Ja! Herr Staatsrat, warum können Sie jetzt sagen, daß die Stadt Zuschüsse zahlen muß, wenn Sie mir auf meine Kleine Anfrage mitgeteilt haben, daß beispielsweise im Jahr 1996 die Einnahmen zusammen mit den Einnahmen aus der HAW letztlich einen Überschuß von 318 000 DM übriglassen, nachdem man die Ausgaben, die die Stadt hatte, abzieht?
Frau Abgeordnete, ich erinnere an die bereits erwähnten Drucksachen, die der Senat der Bürgerschaft zugänglich gemacht hat. Darin ist – wenn ich es recht erinnere – ein Investitionsbedarf von über 70 Millionen DM für das Volksparkstadion genannt worden, um es zeitgemäßen Ansprüchen entsprechend auszurichten. Insofern muß man bei der Frage des Defizitanteils beziehungsweise des Zuschußbedarfes den Gesamtkomplex sehen und nicht nur die jährlich einmaligen Kosten, sondern insgesamt die Aufwendungen, die notwendig gewesen wären, um das Volksparkstadion entsprechend herzurichten.
Wird der Senat nach der Umbenennung des Stadions auch die Wegweisung ändern lassen, so daß dann als Hinweisschild überall AOL-Arena steht, schon um die Verwechslungsgefahr mit dem Stadion des FC St. Pauli oder der im Bau befindlichen Arena von Herrn Hakimo auszuschließen?
Meine Damen und Herren! Diese Frage hat mit der Finanzierung, wie sie angemeldet war, gar nichts zu tun, Herr Polle.
Wir diskutieren hier aber nicht darüber, sondern wir haben im Präsidium entschieden, daß diese Frage nicht zulässig ist.
Ich bitte Sie, Fragen zu stellen, die zu dem angemeldeten Thema der einzelnen Fragesteller gehören. Wir sind eben schon sehr weit gegangen und mußten trotzdem auch eine Frage zurückweisen. Bitte stellen Sie Fragen, die auch im Zusammenhang stehen. Herr Okun. Eine neue Probe.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ich frage den Senat, ob der Begriff Arena rechtlich und/oder moralisch im Sinne der Gespräche und der Verhandlungen, die ja sehr langwierig, aber letztlich erfolgreich gewesen sind, nicht auch für die eigentliche Arena und nicht für das Stadion immer bestimmt und geeignet gewesen sind.
Herr Abgeordneter, soweit wir in der Kürze der Zeit diese Frage prüfen konnten, darf ich Ihnen als Zwischenergebnis sagen, daß der Begriff Arena als solcher nach den geltenden Rechtskriterien nicht
schützbar ist, weil er ein allgemeiner Begriff ist. Insofern ist ein Schutz des Begriffes Arena nur in der Kombination mit anderen Wortverbindungen möglich.
Im Sinne der Fragestellung des Abgeordneten Polle frage ich, ob der Senat wenigstens versuchen wird sicherzustellen, daß für den Fall, daß solche Hinweisschilder und dann auch noch auf Kosten der Stadt überall in der Stadt aufgestellt werden, die Stadt wenigstens an den Werbeeinnahmen dieser Schilder beteiligt wird?
Herr Abgeordneter, ich sehe gewisse Schwierigkeiten der Zumessung des Werbeanteils eines einzelnen Straßenschildes an dem Gesamtwerbeetat, um daraus einen Schlüssel abzuleiten, der hinsichtlich einer Finanzbeteiligung notwendig wäre.
Angesichts der Ausführungen muß ich Sie doch noch fragen, ob denn der Senat über den Verkauf der Namensrechte überrascht ist?
Teilt der Senat meine Auffassung, daß er – wenn er davon so überrascht ist – doch einigermaßen naiv ist? Wenn er in andere Städte geguckt hätte, hätte er erfahren, daß auch dort Namensrechte verkauft werden. Wenn er so naiv war, findet er dann nicht, daß er die Stadt auf unverantwortliche Art und Weise um Einnahmen prellt?
