Protokoll der Sitzung vom 08.07.2003

Vielen Dank. – Jetzt hätte nur noch der Fragesteller das Recht zu fragen, aber der wünscht das nicht. Damit ist die Behandlung dieser Frage abgeschlossen.

Ich rufe Frage 26 auf. Herr Abg. Hahn, FDP-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie die Auffassung des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ab 2005 ablehnt?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, zur Beantwortung dieser Frage darf ich noch einmal kurz darlegen, wie das Verfahren ist.

Die Rundfunkanstalten melden ihren Finanzbedarf bei einer unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten – der so genannten KEF – an. Diese prüft den Bedarf fachlich und ermittelt,inwiefern der Finanzbedarf mit den

Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit in Übereinstimmung steht. Der nächste Bericht der KEF ist am Ende dieses Jahres zu erwarten. Er wird dann die Grundlage für die Landesregierung und für das Landesparlament sein, eine Entscheidung im Hinblick auf eine Gebührenanpassung zu treffen. Diese erfolgt dann durch Staatsvertrag.

Die Landesregierung legt Wert darauf, dass dieses Verfahren genau eingehalten wird.

Eine Zusatzfrage, Herr Hahn.

Herr Staatsminister, kann ich Ihren Worten entnehmen, dass es das formale Verfahren – das Sie eben richtig vorgetragen haben – auch verbietet, dass der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Steinbrück davon ausgeht,dass die Gebührenerhöhung um zwei Jahre verschoben wird?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, es steht den Ministerpräsidenten einzelner Länder frei, sich Meinungen zu bilden und zu äußern.

Ich habe Ihnen dargelegt, dass die Hessische Landesregierung den im betreffenden Staatsvertrag festgelegten Verfahren Folge leistet und erst den KEF-Bericht abwartet, ehe sie eine Entscheidung des Landesparlaments herbeiführen wird.

Danke schön. Keine weiteren Fragen.

Ich rufe Frage 27 auf. Frau Kollegin Pfaff.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wirkt sich die von Finanzminister Weimar erlassene Haushaltssperre auf die institutionelle und die Projektförderung der Verbraucherzentrale Hessen aus?

Herr Minister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, unser Ressort hat einen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen. Inwieweit sich dieser Konsolidierungsbeitrag im Einzelnen auf die Zuwendungen zur institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale Hessen auswirken wird, ist noch zu klären. Diese Klärung bedarf einer sorgfältigen Prüfung, die auch im Lichte der insgesamt schwierigen Finanzsituation des Landes zu sehen ist.

Frau Kollegin Pfaff.

Herr Minister, nach meinen Informationen wurde der VZH bereits Anfang Juni signalisiert, dass Kürzungen nicht auszuschließen seien. Ende Juni sollte die Entscheidung fallen. Bislang ist allerdings noch nichts bekannt geworden. Zudem wurde der Zuwendungsbescheid 2003 noch nicht zugestellt, ebenso wenig die Abschlagszahlungen für Juli und August.

Wie Ihnen bekannt ist, wird die VZH – wenn denn in den nächsten Tagen die Zahlung nicht eingeht – Insolvenz anmelden müssen.

Deshalb meine Frage: Wie wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Verbraucherzentrale Hessen nicht zum Insolvenzrichter gehen muss?

Herr Minister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, an die Verbraucherzentrale Hessen sind durch das Wirtschaftsministerium drei Abschlagszahlungen ergangen. Die Größenordnung beträgt 547.000 c. In diesen Tagen haben wir eine Nachzahlung in einer Größenordnung von 184.000 c geleistet. Ich denke, dass damit die Verbraucherzentrale Hessen funktions- und zahlungsfähig bleibt.

Herr Kollege Heidel.

Herr Minister, können Sie etwas darüber sagen, inwieweit die Kürzungen des Bundes Einfluss auf die Liquidität der Verbraucherzentrale Hessen haben und inwieweit die Zahlungen der Bundesregierung an die Verbraucherzentrale Hessen in diesem Jahr erfolgt sind?

