Aufgrund der nach diesem Vergleich geänderten Ertragssituation muß im Therapiezentrum für Suizidgefährdete wie in allen anderen psychiatrischen Einheiten ein stärkeres Gewicht auf eine wirtschaftliche Betriebsführung gelegt werden. Es stellt sich hierbei nicht die Frage nach der Fortexistenz des Therapiezentrums für Suizidgefährdete, wohl aber die Frage nach dem Umfang von Leistungen, die aufgrund der reduzierten Pauschalvergütung für alle psychiatrischen Ambulanzen überprüft werden müssen.
Bei dieser Prüfung muß natürlich den besonderen Gegebenheiten der Einzelambulanzen Rechnung getragen werden. Je nach Erkrankung und Behandlungsbedürftigkeit der Patienten und Patientinnen können unterschiedliche Anforderungen an die jeweiligen Ambulanzen gestellt werden. Natürlich bedürfen akut behandlungsbedürftige Patienten in Krisensituationen sofortiger und intensiver Interventionen mit einer hohen Zahl von Patientenkontakten in kurzer Zeit. Andere Patienten in anderen Ambulanzen können möglicherweise selektiv eingestellt werden und bedürfen daher pro Quartal weniger Behandlungskontakte. Hieraus können sich erhebliche Unterschiede in der Kostensituation ergeben, die zu berücksichtigen sind.
Das Direktorium des UKE wird sich am 3. Juli 2000 mit dieser Situation intensiv befassen und führt zur Vorbereitung dazu derzeit eine umfassende Prüfung in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Institutsambulanzen unter Leitung des Zentrums für psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychiatrie durch. Überprüfbares Zahlenmaterial liegt uns zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor, aber eine Gefahr der Schließung des Therapiezentrums für Suizidgefährdete sieht das Direktorium nicht.
Ziel ist es in jedem Fall, die therapeutischen Angebote für selbstmordgefährdete Menschen und die dazugehörige Begleitforschung zu dieser Ambulanz auf dem derzeit qualitativen und quantitativen Stand aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund wird im Augenblick kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.
Zu Ihrer zweiten Frage verweise ich auf die eben gemachten Ausführungen. Die Mittel für das Therapiezentrum für Suizidgefährdete sind wie bisher im Budget der Kernklinik für Psychiatrie und Psychotherapie enthalten. Nach Absenkung der Krankenkassenpauschalen ist innerhalb der Kernklinik eine neue Mittelumverteilung erforderlich. Diese ist Gegenstand der Prüfung unter den in Frage 1 genannten Aspekten. Eine Bestandsgefährdung des Therapiezentrums für Suizidgefährdete ist damit nicht verbunden.
Sie haben eben gesagt, daß die Zahlen, die Herr Jobs in seinem Eingangsbeitrag genannt hat, falsch seien, daß nämlich 50 Prozent bei den therapeutischen Kapazitäten und 80 Prozent bei den Mitteln für Forschung und Lehre eingespart würden. Welche Zahlen sind dann richtig?
Ich habe nicht gesagt, daß diese Zahlen falsch seien, sondern daß ich sie nicht bestätigen kann. Uns liegen derzeit keine Zahlen vor.
Die Arbeit des TZS wurde ursprünglich durch einen Sponsor, der der Behörde bekannt ist, ermöglicht. Ist von seiten der Behörde mit diesem Sponsor angesichts der von Ihnen geschilderten Einschnitte, die zu erwarten sind, Kontakt aufgenommen worden? Wenn ja, was hat eine derartige Kontaktaufnahme ergeben?
Ich hatte ausgeführt, daß derzeit noch erhoben wird, wie die Neuverteilung auf die einzelnen Ambulanzen stattfinden soll. Die ursprünglichen Verpflichtungen der Behörde im Zusammenhang mit der Spende des Sponsors wurden schon 1995 erfüllt; insofern müßte es dann eine neue Anfrage sein. Ob das UKE oder das Institut entsprechende Kontakte aufgenommen hat, kann ich hier nicht beantworten.
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt als nächste Fragestellerin Frau Jürs.
In der Antwort auf meine Anfrage vom 4. Mai bestätigt der Senat, daß es in der Hamburger Innenstadt bettelnde Kinder gibt. Ich frage: Wie beurteilt der Senat, daß immer noch Kinder in der Hamburger Innenstadt zum Betteln geschickt werden? Mit welchen Maßnahmen versucht der Senat, das Betteln von Kindern in der Hamburger Innenstadt zu verhindern?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Jürs! Dem Senat ist bekannt, daß es immer wieder von Eltern dazu angehaltene bettelnde Kinder in der hamburgischen Innenstadt gibt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der Senat tätig, und wie er das tut, möchte ich in der Antwort auf die zweite Frage darstellen.
