Tagesordnungspunkt 68, Drucksache 17/2473, Antrag der Koalitionsfraktionen: Hamburger Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“.
[Antrag der Fraktionen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP: Hamburger Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ – Drucksache 17/2473 –]
Diese Drucksache möchte die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive an den Kulturausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Herr Hardenberg begehrt es und bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen unserer gesamten Fraktion, wenn ich sage, dass wir froh sind, endlich das Thema „Berufsbezeichnung für Restauratoren“ anzupacken. Es gab bereits in der letzten Legislaturperiode Gespräche zwischen dem Verband der Restauratoren und den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen. Leider blieb es nur bei den Gesprächen.
Wir wollen mit unserem Antrag versuchen, eine Lösung der gegenwärtigen Problemstellung zu erwirken. Mit dem Rückgang von Bauinvestitionen in den letzten Jahren ging auch die bauliche Tätigkeit im Bereich Restaurationen und Denkmalpflege zurück. Alle damit verbundenen Berufsgruppen sind mit der schlechten Auftragslage konfrontiert. Da der Beruf des Restaurators bisher nicht staatlich anerkannt ist, sehen sich Restauratoren mit akademischer Ausbildung und genauso auch die Restauratoren im Handwerk immer stärker dem Wettbewerb durch Leute aus den verschiedensten Berufen ohne entsprechende Qualifikationen ausgesetzt, und zwar dies auch unter derselben Berufsbezeichnung. Der Restaurator trägt in seinem Beruf eine hohe Verantwortung, denn er geht mit teilweise uner
setzbaren Kunst- und Kulturgütern um, die von hohem künstlerischen, sozialen und ökonomischen Wert sind.
Worin besteht nun die Aufgabe eines Restaurators? Seine Tätigkeit besteht in der Untersuchung, Konservierung, Restaurierung und Pflege von Kunstwerken aller Art. Eine intensive geistes- und naturwissenschaftliche sowie technisch- oder auch handwerklich-künstlerische Ausbildung ist deshalb unbedingt erforderlich. Die Restaurierung beinhaltet alle Maßnahmen, die gealterte, veränderte, beschädigte oder nicht mehr lesbare Kulturgüter wieder in eine dem Original angepasste Erscheinung bringt. Die Konservierung soll den Verfall von Kunst und Kulturgütern verhindern. Die Pflege bedeutet die regelmäßige Wartung sowie Schaffung von geeigneten Aufbewahrungsmöglichkeiten von Kunst und Kulturgütern. Restauratoren arbeiten in staatlichen, kirchlichen und privaten Institutionen oder auch für Privatpersonen. Die Tätigkeit gehört zu den freien Berufen.
Neben den Restauratoren mit Hochschulausbildung gibt es den Restaurator im Handwerk. Die Berufsbezeichnung beinhaltet den Meisterbrief in einem handwerklichen Beruf mit anschließender Fortbildung. Die Restauratoren und Restauratoren im Handwerk ergänzen sich in der Ausübung dieser Tätigkeit. Dies bestätigt die bereits 1996 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Vereinigung Deutscher Restauratorenverbände und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir die Berufsbezeichnung „Restaurator“ schützen, um eine Führung der Berufsbezeichnung durch unqualifizierte Personen zu vermeiden, den rechtsunsicheren Zustand zu beenden und die Bearbeitung von Kunst und Kulturgütern besser zu sichern. Da eine bundeseinheitliche Gesetzgebung hierfür durch den Einspruch von Bayern gescheitert war, können zunächst nur die Bundesländer einzeln – wie in Mecklenburg-Vorpommern bereits geschehen – Landesgesetze verabschieden. Um hierüber ausführlich zu diskutieren, beantragt meine Fraktion, diesen Antrag an den Kulturausschuss zu überweisen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Großen und Ganzen ist der Erlass eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ eine sinnvolle Regelung, denn sie sorgt für mehr Rechtssicherheit. Insofern, Herr Hardenberg, stimme ich Ihnen zu. Dass ein derartiges Gesetz notwendig ist, haben bereits andere Bundesländer zuvor erkannt, wie Sie in Ihrem Antrag sehr richtig ausführen, denn schließlich basiert die diesbezüglich erste landesrechtliche Regelung, nämlich das 1999 in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ auf einem SPD-Antrag. Insofern möchte ich uns weitere Ausführungen zu den Vorteilen hier ersparen.
