wo wir Einsparungen vornehmen müssen, nicht weil wir die Leute quälen wollen, sondern weil es notwendig ist wegen der finanziellen Situation sämtlicher öffentlicher Haushalte. Die Gründe für diese Situation sind während dieses Plenums hinreichend diskutiert worden. Das will ich an dieser Stelle nicht übernehmen.
Davon nehme ich die GRÜNEN ausdrücklich aus. Sie haben insofern differenziert, als Sie in Ihren Anträgen nur die Standorte benannt haben, an denen sich Bundeswehreinrichtungen befinden, die ebenfalls von der Schließung bedroht sind. Allerdings ist das keine sachliche Begründung. In Wolfhagen sind durch die Schließung des Amtsgerichts insgesamt 31 Arbeitsplätze betroffen. Bei der Bundeswehr sind es jedoch ca. 500 Arbeitsplätze.Auf eine konkrete Zahl will ich mich hier nicht festlegen.
„Über 500“, signalisiert mir mein dafür zuständiger Kollege. Die Relationen muss man sich vor Augen halten.
Die Konzepte für die Amtsgerichtsstandorte sind nicht erst mit dem Entwurf für ein Verwaltungsstrukturreformgesetz sozusagen auf uns herniedergeregnet.Herr Kollege Frömmrich hat zu Recht darauf hingewiesen,dass wir dies bereits wiederholt im Plenum und im Rechtsausschuss diskutiert haben. Diese Pläne sind seit einem Jahr bekannt.
Ich finde es ziemlich armselig, dass es die SPD, nachdem wir ein Jahr lang darüber diskutiert haben, fertig bringt, Änderungsanträge einzureichen, in denen sie fordert, alles so zu lassen, wie es ist. Eine Erklärung dafür kann ich eigentlich nur darin sehen, dass die SPD ganz wild darauf ist, kurz vor Weihnachten noch ein paar Presseerklärungen loszuwerden. Ich muss ganz ehrlich sagen, das gehört in die Abteilung Schaufensterpolitik.
Frau Kollegin Hofmann, dass Sie von schlampiger Arbeit reden – man kann über das Verfahren streiten; das haben wir schon oft genug gehört –, finde ich sehr „beeindruckend“, denn Sie mussten an den Anträgen, die Sie heute eingereicht haben, handschriftliche Ausbesserungen vornehmen, nachdem wir schon ein Jahr lang darüber diskutiert haben. Diese Ausbesserungen betrafen die Herabstufung der betroffenen Amtsgerichte zu Zweigstellen. Ich denke, das lässt tief blicken. Daran erkennt man,was in diesem Land schlampige Arbeit ist.Deswegen werden wir diesen Anträgen nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute Vormittag das Protokoll der
zweiten Lesung durchgearbeitet und muss gestehen, dass ich heute noch nicht viel Neues gehört habe und auch nicht hören konnte. Für die FDP-Fraktion ergibt es deshalb keinen Sinn, noch einmal intensiv in die Diskussion einzusteigen. Deswegen möchte ich nur einige Punkte kurz ansprechen.
Erster Punkt. Ich habe bereits von diesem Pult aus die gemeinsame Sitzung vieler Ausschüsse am Dienstagabend bewertet. Das, was die Union dort vorgelegt hat, war ein kräftiges Durcheinander. Damit hat sie keinen Schönheitspreis gewinnen können. Immerhin konnte Kollege Heidel die Frage, die sein Fachressort betraf, qualifiziert beantworten. Die antragstellende Fraktion der Union konnte das zu dem Zeitpunkt nicht. Es mussten Staatssekretäre kommen, um die Fragen zu beantworten. Das könnten wir vielleicht beim nächsten Mal etwas anders machen. Der Innenminister wusste einiges; aber er war als Innenminister da, nicht als Abgeordneter. Das Spiel haben wir bereits eine Woche vorher geübt, lieber Volker Bouffier. Das alles war nicht sehr prickelnd.
Zweiter Punkt. Wir haben von Anbeginn gesagt, dass es bei den Amtsgerichten nicht besonders ordentlich abgelaufen ist. Die eine oder andere Entscheidung finden wir letztlich nicht nachvollziehbar. Auch das haben wir im Laufe dieser Plenarwoche schon mehrfach gesagt.
Nur, liebe Kollegen von den Sozialdemokraten und von den GRÜNEN, eines ist auch nicht akzeptabel. Ich beziehe mich jetzt insbesondere darauf, dass die Sozialdemokraten für jedes einzelne Amtsgericht einen Bestandsgarantiebeschluss haben wollen. Sie bringen diesen Antrag nur deshalb ein, weil Sie morgen landesweit Presseerklärungen herumreichen wollen. Das kann man auch anders machen.
