Ich habe bereits gesagt, dass alle rechtsrelevanten Tatsachen geprüft werden; dazu könnte diese auch gehören.
Sie haben eben mit Ihrer Antwort auf meine Frage eine Teilprognose über den Ausgang gemacht. Könnten Sie die näher begründen?
Die begründe ich insofern gerne, als alle Tatsachen, die rechtsrelevant werden können, für eine Bewertung herangezogen werden. Ich habe keine Prognose und schon gar keine Prognose gestellt, ohne selbst die Tatsachen bewertet und in einem rechtsstaatlichen Verfahren den Betroffenen dazu gehört zu haben.
Herr Staatsrat, können Sie etwas genauer als "sobald wie möglich" sagen, wann Sie die Bürgerschaft über das Ergebnis Ihrer Untersuchungen in Kenntnis setzen werden?
Frau Abgeordnete, das will ich gerne tun. Über diese Personalvorgänge werden wir die Bürgerschaft nicht informieren.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dr. Andreas Mattner CDU: Das hat er jetzt schon zweimal gesagt!)
Herr Staatsrat, wird der Senat bei seinen Prüfungen auch nachfragen, ob Staatsrat Wellinghausen noch weitere Abwicklungsgeschäfte lau
Die zweite Frage: Wird der Senat auch prüfen, ob weitere Mitglieder des Senats, die ebenfalls als Rechtsanwalt tätig waren, Abwicklungsgeschäfte mit entsprechenden Einkünften haben?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Auch das entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass zunächst einmal das, was Streitgegenstand ist, geprüft wird und nicht geprüft wird, ob noch vieles andere vielleicht in Betracht kommen könnte, denn das würde den dann Betroffenen nicht gerecht werden.
(Beifall bei der GAL – Uwe Grund SPD: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! – Gegenruf von Dr. Andreas Mattner CDU: Fang' mal in der letzten Wahlperiode an!)
Herr Staatsrat, ich würde gerne von Ihnen wissen wollen, ob es darüber eine Entscheidung im Senat gegeben hat, warum Herr Staatsrat Wellinghausen heute an dieser Sitzung der Bürgerschaft nicht persönlich teilnehmen kann.
Frau Abgeordnete, das ist sicher nicht Gegenstand der Frage, auf die Sie sich beziehen, denn es geht hier darum, dass der zuständige Staatsrat Dr. Schön bei der Ministerpräsidentenkonferenz ist und ich als sein geschäftsmäßiger Vertreter die Beantwortung der Fragen heute übernehme. Es wäre, um wieder den Rechtsstaat zu bemühen, unüblich, den Betroffenen selbst hier antworten zu lassen.
Würden Sie uns sagen können, ob wir Herrn Staatsrat Wellinghausen heute in diesem Hause noch begrüßen können.
Ich glaube, das gehört nicht zu dem angemeldeten Thema der Nebentätigkeiten von Herrn Staatsrat Wellinghausen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Presseberichten zufolge soll die Veranstaltung des Senats am 12. Juni 2003 im SAP-Gebäude in der HafenCity insgesamt rund 200 000 Euro gekostet haben.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zu Ihrer ersten Frage: Ja. Zur zweiten Frage: Etwa 27 000 Euro.
Herr Egloff, haben Sie weitere Fragen? – Nein. – Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Herr Rumpf.
Ich frage den Senat, ob beide Kosten wesentlich geringer gewesen wären, wenn man die Oppositionsabgeordneten nicht eingeladen hätte.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter. Die zunächst gestellte Frage des Abgeordneten hatte wohl als Hintergrund, dass er meinte, der Senat sei schon so klug, dass es gar nicht erforderlich sei, weiteren externen Sachverstand einzuholen. Ich darf dem Herrn Abgeordneten sagen, dass er mit seinem Gedankengang durchaus auf dem richtigen Wege war, die Betrachtung aber gezeigt hat, dass es außerordentlich viele nützliche Anregungen der Teilnehmer gegeben hat, die im weiteren Verfahren ausgewertet und einbezogen werden.
Im Übrigen waren die Kosten im Rahmen dessen, was für solche Veranstaltungen absolut üblich ist. Die Veranstaltung hat immerhin sieben Stunden gedauert.
Die Fusion der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein wurde Presseberichten zufolge am 16. Juni in der Color Line Arena mit dem Weltstar John Bon Jovi als ein Fest der Superlative gefeiert. Die HSH Nordbank befindet sich im öffentlichen Eigentum, wobei die Freie und Hansestadt Hamburg als größte Anteilseigentümerin selbst vor einer höchst angespannten Haushaltslage steht.
Ist es richtig, dass die HSH Nordbank für die Heimfahrt ihrer Gäste 300 Luxuslimousinen, unter anderem Mercedes-S-Klasse, VW Phaeton, Jaguar, angemietet hat, die zum größten Teil nicht zum Einsatz gekommen sind?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Gestatten Sie erst eine Vorbemerkung. Die HSH Nordbank ist eine Aktiengesellschaft, die drei Organe hat, den Vorstand, den Aufsichtsrat mit dem Vorsitz der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein und die
Hauptversammlung. Alle drei Organe haben, ähnlich wie in der parlamentarischen Demokratie, unterschiedliche Aufgabenbefugnisse, Rechte und Pflichten.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt: Die Veranstaltung diente der Pflege und dem Aufbau von Kundenbeziehungen und zugleich der Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Hamburg und Kiel. Sie diente vor allen Dingen der Positionierung der neu fusionierten Landesbank. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich nicht der Senat, sondern der Vorstand der Landesbank beziehungsweise der HSH Nordbank mit den Einzelfragen, welches Fahrzeug bestellt wurde und wie viele Personen mit den Fahrzeugen nach Hause befördert wurden.
Lassen Sie mich vielleicht auch noch sagen, dass die HSH Nordbank kein Betrieb nach der Landeshaushaltsordnung ist, wo wir ganz andere Einwirkungs- und auch Informationsrechte hätten.
Herr Staatsrat, verstehe ich Sie denn richtig, dass offenbar die drei hamburgischen Aufsichtsratsmitglieder und insbesondere Herr Finanzsenator Peiner als Vertreter des immerhin größten Anteilseigners sich nicht verantwortlich für das Finanzgebaren und das öffentliche Auftreten der HSH Nordbank fühlen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Sie verstehen mich falsch und zitieren mich mit etwas, was ich nicht gesagt habe.