(Beifall bei der SPD, bei Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive und Dr. Verena Lappe GAL)
Verwundert hat mich jedoch das Petitum Ihres Antrags, das den Senat zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten auffordert. Bei einem Bürgerschaftsantrag, der von allen drei Regierungsfraktionen unterstützt wird, hätte ich erwartet, dass Sie uns einen auf Hamburg abgestimmten Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung präsentieren würden. Meines Erachtens wäre das durchaus möglich gewesen, insbesondere, da die SPD in Mecklenburg-Vorpommern, wie bereits erwähnt, so gute Vorarbeit geleistet hat.
Eigentlich sollte man annehmen, dass Sie Ihrem Senat angesichts einer katastrophalen Hamburger Kulturpolitik für wesentlichere Probleme den Rücken freihalten, aber dazu müsste man vermutlich erst einmal erkennen, welche Probleme in der Kulturpolitik wesentlich sind. Diese Erkenntnis scheint sich Ihnen bislang zu verschließen. Da wir grundsätzlich aber den Erlass eines derartigen Gesetzes auch in Hamburg unterstützen, werden wir der beantragten Überweisung an den Kulturausschuss gerne zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hardenberg hat alles Wesentliche gesagt und es war richtig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nun muss ich da leider eine Differenz hineinbringen. Ich finde, dass dieser Antrag eine etwas altdeutsche Anmutung hat. Handwerksordnung, Zunftwesen fällt mir dazu ein. Sie wissen, dass die nichtdeutsche Menschheit darunter leidet, dass sie ihre Autos nicht von Leuten mit Meisterprüfung reparieren lassen kann, sondern einfach von Leuten, die das irgendwie können. Wir haben den großen Vorteil, dass wir unsere Autos nur repariert bekommen von Werkstätten, die unter Führung eines Meisters stehen. Dafür zahlen wir dann mehr, dafür bekommen wir da weniger Arbeitsplätze, aber wir haben diese altdeutsche Lösung.
Die armen Polen hatten sogar das Problem, dass ihnen lizenzierte deutsche Kriegshandwerker komplett die Warschauer Altstadt planiert haben. Dann mussten sie das wieder aufbauen. Die hatten keine lizenzierten Restauratoren dabei und haben das trotzdem gemacht. Man kann sich das gar nicht vorstellen.
Ich bin dann natürlich durch die Koalition wach geworden. Sie von der CDU hatten ja heute das Thema angemeldet, die SPD als Modernisierungshemmnis zu bekämpfen. Hier habe ich den Eindruck, dass nicht ein gewerkschaftlicher Verbandsgesichtspunkt maßgebend ist, sondern ein zünftiger. Der Zünftige arbeitet ja nicht unter dem Gesichtspunkt, dass mehrere Lohnabhängige kollektive Vertragsbedingungen beim Arbeitgeber aushandeln sollen, sondern er handelt nach dem Gesichtspunkt, wie schließt man
Menschen vom Markt aus. Dieses ist ein Antrag, womit Ihre Modernisierungskoalition unter starker namentlicher Beteiligung der FDP und der Diseuse des Neoliberalismus, Frau Pauly, dafür eintritt,
Ich finde das alles nicht sehr überzeugend. Ich stimme aber der Überweisung zu. Vielleicht können Sie mich ja noch überzeugen. Bislang sieht das nicht danach aus. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Ehlers, ich könnte es auch kurz machen und sagen, Herr Maier hat schon alles gesagt zu diesem Thema.
(Beifall bei der SPD, der GAL und vereinzelt bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)
Um es vorweg zu sagen: Wir Liberalen sind tatsächlich diejenigen, die nicht immer gleich, Frau Schade, mit einem fertig ausformulierten Gesetzesentwurf ins Parlament gehen, und auch diejenigen, die am skeptischsten sind, wenn es darum geht, mit allen möglichen Mitteln mit neuen Gesetzen irgendwelche Bereiche des Lebens, die sich bisher vielleicht selbst geregelt haben, gesetzlich zu regeln. Man kann also ordnungspolitisch wirklich eine Menge dagegen sagen und wir haben das intern auch getan. Vielleicht erkennen Sie jetzt, warum es keinen fertigen Gesetzentwurf gibt,
über den wir hier sprechen, sondern richtigerweise einen Prüfauftrag, der offensichtlich auch anderen Fraktionen dieses Parlamentes entgegenkommt.
