Protokoll der Sitzung vom 04.09.2007

Herr Kollege Wagner, diese Frage ist in der Öffentlichkeit und hier im Landtag so hinreichend besprochen worden, dass die Kirchen einen sehr deutlichen Eindruck von dem gewonnen haben, was hier gesprochen worden ist.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung der Abg. Dorothea Henzler (FDP))

Frau Henzler, der Nicht-Fragesteller hat eine Frage. Herr Wagner hat zwei Nachfragen, von denen er erst eine getätigt hat. Sie müssten jemanden finden, dem Sie Ihre Frage zuschieben. – Bitte, Herr Kollege Wagner.

Frau Ministerin, verstehe ich Ihre ausweichende Antwort richtig, wenn ich sage, auch Sie erkennen heute den Sinn Ihrer Äußerungen von vor der Sommerpause nicht mehr?

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU): Nein, Ihre Fragestellung hier ist unsinnig!)

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege Wagner, aus Ihrer Frage erkenne ich, dass der Ernst der Auseinandersetzung um diese Frage bei Ihnen nicht angekommen ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frage 802, Frau Kollegin Erfurth, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Weise wird bei Hessen-Lotto sichergestellt, dass bei ihrer neuen Computersoftware zur Spielsuchtprävention alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden?

Herr Minister der Finanzen.

Frau Abgeordnete, bei Lotto-Hessen erfolgt die Verarbeitung der Spieleinsätze seit 1993 durch den Einsatz von Computersoftware. Seit Oktober 1993 gibt Lotto-Hessen Kundenkarten an Spielteilnehmer heraus, deren Daten elektronisch erfasst werden. Seit dem 01.02.2007 gilt für die Teilnahme an Oddset-Sportwetten die Kundenkartenpflicht.

Die personenbezogenen Daten werden von Lotto-Hessen automatisiert verarbeitet. Nach den Vorgaben der Datenschutzgesetze, also des Bundesdatenschutzgesetzes und des Hessischen Datenschutzgesetzes, hat Lotto-Hessen den Datenschutzbeauftragten bestellt. Er hat unter anderem die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen und die Mitarbeiter von Lotto-Hessen auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verpflichten.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Erfurth.

Herr Minister, nach einem Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ werden offensichtlich auch persönliche Daten über einzelne Spieler zusammengetragen. So heißt es dort: Der Computer schlägt Alarm, „wenn 15.000 c am Tag oder 25.000 c in der Woche von einer Person eingesetzt werden“. Dann sind weitere Informationen einzuholen.

Meine Frage:Welche weiteren Informationen werden eingeholt? Sind darunter auch persönliche Informationen über den Spieler und dessen Solvenz geplant?

Herr Minister, bitte.

Frau Abgeordnete, es war klar, dass Ihre Frage sich auf diesen Artikel bezog.

Lotto-Hessen setzt eine Software zur Überwachung der Spieleinsätze in Annahmestellen ein. Beim Erreichen von bestimmten Grenzen werden Warnmeldungen innerhalb der Zentrale erzeugt. Die Ursachen für die erhöhten Einsätze sind von dem Bezirksleiter der betroffenen Annahmestelle vor Ort unverzüglich zu untersuchen. Die Meldung erfolgt derzeit nur in Form einer Gesamtsumme aller Kunden der jeweiligen Annahmestelle. Die Umsätze von einzelnen Kunden – auch dann, sofern sie diese mit Kundenkarten getätigt haben –, werden nicht ausgewiesen.

Insoweit ist die Aussage im zweiten Absatz des genannten Zeitungsartikels irreführend. Warnmeldungen gibt es mit diesem Programm für die Umsätze einer Annahmestelle innerhalb einer Stunde bei über 5.000 c, innerhalb eines Tages bei über 15.000 c und innerhalb einer Woche bei über 25.000 c.

Der Hintergrund ist offenkundig:Aufgrund dessen, was in der Vergangenheit passiert ist, ist festzustellen, ob Spielmanipulationen stattfinden, die zu erhöhten Einsätzen führen. Es geht darum, auf Warnhinweise zu achten, dass sich in diesem Feld irgendetwas tut.

