Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Bislang sind 4 Personen mit Wohnsitz im Land Bremen in die Türkei ausgereist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sie versuchen, sich am Bürgerkrieg in Syrien zu beteiligen. Um zu vermeiden, dass weitere Personen ausreisen, wurden Wohnungen durchsucht und Reisepässe eingezogen.

Über personenbezogene Daten beziehungsweise nähere Einzelheiten unterrichtet der Senat die zuständigen Gremien der Bremischen Bürgerschaft in vertraulicher Sitzung. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Korol, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. D r. K o r o l [BIW]: Danke, nein, Herr Präsident! Danke, Herr Staatsrat!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe der BIW.

Bitte, Herr Dr. Korol!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Land Bremen haben 2013 Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gemäß Paragraf 371 Abgabenordnung, AO, erstattet, und wie hat sich die Zahl dieser Personen gegenüber 2012 entwickelt? Bitte Zahlen getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!

Zweitens: Welches steuerliche Mehrergebnis erwartet das Land Bremen aufgrund der Selbstanzeigen des Jahres 2013, und wie hoch war das Mehrergebnis im Jahre 2012? Bitte auch hier getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!

Drittens: Wie verteilt sich das Mehrergebnis in 2013 auf die einzelnen Steuerarten? Bitte die fünf wichtigsten Steuerarten getrennt aufführen!

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfragen wie folgt:

Zu Frage 1: In den statistischen Erhebungen zur Anzahl der Selbstanzeigen erfolgt keine Trennung zwischen Bremen und Bremerhaven. Für das Land Bremen belief sich die Anzahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung, die einen Bezug zu Kapitalanlagen im Ausland aufweisen, im Jahr 2013 auf 181 Anzeigen. Im Jahr 2012 fiel die Zahl mit 42 derartigen Selbstanzeigen deutlich geringer aus. Die Selbstanzeigen, die einen Bezug zu Kapitalanlagen im Ausland aufweisen, stellen den weit überwiegen

den Teil der Selbstanzeigen dar. Die Gesamtanzahl aller Selbstanzeigen im Land Bremen kann mangels statistischer Erhebungen nicht geliefert werden.

Zu Frage 2: Hochrechnungen und statistische Erhebungen zur Höhe des steuerlichen Mehrergebnisses werden für Bremen und Bremerhaven nicht getrennt erfasst. Für das Land Bremen wird für das Jahr 2013 ein steuerliches Mehrergebnis, also Steuern ohne Zinsen, in Höhe von circa 10,3 Millionen Euro erwartet. Im Jahr 2012 fiel das Ergebnis – proportional zur Anzahl an Selbstanzeigen – mit circa 3 Millionen Euro geringer aus. Diese Mehrergebnisse beziehen sich nur auf solche Selbstanzeigen, die einen Bezug zu Kapitalanlagen im Ausland aufweisen. Das steuerliche Gesamtmehrergebnis aller Selbstanzeigen kann mangels statistischer Erhebungen nicht geliefert werden.

Zu Frage 3: Die statistischen Hochrechnungen zum steuerlichen Mehrergebnis differenzieren nicht bezüglich einzelner Steuerarten. In fast allen Fällen stehen die Selbstanzeigen allerdings in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften aus dem Ausland, und damit schlagen sich die Mehrergebnisse in der Einkommensteuer nieder. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Korol, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. D r. K o r o l [BIW]: Danke, nein, Herr Präsident! Danke, Frau Senatorin!)

Frau Bürgermeisterin, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kuhn!

Frau Bürgermeisterin, wird in der Statistik zwischen Frauen und Männern unterschieden?

Nicht, dass ich wüsste! Die allgemeine Lebenserfahrung würde sagen, dass sie vom Gesetz her gleich sind. Bei der Steuerhinterziehung eher nicht so!

Herr Dr. Kuhn, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Schade eigentlich! Die andere Frage ist: Die Finanzministerkonferenz – so ist es uns im Haushalts- und Finanzausschuss vorgetragen worden – berät ja gegenwärtig eine Veränderung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige, die darauf hinausläuft, dass diese Regeln erheblich verschärft werden, sowohl bei den Summen, die gezahlt werden müssen, wenn sich jemand selbst anzeigt, als auch bei den Zeiträumen, die aufgedeckt werden müssen. Es ist schon eine erhebliche Verschärfung geplant.

Meine Frage ist: Gehen Sie davon aus, dass es dann, wenn die Veränderungen beschlossen werden, für das Jahr 2013 zu einer großen Welle von Selbstanzeigen nach altem Recht kommen kann?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ich würde sagen, wir haben viele Hinweise darauf, dass die öffentliche Debatte über prominente Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher da maßgeblicher ist als die Furcht vor den neuen Gesetzen. Es könnte sein, dass es noch eine weitere Welle gibt, aber die wird, glaube ich, nicht mehr so groß sein. Wir sehen auch, dass die Summen geringer werden.

Ich würde einmal sagen, die öffentliche Debatte und das Tätigwerden des Gesetzgebers, aber vor allem auch eine Veränderung in der Bewertung dieses Deliktes in der öffentlichen Diskussion hat dazu beigetragen, dass sich doch sehr viele jetzt in diesem Jahr überlegt haben, sich nun sauber machen zu wollen. Es wird also noch einen kleinen Anstieg geben, aber mit einer richtig großen Welle rechnen wir eher nicht.

Herr Kollege Dr. Kuhn, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Gottschalk!

Frau Bürgermeisterin, Sie haben die Mehreinnahmen in steuerlicher Hinsicht genannt. Können Sie auch sagen, wie hoch die Mehreinnahmen inklusive der Zinsen waren?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das müssen wir im Haushalts- und Finanzausschuss berichten. Die Zahlen liegen mir hier nicht vor, aber wir können diese natürlich für Sie aufbereiten.

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gab es bei den 180 Fällen auch in nennenswertem Umfang Verdachtsfälle dahingehend, dass die Selbstanzeigen nicht vollständig oder zu spät kamen?

Das unterliegt dem Steuergeheimnis, das wird mir auch nicht berichtet, und das will ich auch nicht. Es ist aber völlig klar, die Regeln gelten auch in Bremen. Eine Selbstanzeige ist unwirksam, wenn sie nicht vollständig war, und so

verhalten wir uns auch. Wenn jemand glaubt, dass man sich, ohne vollständig Angaben gemacht zu haben, aus der Affäre ziehen kann, dann ist das ein Irrtum, es erfolgt eine Anzeige, und man landet vor Gericht.

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gab es Ihrer Kenntnis nach in nennenswertem Umfang eine Überschneidung zwischen Selbstanzeigen und Namen, die Sie von CDs hatten?

Es hat Überschneidungen gegeben, in nennenswertem Umfang würde ich nicht sagen, zumal die Qualität der angekauften CDs, das wissen Sie bestimmt auch aus der öffentlichen Debatte, eher weiter zurückgegangen ist. Es gibt viele Hinweise, dass wir mittlerweile doch ziemlich viele aus den Steueroasen Liechtenstein und Schweiz erwischt haben. Die Qualität der neuen CDs ist deshalb nicht so hoch, weil wir aus diesen Ländern keine großen weiteren Erkenntnisse gewinnen. Die Leute haben mittlerweile Angst und melden sich, das ist der Hauptfaktor.

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. G o t t s c h a l k [SPD]: Nein! Die letzte Aussage war sehr erfreulich, das reicht mir!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf unserer Besuchertribüne Auszubildende zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen des Schulzentrums Grenzstraße.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Neuauflage des Entwicklungsplans Inklusion“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dogan!

Wir fragen den Senat: