Protokoll der Sitzung vom 26.05.2016

Mich interessiert noch, wie die Kooperationen zwischen der Hochschule Bremen und dem Amt für Soziale Dienste in Bezug auf Inhalt und Weiterentwicklung des Studiengangprofils aussieht.

Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Sie wissen aber selbst, dass Studiengänge akkreditiert werden. Akkreditierte Studiengänge werden dann von der Hochschule Bremen angeboten. Es wird das studiert, was von der Hochschule akkreditiert vorgehalten wird. Diejenigen, die in Kooperation treten, müssen mit

dem Angebot, dass sie vorfinden, zufrieden sein. Die Frage, inwieweit Kooperationen oder Absprachen mit dem Amt für Soziale Dienste stattgefunden haben, kann ich Ihnen nicht beantworten. Da müsste man die Hochschule Bremen fragen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn ich mir die Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und dem Land Bremen anschaue, verstehe ich das so, dass die Senatorin für Finanzen und die Senatorin für Bildung auch in dem Beirat sitzen, der konkreten Einfluss auf die Entwicklung des Studiengangs nimmt. Hier wird gesagt, dass dieser Beirat, in dem die Senatorin für Finanzen und die Senatorin für Bildung vertreten sind, Änderungen im Bedarf auf die Inhalte und die Struktur der Abläufe des Studiengangs vornehmen können, natürlich nur gemeinsam mit der Hochschule Bremen. Verstehe ich das richtig, dass in diesem Beirat Änderungen für den dualen Studiengang durch die Senatorin für Finanzen und die Senatorin für Bildung, natürlich nur gemeinsam mit der Hochschule Bremen, vorgenommen werden können, diese Änderungen aber dann für den gesamten Studiengang gelten werden, weil der Studiengang in seiner inhaltlichen –

Frau Kollegin, das wird jetzt eine Fünf-Minuten-Rede! Ich bitte Sie doch, die Frage konkret zu stellen, damit die Antwort auch gegeben werden kann!

– Struktur identisch ist?

Es liegt ein akkreditierter Studiengang vor. Auf der Grundlage studieren auch die dual Studierenden der Senatorin für Finanzen. Es gibt keine Einflussnahme auf das Studienangebot, sondern es wird das studiert, was dort vorgegeben ist. Wenn man das nicht möchte, braucht man keine Kooperation einzugehen. Mein Eindruck ist, dass alle diese Kooperation wollten.

(Abg. Dr. Buhler [FDP]: Das unterscheidet die Sena- torin nicht einmal von der Bundeswehr!)

Im Prozess kann man Hinweise über einen Beirat geben. Diese beziehen sich aber nicht auf das akkreditierte Studienangebot, auf die Umsetzung des Studiengangs. Nein!

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Grönert.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass durch die bislang 120 Studenten,

die jährlich in Bremen mit ihrem Bachelor fertig werden, nicht der Fachkräftebedarf in Bremen gesichert werden kann? Wie viele dieser 120 Studenten in Bremen bleiben in Bremen und nehmen einen Job an? Wie viele gehen weg? Können Sie vielleicht auch analysieren, warum viele weggehen?

Ich kann Ihnen keine Zahlen nennen. Es gibt eine Gesamtzahl, dass von den Hochschulen und Universitäten zwischen 30 Prozent und 50 Prozent in der Region und in der Stadt verbleiben. Das ist aber keine Zahl, die ich bezogen auf den Studiengang Soziale Arbeit weiß. Die Studierenden, die bei uns einen Abschluss machen, bleiben dann, wenn sie ein gutes Jobangebot vorfinden. Wenn Sie das nicht vorfinden, sind sie natürlich, weil sie bei uns sehr gute Abschlüsse erreichen, sehr gefragt. Insofern kann ich Ihnen dazu keine konkrete Zahl sagen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt ja auch die Möglichkeit, Fachkräfte zu sichern, indem man denen, die hier mit einem Bachelor eingestiegen sind, ermöglicht, in Bremen den Master zu machen. Viele warten schon seit Jahren darauf, dass das möglich wird. Jetzt haben Sie sich dafür entschieden, 15 duale Plätze zu schaffen. Warum haben Sie sich nicht dafür entschieden, Fachkräfte auch dadurch zu sichern, indem Sie die Möglichkeit schaffen, in Bremen einen Master-Studiengang zu absolvieren?

Das eine steht nicht gegen das andere.

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann möchte ich doch noch fragen, ob etwas in Aussicht steht, beispielsweise ein Master-Studiengang, wenn Sie sagen, dass das eine nicht gegen das andere verstößt.

Die Hochschule Bremen setzt sich mit dieser Fragestellung auseinander. Die Hochschule Bremen weiß auch darum, dass ein anschließender Master für die Weiterentwicklung ihres Studienangebots von Bedeutung ist. Das weiß die Wissenschaftssenatorin auch. Ich gehe davon aus, dass uns irgendwann Planungsvorschläge vorgelegt werden und es auch zu einer Weiterentwicklung in dieser Frage kommen kann, dass auch ein Master studiert werden kann. Ich möchte aber eines sagen, dass auch diejenigen, die bei uns mit einem Bachelor abgeschlossen haben, ein hohes Niveau haben. Es ist eine strategische Entscheidung eines jungen Menschen zu sagen, ich

möchte noch einen Master daraufsetzen. Aber auch mit dem Bachelor-Abschluss kann man hochkompetent in das Feld der sozialen Arbeit einmünden.

