Der Staatsrat der Innenbehörde hat öffentlich erklärt, dass er sich keine Vorgänge, keine Akten vorlegen lasse, an denen er vor seiner Amtszeit als Staatsrat als Rechtsanwalt in irgendeiner Art und Weise beteiligt gewesen sei. Dazu meine Frage: Hat sich der Staatsrat entsprechend seiner eigenen Aussage Akten oder Vorgänge vorlegen lassen?
Diese Frage betrifft zumindest zum großen Teil Tatsachen, die dem Berufsgeheimnis des Rechtsanwaltes unterliegen, was übrigens auch dann noch gilt, wenn der Staatsrat nicht mehr als Rechtsanwalt tätig ist.
Herr Staatsrat, ich frage Sie: Liegt eine Genehmigung für Herrn Wellinghausen vor, behördliche Telekommunikationseinrichtungen für private Zwecke zu nutzen?
Soweit mir aus eigener Anschauung bekannt ist, ist die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen durch Beamte, auch politische Beamte, in Geschäftsanweisungen des Senats und auch der Verwaltung eindeutig geregelt.
Ich bewerte das als Nein. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Herr Wellinghausen selber zugegeben hat, ein Behördenfax für seine privaten Tätigkeiten genutzt zu haben? Wie bewerten Sie, dass er dieses ohne Genehmigung getan hat?
Herr Kerstan, wenn Sie mich auslegen, dann zitieren Sie mich so, wie ich hier geantwortet habe. Ich habe eben nicht mit Nein geantwortet, sondern eine klare Antwort gegeben.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Das war kein Zitat, sondern eine Richtigstellung! – Horst Zwengel Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Falschaussagen sind Unterstellungen!)
Sie haben gestern die Stellungnahme des Staatsrats erhalten. Wann wird der Senat die Bewertung der Stellungnahme abgeschlossen haben und kann ein Ergebnis dieser Bewertung sein, dass Sie eine disziplinarische Prüfung einleiten werden?
Ich habe bereits gesagt, dass es sich nicht um disziplinarische Vorermittlungen handelt. Wir werden beziehungsweise die angesprochene
Senatskanzlei wird die Prüfung sorgfältig, allerdings auch zügig, weiterverfolgen. Allerdings kann ich derzeit keinen festen Zeitpunkt nennen.
Zum zweiten Teil der Frage: Wenn es ein Ergebnis der Prüfung gibt, werden solche Personalvorgänge der Bürgerschaft nicht vorgelegt.
Herr Staatsrat, sieht der Senat einen Widerspruch einerseits zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach es sich bei den monatlichen Zahlungen in Höhe von 4600 Euro nicht um ein Honorar für laufende Arbeit handelt, sondern um das Abstottern von Honorarschulden aus einem abgeschlossenen Mandat, sowie andererseits der Tatsache, dass es sich bei den seit Amtsantritt geleisteten Zahlungen um rund 90 000 Euro – Herr Neumann hatte eben die genaue Zahl – handelt und trotz der Höhe des angeblichen Festhonorars keine entsprechende schriftliche Honorarvereinbarung vorgelegt werden kann?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Soweit dies im Zusammenhang mit der angesprochenen Prüfung einer Nebentätigkeit steht, ist es Gegenstand der Prüfung. Im Übrigen unterliegt es dem Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte.
Sieht der Senat einen Widerspruch zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach er keine Rechtsberatung gegenüber der Praxis Broemel, sondern eine Nachsorge vorgenommen habe, und der Tatsache, dass der frühere Mandant Dr. Broemel angibt, bis zu dreimal täglich mit Herrn Wellinghausen über rechtliche Fragen gesprochen zu haben?
Herr Abgeordneter, ich erwähnte schon, dass die ganze Behandlung, soweit es Staatsrat Wellinghausen betrifft, in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt, und ein rechtsstaatliches Verfahren bedeutet, dass auch die Stellungnahme des Betroffenen berücksichtigt wird. Dies ist geschehen und wird zurzeit geprüft.
Ist die Aussage von Staatsrat Wellinghausen, er werde die Einkünfte aus der Beratung der Praxis Broemel korrekt versteuern, so zu verstehen, dass eine Versteuerung der Einkünfte aus den vergangenen Jahren, nämlich 1998, 1999, 2000 und 2001, noch nicht stattgefunden hat?
Herr Staatsrat, sieht der Senat sich zu seinen Verfahren auch durch den Umstand genötigt, dass es sich bei den Telefongesprächen lediglich um die Abwicklung eines alten Mandats handeln soll, diese Abwicklung sich aber seit nunmehr anderthalb Jahren hinzieht?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Gegenstand ist dann erst festliegend, wenn alle Tatsachen, die für die relevanten Rechtsfragen Voraussetzung sind, vorliegen. Im Rahmen dieser Prüfung wird dann zu entscheiden sein, welche Tatsachen dafür erforderlich sind und soweit sie erforderlich sind, werden sie selbstverständlich im Rahmen der Stellungnahme des Betroffenen eingeholt werden müssen.
Herr Staatsrat, wird der Senat der Frage nachgehen, ob es üblich ist, dass beim Ausscheiden eines Anwalts aus einer Kanzlei diese Nachsorge von Fällen nicht durch den Nachfolger passiert, sondern durch den Ausgeschiedenen, und zwar anderthalb Jahre lang?
Soweit das für die Beurteilung der den Senat zu beschäftigenden Frage von Belang ist, wird das geschehen. Ich vermute sogar, dass eine solche Frage in verschiedenen Landtagen und auch im Bundestag mit Sicherheit schon rechtlich entschieden ist.
Herr Staatsrat, ich sehe noch zwei Widersprüche. Sieht der Senat einen Widerspruch zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach es sich bei den Telefongesprächen lediglich um die Abwicklung eines alten Mandats handelt, und der Tatsache, dass der Senat Herrn Staatsrat Wellinghausen vor Beginn seiner Amtszeit explizit vier Wochen Zeit zum Zweck der Abwicklung alter Mandate gegeben hat und der Senat diesen Zeitraum gegenüber dem Parlament als ausreichend bezeichnet hat?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Widersprüche kann ich erst dann feststellen, wenn alle Tatsachen vorliegen und wenn auch die Stellungnahme des Betroffenen bewertet worden ist. Da dies noch nicht abgeschlossen ist, kann ich dazu naturgemäß keine Stellung nehmen.
Vor diesem Hintergrund, dass Staatsrat Wellinghausen die ihm gegebene Zeit zur Abwicklung alter Mandate anscheinend nicht genutzt hat oder sie nicht ausgereicht hat, die Frage an Sie: Bereut der Senat die Tatsache, dass er Herrn Wellinghausen zum 22. Dezember 2001 zum Staatsrat bestellt hat und ihm damit zu einem Drittel Monatsgehalt für zwei Arbeitstage verholfen hat, anstatt ihn zum 1. Januar 2002 einzustellen?
Frau Abgeordnete, ich zitiere jetzt den Satz, den wir auch bei schriftlichen Fragen üblicherweise sagen: Auf hypothetische Fragen geben wir keine Antwort.
Können Sie uns Auskunft darüber geben, ob Herr Staatsrat Wellinghausen zu einem Zeitpunkt, als er seine anwaltschaftliche Tätigkeit nicht mehr ausüben durfte, weil er Mitglied dieser Regierung war, noch Zuwendungen in Höhe von 4300 Euro erhalten hat?
Ich habe bereits gesagt, dass alle rechtsrelevanten Tatsachen geprüft werden; dazu könnte diese auch gehören.