Die Maßnahmen, die von der Jugendhilfe eingeleitet werden können, sind begrenzt.Da das Betteln von Kindern keinen Straftatbestand und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit darstellt, gegen die die Polizei vorgehen könnte, und die Kinder in der Regel auch nicht der Schulpflicht unterliegen, wäre nur in Fällen von offensichtlicher Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl die Möglichkeit der Jugendhilfe gegeben, die Kinder zum Kinderund Jugendnotdienst zu bringen und sie gegebenenfalls wieder den Eltern zuzuführen. Vorliegende Erkenntnisse besagen, daß es sich häufig um Kinder aus Roma- und Sinti-Familien handelt.Hier fördert die BSJB ein Projekt der Roma & Cinti Union, das sich um bettelnde Frauen und ihre Kinder kümmert, ihnen unter anderem Alternativen zum Betteln aufzeigt und persönliche Beratung anbietet.
Helfen könnte möglicherweise aber auch eine Aufklärung der Öffentlichkeit darüber, daß hier Kinder gewerbsmäßig von ihren Eltern zum Betteln geschickt werden. Der beste Schutz für die Kinder wäre, sie nicht zu unterstützen, ihnen kein Geld zu geben, denn wenn das Betteln erfolglos wäre, würden wohl auch die Eltern davon absehen, ihre Kinder zu dieser Handlungsweise anzuleiten.
Frau Senatorin Pape, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß das, was Sie an Senatsmaßnahmen geschildert haben, auch die Fälle betrifft, in denen Mütter oder auch Väter die Kinder im Arm halten oder bei sich haben und in dieser Weise die Kinder zum Betteln mißbrauchen?
Herr Abgeordneter Professor Karpen, das dürfen Sie so verstehen. Diese Verhaltensweise von Eltern ist allerdings auch keine Hamburgensie.Wir kennen leider diese Art, Kinder einzusetzen, auch aus vielen anderen Ländern, aus vielen großen Städten. Es ist eine Verhaltensweise, die wir alle nicht akzeptieren können und wollen. Ich halte deswegen das Projekt des Senats, zusammen mit der Roma & Cinti Union Angebote zu machen, für einen guten und richtigen Weg. Dieses Projekt besteht schon viele Jahre und arbeitet mit sehr gutem Erfolg.
Frau Senatorin Pape, auch dem nicht medizinisch vorgebildeten Laien erschließt sich bei der Beobachtung dieser Zustände, daß die Kinder oft unter Drogen stehen. Ist das ein Tatbestand, der nach dem Polizeigesetz dazu Anlaß gibt, die Kinder vor körperlichen Schäden zu bewahren und sie einem Arzt und auch der Jugendbehörde zuzuführen?
Herr Professor Karpen, über den von Ihnen unterstellten Zustand der Kinder liegen mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Informationen vor. Ich werde mich aber gerne umhören, ob man das bestätigen kann oder nicht, und würde es Ihnen für den Fall, daß sich die von Ihnen geäußerte Vermutung bestätigt, dann zur Kenntnis geben.
Frau Senatorin, da die CDU Sorge um den Mißbrauch der Kinder in der Innenstadt hat, frage ich die Senatorin, ob dies auch in anderen Zentren der Stadt der Fall ist oder man tatsächlich seinen Fokus nur auf die Innenstadt richten muß.
Herr Abgeordneter Scheurell, ich habe mich im Vorwege zur Beantwortung dieser Fragen auch um Informationen bei anderen Polizeidirektionen bemüht.In der Kürze der Zeit sind sie mir vor Beantwortung der Frage heute nicht zugegangen. Für den Fall, daß weitere Erkenntnisse zu diesen Vorkommnissen noch bei mir eingehen, würde ich Ihnen diese Informationen auch zustellen.
Gibt es jetzt weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der nächste Fragesteller Herr Zamory.
In der „Morgenpost“ vom 24. Februar wurde über Panzersperren am Südende des Elbtunnels berichtet. Dabei soll es sich um Sprengkammern gehandelt haben, in dem sich Sprengstoff befand, um Betonquader herabfallen zu lassen, falls man das Südende hätte sperren wollen.Diese Panzersperren sind vor kurzem abgebaut worden.
Wer trug die Kosten dieser Aktion in welcher Höhe? Wo standen oder stehen die weiteren 16 Sperren im Raum Hamburg, und was kostet deren Beseitigung?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zur Frage, wer die Kosten dieser Aktion in welcher Höhe trug, ist es grundsätzlich so, daß dies eine Bundesangelegenheit ist und dazu noch eine militärische Bundesangelegenheit, die eigentlich der Geheimhaltung unterliegt. Herr Zamory, ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist. Deswegen frage ich Sie erst einmal, ob Sie Ihre Frage aufrechterhalten wollen.
Ja. – In Anbetracht der Tatsache, daß ich meine Frage aufrechterhalte, möchte ich gerne wissen, in welcher Form die Baubehörde oder der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg an den Abbaumaßnahmen beteiligt war.
Wie Sie vielleicht wissen, ist der Senat durch in früheren Jahren abgeschlossene Verträge verpflichtet, dem Bund bei der Umsetzung seiner Maßnahmen zu helfen und die Dinge in Auftragsverwaltung durchzuführen. Wir haben natürlich auch in diesem Falle Assistenz geleistet. Wie Sie vielleicht wissen, ist diese Panzersperre zumindest am Elbtunnel nicht mehr vorhanden; das hat auch in der Zeitung gestanden.
In welcher Form waren Sie an dieser Assistenz beteiligt, und waren Sie auch an der Assistenz des Abbaus der weiteren 16 Sperren beteiligt?