Beabsichtigt sie im Kreuzungsbereich der L 3172/L 3173/ K 12, oberhalb des Hohenrodaer Ortsteils Ransbach, die Einrichtung eines Verkehrskreisels, um schwere Verkehrsunfälle, wie zuletzt am 7. Mai 2009 geschehen, vermeiden zu helfen?
Herr Abgeordneter, die Landesregierung beabsichtigt nicht die Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrsplatzes an dieser Stelle. Die Einrichtung kleiner Kreisverkehrsplätze an Landesstraßen erfolgt vornehmlich in folgenden Hauptanwendungsfällen: Beseitigung der Unfallpunkte an nicht signalgeregelten Knotenpunkten, Umbau eines Knotenpunktes bei abgängiger Lichtsignalanlage und/oder abgängiger Fahrbahnbefestigung, Verknüpfung gleichrangiger Straßen mit relativ gleichmäßiger Verkehrsbelastung der Straßenarme und Neubau der Knotenpunkte auf Veranlassung Dritter.
Diese Voraussetzungen liegen bei dem Knotenpunkt L 3172/L 3173/K 12 bei Hohenroda-Ransbach nicht vor. So bedauerlich die Unfälle an dieser Stelle auch sind,ist in diesem Gebiet hinsichtlich des Verkehrsgeschehens ledig
lich das Fehlverhalten einiger weniger Verkehrsteilnehmer aufgefallen, die eine den Straßen- und Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit fuhren sowie die Vorfahrtsregelung an dem Knotenpunkt missachteten.
Herr Minister, sehen Sie nicht trotz des relativ geringen Verkehrsaufkommens die Notwendigkeit, seitens des Landes zu handeln, weil es zu tödlichen Verkehrsunfällen gekommen ist?
Herr Abgeordneter, das ist eine schwierige Frage. Denn immer, wenn so ein Unfall passiert, denkt jedermann darüber nach, was man da machen kann.
Zu dem Knotenpunkt selbst ist hier Folgendes niedergelegt: Dieser außerorts gelegene Knotenpunkt ist entsprechend den verkehrlichen Anforderungen mit Abbiegestreifen für den Linksverkehr in der Vorfahrtsstraße L 3172 und Verkehrsinseln in den Nebeneinrichtungen ausgebaut. Das Ganze ist rechtzeitig erkennbar, verständlich und übersichtlich. Eine Sichtbehinderung durch Verkehrsschilder zur Vorfahrtsregelung bzw. durch wegweisende Richtungsschilder konnte nicht festgestellt werden. Es gibt also keine Sichtbehinderung.
Auch die Sichtweiten sind für die angeordneten 80 km/h ausreichend. Die Fahrbahn der L 3172 befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes ist gegeben.
Eine überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit ist nicht festzustellen. In der Statistik der Polizei wird diese Strecke nicht als Unfallpunkt geführt. Bei dem Begriff „Unfallpunkt“ geht es um eine bestimmte Anzahl an Unfällen des gleichen Typs in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung und den Personenschäden in einem Kalenderjahr. Bei der nächsten Fortschreibung der Dringlichkeitswertung, die voraussichtlich im Jahre 2011 erfolgen wird,wird der Knotenpunkt L 3172/L 3173/K 12 allerdings noch einmal in die Überlegungen einbezogen werden.
Ich möchte noch etwas dazu sagen. Denn das ist für jeden Abgeordneten eine schwierige Situation.Wenn etwas passiert ist – gerade wie tödliche Unfälle –, wird natürlich gefragt:Was macht ihr denn nun?
Ich glaube, die Beschreibung hat signalisiert, dass es sich um eine übliche Gefährdungsstelle handelt, wie es sie halt überall gibt, wenn z. B. Linksabbiegerspuren da sind. Wenn ein Verkehrsunfall geschieht – auch mit den schlimmen Auswirkungen, die Sie geschildert haben –, jeweils darauf zu reagieren, das, so glaube ich, werden wir nicht bewältigen können.Trotzdem wird im Jahr 2011 noch einmal darüber nachgedacht werden, ob an der Stelle eine andere Lösung der Verkehrswege möglicherweise richtig ist.
