Die Hessische Landesregierung freut sich sehr, dass das Parlament mit ihr der Auffassung ist, dass sich auch dieses Programm der Hessischen Landesregierung gut entwickelt.
Wir freuen uns darüber hinaus, dass eine so große Information in diesem Hause vorhanden ist, dass ohne weiteren Vortrag des Ministers bereits die Begutachtung positiv ausfällt. Das Gesundheitsprogramm „MiMi – Mit Migranten für Migranten“ hat das Ziel, Zugewanderten den Zugang zum deutschen Gesundheitssystem zu erleichtern. Es wird seit 2003 kontinuierlich aufgebaut.
An neun Standorten wurden seitdem in Hessen fast 200 Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen aus über 40 Nationen geschult und seit 2008 auch weitergebildet.Von den Gesundheitslotsen wurden zwischenzeitlich mehr als 400 muttersprachliche Veranstaltungen durchgeführt und hiermit rund 5.000 Menschen in Hessen erreicht. Aufgrund der guten Erfahrungen wird das Projekt seit 2009 auch auf den Bereich der Arbeitsmarktförderung – zuerst in Offenbach – ausgedehnt. Mit der dortigen dreijährigen Arbeit des Beschäftigungspaktes „Chance 50 plus“ in Offenbach sind die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen worden.
Der Beschäftigungspakt „Chance 50 plus“ soll langzeitarbeitslosen Menschen über 50 Jahren, von denen nahezu jeder zweite einen Migrationshintergrund besitzt, aktivieren und integrieren. Die bereits sehr gut integrierten Mi
grantinnen und Migranten leisten im Rahmen des MiMiProjektes einen einzigartigen Beitrag zur Integration.
Sie nutzen ihre Kenntnis von zwei Kulturen und Sprachen in Aufklärungs- und Bildungskampagnen, um ihre Landsleute zu erreichen. Ich darf darauf hinweisen, dass ich gemeinsam mit Frau Bürgermeisterin Simon in Offenbach vor der Sommerpause eine größere Veranstaltung durchgeführt hat, die letztlich Grundlage dafür ist, dass wir im Rahmen der Modellregion Integration das Thema Gesundheitslotsen gerade in Offenbach noch weiter ausbauen wollen.
Herr Minister Hahn, darf ich Sie fragen, welche Maßnahmen die Landesregierung unternimmt, um Menschen, die in Illegalität leben müssen, den Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen? Mir geht es hier insbesondere um Kinder.
Frau Waschke, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich zunächst darauf hinweise, dass Ihre Frage mit dem Projekt MiMi nichts zu tun hat. Das Projekt MiMi spricht hier lebende angemeldete Migranten an, die das Ziel haben, nicht nur in dieser, sondern auch in der nächsten Generation in Hessen – in Offenbach, in Fulda, wo auch immer – zu leben.
Losgelöst davon gibt es – darüber hat der Gesundheitsminister in der vorvergangenen Plenarsitzung hingewiesen – immer wieder Regeln, wie sich nicht gemeldete Personen, wenn sie über Krankheiten verfügen, bei Ärzten und Krankenhäusern melden können.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Das hat nichts mit dem Programm MiMi zu tun. MiMi will erreichen, dass diejenigen, die hier leben, die das deutsche Gesundheitssystem nicht kennen und auch nicht kennen können, herangeführt werden, dieses Gesundheitssystem zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch der Name von Herrn Dr.Bilgin zu erwähnen,der ein entsprechender Vertreter im Rahmen der Türkisch-Deutschen Gesundheitsstiftung ist.
Auf welcher Grundlage hat das Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit die Höhe der im Einzelplan 08, Kapitel 08 07, Produkt Nr. 7, verankerten Mittel von 30 Milli
Herr Abgeordneter, der konkrete Mindestfachkräftebedarf wurde auf der Grundlage des in der Mindestverordnung festgelegten Fachkräfteschlüssels für jede einzelne Kindertageseinrichtung von dem Träger der Einrichtung in eigener Verantwortung bedarfsorientiert nach den differenzierten Öffnungszeiten der einzelnen Gruppenarten in der Kindertagesstätte berechnet. Da dem Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit aufgrund der Selbstverwaltungshoheit der Träger hierzu keine konkreten einrichtungsbezogenen Daten vorliegen, wurde der Mittelbedarf für den Haushalt 2010 für die Personalmehrkosten wegen der Umsetzung der neuen Mindestverordnung unter Zuhilfenahme von Bestandsdaten der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2008 anhand von Näherungswerten ermittelt.
