Wer diesem Gesetzentwurf in der jetzt vorgelegten Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – GRÜNE und LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes, Drucks. 18/4144 zu Drucks. 18/4051 zu Drucks. 18/3635.
Wer diesem Gesetzentwurf in der jetzt vorgelegten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird nun zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 18/4143 zu Drucks. 18/4050 zu Drucks. 18/3595 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, Drucks. 18/4143 zu Drucks. 18/4050 zu Drucks. 18/3595. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/ 4029, und einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4046.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/ 4046, in dritter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Herr für die CDU-Fraktion. Bevor Herr Dr. Herr anfängt, darf ich hier vorab um ein bisschen mehr Ruhe bitten, gerade in den hinteren Reihen, hinter den Stühlen der Abgeordneten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist die dritte Lesung des Lehrerbildungsgesetzes. Das wird jetzt ein bisschen ruhiger und flotter vonstattengehen, weil wir seit der ersten Lesung wissen, dass die politischen Überzeugungen der Fraktionen nicht weit auseinanderliegen. Wir haben eben gehört, dass das Gesetz im Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der LINKEN, verabschiedet worden ist. Zu den Inhalten muss ich nicht alles wiederholen, was ich hierzu bereits in der ersten und zweiten Lesung gesagt habe.
Es kommt erstens die Verkürzung der Vorbereitungszeit. Zweitens. Die Einstellungstermine werden geändert. Durch die Reduktion der Module gibt es eine Entlastung für die Auszubildenden. Drittens. Die LiV und die Fachdidaktik erhalten einen hohen Stellenwert. Der vierte Punkt ist, dass die Rolle der Schule in der Ausbildung gestärkt wird, festgemacht am Gutachten des Schulleiters, das einen höheren Stellenwert haben wird.
Wir haben in der Anhörung darüber diskutiert, ob die LiV einen Kollegen des Vertrauens hinzuziehen können. Wir machen das mit beratender Stimme, aber nicht derart, dass ein Votum abgegeben werden kann. So ist das außer in einem anderen Bundesland üblich. Der Ausbildungsstand macht 60 % der Bewertung aus, 40 % über das Examen. Daraus könnte man auch 70 zu 30 % machen, aber die Festlegung lautet 60 zu 40 %. Damit können wir leben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle noch einmal fest, dass wir ein Praxissemester haben wollen. Wir müssen noch einmal an die erste Phase der Lehrerausbildung, sprich: die Universitäten, herangehen. Es soll ein echtes Praxissemester werden, und die Absicht der Landesregierung ist klar, in diese Richtung vorgehen zu wollen. Deswegen gibt es einen entsprechenden Ausschuss, eine Arbeitsgruppe der beiden Ministerien, die sich damit befassen. Wir sind uns da im Übrigen mit den GRÜNEN einig, die in die gleiche Richtung denken wie wir.
(Günter Rudolph (SPD): Oh, das ist interessant! Da muss die kleinere bürgerliche Partei aber aufpassen! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Henzler wird nervös!)
Wir wollen, dass die Berufsschullehrer auch weiterhin an den Gymnasialzweigen der Berufsschulen unterrichten dürfen, § 58. Es ist ein bisschen darüber diskutiert worden, in welcher juristischen Form das vonstattengehen kann. Das will ich heute nicht wiederholen. So, wie es in der Vorlage unseres Änderungsantrags ausgedruckt ist, also FDP und CDU gemeinsam, ist es juristisch abgeklärt, und so wird es Bestand haben.
Wir wollen, dass in der Fortbildung der inklusive Unterricht berücksichtigt wird. Deswegen soll es diesen Zusatz in § 63 Hessisches Lehrerbildungsgesetz geben. Wir wollen, dass Gymnasiallehrer auch an beruflichen Schulen ausgebildet werden können.
Mehr muss ich dazu gar nicht sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das novellierte Lehrerbildungsgesetz wird die richtige Antwort auf entscheidende Fragen geben. Dabei geht es darum, was Lehrer können müssen, um ihre Schüler gut unterrichten zu können, und wie die Ausbildung der Lehrer effektiv gestaltet werden kann. Wir befinden uns mit diesem Lehrerbildungsgesetz auf einem guten Weg.
Ich hoffe, dass wir jetzt ein bisschen aufgeholt haben. Man muss nicht alles immer bis zum Ende ausreizen. Recht hat sie. – Danke schön.
Herr Dr. Herr, vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Habermann. Sie spricht für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion wird dem Gesetzentwurf der Landesregierung ihre Zustimmung geben. Mit der vorgesehenen Neuregelung der zweiten Ausbildungsphase wurden längst überfällige Hausaufgaben gemacht. Mit der Reform der zweiten Ausbildungsphase wird die Arbeitsbelastung der Lehrer im Vorbereitungsdienst reduziert. Hinsichtlich des organisatorischen Ablaufs wurden Anregungen der Verbände und der Studienseminare aufgegriffen.
Wir sind nicht nachtragend. Wir werden zustimmen, obwohl der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der in zwei Punkten mit dem der Koalition identisch war – das betrifft die Möglichkeiten der Lehrkräfte an beruflichen Schulen –, im Ausschuss wie immer reflexartig von den Mitgliedern der Koalition abgelehnt wurde. Wir sehen das als ein Zeichen, dass Ihre immer währenden Beteuerungen der Kooperationsbereitschaft dann, wenn es ernst wird, nicht so ganz wahrgenommen werden. Nichtsdestotrotz ist dieser Gesetzentwurf für uns verabschiedungsfähig.