Beabsichtigt sie, die Bad Hersfelder Festspiele – nach dem unverständlichen Rücktritt von der Dauerschirmherrschaft durch den derzeit amtierenden Bundespräsidenten Horst Köhler – durch die Aufstockung der finanziellen Zuwendungen des Landes aufzuwerten?
Herr Abgeordneter, der Presse haben Sie entnehmen können, dass die Festspiele weiterhin mit der Förderung durch den Bund planen können und dass der Bund nicht beabsichtigt, an der laufenden Finanzierung etwas zu ändern. Eine Fortführung der finanziellen Förderung durch den Bund wurde ausdrücklich angekündigt.
Die Hessische Landesregierung schätzt die Bedeutung der Bad Hersfelder Festspiele seit jeher außerordentlich hoch ein. Ich habe bereits in der Fragestunde am 7. Juli dieses Jahres im Hessischen Landtag ausführlich klargestellt, dass die Förderung der Bad Hersfelder Festspiele durch das Land ebenfalls seit mehreren Jahren konstant ist und dass das so bleiben wird. Eine Aufstockung der finanziellen Zuwendung ist nicht vorgesehen.
Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Land Hessen, falls es die Mittel der Bundesebene nicht mehr geben sollte, bereit ist, diese Mittel zu übernehmen?
Herr Warnecke, wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, dass ich eben ausdrücklich ausgeführt habe, dass der Bund aus der Förderung nicht aussteigt. Insofern erübrigt sich die Antwort auf Ihre Frage.
Wenn Sie wieder auf Ihrem angestammten Platz sitzen, ist das nämlich ein Teil des Vorganges. Der Abgeordnete stellt seine Frage von seinem Platz aus – nur einmal zur Formalität. – Herr Staatsminister Grüttner.
Ich versuche,die Antwort von meinem Platz aus zu geben. Herr Abg. Dr. Spies, Ihre Kleinen Anfragen sind während des Juli-Plenums bei uns eingegangen,elektronisch mit einer ganzen Fülle von Anträgen übermittelt. Diese sind den Ressorts zugewiesen worden. Ihre Kleinen Anfragen sind schlicht und einfach hängen geblieben.
Ihre Nachfrage hat uns erst darauf gebracht. Ich bitte, das zu entschuldigen. Sie sind im Geschäftsgang, werden in Kürze beantwortet sein,und die Antworten werden Ihnen zugehen.
Herr Abg. Wagner, aktuelle Überlegungen zur Kürzung der Sonderzuweisungen an die Versuchsschulen gibt es nicht.
Frau Ministerin, verstehe ich Sie richtig, dass die hessischen Versuchsschulen im Haushalt 2010 und somit für das Schuljahr 2010/2011 mit einer unveränderten Zuweisung rechnen können?
Sehr verehrte Frau Abg. Waschke, die Hessische Landesregierung unterstützt das von der EU aufgelegte Schulobstprogramm. Wir sind derzeit im Verfahren und versuchen, ein Konzept zu entwickeln, wie wir die hessischen Schulen in dieses Schulobstprogramm einbinden können, sodass möglichst viele daran teilnehmen. Ziel ist es, dass wir die von der EU bereitgestellten Mittel komplett abrufen können und im Verfahren einbringen. Dazu sind wir zurzeit in Abstimmungen. Sowie dies abgeschlossen ist, werden wir das Vereinbarte in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium durchführen.
Herr Weinmeister, gibt es Planungen der Landesregierung, explizit Produkte aus regionalem und biologischem Anbau oder auch Fairtrade-Produkte wie Fairtrade-Bananen zu verwenden?