Herr Minister.

Herr Abg. Heidel, ich weiß, dass der Bund diese Mittel insgesamt gekürzt hat. Welche Größenordnung das für Hessen ausmacht, weiß ich nicht genau, denn ich bin für den hessischen Haushalt zuständig. Ich kann Ihnen diese Daten gerne noch liefern.

Frau Abg. Pfaff.

Herr Minister, die Landesregierung hat dem Verbraucherschutz in der Regierungserklärung einen höheren Stellenwert eingeräumt. Sie selbst haben den Verbraucherschutz in den Namen Ihres Ministeriums aufgenommen. Nicht zuletzt wurde für den Herbst ein großes Verbraucherschutzprogramm angekündigt.

Ich frage Sie: Wie lässt sich nun diese Mittelkürzung mit den vollmundigen Ankündigungen vereinbaren, dem Verbraucherschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen?

Herr Minister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, der Verbraucherschutz hat auch für die Hessische Landesregierung einen hohen Stellenwert. Wir haben aber unterschiedliche Ansprechpartner. Das ist nicht nur die Verbraucherzentrale Hessen, sondern beispielsweise auch der Hausfrauenbund oder der Landfrauenbund sowie andere Institutionen wie die Universität Gießen, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Deswegen werden wir uns insgesamt mit diesem Thema beschäftigen und Ende dieses Jahres darlegen, wie wir uns diese Arbeit in Zukunft vorstellen.

Ich kann hier schon ankündigen, dass wir uns von der institutionellen Förderung ab- und der Projektförderung zuwenden werden, zumindest zu einem großen Teil. Wir werden Projekte in Auftrag geben, die von den unterschiedlichsten Institutionen ausgeführt werden können.

Herr Abg.Walter.

Herr Minister, verstehe ich das richtig, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Erkenntnisse über die finanziellen Rahmenbedingungen haben, in denen sich Ihr Haus zu bewegen hat?

Herr Minister Dietzel.

Herr Abgeordneter, die finanziellen Rahmenbedingungen unseres Hauses kenne ich sehr gut. Ich weiß auch, dass mir der Finanzminister eine Vorgabe gegeben hat, hier Einsparungen vorzunehmen.Ich gehe davon aus,dass noch vor der Sommerpause ein Bewirtschaftungserlass für den Haushalt herausgebracht wird. In diesem Zusammenhang werden wir uns über die Förderung der Verbraucherzentrale sowie insgesamt über die Fragen der Förderung des Verbraucherschutzes unterhalten.

Frage 28, Frau Kollegin Pfaff.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wirkt sich die von Finanzminister Weimar erlassene Haushaltssperre auf die Programme der Dorferneuerung und Regionalentwicklung aus?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, unser Ressort wird einen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen haben. Inwieweit sich dieser Konsolidierungsbeitrag im Einzelnen auf die Programme Dorferneuerung und Regionalentwicklung auswirkt, ist noch zu klären.Die Klärung bedarf einer besonderen Prüfung, auch im Lichte der insgesamt schwierigen Finanzsituation des Landes, an der auch die Bundesregierung mit ihrer verfehlten Steuer- und Wirtschaftspolitik einen erheblichen Anteil hat.

Ich weise allerdings darauf hin, dass den Dienststellen aus Gründen einer verantwortungsbewussten und vorausschauenden Haushaltsführung die Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bisher nicht vollständig zugewiesen wurden, sondern ein geringer Teil durch mein Haus zurückbehalten worden ist.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Kollege Walter hat sich gemeldet.

Herr Minister, wann beginnt bei Ihnen die Sommerpause? Anders gefragt: Ab welchem Zeitpunkt erwarten Sie Erkenntnisse darüber, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht?

Herr Minister Dietzel.

Herr Abg.Walter, ich denke, dass Sie diese Frage dem Finanzminister stellen sollten. Der Finanzminister hat am 22. Mai eine Haushaltssperre erlassen.