Protokoll der Sitzung vom 20.06.2006

Mit welchen Instrumenten will die Landesregierung die großen Energieversorgungsunternehmen zwingen, diesen Kostenvorteil an die Endverbraucher weiterzugeben?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Die großen Energieversorgungsunternehmen, in Nordhessen als „E.ON Mitte AG“ tätig, werden, genau wie alle anderen lokalen und regionalen Endverbraucherversorger, im Dezember dieses Jahres einen Antrag betreffend die Tarife für Haushalte stellen müssen, und sie werden ihn genehmigen lassen müssen. Das ist das Instrument, das uns nach der Bundestarifordnung zur Verfügung steht.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Ist die Landesregierung bereit, angesichts des Rückgangs der Strompreise an der Leipziger Strombörse zuzugeben, dass entgegen ihrer langjährigen Propaganda der aus Windkraft erzeugte Strom zu diesem Rückgang beigetragen hat?

Herr Staatsminister Rhiel.

Herr Abgeordneter, dieser kausale Zusammenhang ist nicht herzustellen, und ich kann ihn nicht bestätigen.

Frage 602, Herr Abg. Dr. Müller.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Konsequenzen zieht sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sportwetten?

Herr Innenminister Bouffier.

Herr Kollege Dr. Müller, das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2007 eine neue Regelung zu schaffen, sodass wir den Zeitraum bis zu dieser Neuregelung und die Neuregelung getrennt voneinander betrachten müssen.

Für den Zeitraum bis zu der Neuregelung ist aus der Sicht der Landesregierung Folgendes zu berichten. Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat HessenLotto im Zusammenwirken mit dem Finanzministerium entsprechend den Vorgaben des Urteils die Werbeaktivitäten deutlich zurückgefahren und ein deutlich vermindertes Angebot an Spielmöglichkeiten aufrechterhalten. Wir sind der Auffassung, dass damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechung getragen ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Bürger vor der Spielsucht.

Zum Zweiten hat das Innenministerium die Kreisordnungsbehörden gebeten,alle illegalen Sportwettbüros mit einer Schließungsverfügung mit einer Anhörungsfrist von einer Woche anzuschreiben, um die Schließungen danach vollziehen zu können. Das ist deshalb geschehen, weil wir gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Auffassung sind, dass die ordnungsrechtliche Grundlage für die Erlaubnispflicht der Betreiber vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.Wer keine Genehmigung für sein Sportwettbüro hat, ist aus unserer Sicht ein illegaler Betreiber. Die Kommunen sind dieser Verpflichtung bisher in unterschiedlicher Weise gefolgt.

In der Presse war zu lesen, dass die Betreiber gegen dieses Verfahren gerichtlich vorgehen wollen. Mir ist bis zur Stunde ein entsprechendes Verfahren nicht bekannt. Es wird dabei bleiben, dass wir versuchen, diesen Wildwuchs einzudämmen.

Drittens. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bereits im März beschlossen, in einer länderoffenen Arbeitsgruppe Eckpunkte für eine Neuregelung zu schaffen. Das betrifft den Zeitraum ab dem 1. Januar 2008. Es ist verabredet, bei der in dieser Woche anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz die Eckpunkte zu diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen. Ich kann und will dem nicht vorgreifen.

Sie kennen aus der Tagespresse ganz unterschiedliche Situationsbeschreibungen.Wir erhalten von der einen Seite Drohungen, dass Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden, wenn wir etwas unternehmen, und andere machen vorsorglich Amtshaftungsansprüche geltend für den Fall, dass wir nichts unternehmen.

Die Lage ist also unübersichtlich. In Hessen bleibt es dabei, dass wir die Anbieter illegaler Sportwetten nach wie vor mit den Mitteln des Ordnungsrechts bekämpfen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hartmann.

Wie ist die Rückmeldung aus den Kommunen? Wie kontrolliert die Landesregierung die Kommunen bezüglich der Umsetzung? Welche Restriktionen sind möglich, wenn Kommunen gegen Anbieter illegaler privater Sportwetten nicht vorgehen?

Herr Minister.

Wir beraten die Kommunen, unter anderem in der Weise, dass wir den Kommunen Musterverfügungen gegen Anbieter illegaler Sportwetten zur Verfügung stellen. Die Kommunen sind an der Stelle unterschiedlich vorgegangen. Einige haben diese Verfügungen bereits versandt. Andere Kommunen haben mitgeteilt, dass sie zunächst einmal den Sachverhalt klären müssen. Insbesondere von größeren Städten ist uns mitgeteilt worden,dass man noch keine vollständigen Kenntnisse darüber habe, wer diese Büros betreibe.

Ich gehe davon aus, dass die Kommunen sorgfältig arbeiten werden. Die Betreuung der Kommunen ist sichergestellt. Ich will zunächst davon absehen, mit kommunalaufsichtlichem Zwang vorzugehen.Es gibt ein Argument,das die Kommunen vortragen und auf das man durchaus hören muss. Die Kommunen haben in ihrer Eigenschaft als Ordnungsbehörden Sorge, unter Umständen zu Schadenersatzzahlungen herangezogen zu werden.Deshalb haben wir ein großes Interesse an einer möglichst raschen gerichtlichen Klärung im Wege einer einstweiligen Rechtsschutzklage. Mir ist allerdings bislang noch von keinem Betreiber bekannt, dass er eine solche Klage erhoben hat.

