Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Zu einer Zusatzfrage erhält das Wort der Herr Kollege Hinners.

Herr Staatsrat, Sie haben eben selbst gesagt, aus Sicht des Senats werden die Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrgenommen. Was beabsichtigt der Senat dagegen zu tun?

Das ist eine schwierige Frage

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Deswegen stehe ich hier!)

und eine schwierige Antwort. Es ist so, dass wir nicht in der Lage sind, in dem eigentlich erforderlichen Umfang Kontrollen vorzunehmen. Es ist nicht möglich, zum Beispiel Spieler, die ein Sperrverbot haben, zu verfolgen und zu sehen, ob das an allen Orten eingehalten werden kann. Das ist im Übrigen auch kein Problem, das auf Glücksspiel beschränkt ist. Im Bereich des Alkoholkonsums ist es auch so, dass erkennbar Betrunkenen eigentlich kein Bier ausgeschenkt werden darf. Ob das eingehalten wird, kann auch niemand kontrollieren. Das ist auch fraglich. Das Stadtamt führt Kontrollen durch. Wir haben 350 genannt. Seit Erlass des Gesetzes haben sich Verbesserungen ergeben. Aber es ist noch ein weiter Weg. Wir wollen auch nicht flächendeckend alles kontrollieren. Das ist nicht möglich. Das Stadtamt ist im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig.

Eine weitere Zusatzfrage!

Herr Staatsrat, besteht die Möglichkeit, einem Konzessionär einer Spielhalle seine Konzession zu entziehen, wenn er wiederholt gegen seine Pflichten als Betreiber einer Spielhalle verstößt?

Meines Wissens besteht diese Möglichkeit, und sie würde dann auch genutzt werden, wenn das wirklich so festgestellt wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, dazu bedarf es natürlich einer regelmäßigen Kontrolle, speziell hinsichtlich dieses Phänomens. Sie sagten in der Antwort auf Frage 2, dass beispielsweise die Ortspolizeibehörden dazu aufgrund fehlender Ressourcen gar nicht in der Lage sind. Glauben Sie nicht, dass mit dem Innenressort entsprechende Verhandlungen durchgeführt werden sollten, um diese Kontrollen auch durch die Polizei zu verstärken?

Wir können mit dem Innenressort darüber sprechen – wir haben 350 Kontrollen, das ist praktisch eine Kontrolle pro Tag –, ob man das noch weiter ausweiten kann, aber ich glaube, es ist realistisch, dass es dort Grenzen gibt. Man kann auch überlegen, ob man die Sperre nicht nur auf die einzelne Spielstätte bezieht, sondern auf alle im Land Bremen, da gibt es sicherlich Möglichkeiten, mehr zu tun. Wir versuchen das auch, aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, der Kontrolle sind Grenzen gesetzt, auch durch die finanzielle Lage des Landes, das ist, glaube ich, auch ganz deutlich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage! Herr Staatsrat, beabsichtigt der Senat Präventionsprogramme, um Spielsüchtige von ihrer Spielsucht entweder abzuhalten oder sie aus der Spielsucht herauszuholen?

Die Spielhallenbetreiber sind zum Teil selbst schon verpflichtet, soziale Probleme aufzuarbeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen. Da kann man noch mehr machen, ich will auch ausdrücklich sagen, dass wir die Tätigkeit an der Universität Bremen von Professor Meyer für sehr sinnvoll halten. Wir haben ihn in vielen Fällen immer einbezogen, wir sind in Bremen, glaube ich, gar nicht so schlecht, gleichwohl bleiben Defizite, und die werden auch immer bleiben.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schmidtke! – Bitte, Frau Schmidtke!

Herr Staatsrat, es gibt Spielsüchtige, die sich zum Eigenschutz sperren lassen wollen, sie brauchen aber die Unterstützung der Betreiber. Kann dies gewährleistet werden?

Ich gehe erstens davon aus, dass es gewährleistet werden kann. Zweitens müssten wir dann, wenn Sie dort Defizite erkennen, mit den Spielhallenbetreibern darüber sprechen. Für den Fall, den Sie jetzt hier darstellen, dass sich jemand freiwillig sperren lassen will, aus welchen Erkenntnissen auch immer, müssten die Spielhallen das machen, und dann muss man, wenn Sie dort Defizite sehen, auch das Gespräch mit ihnen suchen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wenn ein Spielsüchtiger sich in der Spielhalle A aus Gründen des Selbstschutzes sperren lässt: Wird diese Sperrung an alle im Land befindlichen Spielhallen weitergegeben, oder könnte er dann bei nächster Gelegenheit in eine Spielhalle gehen, in der von der Sperrung nichts bekannt ist?

