Ich bin davon überzeugt, dass die bestehenden Einrichtungen bisher schon gute Arbeit geleistet haben. Die vorhandene Motivation und die Erfahrungen sollten wir uns zunutze machen, um den Betroffenen besser helfen zu können. Dass finanzielle Mittel auch eine Rolle spielen und eingesetzt werden müssen, ist mir auch klar. Aber wir sollten nicht von Anfang an daran gehen, neue Institutionen zu schaffen. Es sind nicht immer neue Einrichtungen gefragt, sondern die Unterstützung und konsequente Nutzung bestehender. Das sollten wir über alle Fraktionen hinweg gemeinsam anfassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Senatorin! Die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD legt meiner Ansicht nach – im Zusammenhang mit der Bekämpfung der häuslichen Gewalt – drei Mängel zutage.
Erstens: Es fehlt an geeigneter statistischer Erfassung und Auswertung, um verlässliche Zahlen und Erkenntnisse
Zweitens: Die Kürzungen, die im Haushalt 2002 für Opferhilfeeinrichtungen Freier Träger vorgenommen worden sind, lassen sich durch die Zahlen, die immerhin doch vorliegen, nicht rechtfertigen.
Gewalt als vermeintliches Konfliktlösungsmittel von Männern gegenüber Frauen hat nach wie vor Konjunktur, und zwar viel mehr, als wir uns alle wünschen. Das reine Wegweisen oder auch Wegschließen von Männern wird allein ebenso wenig helfen wie die Reduzierung der Finanzierung der Opferhilfeeinrichtungen. Hier bedarf es der Unterstützung derjenigen, die in diesem Bereich professionell, ehrenamtlich oder in anderer Form aktiv sind.
Drittens das Thema Interventionsstellen: Generell bekunden alle Fraktionen und auch der Senat, dass die konsequente Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes wichtig und richtig und eine Interventionsstelle angestrebt und erforderlich sei. Das haben wir aufgrund unseres Antrags hier und im Rechtsausschuss debattiert. Es fehlt jedoch die Umsetzung. Das ist sehr bedauerlich, weil auch die von Ihnen genannte Zeitschiene bedeutet, Frau Spethmann – Sie haben gesagt, dass im September eine Vorlage unterbreitet werde –, dass weiter gewartet werden muss, bis es diese Interventionsstelle gibt. Darüber kann ein Jahr vergehen, in dem das Gewaltschutzgesetz bereits gültig ist, vielleicht aber auch länger.
Ich halte dieses zögerliche Vorgehen für die persönlich Betroffenen für sehr problematisch. Sie haben selbst gesagt, dass schon 278 Personen betroffen waren. Das heißt, es haben doppelt so viele Menschen, Opfer und Täter, keine geeignete Anlaufstelle gefunden. Auch auf der symbolischen Ebene halte ich derzeit die Botschaft, die wir den Menschen damit vermitteln, für problematisch.
Den Opfern vermitteln wir: Opfer bleiben Opfer. Sie müssen wieder auf Unterstützung und Wiedergutmachung warten, obwohl es möglich wäre, ihnen Hilfe zukommen zu lassen. Auch den Tätern werden keine Unterstützung und keine Alternativen angeboten, wie sie mit ihrer Situation umgehen können. Sie erfahren eine Wegweisung, aber danach passiert nichts. Das bedeutet letztlich, dass der Sinn dieses Gesetzes nicht ernst genommen wird.
Der eigentlich positive Effekt einer zeitnahen Sanktion für gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten wird wieder aufgehoben. Das kann nicht in unser aller Interesse sein. Von daher ist meiner Ansicht nach höchste Eile und konsequentes Durchgreifen geboten. Das ist etwas, was Ihnen von den Regierungsfraktionen und vom Senat sehr gut in den Ohren klingen müsste.
Bei anderen Themen haben Sie gezeigt, dass Sie, wenn es in Ihrem Interesse liegt, Dinge ganz schnell umsetzen können. Dann ist es auch egal, ob es 43 Millionen Euro mehr kostet. Das haben wir vorhin bei der Justizvollzugsanstalt Billwerder gehört, wo mal eben schnell pro Haftplatz 115 000 Euro investiert werden können.
Es geht jetzt nicht um die Justizvollzugsanstalt, sondern es geht darum, was es kostet, den von der Wegweisung betroffenen Menschen
Unterstützung zukommen zu lassen. Wenn man die jetzt schon vorliegenden Zahlen hochrechnet, sind das ungefähr 2400 Menschen im Jahr 2002; es können sogar noch mehr werden. Für sie ist keine Hilfe da. Sie hätte bei weitem nicht so viel gekostet wie die Investition in Billwerder. Wenn Sie nur einige zusätzliche Haftplätze weniger eingerichtet hätten, wäre das bei gutem Willen zu finanzieren gewesen.
Wer soll das verstehen? Können Sie mir das erzählen? Oder heißt es schlicht und ergreifend, dass sich Opferschutz einzig und allein darauf beschränkt, Täter wegzusperren? Das kann nicht unser aller Interesse sein.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Oh-Rufe bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)
Opfer zu schützen bedeutet, Ihnen Wiedergutmachung zukommen zu lassen, Gewaltprävention und – auch wenn Sie dieses Wort nicht gerne hören – konsequente Resozialisierung zu betreiben. Das gehört auch dazu, aber kein einfaches Wegsperren.