Frau Abgeordnete, Ihre Einschätzung über den Senat teile ich nicht. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es sich hier um einen Vorgang im Bereich eines Unternehmens handelt. Unternehmensinterna sind dem Senat nur in begrenztem Umfang zugänglich, nämlich insofern, als Unternehmen bereit sind, diese Interna offenzulegen.
Herr Staatsrat, es geht nicht um die Frage von Straßenschildern. Traut der Hamburger Senat denn der Hamburger Außenwerbung zu, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, zu ermitteln, was so etwas denn an Einnahmen bedeuten würde, wenn man eine Stadt mit Hinweisschildern auf die AOL-Arena pflastert?
Herr Abgeordneter, Sie bringen mich zu der Standardantwort, daß man über Spekulationen und Hypothesen keine Auskunft geben sollte.
Lassen Sie mich in der Sache antworten. Die Frage der Beschilderung und damit der Zugänglichkeit ist eine Frage, die sich nach der Straßenverkehrsordnung richtet, und zwar vor dem Hintergrund, ob ein tatsächliches Bedürfnis besteht, zielführende Wegmarkierungen anzubringen. Wenn das der Fall ist, geschieht dieses. Dabei ist es ständige Übung, daß dieses nach dem Prinzip ohne entsprechende Werbezusätze geschieht. Die zuständigen Behörden der Stadt sind dabei, diese Frage zu klären, wie in diesem Falle zwischen den verschiedenen konkurrierenden Aspekten von Arenen – es ist durchaus vorstellbar, daß es auch noch andere Vorstellungen dazu gibt – zu verfahren ist.
Herr Staatsrat, ich frage den Senat, ob er zu irgend einem Zeitpunkt an Gesprächen über eine etwaige Namensgebung des Stadions beteiligt gewesen ist, entweder dadurch, daß er diese Gespräche selbst gesucht hat, oder dadurch, daß er an Gesprächen beteiligt worden ist.
Herr Abgeordneter, es entzieht sich meiner Kenntnis, nachzuvollziehen, welche Gespräche auf Senatsebene überhaupt geführt worden sind und was innerhalb dieser Gespräche vorgegangen ist. Insofern kann ich Ihnen auf diese Frage nicht antworten.
Haben die Banken, die die Stadt seinerzeit beraten haben, nicht auf das Verfahren des Namensverkaufs hingewiesen?
Haben die Banken, die die Stadt seinerzeit beraten haben, nicht auf die Möglichkeit des Namensverkaufs hingewiesen?
Soweit ich an den Gesprächen und Informationen teilgenommen habe, ist das nicht der Fall gewesen. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß zum Zeitpunkt, als diese Gespräche über das Volksparkstadion stattgefunden haben, die Frage von Namensverkäufen in der Werbewirtschaft noch nicht die Bedeutung gehabt haben, wie wir sie heute dem Sachverhalt zumessen.
Das ist nicht der Fall. Nach meiner Auffassung hat es hier eine Aufteilung von Lasten, Verpflichtungen und Möglichkeiten zu Verdienstmöglich
keiten gegeben. Ich glaube, wenn man eine Aufteilung vornimmt, darf man nicht im Anschluß darüber traurig sein, daß auch die „Goodies“ – wenn man diesen Begriff gebrauchen darf – auf der einen Seite eingestrichen werden.
Ich möchte daran erinnern, daß der HSV mit der Bauverpflichtung ja ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen ist. Ich erinnere ferner an Anfragen und Debatten in diesem Hause über die Höhe der Kosten und die Zuständigkeit dafür.
Insofern ergibt sich daraus ein erhebliches finanzielles Risiko, das der HSV bei der Realisierung dieses Stadions eingegangen ist. Man muß durchaus Risiken und Chancen abwägen.