Wir werden das in sehr guter Kooperation mit den Kommunen machen. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn die Kommunen sehr sorgfältig handeln. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Beer.

Ist der Landesregierung bekannt,dass einige dieser Sportwettenanbieter massives Sportsponsoring im Jugendbereich betreiben, und wie geht sie im Sinne des Jugendschutzes gegen solche Aktivitäten vor?

Herr Minister.

Indem der Minister überall darauf hinweist, dass es schwer ist, eine ordnungspolitische Linie durchzuhalten, wenn im Sport selbst private Wettanbieter entsprechend

zum Zuge kommen. Es ist nicht unmittelbar eine Frage des Ordnungsrechts, wenn z. B. Unterstützungsleistungen angeboten werden,wenn Sponsoring stattfindet,nicht,damit ein Spiel stattfinden kann, sondern um Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Überall dort, wo uns dies bekannt wird, werden wir aktiv.

Man muss aber eines sehen: Das ist nur sehr eingeschränkt möglich.Wir haben 8.500 Vereine in Hessen, wir haben 426 Städte und Gemeinden in Hessen. Es ist zunächst einmal Aufgabe der Ordnungsbehörden vor Ort, dagegen einzuschreiten. Es ist ausgeschlossen, das von Wiesbaden aus zentral zu machen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Müller.

Herr Minister, ich teile Ihre Auffassung, dass die Lage im Moment äußerst unübersichtlich ist. Übermorgen findet aber die Sitzung der Ministerpräsidenten statt. Welche Haltung wird Hessen dort vertreten?

Herr Staatsminister Bouffier.

Hessen wird dort die Haltung vertreten,die ich Ihnen vorgetragen habe, dass wir nämlich das Ordnungsrecht bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung umsetzen, und zwar so weit, wie es irgend geht. Sie werden sich daran erinnern: Wir haben in zurückliegenden Zeiten teilweise sehr intensiv und auf breiter Fläche die Büros von Anbietern illegaler Sportwetten geschlossen. Das Problem ist, dass praktisch jeden Tag derartige Büros irgendwo neu aufmachen. Das ist fast schon ein Hase-und-Igel-Spiel.

Hinsichtlich der Frage einer Neuordnung vertritt das Land Hessen die Auffassung, dass es hier bei einer Kompetenz der Länder und einer Genehmigungspflicht bleiben sollte.

Frage 603, Herr Abg. Reißer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Erzieherinnen und Erzieher wurden im Haushaltsjahr 2005 im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen zur Unterstützung des Erwerbs der deutschen Sprache bei Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnissen gefördert?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Abgeordneter, nach dem aktuellen Stand der Auswertung der vorgelegten Verwendungsnachweise wurden im Jahre 2005 insgesamt 2.770 Erzieherinnen und Erzieher zu Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Sprachförderung im Kindergartenalter“ gefördert. Ich kann den aktuellen Stand vom Mai 2006 hinzufügen.Wir haben aktuell Anmeldungen für 2.445 Erzieherinnen und Erzieher vorliegen.

Frage 604, Frau Abg.Apel.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sich die Nachfrage nach Holzpelletfeuerungsanlagen in Hessen entwickelt?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei diesem Wetter schlecht!)

Herr Minister Dietzel.

Frau Abg. Apel, die Nachfrage nach allen Biomasseenergiestoffen hat sich mit dem Anstieg der Öl- und Gaspreise und den Anstrengungen der Landesregierung – HeRo – deutlich erhöht. Dazu zähle ich besonders die Nachfrage nach Scheitholz, Holzhackschnitzeln und Holzpellets. Nach Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das dank des Marktanreizprogramms des Bundes derzeit die beste Übersicht über die neuen Anlagen besitzt, stieg der Bestand an Anlagen in Hessen von 838 im Jahr 2003 über 1.312 im Jahr 2004 auf 2.009 im Jahr 2005. Der Anstieg von 2004 auf 2005 betrug demnach 53 %. Dabei handelt es sich jedoch nur um die aus dem Marktanreizprogramm geförderten Anlagen.

Eine Erhebung auch der Zahl der nicht geförderten Anlagen ist nur mithilfe der Schornsteinfegerinnung möglich. Eine solche Erhebung ist im Rahmen des zu gründenden Kompetenzteams „Holz“ geplant.

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Herr Minister, für die Kampagne zur Förderung von Holzpelletheizungen ist HeRo zuständig.Wann bekommt denn HeRo einen neuen Chef?

Herr Minister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, der Leiter des Landesbetriebs Landwirtschaft,Herr Sandhäger,ist kommissarischer Chef,und wir werden uns zu der entsprechenden Zeit über einen neuen Chef unterhalten.