Auf der Grundlage der nach Kinder- und Jugendhilfestatistik ermittelten Anzahl der bestehenden Gruppen nach Gruppenarten sowie der Anzahl der betreuten Kinder in Hessen erfolgte die rechnerische Ermittlung der zusätzlichen Personalanteile nach dem Personalschlüssel der neuen Mindestverordnung für bestehende und neu einzurichtende Gruppen. Da die Betreuungszeit der Kinder und damit auch die Öffnungszeiten der Gruppen variieren – nicht alle Gruppen einer Kindertageseinrichtung sind ganztägig geöffnet –, wurde der Bedarf analog zu den Betreuungszeiten der Kinder laut amtlicher Statistik der Kinder- und Jugendhilfe gewichtet.
Auf dieser rechnerisch ermittelten Zahlenbasis wurden die Personalkosten für den Zeitraum vom 1. September bis Dezember 2009 unter Zugrundelegung der Annahme der Inanspruchnahme der flexiblen Übergangsregelung und damit der sukzessiven Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen ermittelt. Nachdem die Entscheidungen der Träger der Kindertageseinrichtungen zu der konkreten Umsetzung der neuen Mindestverordnung bzw.zu der Inanspruchnahme der Übergangsregelung zwischenzeitlich weitgehend getroffen sein dürften, ist nunmehr vorgesehen, eine Abfrage der Träger zu den Personalmehrkosten zeitnah durchzuführen.
Herr Minister, ist mittlerweile in der Landesregierung eindeutig geklärt, ob auch solche Kommunen, die schon vor dem 01.09.2009 die besseren Schlüssel hatten, ihre Gruppen finanziert bekommen – natürlich erst im September?
Dabei geht es nicht um eine Klärung innerhalb der Landesregierung, sondern es geht darum, mit den Kommunen und den Trägerstrukturen das Verfahren um die Berechnung der Erstattung nach der Mindestverordnung zu diskutieren und zu entscheiden. Diese Gespräche werden intensiv geführt, sobald uns die betreffenden Fragebögen vorliegen.
Herr Minister, sind Sie bereit, den Finanzminister darauf hinzuweisen, dass die Aussage, die Erstattung für solche Träger, die bereits vor dem 01.09. höhere Personalschlüssel hatten, würde nicht erfolgen, im Widerspruch zu der Aussage von Frau Staatssekretärin Müller-Klepper in der letzten Ausschusssitzung steht, und diese zu korrigieren?
Das Verfahren und die Kommunikation in der Regierung laufen nicht unter „Hinweisen“ und „Korrekturen“, sondern in gemeinsamen Gesprächen darüber, wie wir optimale Lösungen finden.
Herr Abgeordneter, diese Information erfolgt nach Auswertung der Fragebögen, nach Festlegung eines geeigneten Verfahrens, bei dem wir die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden haben, zeitnah möglichst so rechtzeitig, dass wir im Rahmen der Abwicklung des Haushalts 2010 diese Mittel zur Verfügung stellen können.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde abgehandelt, denn es liegen keine Fragen mehr vor.
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel über den Betrieb des Staatstheaters Kassel wählt der Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Kassel.
Weitere Vorschläge sehe ich nicht. Dann frage ich Sie, ob wir offen abstimmen können? – Das ist der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/1568 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltung der LINKEN wurde dem vorliegenden Wahlvorschlag gefolgt, und er wurde einstimmig angenommen. Damit ist der Abg. Timon Gremmels als Nachfolger für Frau Ulrike Gottschalck als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Kassel gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 18/1614 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Herr Staatsminister Grüttner hat zur Einbringung das Wort.