Abschließend will ich noch auf zwei Punkte hinweisen. Erstens. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Mittel, die durch die Verkürzung der Referendarzeit eingespart werden, im System verbleiben sollen. Das wurde zu Beginn des Prozesses verabredet. Wir erwarten, dass diese Mittel zur Entlastung der Mentoren und in der Ausbildungsphase weiterhin eingesetzt werden.
Zweitens. Das betrifft die Reform der ersten Ausbildungsphase. Dazu wird die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag einbringen, da wir im Gegensatz zu Schwarz, Gelb und Grün nicht der Auffassung sind, dass ein Praxissemester der richtige Weg ist. Es hat Vorteile, ein Praxissemester zu fordern. Aber gerade in Anbetracht dessen, dass diese Koalition nicht in der Lage ist, ihre bildungspolitischen Vorhaben auch nur annähernd zu finanzieren, sehen wir nicht, wie die erheblichen finanziellen Mittel aufgebracht werden sollen, um ein solches Praxissemester an den Schulen sinnvoll zu gestalten. Deswegen werden wir unser Konzept aus dem Haus der Bildung noch einmal als Diskussionsgrundlage in die Beratungen einbringen. – Danke.
Frau Habermann, vielen Dank. – Das Wort hat nun Herr Kollege Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu diesem Gesetzentwurf, der in großer Einigkeit in diesem Landtag beraten wurde, kann man mit Fug und Recht sagen: Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen. – Deshalb will ich mich sehr kurz fassen und nicht das wiederholen, was die Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt haben.
Die Änderungen und Verbesserungen in der zweiten Phase der Lehrerausbildung, die dieser Gesetzentwurf vorsieht, sind gut. Deshalb werden wir zustimmen.
Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP daran, einen Antrag zu erarbeiten, der vorsieht, dass wir auch die erste Phase des
Studiums umorganisieren. Auch dort wollen wir mehr Praxisbezug hineinbekommen. Ich hoffe, dass wir den in der nächsten Plenarsitzungsrunde werden verabschieden können. Dann wäre das ein rundes Paket.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch einmal kurz einen Aspekt aufgreifen, den Frau Habermann angesprochen hat. Das betrifft unser Abstimmungsverhalten im Kulturpolitischen Ausschuss. Ich muss sagen: Wenn Sie möglicherweise den Wunsch gehabt hätten, zu einem gemeinsamen Änderungsantrag zu kommen, hätten wir uns dem nicht verschlossen.
Es war für uns ein wenig schwierig, da kurzfristig zu entscheiden. Es ging da aber nicht um den üblichen Reflex, den Sie uns immer gerne unterstellen.
Jetzt möchte ich noch einmal kurz auf den Gesetzentwurf zu sprechen kommen. Es ist dazu sehr vieles und viel Richtiges gesagt worden. Ich denke, heute ist in der Tat ein wichtiger Tag für die hessischen Schulen, für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Speziell ist es das für die, die es einmal werden und in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen.
Wir werden mit diesem lang erwarteten neuen Hessischen Lehrerbildungsgesetz deutliche Verbesserungen schaffen. Wir werden die Ausbildung optimieren. Kern des Gesetzentwurfs ist die Verkürzung der Ausbildung um drei Monate auf 21 Monate. Es wird eine straffere Struktur und einen zügigeren Einstieg dadurch geben, dass wir die Einführungsphase in das eigenverantwortliche Unterrichten verkürzen.
Natürlich wird es auch eine deutliche Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst geben, indem wir die bewerteten Module von zwölf auf acht reduzieren werden. Darüber hinaus wird es einige strukturelle Anpassungen geben, die die Unterrichtsfächer und ähnliche Dinge betreffen.
Der Kern des Gesetzentwurfs ist ganz klar: Das Unterrichten soll in den Fokus der Ausbildung kommen. Die Qualität soll gestärkt werden. Denn das ist es, was wir brauchen. Wir brauchen an den hessischen Schulen gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die ihr Kerngeschäft, nämlich den Unterricht, beherrschen. Ich finde es gut, dass sich das in diesem Hause einer so breiten Zustimmung erfreut.
Ich möchte auf einen weiteren, durchaus wichtigen Punkt zu sprechen kommen, den wir mit diesem Gesetzesvorhaben angehen werden. Das betrifft die Abschaffung der Fortbildungspunkte. Auch das ist ein Wahlversprechen der CDU und der FDP, das wir hiermit einlösen werden.
Wir werden mit diesem Gesetz, wenn wir es heute beschlossen haben, auf einem wirklich sehr guten Weg sein. Wir werden im nächsten Schuljahr die Verordnungen dazu bekommen. Dann steht einer verbesserten und qualitativ guten Lehrerausbildung in Hessen nichts mehr im Weg. – Danke schön.
Herr Kollege Döweling, vielen Dank. – Ich darf nun auf der Besuchertribüne ganz besonders herzlich eine Delegation aus Kamerun begrüßen. Sie wird von Finanzminister Essimi Menye angeführt. Seien Sie hier ganz herzlich willkommen, und viel Spaß bei Ihren Erfahrungen in Deutschland.
Nächste Rednerin in unserer Debatte ist Frau Kollegin Cárdenas. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.