Ich gehe davon aus, dass diese Informationen weitergegeben werden und es dann auch eingehalten wird. Ich gehe davon aus, ich kann das jetzt hier nicht hundertprozentig garantieren. Ich habe eben auch angesprochen, dass man überlegen muss, wie weit man auf einzelne Spielhallen bezogene Sperren vielleicht auf die ganze Stadt oder das Land ausdehnen muss, darüber kann man sprechen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Informationen zwischen den Spielhallenbetreibern ausgetauscht werden.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Vogt! – Bitte, Frau Vogt!

Herr Staatsrat, ich weiß jetzt gar nicht, ob Sie die Frage beantworten können. Nach meinen Informationen ist die Beratungsstelle für Spielsüchtige in Bremen-Nord, die durch das Gesundheitsamt mit einer halben Stelle finanziert wurde, geschlossen worden. Gibt es Überlegungen, wieder eine Einrichtung zu eröffnen?

Ich habe darüber keine Informationen, das müsste ich Ihnen gesondert mitteilen. Ich werde im Haus nachfragen, und dann bekommen Sie darauf eine Antwort, ich weiß es im Moment nicht.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Ausbildung der Gerichtsvollzieher im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Piontkowski!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die geänderte Ausbildung der Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg?

Welche Vorzüge hätte eine Ausbildung der Gerichtsvollzieher an Fachhochschulen?

Inwiefern plant der Senat eine Änderung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher, und inwiefern besteht

die Möglichkeit der Beteiligung an einer solchen Ausbildung im Verbund mit anderen Ländern?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Baden-Württemberg beabsichtigt, die Ausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zukünftig im Rahmen einer dreijährigen Fachhochschulausbildung durchzuführen. Dabei sollen sich vier Semester auf die theoretische und zwei Semester auf die praktische Ausbildung erstrecken. Dies plant außer Baden-Württemberg gegenwärtig kein anderes Land.

In Bremen dauert die Ausbildung grundsätzlich 18 Monate, davon entfallen acht Monate auf die theoretische und zehn Monate auf die praktische Ausbildung. Die theoretische Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit den Ländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Rahmen eines bei dem Amtsgericht Hannover eingerichteten Lehrgangs absolviert. Diese länderübergreifende Zusammenarbeit hat sich bewährt.

Der Senat sieht derzeit keine Veranlassung, die Ausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu verlängern und den theoretischen Teil der Ausbildung entsprechend der Absicht in BadenWürttemberg zu priorisieren. Vorzüge einer Fachhochschulausbildung, die eine Ablösung der bestehenden Ausbildung rechtfertigen, werden gegenwärtig nicht gesehen.

Die Landesjustizverwaltungen haben vereinbart, sich über die zukünftige Entwicklung der Ausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den Ländern auszutauschen. Baden-Württemberg hat zugesagt, zu gegebener Zeit über die Erfahrungen mit der Einführung des Fachhochschulstudiums zu berichten. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Einsatz von Teilmantelgeschossen bei der Polizei. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Welche Erfahrungen wurden seit der Einführung bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven mit dem Einsatz von Teilmantelgeschossen gemacht?

Welche Erfahrungen sind in Bezug auf den Gebrauch gegen Tiere vorhanden? Ist mit Teilmantelgeschossen eine ausreichend hohe Wirkung gegen größere Tiere, wie Rinder oder Großwild, zu erreichen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Knäpper! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zu den Fragen 1 bis 3: Bislang kam es lediglich bei der Polizei Bremen zweimal zum erfolgreichen Einsatz von Teilmantelgeschossen, und zwar gegen Rehe auf beziehungsweise direkt an der Autobahn. Die Geschosse hätten im Bedarfsfall auch eine ausreichend hohe Wirkung gegen noch größere Tiere gehabt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind die Teilmantelgeschosse auch dafür geeignet, zum Beispiel bei flüchtigen Personen Reifen am Kraftfahrzeug zu durchschlagen?

Herr Abgeordneter, soweit mir das hier mitgeteilt worden ist, handelt es sich bei Teilmantelgeschossen um Geschosse ausschließlich für den Jagdbereich, sodass sie nur für den Einsatz gegen Tiere verwendet werden und nicht gegen Menschen oder Fahrzeuge, auch nicht, wenn sie von der Autobahnpolizei eingesetzt werden. Die Zielrichtung ist, Rehe auf der Autobahn zu erschießen.