Protokoll der Sitzung vom 03.06.2003

Wann ist mit dem Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen einen LKA-Beamten zu rechnen, der bei einem Brand am 1. Mai 2002 in Friedrichsdorf als Ermittler des LKA und zugleich als Gutachter einer Versicherung auftrat?

Das Wort hat Herr Innenminister Bouffier.

Frau Kollegin, ich gehe davon aus, dass das Disziplinarverfahren in Kürze abgeschlossen sein wird. Das teilt jedenfalls das Landeskriminalamt mit.

Weitere Fragen? – Frau Kollegin Fuhrmann, bitte.

Herr Minister, könnten Sie bitte den Begriff „in Kürze“ ein bisschen präzisieren? Ich erinnere mich, dass ich diese Frage bereits vor ungefähr einem Jahr gestellt habe.Auch ein Disziplinarverfahren sollte nach gut einem Jahr abgeschlossen sein, zumal der Sachverhalt, wie mir scheint, relativ klar auf der Hand liegt.

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, zu 1. Ich gehe davon aus: im Monat Juni.

Zu 2. Das Ganze liegt ein Dreivierteljahr zurück.

Zu 3. Sie haben Recht. Die disziplinarischen Verfahrensgänge sind außerordentlich langwierig. Sie sind einzuhalten. Aus diesen Gründen hat sich die Landesregierung vorgenommen, soweit das rechtlich möglich ist, die Verfahrensgänge im Disziplinarrecht zu verkürzen.

Frau Kollegin Fuhrmann.

Ich habe eine weitere Frage, Herr Staatsminister. Ist geprüft worden, inwieweit das Gutachten, das im Auftrag dieser Versicherung erstellt worden ist und das sich sehr negativ auf die Abwicklung des Schadensfalles für den Besitzer der kleinen Druckerei auswirkt, zurückgezogen werden kann, indem man sagt, es sei nicht im dienstlichen Auftrag erstellt worden? Denn das Gutachten macht erhebliche Probleme bei der Schadensregulierung. Im Übrigen bedroht es massiv die Existenz der Druckerei.

Herr Staatsminister Bouffier.

Frau Kollegin, hier muss man zwei Themenkreise auseinander halten. Zum einen geht es um Versicherungsansprüche, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche des betroffenen Unternehmens gegenüber der Feuerversicherung respektive Dritten.Das ist das eine Rechtsverhältnis.

Zur Klärung dieses Rechtsverhältnisses kann das Gutachten Berücksichtigung finden oder auch nicht. Das ist am Ende die Sache des Gerichtes, ebenso in welcher Weise das gegebenenfalls gewürdigt wird.

Davon zu trennen ist die Frage des dienstrechtlichen Verhaltens eines Beamten, der auf der einen Seite als zuständiger Ermittler und auf der anderen Seite als Gutachter für eine Versicherung gearbeitet hat. Der zweite Sachverhalt ist aus meiner Sicht nicht zulässig. Deshalb habe ich auch veranlasst, dass das beendet wird. Darüber hinaus habe ich das gesamte Landeskriminalamt und andere Stellen gebeten, sämtliche Nebentätigkeiten daraufhin zu überprüfen,um zumindest den Anschein von Verquickungen von Interessen nach Möglichkeit auszuschließen.

Sie wissen, Nebentätigkeiten sind zum Teil nicht einmal anzeigepflichtig. Das macht die Sache nicht ganz einfach. Bei anzeige- und genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten sind wir uns einig, dass es solche Verquickungen nicht geben darf. Die Durcharbeit ist noch nicht ganz abgeschlossen. Es sind auch viele Bedienstete. Aber ich denke, dass das Verfahren insgesamt auch eine präventive Wirkung gehabt hat.

Die Rücknahme eines für Private erstatteten Gutachtens durch das Land Hessen, das weder Auftraggeber noch Empfänger des Gutachtens war, kann für uns nicht in Betracht kommen.

Weitere Fragen liegen nicht vor.

Dann rufe ich Frage 10 auf. Herr Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lässt sich die Einführung eines neuen computergestützten Mailsystems in der hessischen Justizverwaltung, welches für Sehbehinderte nicht mehr barrierefrei nutzbar ist, mit der von ihr so propagierten erfolgreichen Politik für behinderte Menschen vereinbaren?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Hessische Landesregierung, und so auch das Justizressort, fördert die Integration behinderter Menschen im Landesdienst, insbesondere auch bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Die bestehenden und geplanten Internetauftritte der hessischen Justizbehörden sind für Sehbehinderte barrierefrei nutzbar.

Das standardmäßig in der Justizverwaltung eingesetzte Mailsystem – es heißt iNotes – entspricht noch nicht den Anforderungen an die im Gleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 festgelegten Kriterien für die Barrierefreiheit.Das Programm wurde jedoch schon im Jahre 2000 für die Justizverwaltung ausgewählt. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch keine qualifizierten Festlegungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vor.

