Würden Sie mir zustimmen, daß Ergebnisse vorliegen, die deutlich machen, daß bisherige Verlängerungen der Öffnungszeiten des Drob Inn auf 22 Uhr und auch die Sonnabend-Schließung des Drob Inn nicht dazu geführt haben, daß sogenannte dezentrale Gesundheitsräume häufiger frequentiert wurden?
Herr Abgeordneter Zamory, die abschließende Bewertung findet nächste Woche statt. Ich glaube, Sie wissen das auch, aber man muß damit rechnen, daß möglicherweise der erwünschte Entlastungseffekt, der diskutiert worden ist, nicht oder zumindest nicht in dem Maße eingetreten ist.
Sehen Sie die Notwendigkeit, gemäß dem Ergebnis des Mediationsverfahrens parallel zur Einleitung der zweiten Stufe eine Standortsuche für einen weiteren Gesundheitsraum in St. Georg sofort aufzunehmen?
Ich hielte das, Herr Abgeordneter Zamory, für kein angemessenes Vorgehen, weil der ganze Prozeß auch und gerade dazu angelegt ist, Gemeinsamkeit herzustellen und Akzeptanz für Lösungen zu schaffen. Ich glaube, dieses Ziel wird am besten erreicht, wenn man die Phase 2 – in welcher Form auch immer – tatsächlich abarbeitet.
Halten Sie es dennoch für sinnvoll, gemäß den Empfehlungen der Gutachter sehr bald mit einer Standortsuche zu beginnen, wenn es sich abzeichnen sollte, daß die gewünschte Entspannung durch die Maßnahmen der Phase 2 nicht erreicht werden?
Frau Abgeordnete Dr. Freudenberg, ich habe gesagt, daß die abschließende Bewertung nächste Woche stattfindet. Im Gegensatz zu Ihnen kenne ich das Ergebnis noch nicht. Ich denke schon, wir sollten das abwarten.
Ich möchte auch noch einmal nachfragen. Wenn ich die Vorlage des Berichtes von Professor Gessenharter richtig verstanden habe, dann hat er empfohlen, bereits mit Abschluß des Verfahrens auf eine Standortsuche zu gehen.Das wäre doch, wenn ich ihn richtig verstanden habe, bereits im letzten Jahr gewesen. Dementsprechend bitte ich Sie, mir darzustellen, ob ich den Gutachter falsch verstanden habe oder ob die Behörde die Empfehlung des Gutachters nicht berücksichtigen möchte.
Herr Kollege Jobs, es geht hier um Fragen, die wir in der Fragestunde stellen. Herr Staatsrat, bitte.
Wenn ich, Herr Abgeordneter Jobs, das richtig verstanden habe, so ist Ihre Frage, ob parallel oder vorgezogen – zu welchem Prozeß und Entscheidungsmöglichkeiten auch immer – jetzt die Standortsuche auf den Weg gebracht werden soll. Ich will noch einmal betonen, daß es meiner Vorstellung nach dem ganzen Prozeß und auch dem bisher besprochenen Verfahren angemessen und richtig und sogar notwendig ist, daß man dazu die Diskussion über die Phase 1 abschließt und sieht, wie man in der Phase 2 damit umzugehen hat.Das bedeutet ja nicht, daß man nicht rechtzeitig, wenn eine Einschätzung in der Phase 2 kommen sollte, die Standortsuche aufnimmt, aber das ist etwas, was im weiteren Prozeß tatsächlich zu klären wäre.
Herr Staatsrat Lippert, inwieweit mußte bisher von dem im Mediationsverfahren erarbeiteten Zeitplan abgewichen werden?
Ich habe die Zeitpläne nicht im Kopf und will sehen, ob ich das jetzt so schnell finde.Vorgesehen war, daß die Abstimmung der Umsetzung durch Umwidmung oder Erweiterung des Drob Inn Ende Juni, Anfang Juli 2000 erfolgen sollte.Da nächste Woche zu diesem Punkt die abschließende Bewertung vorgenommen wird, finde ich, daß das in einem solchen Verfahren eine verträgliche und nicht unübliche zeitliche Verzögerung ist, die nur wenige Tage angeht.
Herr Staatsrat, wie schätzen Sie den zu erwartenden Widerstand aus dem Bezirk Mitte ein, und wie wird der Senat damit umgehen?
gegen mögliche Standorte von neuen Fixerstuben beziehungsweise um die Konsequenzen nach dem Mediationsverfahren.
Das kann ich nicht einschätzen, und das wird auch wesentlich davon abhängen – deswegen betone ich das –, wie es gelingt, den gemeinsamen Diskussionsprozeß zur Aufarbeitung dieses Themas auch gemeinsam voranzubringen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Juni entschieden, daß dem höchst umstrittenen Verkauf von bundesweit 114 000 Eisenbahnerwohnungen durch die rotgrüne Bundesregierung an ein privates Bieterkonsortium juristisch nun nichts mehr im Wege steht. In Hamburg sind hiervon 5123 Wohnungen betroffen.
Erstens: Teilt der Senat die Auffassung, daß sich seit dem Bundestagswahlkampf 1998 die Richtigkeit der Argumente gegen einen Verkauf nicht geändert hat und die damalige strikte Ablehnung eines Verkaufs der Eisenbahnerwohnungen der verschiedensten sozialdemokratischen Gremien und Einzelpersonen, wie beispielsweise Franz Müntefering oder Rudolf Scharping, entsprechend nach wie vor politisch überzeugend ist?
Zweitens: Welche Initiativen wird der Senat ergreifen, daß insbesondere die rund 5100 Hamburger Eisenbahnerwohnungen dauerhaft als sozialer Mietwohnraumbestand erhalten bleiben?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf diese beiden Fragen wie folgt antworten:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, fällt die beabsichtigte Privatisierung der Eisenbahnerwohnungen, für die die Verträge noch durch die frühere Bundesregierung abgeschlossen worden sind, ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen seit der Bundestagswahl geändert. Die Bundesregierung hat in Nachverhandlungen erreicht, daß die Bietergemeinschaft ihr Angebot insbesondere im Hinblick auf die soziale Absicherung der Mieter, aber auch im Hinblick auf die Rechte des Bundeseisenbahnvermögens erheblich verbessert hat. Insgesamt ergeben sich die nachfolgend genannten sozialen Absicherungen.
Erstens: Wohnrecht auf Lebenszeit für alle derzeitigen Eisenbahnermieter durch einzelvertraglichen Ausschluß der Eigenbedarfskündigung.
Zweitens: Begrenzung der Mieterhöhungsspielräume auf 3 Prozent pro Jahr zuzüglich Inflation für die nächsten zehn
Drittens: Einzelvertraglicher Ausschluß von Luxusmodernisierung, damit der Wohnraum für die Mieter erschwinglich bleibt.
Viertens: Meldung oder Nachweis von Wohnungen in Bedarfsgebieten der DB AG, so daß auch künftig Eisenbahner mit Wohnraum versorgt werden können.
Fünftens: In mehrheitlich von Eisenbahnern bewohnten Häusern können Eisenbahnerwohnungen nur an die jeweiligen Mieter verkauft werden.
Sechstens: Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiter der Eisenbahnwohnungsgesellschaften durch Ausschluß betriebsbedingter Kündigung.
Siebtens: Fortführung der betrieblichen Altersversorgung für alle Mitarbeiter der Eisenbahnerwohnungsgesellschaften bis zu deren Eintritt in den Ruhestand.