Zeigen Sie, dass Sie nicht nur Männer als Täter ernst nehmen – wie das durch Ihre Vorhaben deutlich wird –,
(Richard Braak Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Die werden therapiert! – Andre Gonska Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Es gibt auch prügeln- de Ehefrauen!)
sondern dass es bei Ihnen auch möglich ist, Frauen als Opfer ernst zu nehmen, und dass Sie auch daran interessiert sind, gewaltfreie Beziehungen zwischen Frauen und Männern anzustreben.
(Beifall bei der GAL und bei Britta Ernst SPD – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Woher wollen Sie wissen, dass wir es nicht ernst nehmen?)
Richten Sie so schnell es geht diese Interventionsstelle ein, vermeiden Sie weitere Kürzungen bei den Opferhilfeeinrichtungen und verstärken Sie die Prävention. Das kann helfen, zivilen Konfliktlösungen Aufwind zu geben. Das brauchen wir – das haben wir am Anfang unserer Debatten heute deutlich gehört – derzeit mehr denn je. Es müssen endlich nicht nur schöne Worte gesprochen werden, sondern Taten folgen. Fangen Sie umgehend damit an!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben gerade auch am Anfang dieser heutigen Sitzung viel Richtiges und Gutes gesagt. Wir reden nach Erfurt und dem Mord an dem niederländischen Politiker Pim Fortuyn über ein trauriges gesellschaftliches Phänomen.
Bei unserem jetzigen Thema sprechen wir aber über die Gewalt, die vor allem die Menschen trifft, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Es sind Opfer, die in ihrem Trauma
keine Beachtung finden, deren Leid nicht von öffentlicher Entrüstung und Anteilnahme aufgefangen wird.
Frau Spethmann hat eindringlich geschildert, um welchen Opferkreis es speziell bei häuslicher Gewalt geht: um Frauen. Meine Fraktion beurteilt die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes als gut und richtig; hier stehen die Gesetzgeber in der Pflicht.
Dabei möchte ich aber nur am Rand anmerken, liebe Frau Spethmann, dass wir nur über einen Teilaspekt einer Gewalterscheinungsform reden.
Bei aller gebotenen Detailregelung sollten wir nicht vergessen, dass sich die Gewalt der Täter – es sind bis zu 80 Prozent Männer – nicht nur gegen Frauen richtet. Bei den Gewaltopfern findet sich eine Männerquote von 30 Prozent. Wir wollen nicht nur für Frauen einen hundertprozentigen Opferschutz, sondern auch für die betroffenen Männer.
Wenn die Hilfe die Opfer nicht schnell erreicht, wird sie sie oft gar nicht oder nicht in der notwendigen Lebenssituation erreichen, in der sie diese am meisten benötigen. Man kann fast sagen, dass eine schnelle Hilfe eine doppelt gute Hilfe bedeutet. Hier kommt es häufig nicht auf die Höhe oder den Einsatz, sondern auf die Geschwindigkeit an, wenn ein Opfer unter einem Trauma leidet und es in seiner Opfersituation gefangen ist.
Man kann sich aber – wenn ich von der Pflicht des Gesetzgebers rede – nicht vormachen, alles regeln zu können. Dieser Punkt hat mich – das muss ich ehrlich sagen – bei den Angriffen der Opposition etwas gestört. Ihre Große Anfrage ist sehr berechtigt, aber es wird manchmal ein Bild gezeichnet, dass man allein mit staatlichen Mitteln und Gesetzen alles zum Besten halten könne. Wir können Opfer nicht staatlich verwalten; so geht es nicht.
Ich bin aber dafür, dass wir uns den gesellschaftlichen Realitäten stellen. Eine Gesellschaft ohne Gewalt und Opfer gibt es – leider – nicht. Wie wir aber damit umgehen, ist eine Frage, für die wir alle neue Antworten finden müssen. Auch deshalb haben wir bereits im Rechtsausschuss ausführlich, überparteilich und einvernehmlich über die Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes geredet. Wir werden das Thema selbstverständlich weiter auf unserer Tagesordnung haben. Herr Senator Kusch wird bis September über den Sachverhalt berichten und uns weitere Maßnahmenvorschläge machen, die wir dann gemeinsam umsetzen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antworten auf die Große Anfrage passen sich ziemlich nahtlos in das ein, was wir im Rechtsausschuss gehört haben. Frau Lappe hat schon darauf hingewiesen, dass wir dort auf Antrag der GAL über Interventionsstellen geredet haben. Der Tenor der Senatsäußerungen war eindeutig. Es ging nämlich immer darum: Wir haben uns da
mit noch nicht befasst. Herr Senator Kusch war noch nicht einmal willens und in der Lage, einen Termin zu nennen, wann damit zu rechnen ist, dass der Senat sich mit diesem Thema befasst.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Er musste erst mal die großen Katastrophen lösen, die Sie hinterlassen haben!)