Insbesondere muss der Gewerbeschutz berücksichtigt werden. Genauso viele Bedenken haben wir in Bezug auf den Berufsschutz, der eine Rolle spielt, also viel juristischer Kram sozusagen. Aber davon möchte ich einen Moment wegkommen, weil das Anliegen als solches durchaus ein richtiges ist und deshalb ist auch dieser Prüfauftrag ein richtiger. Es ist nämlich nicht nur die Aufgabe, Raum für neu Entstehendes und Heranwachsendes, Modernisierendes zu schaffen, über das heute die Rede war, sondern eben auch zu bewahren, und unsere Kulturgüter, sei es die Biedermeier-Kommode oder der mittelalterliche Flügelaltar, müssen auch erhalten und bewahrt werden. Die Museen in dieser Stadt leisten in diesem Bereich Herausragendes. Die haben, glaube ich, auch nicht die Probleme damit, dass sich da Leute zu Werke machen, die nicht die nötige Qualifikation dafür haben. Wenn ich an den Altar des alten Meister Bertram denke, hier unweit in der Kunsthalle – ich hoffe, Sie haben ihn alle schon gesehen –, dann merkt man, dass Fachwissen dabei war, wenn es um das Bewahren und Erhalten und Der-Nachwelt-zugänglich-Machen ging.
Auch die privaten Restauratoren und Handwerksbetriebe in dieser Stadt arbeiten ebenso auf höchstem Niveau. Vielleicht – und darum geht es ja – sind ja nicht alle auf dem
gleich hohen Niveau. An dieser Stelle zu überlegen, inwieweit es da etwas Schutzwürdiges gibt, ist durchaus etwas, was einer Prüfung wert ist.
Um es noch einmal zu sagen: Es geht nicht darum, die Kustoden der Museen zu bevormunden. Beim Museum für Kunst und Gewerbe ist sicherlich genug Sachverstand vorhanden, um Porzellanobjekte und so weiter zu erhalten. Aber wir wollen auch nicht dem Antiquitätenhändler an der Ecke das Aufarbeiten von Großmutters Kommode verbieten. Es geht schlicht um die Feststellung, ob wir ein ähnliches Gesetz wie in Mecklenburg-Vorpommern benötigen, ob wir unbedingt die Berufsbezeichnung Restaurator schützen müssen. Ich bin im Übrigen immer ein bisschen skeptisch, wenn man hier als einziges Bundesland das rotrote Mecklenburg-Vorpommern anführt, aber das ist eine andere Sache.
Wir Liberalen – und da können Sie sich gewiss sein – sind uns dieser ordnungs- und rechtspolitischen Bedenken sehr wohl bewusst. Gleichwohl benötigen wir aber als Koalitionsfraktionen auch fundierte, entscheidungsrelevante Daten und Einschätzungen seitens der Behörde. Ich denke, es ist ein gutes Recht des Parlamentes, auch auf den Sachverstand der Behörde zurückzugreifen. Wir möchten die Exekutive auffordern, uns zu berichten – nicht mehr steht in diesem Antrag drin, genau dazu dient dieser Antrag – und im Lichte der Ergebnisse dieser Prüfung werden wir dann ganz neu zu entscheiden haben.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrter Herr Dr. Maier. Bei der Anerkennung des Berufs der Freudenmädchen haben Sie sich nicht so schwer getan. Bevor das nun zum Lehrberuf wird, würde ich sagen, sollten wir das andere auch anerkennen.
(Vereinzelter Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Barbara Duden SPD: Das ist der Humor der alten Männer!)
Herr Rutter, ich möchte Sie nur schlau machen. Es ging in dem Fall nur um die gewerkschaftlichen Rechte auf Sozialversicherungspflicht. Dafür bin ich.