Ist es zutreffend, dass sich die grüne Bundestagsfraktion für die Verbrennung von Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ausgesprochen hat, während dies die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den bisherigen parlamentarischen Beratungen entschieden abgelehnt hat?
Herr Abg. Dietz, auch ich habe der Fachpresse entnommen, dass der Arbeitskreis Umwelt und Infrastruktur der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Juli erklärt hat, die Verbrennung von Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen werde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich befürwortet. Dies stellt eine, nach den bisherigen Äußerungen der hessischen Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unerwartete Unterstützung unserer Bundesratsinitiative zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die landläufig unter dem Stichwort der Zulässigkeit der Getreideverbrennung diskutiert wird, dar.
In dem mir vorliegenden Presseartikel wurde von maßgeblichen grünen Bundestagsabgeordneten, die in diesem Bereich tätig sind, erklärt, es mache moralisch keinen Unterschied, ob Raps für Biodiesel, Mais für Biogas, Getreide für Bioethanol oder Getreide für Getreidefeuerungskessel angebaut würde. Diesem Argument möchte ich mich ausdrücklich anschließen, wobei ich immer darauf hingewiesen habe, dass es sich hierbei in der Regel um für den menschlichen Verzehr nicht geeignetes Getreide handelt.
Herr Minister, Sie haben richtig dargestellt, dass es sich hierbei nicht um einen Beschluss der Bundestagsfraktion handelt.
Ja. – Dann kennen Sie wahrscheinlich zu dem Papier auch die Anmerkungen hinsichtlich der Getreideverbrennung und können gerade zu dem Bereich Emissionen erläutern, was in dem Papier steht.
Meine Damen und Herren, diese Aussage haben die Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm,Hans-Josef Fell und Winfried Hermann von der Bundestagsfraktion der GRÜNEN unterstützt. Das ist zugegebenermaßen immer noch nicht die Mehrheit,aber ich denke,zumindest sind es Leute, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Ich habe auch dankbar gesehen, dass sie unsere Initiative unterstützen.
Wenn wir uns über die Abgaswerte, die Sie gerade angesprochen haben, unterhalten, ist natürlich interessant, dass Getreideverbrennung in Anlagen über 100 kW erlaubt, aber in Anlagen unter 100 kW Getreide nicht als Regelbrennstoff erlaubt ist.Ich denke,wir müssen uns mit diesem Thema intensiv beschäftigen, auch vor dem Hintergrund, dass Abgaswerte eingehalten werden müssen. Hier ist vor allen Dingen das Problem, dass NOXGrenzwerte sehr problematisch einzuhalten sind,weil Getreide einen relativ hohen Eiweißgehalt hat. Deswegen ist es auch eine Frage an die Züchtung, Getreide für diese Verbrennung zu züchten, das einerseits einen hohen Ertrag, andererseits einen niedrigen Eiweißgehalt hat.
Trifft es zu, dass sie plant, die „Landeszuschüsse für die mit der Hausaufgabenhilfe für Kinder ausländischer Eltern und von Aussiedlern beauftragen Verbände“ den Schulbudgets zuzuordnen?
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Frau Kollegin, die unmittelbare Zuordnung dieser Mittel auf einzelne Schulen ist derzeit nicht vorgesehen. Haushaltsmäßig wird der Ansatz für die Hausaufgabenhilfe für Kinder ausländischer Eltern und von Aussiedlern im Rahmen der Einführung der NVS im Schulbereich bis zum Haushaltsjahr 2007 aus der Ausgabentitelgruppe 77 bei Kap.04 76 in den Buchungskreis Schulen umgesetzt. Eine unmittelbare Zuordnung dieser Mittel auf einzelne Schulen ist damit noch nicht verbunden. Überlegungen in diese Richtung gibt es. Sollte dies geschehen, so ist die Erfüllung der Zwecksetzung abzusichern.
Wird sie dem Antrag des Landkreises Fulda auf eine Ausnahmegenehmigung zum Abweichen von den Richtwerten zur Klassenbildung nach § 144a Abs. 3 für die UlstertalSchule in Hilders entsprechen?
Frau Kollegin Waschke,eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Landkreis Fulda für den Bereich Hilders wurde mit Schreiben vom 18.07.2005 zur Zustellung gemäß § 145 Hessisches Schulgesetz vorgelegt. Die Prüfung dieser Teilfortschreibung wird mit der Vorlage der Daten zum Schuljahr 2005/06, die in diesen Tagen abgeschlossen werden kann,abgeglichen.Auf dieser Basis kann die Zustimmung oder eine andere Bescheidung des Schulentwicklungsplanes erfolgen. Dies wird bis zum Ende des Jahres auf jeden Fall geschehen.
Frau Kollegin Henzler,die Landesregierung erhebt Statistiken über die Größe der Klassen und Lerngruppen in allen Schulen und Schulformen. Im Zusammenhang mit den Anforderungen von § 144a Schulgesetz ist für alle Schulformen und Standorte die Klassengröße in den Jahrgängen 5 bis 10 transparent. Die Angaben sind auf der Homepage einzusehen.
Frau Kultusministerin, wie erklären Sie sich dann die Äußerung des Landeselternbeirates in der Pressekonferenz, dass es angeblich aktuelle Statistiken im Gegensatz zu früheren Jahren nicht mehr gebe?
Welche kofinanzierten EU-Programme werden im Bereich des Einzelplans 08 von der Haushaltssperre betroffen sein?