eine Initiative vorhanden ist, dann sollte es einfach sein, und das Volk sollte auch die Möglichkeit haben, es zu machen. Mehr wollen wir nicht.

Wir können uns gern Gedanken darüber machen, wie wir das Volk an der Annahme der Instrumente beteiligen, meinetwegen auch sehr gern über die Frage, was wir dem Volk selbst zur Entscheidung vorlegen. Bei dem einen konkreten Vorschlag bin ich skeptisch, aber ganz unabhängig davon ist es richtig, dass wir die Instrumente der direkten Beteiligung erleichtern, egal, ob sie zurzeit, heute oder gestern, genutzt werden, damit sie im Falle eines Falles – und dafür sind sie da – auch tatsächlich genutzt werden können. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte ist doch von einem weitgehenden Konsens geprägt gewesen, deshalb möchte ich nur noch ein paar Kleinigkeiten aufnehmen! Herr Röwekamp, Sie haben vorgeschlagen, dass wir uns darüber Gedanken machen sollten, ob wir die Einführung der Schuldenbremse in die Bremer Landesverfassung dem Volk vorlegen. Wir hatten schon einmal darüber gesprochen, und mein Einwand damals war: Was wäre, wenn das Volk sie ablehnt? Welche unterschiedliche Situation ergäbe sich? Die unterschiedliche Situation wäre dann, dass die Sanierungsvereinbarung hier bis zum Jahr 2020 gilt

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Vertrag!)

und ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz gilt.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Grundgesetz! Daran wird sich nichts ändern!)

Wenn ich dem Volk etwas vorlege, habe ich den grundlegenden politischen Konflikt, den es zur Schuldenbremse gibt, nämlich: Will ich Austerität haben, will ich sozusagen staatliche Ausgaben mit allen Folgen, die das hat, so begrenzen, dass sie nur mit Einnahmen finanziert werden? Auf der einen Seite muss ich nicht mehr so viele Zinsen zahlen, auf der anderen Seite sind meine staatlichen Handlungsmöglichkeiten massiv beschränkt, wir sehen es im Moment in den südlichen Ländern Europas. Dazu gibt es eine entwickelte Diskussion und sehr unterschiedliche Positionen. Die einen sagen „schwäbische Hausfrau“, die anderen sagen, vielleicht ist es ökonomisch doch alles nicht so sinnvoll, wie man es am Beispiel mancher Staaten sieht. Diese gesellschaftspolitische Debatte fände ich ausgesprochen spannend, wenn wir sie gesellschaftspolitisch führen und mit einer Volksabstimmung lösen könnten, aber wo wäre diese Volksabstimmung denn durchzuführen? Diese Volksabstimmung wäre auf Bundesebene durchzuführen, auf der die grundgesetzlichen Regelungen festgelegt werden. Da muss man doch einfach ehrlich sagen, dass die CDU in all ihren Entscheidungen, die es dazu gegeben hat, zu der Erkenntnis gekommen ist, nein, wir wollen kein Votum durch Volksentscheide auf Bundesebene. Herr Röwekamp, ich weiß gar nicht, ob dieser Vorschlag eigentlich schon Placebocharakter hat oder an dieser Stelle nur Luft ist, denn man lässt den Menschen gar keine Alternative!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Herr Dr. Kuhn, Sie haben gesagt, vielleicht sei diese Regelung sozialdemokratischer Trennungsschmerz. Ja, Sozialdemokraten haben Mitte und Ende der Neunzigerjahre ganz klar Fehler gemacht. Mit der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen sind hier in Bremen Fehler gemacht worden. Ich persönlich bin mir nicht sicher, ob man sie wirklich hätte vermeiden können, als man Regierungsverantwortung hatte, denn es gab einen Zeitgeist und gewisse tagesaktuelle Handlungsbedingungen. Vielleicht hätte man sie vermeiden müssen, wenn man genauer nachgedacht hätte, aber es sind dort Fehler gemacht worden. 20 Jahre danach muss man aber auch den Mut haben und sagen, jawohl, das sind Fehler gewesen, diese wollen wir in Zukunft vermeiden, und genau deshalb gibt es die Privatisierungsbremse.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Lassen Sie mich zum Abschluss noch fragen, Herr Röwekamp: Warum werden diese Instrumente eigentlich nicht genutzt? Ich glaube, den Zustand der organisierten Volksgesetzgebung – wir sagen ja immer direkte Demokratie, aber das, worüber wir reden, ist ja organisierte Volksgesetzgebung – beurteilen alle, die von außen darauf schauen, in Bremen als relativ gut. Man würde immer noch jemanden finden, der in manchen Teilbereichen noch ein bisschen mehr und in anderen Teilbereichen vielleicht ein bisschen weniger gemacht hat, aber insgesamt ist es hier in Bremen gut.

Ich glaube, wir müssen den Menschen auch nichts vorlegen, nur damit wir sie anleiten, demokratische Rechte in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger müssen gar nicht paternalistisch geführt werden, damit sie lernen, wie sie mit direkter Demokratie umzugehen haben, sondern es ist ein Recht, das wir ihnen einräumen, und sie werden sich zu wehren wissen und alle Instrumente nutzen, wenn sie es nicht richtig finden, was wir hier ihnen auferlegen. Ich habe ein ganz positives Gefühl, dass wir ihren Köcher der Gegenwehr gegen dieses Parlament gestärkt haben. Damit habe ich als Parlamentarier auch kein Problem, aber zum Gebrauch sollte man den Bürger nicht pädagogisch anleiten, sondern man sollte es ihm als Recht überlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich, Herr Tschöpe, wenn das Volk es macht, dann ist es in Ordnung, aber die Frage, die wir uns

beantworten müssen, lautet: Wollen wir von der uns eingeräumten Möglichkeit irgendwann einmal Gebrauch machen? Bisher haben wir die Frage immer mit Nein beantwortet. Ich finde, wenn wir auf der einen Seite sagen, Volksgesetzgebung ist uns außerordentlich wichtig, dann müssen auch wir als Parlament den Mut haben, einmal zu überlegen, ob es Fragen gibt, die wir hier entscheiden, zu denen wir sagen, wir wollen das nur mit Beteiligung der Bevölkerung machen. Ich bin zumindest dafür, dass wir das machen und nicht warten, dass das Volk von sich aus immer nur gefordert wird. Lassen Sie uns selbst fordern, das Volk zu befragen! Ich fände, das wäre ein Beitrag zur lebhaften Demokratie in Bremen und Bremerhaven.