Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche zeitlichen Planungen verfolgt der Senat, einen neuen und aktualisierten Entwicklungsplan Inklusion aufzulegen, der – ausgehend vom bisher Erreichten – Orientierungshilfen bietet und die nächsten Ziele zur Weiterentwicklung benennt?

Zweitens: Welche Ziele und weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats bei einer Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion dabei als leitend und zentral anzusehen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Arbeiten, den bestehenden Entwicklungsplan Inklusion zu bewerten und redaktionell zu überarbeiten, haben bereits begonnen und erfolgen fortlaufend.

Die Evaluation des Entwicklungsplans ist an die Evaluation der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik im Schuljahr 2016/2017 gekoppelt. Die Ergebnisse hieraus sollen anschließend in den zu aktualisierenden beziehungsweise neu zu entwickelnden Entwicklungsplan Inklusion einfließen.

Zu Frage 2: Bei der Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion wird es unter anderem um die Frage gehen, wie in Zukunft die Diagnostik zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs behandelt werden sollte. Da an diese Feststellung bisher die Steuerung der Ressourcen gebunden ist, kann es auch um die Erarbeitung von alternativen Steuerungsmöglichkeiten gehen. Im weiteren Blickfeld bleibt die Entwicklung der Qualität des inklusiven Bildungsprozesses und die Weiterentwicklung und Vertiefung der Zusammenarbeit der an diesem Prozess beteiligten Akteure. Des Weiteren ist dem gesetzgeberischen Auftrag der nur befristeten Beschulung der Förderzentren Rechnung zu tragen. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Vogt!

Frau Senatorin, ich fand die Beantwortung der Frage 2 sehr interessant. Können Sie vielleicht schon konkretisieren, was „die alternativen Steuerungsmöglichkeiten der Ressourcen“ heißt, oder ist das jetzt, zu diesem Zeitpunkt, noch zu früh?

Das ist zu diesem Zeitpunkt zu früh.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Vereine“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Mustafa Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat: Erstens: Auf welchem Stand sind die Konsultationen mit Sportvereinen, Verbänden und Trägern zur Einführung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses? Zweitens: Mit welchen Einrichtungen hat es dazu Gespräche mit welchen Ergebnissen gegeben? Drittens: Welche Überlegungen gibt es bezüglich der Kostenübernahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Münch.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein im Präventionskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport. Ziel aller Aktivitäten ist dabei die Schaffung einer „Kultur der Aufmerksamkeit“ im Sport. Der Landessportbund Bremen gibt den Vereinen dabei Handlungsempfehlungen und berät die Vereine vor Ort bei der Umsetzung. Ferner sind die benannten Präventionsmaßnahmen verbindlicher Bestandteil der jeweiligen Aus- und Fortbildungsmodule des Bildungswerks des LSB. Der Senat hält es für vertretbar, diese Präventionsund Aufklärungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis durchzuführen und keine verbindlichen, an Sanktionen geknüpften Vorgaben zu machen. Mit 22 von insgesamt 430 Vereinen sind in den letzten zwei Jahren neben den allgemeinen Qualifizierungen spezielle Schulungen zum Thema mit konkreten Handlungshilfen durchgeführt worden. Des Weiteren gab es Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Vereinsmanager-Ausbildung mit den insgesamt 11 Multiplikatoren aus Vereinen und Verbänden. Die Fachverbände im Landessportbund Bremen sind zudem gesondert schriftlich in Bezug auf das Thema der verbesserten Gewaltprävention sensibilisiert worden. Im Wirkungsbereich des Bremer Fußball-Verbands gab es darüber hinaus gesonderte Schulungsmaßnahmen für 15 Vereine. Zu Frage 3: Gemeinsam mit dem Land Berlin konnte Bremen in der Sportministerkonferenz auf Bundesebene erreichen, dass das erweiterte Führungszeugnis für im Sport ehrenamtlich Tätige seit 1. Januar 2013 kostenfrei ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Öztürk, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herr Staatsrat, sind Ihnen Vereine bekannt, die sich

mittlerweile von den ehrenamtlichen oder den hauptamtlichen Übungsleitern das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorlegen lassen?

Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht sagen. Es ist keine Verpflichtung, die vom Landessportbund ausgesprochen wird, es ist eine freiwillige Maßnahme der Vereine. Ich kann Ihnen jetzt spontan keine abschließende Auskunft geben, ich reiche sie gern nach.

Herr Kollege Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Was hält der Senat von der Vorstellung, gemeinsam mit dem Landessportbund und dem Sportressort einen Rücklauf zu evaluieren, wie viele Vereine sich tatsächlich beteiligen? Sie nehmen ja an sehr vielen Seminaren teil, es wird in dem Bereich viel getan. Mich würde interessieren, wie der Rücklauf vielleicht nach einem Jahr ist, also wie viele Vereine sich tatsächlich daran beteiligen.

Ich will vorwegschicken, dass wir mit dem Erreichten der letzten zwei Jahre nicht zufrieden sind. Wenn man auf die Zahlen schaut, dann werden in fünf Prozent der Vereine Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Das ist keine überwältigende Zahl. Wenn wir das dann einmal hochrechnen, dann würden wir noch 40 Jahre brauchen, bis wir jeden Verein erreicht haben, und das kann man nicht gut finden.

Es gibt eine Evaluation aus dem Jahr 2013 zu der Wirksamkeit dieser freiwilligen Maßnahmen, die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, und das Ergebnis lautet: Erstens, es sind bundesweit zu wenig Vereine erreicht worden. Zweitens, dort, wo über die Multiplikatorenausbildung die Vereine erreicht wurden, wurde auch ein hoher Sensibilisierungsgrad erreicht. Das spricht dafür, dass der Weg richtig ist, aber viel konsequenter verfolgt werden müsste. Wir nehmen diese Situation zum Anlass, jetzt auch mit dem Landessportbund darüber zu reden.

Wir haben vor zwei Jahren erstmalig eine Förderung in diesem Bereich vergeben, und wir glauben, dass das deutlich zu intensivieren ist. Es gibt ein gutes Beispiel, das ist der Bremer Fußball-Verband, der Schulungsmaßnahmen auch in eigener Zuständigkeit durchgeführt hat, und da heißt es, von den Besseren zu lernen. Wir sehen da noch deutlich Luft nach oben.

Herr Kollege Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Hält der Senat eine gesetzliche Regelung für erforderlich?

Ich möchte in Absprache mit dem Senator erst einmal abwarten, ob diese Beschleunigungsmaßnahmen Erfolg haben. Wenn wir allerdings erkennen, dass wir dort nicht die Erfolge erzielen, von denen wir glauben, sie haben zu müssen, also eine deutliche Beschleunigung der Sensibilisierungsmaßnahmen, dann müssen wir das Thema auf die Tagesordnung setzen. Im Moment sehe ich dafür noch keinen Anlass.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Jugendschutz und Partydrogen in Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Fecker, Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Neddermann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Fecker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Einhaltung des Jugendschutzes durch Partyveranstalter in Bremen, und wie wird die Einhaltung sichergestellt?

Zweitens: Welche Kenntnis hat der Senat über die Gefährdung von Jugendlichen durch chemische Drogen, wie zum Beispiel Crystal Meth, in Bremen?

Drittens: Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf die Gefährdung durch chemische Drogen an Schulen in Bremen werden durchgeführt und/oder sind in Planung?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Jugendschutz hat für den Senat besondere Priorität, Polizei und Ortspolizeibehörden widmen seiner Einhaltung und Überwachung sehr viel Aufmerksamkeit. Erteilen die Ortspolizeibehörden eine vorübergehende Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol gemäß Paragraf 2 Absatz 3 des Bremischen Gaststättengesetzes, wird die Polizei informiert. Sie kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes.