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich richtig verstanden, dass es zwar ein hohes Niveau ist, aber trotzdem Fachkräften, die nur einen Bachelor haben, Bereiche nicht zugängig sind? Sie stehen irgendwann vor einer Mauer und kommen in Bremen nicht weiter, wenn sie keinen Master haben. Das gilt auch anderswo.

Das hat nichts mit Bremen zu tun, sondern hat etwas damit zu tun, dass es einen Bachelor-Abschluss gibt, das ist der erste Studienabschluss. Dann gibt es einen Master-Abschluss, der noch eine stärkere Spezialisierung und Fokussierung vornimmt. Insofern kann es sich für den einen oder anderen anbieten, einen Master zu studieren, weil er einen Schwerpunkt herausbilden möchte, weil er sich damit auch bessere Berufschancen erhofft. Es ist aber nicht zwingend, mit einem Master abzuschließen. Das sind am Ende individuelle Entscheidungen, in welche Richtung man seinen Berufsweg, seinen Studienweg gehen möchte.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Teilnahme am Schulobst- und Gemüseprogramm“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Saffe, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Saffe!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Schulen in Bremen und Bremerhaven nehmen derzeit am Schulobst- und Gemüseprogramm teil?

Zweitens: Gibt es Bewerbungen von Schulen auf Teilnahme am Schulobst- und Gemüseprogramm, die negativ beschieden worden sind, wenn ja, wie viele und warum?

Drittens: Welches sind die Gründe dafür, dass Bremen im Gegensatz zu Niedersachsen das Schulobst- und Gemüseprogramm nicht ausweitet?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: In Bremen nehmen derzeit 18 Grundschulen und ein Förderzentrum und in Bremerhaven sieben Grundschulen am Schulobst- und Gemüseprogramm teil. Zu Frage zwei: Aus Niedersachsen waren Bewerbungen von zwei weiteren bremischen Schulen übersandt worden, die sich irrtümlich dort beworben hatten, nachdem das Verfahren in Bremen abgeschlossen war. Die Bewerbung dieser Schulen konnten nicht mehr berücksichtigt werden, da die Anträge in Bremen nicht fristgerecht eingegangen waren. Davon abgesehen konnten alle eingereichten Bewerbungen berücksichtigt werden. Zu Frage drei: Die Gründe liegen in der Finanzierung. Das Land Bremen beteiligt sich mit 25 Prozent am Gesamtprogramm. Zurzeit sind dies für die gesamten Schulen 47 464 Euro. Die EU zahlt 189 856 Euro. Der Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung sieht eine Ausweitung des Programms nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Saffe, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Teilen Sie meiner Auffassung, Frau Senatorin, dass 18 Schulen in Bremen und sieben in Bremerhaven, das war auch schon der Stand vor zwei Jahren, auf Dauer unbefriedigend ist und mittelfristig die Zahl der teilnehmenden Schulen erhöht werden sollte, damit noch mehr Schüler in den Genuss des Programms kommen?

Ehrlich gesagt, teile ich die Ansicht nicht, weil ich glaube, dass wir sehr sorgfältig schauen müssen, wie wir die knappen Ressourcen verteilen und aus welchen Programmen das kommt. Was wir teilen, ist die Ansicht, dass gesunde Ernährung ein ganz wichtiger Bestandteil für gute Schule und dass wir in der Schule sicherstellen müssen, dass wir gesunde Ernährung anbieten. Dazu können wir heute Mittag auch noch einmal sprechen. Ich glaube, dass es deshalb wichtig ist zu sehen, welches die geeigneten Instrumente sind. Das Schulobst- und Gemüseprogramm ist ein Baustein, welcher aber noch einmal eine andere Verortung hat. Wir kaufen von niedersächsischen Bauern Gemüse. Wir müssen insgesamt darauf achten, wo wir die knappen Mittel einsetzen können, damit möglichst viele Kinder von guter Ernährung an unseren bremischen Schulen profitieren. Das Wichtige ist da.

(Beifall SPD)

Herr Kollege Saffe, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das sehe ich auch so. Ich kann das nachvollziehen. Ich weiß nicht, wie viele Grundschulen es gibt.

74.

Ich freue mich über die Einschätzung, dass wir es gemeinsam ähnlich sehen, dass möglichst viele Kinder in den Genuss von Schulobst und Gemüse kommen, egal auf welchem Weg. Es ist alles knapp hier, und es ist gut, wenn wir uns ja einig sind und den Weg weiter beschreiten.

Genau! Wir können weiter gemeinsam für gesunde Ernährung kämpfen.

(Abg. Saffe [Bündnis 90/die Grünen]: Prima! – Bei- fall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Vielfalt auf bremischen Volksfesten bewahren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kottisch, Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Kottisch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Beabsichtigt der Senat bei Erhalt der heutigen Überwachungsdichte und des heutigen Sicherheitsniveaus eine gesetzliche Grundlage für den dauerhaften Bestandsschutz sicherer Fahrgeschäfte zu schaffen, um geleistete Investitionen zu schützen?

Zweitens: Wird sich der Senat, wie von den Schaustellerverbänden gefordert, im Bundesrat der Initiative des Freistaats Bayern anschließen, der zufolge Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten unbefristet erteilt werden sollen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.