Das Justizprogramm iNotes sieht allerdings für leicht Sehbehinderte Unterstützungen vor. Außerdem stehen weitere Mailprogramme sowie eine Reihe von Zusatzmodulen zur Verfügung, die an Arbeitsplätzen für Sehbehinderte eingesetzt werden können. Die Justizverwaltung wird unterstützt von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, um flexibel auf die – ich sage einmal – individuellen Anforderungen sehbehinderter Mitarbeiter zu reagieren, um an allen Arbeitsplätzen barrierefreies Mailing zu gewährleisten, etwa durch Zusatzmodule wie Lesegeräte und Ähnliches.

Herr Dr. Jürgens, eine weitere Frage.

Bei meinem Besuch des Oberlandesgerichts wurde mir geschildert, dass das ursprünglich genutzte System für die Betroffenen durchaus nutzbar war. Daher möchte ich gerne fragen, ob dies vor der Einführung des neuen Systems nicht ausreichend geprüft worden ist.

Können Sie schon abschätzen, bis wann dieses Problem behoben sein wird?

Herr Justizminister.

Herr Abgeordneter, ich muss zunächst freimütig einräumen, dass ich Ihnen nicht bis in die letzten technischen Details Rede und Antwort stehen kann. Sie kriegen von mir aber eine korrekte schriftliche Antwort nachgereicht. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass das System, das im Jahre 2000 eingeführt worden ist, besser ist als das vorherige. Das entspricht jedenfalls der normalen Logik. Aber auch das lasse ich nachprüfen und teile es Ihnen dann im Einzelnen mit.

Die zweite Frage, die Sie zusatzweise gestellt haben, habe ich meinen Mitarbeitern auch gestellt. Es ist die Frage, inwieweit ein völlig neues umfassendes Programm erforderlich ist oder ob man individuell bei einer überschaubaren Anzahl von Stellen mit einem geringeren materiellen Aufwand helfen kann. Auch das wird im Augenblick geprüft.

Weitere Fragen liegen nicht vor.

Dann kommen wir zu Frage 11. Herr Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Warum hat ein Empfang des Zirkus Sarrasani in der hessischen Landesvertretung in Berlin Staatsminister Riebel davon abgehalten,am Treffen der Regionen Emilia-Romagna und Wielkopolska und an der Sitzung des Europaausschusses am 14. Mai 2003 teilzunehmen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Frömmrich, die mit Ihrer Frage verbundene Unterstellung

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

ist nicht korrekt. Herr Minister und Kollege Riebel war nicht wegen eines Empfanges für den Zirkus Sarrasani in Berlin gebunden, sondern wegen seiner Teilnahme an der Sitzung des Ständigen Beirates.An dem Tag,an dem nachmittags die öffentliche Sitzung des Europaausschusses stattgefunden hat, war um 15.15 Uhr die vorbereitende Sitzung des Ständigen Beirates und um 17 Uhr die Sitzung des Ständigen Beirates. Sie wissen, dass dort eine persönliche Teilnahme notwendig ist, eine Vertretung deswegen auch nicht möglich ist und dass die Sitzungen des Ständigen Beirates zur Wahrung hessischer Interessen in der Vorbereitung der Bundesratsitzungen ausgesprochen wichtig sind.

Deswegen war relativ klar, dass Herr Minister Riebel an diesem Nachmittag an der terminierten Sitzung des Europaausschusses nicht teilnehmen konnte. Deswegen ist er schon früher nach Berlin geflogen. Da gerade der hessische Nationalzirkus Sarrasani – Zirkus Sarrasani ist ein hessisches Unternehmen – in Berlin gastierte, bot es sich an, um 11 Uhr einen Empfang zu geben, um damit die Wertschätzung der Hessischen Landesregierung gegenüber hessischen Unternehmen deutlich zu machen, die über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus für unser Bundesland werben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, ich entnehme Ihren Worten, dass Herr Riebel im Zirkus war. Erklären Sie uns doch, warum Sie eben so viele Worte brauchten, um diesen schlichten Sachverhalt zu umschreiben.

(Unruhe bei der CDU)

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abg. Kaufmann, ich habe die Unterstellung in der Frage des Abg. Frömmrich zurückgewiesen und nicht die Tatsache, dass es einen Empfang für Künstler und Artisten des Zirkus Sarrasani gegeben hat.

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Es stimmt nicht, dass Herr Minister Riebel beim Zirkus Sarrasani war, sondern Künstler und Artisten vom Zirkus

waren im Rahmen eines Empfangs in der hessischen Landesvertretung in Berlin.

Herr Abg. Frömmrich.

Herr Staatsminister, ich stelle weiter die Frage: Beabsichtigt Herr Staatsminister Riebel, in Zukunft mit dem Argument, das Sie vorgetragen haben, überhaupt an einer Sitzung des Europaausschusses teilzunehmen, wo sich der Europaausschuss darauf geeinigt hat, mittwochs um 14 Uhr zu tagen? Mit dem Argument, das Sie hier vorgetragen haben, würde es bedeuten, dass er immer an der Sitzung des Ständigen Beirats und von daher nicht mehr an den Europaausschusssitzungen teilnehmen wird. Gehe ich recht in der Annahe, dass dem so ist?