Herr Präsident,ich sage ausdrücklich:Ich habe erhebliche rechtliche Bedenken, ob man zur gleichen Zeit über mehr als einen Antrag namentlich abstimmen kann. Nach meiner Auffassung ist das mit der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, egal was wer wo zugesagt hat, nicht vereinbar. Das kann der Präsident aber selbst entscheiden. Ich muss Ihnen dazu keinen Rat geben.
Dritter Punkt.Wir sind der Auffassung, dass die Probleme mit dem Nationalparkamt so gelöst werden sollen, wie es die Sozialdemokraten vorgeschlagen haben. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.
Vierter Punkt.Vieles von dem,was in dem Entwurf für ein zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz steht, ist eine konsequente Fortführung der Umorganisierung der hessischen Verwaltung, wie sie von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode begonnen worden ist. Deshalb stimmen wir diesem Teil zu.
Eine Reihe von Maßnahmen gefällt uns nicht. Das haben wir im Zusammenhang mit den Amtsgerichten und anderen Punkten gesagt. Deswegen wird sich die FDP-Fraktion bei der Gesamtabstimmung, wie auch bereits in den Ausschüssen, der Stimme enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine Flut von Anträgen zu den Amtsgerichtsstandorten. Ich möchte einige Sätze zu dem Vorgang verlieren. Es ist überhaupt nichts Sensationelles, wenn im Laufe der Entwicklung eines Landes, im Zuge der Modernisierung der Verwaltung sowie aufgrund der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung darüber nachgedacht wird, ob man Rationalisierungen vornehmen sollte.
Die Vorgängerregierungen haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Dutzende von Entscheidungen im Zusammenhang mit den Amtsgerichten getroffen. Sozialdemokratische Landesregierungen haben Dutzende von Amtsgerichten geschlossen. Ich kritisiere das nicht. Ich stelle es nur fest. Sozialdemokratische Regierungen haben auch zu verantworten, dass es in Dutzenden von Fällen Konzentrationen von Zuständigkeiten bei den Amtsgerichten gegeben hat, z. B. bei den Mahnverfahren. Sozialdemokratische Landesregierungen haben ein zentrales Mahnamtsgericht in Hünfeld eingerichtet. Das ist eine hervorragende Sache. Das bietet auch keinen Anlass zur Kritik.
Außerdem haben sie bei Familiensachen, Insolvenzsachen, Handelsregistersachen sowie bei Schöffen- und Jugendsachen die Zuständigkeiten konzentriert. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Im Hinblick auf die zunehmende Mobilität der Bevölkerung und die fortschreitende Möglichkeit, elektronische Verfahren im Gerichtswesen zu nutzen, ist es ganz logisch, wenn der Landesrechnungshof in einem Gutachten vorschlägt,dass Amtsgerichte mit weniger als vier Richterstellen geschlossen werden sollen.
Herr Frömmrich, Sie wissen ganz genau, dass wir in ganz wenigen Fällen davon abgewichen sind. Aber im Großen und Ganzen liegen wir genau auf der Linie dessen, was uns der Landesrechnungshof hier vorgeschlagen hat. Deshalb ist das alles keine Sensation. Ich möchte klar und deutlich feststellen, dass das Vorgehen der SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit mehr als stümperhaft ist.
Frau Hofmann,das fängt bereits mit der äußeren Form an. Sie haben das so schnell gemacht, dass Sie in Ihrer Kampagnenwut übersehen haben, dass Sie in Ihren Anträgen auch solche Amtsgerichte erwähnen, die weiterhin als Zweigstellen erhalten bleiben.Das musste handschriftlich geändert werden. Das ist peinlich. Daran sieht man, wie wenig ordentlich Sie in der Vorbereitung dieser Debatte gearbeitet haben.
Ich möchte noch Folgendes sagen. Sie haben Ihre Änderungsanträge nicht begründet, und Sie haben vor allem – darauf hat der Kollege Frömmrich zu Recht hingewiesen – keine Alternativen vorgetragen. Wenn Sie, wie Sie behaupten, nichts gegen Strukturüberlegungen haben, frage ich mich, ob Sie einfach nicht nachgedacht haben. Sonst hätten Sie die Überlegungen zu alternativen Strukturen vorgetragen. Sie haben nicht nachgedacht, Sie haben Obstruktion betrieben, und zum Schluss haben Sie aus vordergründigen Motiven eine Flut von Anträgen eingereicht.
Ich halte das für unseriös, nicht konstruktiv und politisch sehr vordergründig. Dafür ist die Frage der Standorte von Amtsgerichten in Hessen viel zu wichtig, als dass man sie zum Vorwand parlamentarischer und öffentlicher Agitation macht.
Im Übrigen halte ich ausdrücklich fest, dass wir weiterhin 48 selbstständige Amtsgerichte haben werden. Wir werden also auch in Hessen flächendeckend amtsgerichtliche Angebote für die Bürger haben.Wir werden Gerichtstage, also Bürgersprechstunden, für Bürger, die einen Rechtsantrag stellen, dort abhalten, wo wir amtsgerichtliche Zuständigkeiten schließen.Wir werden Einsichtsmöglichkeiten in das elektronische Grundbuch und das elektronische Handelsregister gewähren. Dann werden wir sehen, wie weit das von der Bevölkerung angenommen wird. Das ist jedenfalls unser Angebot zur Bürgernähe vor Ort.
Meine Damen und Herren, ein letzter Satz: Mit dieser Neustrukturierung der Amtsgerichte in Hessen wird der Steuerzahler Jahr für Jahr ca. 1,2 Millionen c einsparen. Auch das müssen wir in dieser schwierigen Zeit mit berücksichtigen. Deshalb sind wir verpflichtet, eine bürgernahe amtsgerichtliche Struktur sicherzustellen, eine amtsgerichtliche Struktur, die effizient ist, leistungsfähig und sparsam arbeitet. Das ist uns mit unserem Konzept gelungen.
Normalerweise müsste ich jetzt über den Gesetzentwurf in dritter Lesung abstimmen lassen und dann erst über die Einzelanträge. Es handelt sich nicht um Änderungsanträge zum Gesetz, es sind eigene Anträge. – Herr Kaufmann.
Herr Präsident, wir sollten jetzt – nachdem wir alle schon ein bisschen strapaziert sind, uns auf einen fröhlichen Abschluss des Plenarsaals freuen – die Ruhe bewahren und das ordentlich über die Bühne bringen. Ich will Ihnen nicht widersprechen, würde diese Anträge aber doch als Änderungsanträge zum Gesetz interpretieren. Es gibt jetzt folgenden Vorschlag: Die SPD hatte gesagt, sie wünsche namentliche Abstimmung, und zwar über das ganze Paket auf einmal. Dagegen gibt es einige Bedenken. Wir wären gemeinsam bereit – ich habe eben noch einmal versucht, das zu klären –, die Bedenken zurückzustellen und die Abstimmung in einem Rutsch durchzuführen.
Die Geschäftsordnung sieht es zwar nicht ausdrücklich vor, das ist unstrittig, aber sie verbietet es auch nicht ausdrücklich. Insoweit könnte man im Einvernehmen so verfahren, also eine Abstimmung. Ich habe von den anderen Fraktionen erfahren, dass sie alle Anträge gleich behandeln werden, sodass es in der Tat kein Informationsgewinn wäre, wenn wir zehn Abstimmungen durchführten. – Das wollte ich mitteilen.
Das Parlament kann im Verfahren alles beschließen, was es möchte. Wenn es aber im Dissens bleibt, gehe ich auf
die sichere Seite und lasse über jeden Antrag einzeln abstimmen. Auch das ist klar. Das bedeutet, dass wir zehn Anträge namentlich abstimmen müssen. Dann würde ich die parlamentarischen Geschäftsführer bitten, die restlichen Tagesordnungspunkte so unterzubringen, dass wir nicht doch noch morgen tagen müssen. – Herr Kollege Hahn.
Herr Präsident, ich habe meine rechtlichen Probleme eben schon in meinem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht. Die rechtlichen Bedenken bleiben auch bestehen. Losgelöst von den rechtlichen Bedenken glaube ich aber, dass der vorweihnachtliche Vorschlag des Kollegen Kaufmann, unter Beachtung der Rechtsauffassung, die jeder hat, angenommen werden kann und wir nur heute so verfahren. Es darf nicht das Motto gelten: Wir haben es ja schon einmal in der Weihnachtssitzung 2004 so gemacht. – Wir haben zwar rechtliche Bedenken.Wir stellen sie aber zur Seite, damit wir schneller fertig werden.
Ich bitte erst einmal um Ruhe, die Geschäftsordnungsdebatte ist noch nicht zu Ende. – Herr Kollege Gotthardt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir an der Stelle zu einem Konsens kommen, um das Abstimmungsverhalten zu vereinfachen. Ich will aber darauf hinweisen, dass ich es ganz nett fände, wenn wir uns dann an anderen Stellen bezüglich des Abstimmungsverhaltens auch noch einmal freundschaftlich unterhalten könnten, wenn wir dies hier freundschaftlich lösen. Mein Vorschlag wäre, dass wir einen der Anträge tatsächlich namentlich abstimmen und diese Abstimmung für alle anderen Anträge gilt.
Ich rufe den Dringlichen Antrag des Abg. Quanz (SPD) und Fraktion betreffend Erhalt des Amtsgerichts in Witzenhausen, Drucks. 16/3417, zur namentlichen Abstimmung auf.