Zur Sicherstellung des Jugendschutzes verfahren Partyveranstalter wie folgt: Der Einlass wird nur Personen gewährt, die mindestens 16 Jahre alt sind, einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis und eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit sich führen. Darüber hinaus müssen sie eine Kopie des Ausweises des unterschreibenden Elternteils bei sich haben und sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden, die durch die Eltern als „verantwortlich“ benannt wird; auch diese Person muss sich ausweisen können. Der Ausschank von Alkohol an Min

derjährige wird verhindert, indem der Veranstalter Armbänder in unterschiedlichen Farben herausgibt, die Volljährige und Minderjährige unterschiedlich kennzeichnen. Zu Frage 2: Weder beim Landeskriminalamt noch im Drogenhilfesystem liegen besondere Erkenntnisse über Crystal Meth im Land Bremen vor. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wird Crystal Meth in Bayern und Sachsen gehäuft sichergestellt, es zeige sich aber auch eine allmähliche Verbreitung der Droge in Richtung Westen und Norden. (ESC)APE, die Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen, berichtet, dass ungefähr 10 Prozent ihrer hauptsächlich männlichen Klientel die sogenannten Partydrogen konsumiert. Zu Frage 3: Das Referat Gesundheit und Suchtprävention beim Landesinstitut für Schule führt suchtpräventive Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler durch sowie Fortbildungen für Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Eltern. Schulen werden bei der Umsetzung von suchtpräventiven Konzepten beraten und über aktuelle Suchtmittel informiert. Darunter fallen auch Information und Bewertung chemischer Drogen. Die Entwicklung in Bremen wird in enger Kooperation vom Landesinstitut für Schule mit der Polizei, (ESC)APE und den Schulen kontinuierlich beobachtet, bei Bedarf werden Erkenntnisse zeitnah in suchtpräventive Maßnahmen aufgenommen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herr Staatsrat, Sie haben in der Antwort zu Frage 1 die theoretischen Grundlagen geschildert, mich würde jetzt interessieren, wie die Praxis aussieht. Gibt es Erkenntnisse, dass das von Ihnen geschilderte Verfahren flächendeckend allumfassend eingehalten wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass unser Ressort die Umsetzung des Ganzen und die Administrierung nicht selbst durchführt, sondern im Bereich Inneres, also von der Polizei und vom Stadtamt, durchgeführt wird. Ich habe mich eben noch einmal bei meinem Kollegen erkundigt: Es ist so, dass Lokale, die solche Partys veranstalten, regelmäßig mit oder ohne Anlass kontrolliert werden, ob der Jugendschutz eingehalten wird. Wenn ein Gastronom sich hier nicht an die Regeln hält, dann stellt sich die Frage, ob er noch die nötige Zuverlässigkeit besitzt, um eine solche Gaststätte zu betreiben. Dann kann auch, wenn ein Verstoß mehrfach vorkommt, die Konzession entzogen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Fecker? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist Ihnen in dem Gespräch mit Ihrem Kollegen auch gesagt worden, wie intensiv diese Kontrollen stattfinden? Sie haben eben gesagt, regelmäßig, das kann ja alles sein. In welchem Turnus müssen Veranstalter mit Kontrollen rechnen, und gab es darüber hinaus auch schon Einschränkungen, Verbote oder Schließungen solcher Veranstaltungen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Sie wissen – das ist ja durch die Presse gegangen –, dass hier häufiger auch die fehlende Zuverlässigkeit der Gaststättenbetreiber festgestellt worden ist, daher kommt es tatsächlich dazu, dass solche Versagungen ausgesprochen werden.

Ich kann Ihnen den genauen Kontrollmechanismus nicht angeben, will mich aber gern erkundigen und Ihnen entweder die Möglichkeit geben, Ihnen die Auskunft in der Innendeputation oder gegebenenfalls schriftlich aus unserem Ressort zu erteilen. Dazu muss ich mich aber noch näher informieren.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Fecker?