Es werden aber keine personenbezogenen Dinge ausgedruckt. Theoretisch könnte es allerdings sein, dass ein Kunde so viel gesetzt hat. Das ist klar.Aber es werden nur Gesamtmeldungen bei Überschreitung dieser Grenzen abgesetzt. Das jedenfalls liegt mir hier vor, und ich habe keinen Zweifel daran, dass das so ist.

Frau Abgeordnete, im Übrigen muss man natürlich eines sehen.Die Sache hat noch eine andere Bedeutung,und insoweit haben Sie recht, auch mit Ihrer ersten Fragestellung. Wir sind verpflichtet und gehalten, nach dem am 01.01.2008 in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag Maßnahmen zu ergreifen, bei denen ebenfalls datenschutzrechtliche Fragen zu beantworten sind und die genau den umgekehrten Fall betreffen, nämlich die Spielsuchtprävention. Dabei geht es darum, Leute vor sich selbst zu schützen.

Das ist noch nicht abschließend geregelt. Dabei geht es um die Umsetzung des Sozialkonzeptes und die Führung der Sperrdatei. Dabei müssten wir natürlich auf einzelne Personen zugreifen. Wir müssen schauen, dass das in datenschutzrechtlich zulässiger Weise geschieht. Diesen Teil – die Spielsuchtbekämpfung – müssen wir noch in irgendeiner Weise mit dem Datenschutzbeauftragten vernünftig regeln.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich rufe die Frage 803 auf. Frau Kollegin Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Wie sieht ihr Konzept zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und des Spitzensports aus,wonach mit Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 c bis zu 600 Stipendiatinnen und Stipendiaten pro Semester von der Zahlung der Studienbeiträge befreit werden sollen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die Hessische Landesregierung steht in Kontakt mit Organisationen innerhalb des Landes, sowohl aus dem Bereich der Fürsorge als auch aus anderen ehrenamtlichen Bereichen sowie mit Organisationen des Sports, um eine entsprechende Möglichkeit für Stipendien ab dem Wintersemester zu eröffnen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Sorge.

Herr Staatsminister Grüttner, nach einem Haushaltsbeschluss aufgrund eines Änderungsantrags der CDU-Fraktion wurden 300.000 c in den Haushalt eingestellt, um eben diese Stipendien einzurichten.In der Haushaltsstelle heißt es dazu:Die Auswahl der Ehrenamtler soll von einer noch zu bildenden Kommission erfolgen. Die Spitzensportler sollen nach noch festzulegenden Kriterien ausgewählt werden. Das Ganze soll ab dem 01.10.2007 starten.

Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass diese Vorbereitungen bislang noch nicht getroffen worden sind?

Herr Staatsminister Grüttner.

Nein.

Weitere Zusatzfrage, Frau Abg. Sorge.

Ist dennoch damit zu rechnen, dass ab dem kommenden Semester diese 300.000 c zur Förderung des Ehrenamts und Spitzensports eingesetzt werden,oder wird das erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Sorge, ich habe eben bereits ausgeführt, dass dies zum Wintersemester umgesetzt werden wird.Die Gespräche gehen einen guten Weg. In Kürze werden wir die

Einzelheiten bekannt geben. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir noch in den Gesprächen.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Herr Staatsminister, da die Landesregierung immer die Auffassung vertreten hat, dass Studiengebühren niemanden vom Studium abhalten:Warum ist ein solches Stipendium eigentlich nötig?

Herr Staatsminister Grüttner.

Die Landesregierung hält nach wie vor an der Auffassung fest, dass Studienbeiträge keineswegs jemanden vom Studium abhalten. Insofern sind wir der Überzeugung – und alle Gespräche mit den Organisationen zeigen dies auch –, dass dies als eine Anerkennung gesehen wird, nicht etwa als eine Finanzierung der Studienbeiträge. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Herr Staatsminister Grüttner, wann werden die Kriterien endgültig festgelegt, sodass sich die Studierenden darauf verlassen können bzw. darauf beziehen können?

Herr Staatsminister Grüttner.

In Kürze, so, dass es zum Wintersemester in Kraft treten kann.

Frage 804, Herr Kollege Peuser.

Ich frage die Landesregierung: