Aber, meine Damen und Herren, ich will auch unsererseits noch ein paar Anmerkungen zu dem Antrag machen, denn seit dem Regierungswechsel hat diese Sozialsenatorin für die Frauen der Stadt nichts getan.
Frauenhäuser wurden und werden erheblich gekürzt, das SfG verliert seine Eigenständigkeit und wie diese Aufgaben zukünftig wahrgenommen werden sollen, steht in den Sternen.
Frau Abgeordnete, bevor Sie noch lauter werden, bitte ich die Zuhörer, wirklich zuzuhören oder den Saal zu verlassen.
Den Frauenhäusern wurden 2002 und 2003 erhebliche Mittel gestrichen. Jetzt soll aus der Einsparung von 250 000 Euro im Haushaltsplan 2004 die neu eingerichtete Interventionsstelle finanziert werden. Es ist schon ziemlich unverfroren, wenn man die Presseerklärung der Behörde für Soziales und Familie vom 9. November 2003 liest, in der eine Ausweitung des Schutzes für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen verkündet wird. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor, Frau Senatorin, wenn das neue Angebot aus dem gleichen Titel finanziert wird wie zuvor die Frauenhäuser?
Jetzt gibt es neue, aus Sicht der SPD-Fraktion, unnötige Bedingungen für die Frauenhäuser, um die Zuwendungen zu erhalten. Seit September 2003 besteht die Behörde für Soziales und Familie darauf, einen Zugriff auf personenbezogene Daten von den im Frauenhaus lebenden Frauen nach deren Auszug zu bekommen. Diese Daten sollen transparenter machen, wer, wann, wo und wie lange im Frauenhaus gewohnt hat. Eine anonymisierte Statistik mit diesen Daten hat es immer gegeben. Die Frauen müssen sich bei den Meldestellen melden, also ist Kontrolle möglich, Herr Woestmeyer. Das ist eine falsche Behauptung, die Sie hier aufgestellt haben, dass man nicht kontrollieren kann.
Aber das Misstrauen der Behörde ist so groß, dass für die Kontrolle alle Namen angegeben werden müssen. Das Frauenhaus bietet ein niedrigschwelliges Angebot, um Zuflucht von Gewalt zu suchen. Anonymität ist unerlässlicher Bestandteil der Beratung, da die Gewalterfahrung – eigentlich unnötig, aber es ist leider so – häufig mit dem Gefühl von Scham und Schuld verbunden ist. In diesem Zusammenhang ist aus der Sicht der Frauenhausbewohnerinnen die Herausgabe der Namen mit der Befürchtung verbunden, aufgrund des Aufenthaltes im Haus stigmatisiert zu werden. Der Datenschutzbeauftragte ist bereits von den Trägervereinen angerufen worden. Es hat Gespräche gegeben und anders als von den Koalitionsfraktionen behauptet, gibt es bisher mit der Behörde für Soziales und Familie keine Einigung und ist auch nicht in Sicht. Auch dem Datenschutzbeauftragten ist noch nicht deutlich geworden, weshalb für den Nachweis sachgerechter Verwendung der Mittel die Nennung der Namen der Frauen notwendig sei.
Die zweite Forderung der Behörde, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nicht mehr aufzunehmen, ist geradezu empörend. Diese Frauen sind zum Teil bedingt durch die schwierigen Lebensumstände, durch die ungesicherte Zukunft ihrer Familien, häufig Opfer von Gewalt. Frauen sind fast immer die Schwächeren. Auch diese Frauen müssen das Recht haben, mit ihren Kindern in ein Frauenhaus zu fliehen. Die von der Senatorin angebotene Alternative, eine andere, anonyme Zufluchtsstätte anzubieten, kann nur Misstrauen auslösen. Die Adresse der ersten möglichen Alternative pfiffen die Spatzen von Hamburgs Dächern.
Frau Abgeordnete, einen Augenblick. Meine Damen und Herren, insbesondere von mir aus in der rechten Ecke: Ich habe Sie eben doch gebeten, entweder zuzuhören oder Ihre Gespräche nach außerhalb des Plenarsaales zu verlegen. Ich bitte Sie, das noch einmal zu berücksichtigen.
Ich muss ganz offen und ehrlich sagen: Ich erwarte von den Männern der Koalitionsfraktionen überhaupt keine Aufmerksamkeit. Sie haben sich mit dem Thema gar nicht befasst,
Die erste Adresse, die von der Senatorin angedacht worden war, wurde ja schon von den Spatzen auf Hamburgs Dächern gepfiffen. Soll da wohl Sicherheit für die Frauen bestehen, Frau Senatorin? Wenn alles so gut sein soll wie im Frauenhaus, warum lassen Sie die Frauen dann nicht einfach dort?
Zusammengefasst ist deutlich geworden, welch ein Misstrauen Sie den Frauenhäusern gegenüber haben. Wie steht es denn mit Ihrer so häufig angeführten Hilfe für all die, die sie brauchen? Die Frauen, denen Gewalt in Hamburg angetan wird, haben zumindest die Hilfe der SPD-Fraktion und der GAL, deren Antrag wir unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon bemerkenswert, was dieser Antrag für eine Debatte hervorgerufen hat, und eigentlich auch erschreckend. Ich muss nämlich feststellen, dass Sie mir nicht zugehört haben. Sie haben aus diesem Antrag etwas gemacht, was gar nicht drin steht. Er dreht sich einzig und allein um Fragen von Datenschutz, Strafrecht und Haushaltsrecht. Auf diese Fragen sind Sie so gut wie gar nicht eingegangen, sondern Sie reden davon, dass den Frauenhäusern das Geld weggekürzt werden müsse, dass es ein gehöriges Misstrauen gegenüber der bisherigen Verwendungspraxis der Frauenhäuser gebe, dass der Senat früherer Legislaturperioden das stillschweigend geduldet habe, dass das auch am Rechnungshof vorbeigegangen sei. Wenn es so wäre, Frau Kasdepke, wie Sie gesagt haben, dann hätte ich längst einen anderen Job und würde hier nicht nur von den Abgeordnetendiäten leben.
Ja, wenn diese Unterstellung, dass sich die Feministinnen das ganze Haushaltsgeld in die eigene Tasche wirtschaften, wahr wäre, wäre das so. Dem ist jedoch nicht so. Die Praxis ist vielmehr so, dass solche Feministinnen in der Regel ehrenamtlich arbeiten oder für geringe Löhne. Das ist die Praxis und das sollten Sie sich auch mal angucken.
Dann ist ja auch interessant, was herausgekommen ist: Ich habe nämlich tatsächlich mehr über die wahren Beweggründe der Maßnahme erfahren, die die Behörde für Soziales vorsieht. Die Behörde war ja so schlau, dass sie die Sachen, die Sie jetzt hier geäußert haben, bisher nicht gesagt hat. Die Behörde hat bisher nicht gesagt, dass es bei der Frage der geduldeten Frauen darum geht, mehr Kontrolle und Zugriff auf diese Frauen zu haben. Das hat die Behörde nicht gesagt. Das hätte sie gar nicht gewagt. Aber Sie haben es hier deutlich gemacht. Sie haben deutlich gemacht, dass es um Misstrauen diesen Trägern gegenüber geht. Das hat die Behörde auch nicht getan. Aber das klärt, warum hier etwas gemacht worden ist, wo keine vernünftige Argumentation ausreicht, um es zu verstehen. Das, was getan wird,
entbehrt jeder Objektivität, jeder kritischen Sachkenntnis, und es ist nichts anderes als ideologisch.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte den Antrag aus der Drs. 17/3501 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
[Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Wohnen auf dem Wasser – Drs. 17/3566 –]
Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Bau- und Verkehrsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Rumpf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! London, Amsterdam, Stockholm, St. Petersburg haben unter anderem eines gemeinsam: Sie müssen sich in diversen Reiseführern den Titel "Venedig des Nordens" teilen.
Ich halte nicht viel von solchen Vergleichen. Jede dieser Städte ist anders, anders auch als Venedig. Jede ist ein Perle für sich und der Vergleich wird allein deswegen bemüht, weil alle diese Städte mit dem Wasser, das sie umgibt oder durchfließt, verbunden sind.
In all diesen Städten ist das Wohnen am Wasser Teil des urbanen Lebens und hat die Architektur und die Wohnweisen geprägt. In vielen dieser wie Hamburg von Wasserläufen und -flächen geprägten Metropolen ist das Hausboot eine gängige Wohnform. Insbesondere im vergleichbaren Amsterdam stellen die Hausboote in verschiedener Form sowohl eine Bereicherung des Stadtbildes als auch eine flächensparende wie kostengünstige, flexible und schnell den lokalen Erfordernissen anpassbare Wohnform dar.
Das Leitbild "Wachsende Stadt" erhöht den Bedarf an flexiblen Wohnraumlösungen. Die Schaffung neuer Entwicklungsschwerpunkte wie der HafenCity und dem Harburger Binnenhafen und angesichts der enormen Möglichkeiten, die Hausboote für die Pläne des Brückenschlags über die Elbe bieten, scheint diese Wohnform für unsere Stadt nicht nur wegen des maritimen Flairs prädestiniert. Dabei stehen im Stadtgebiet mit den zahlreichen nicht mehr genutzten Hafenbecken und sonstigen Wasserflächen, die dem Tidehub aufgrund bestehender Anlagen entzogen sind, und den vorhandenen Versorgungstechniken und verkehrstechnischen Erschließungen im ehemaligen Hafengebiet nahezu einzigartige Areale zur Verfügung.
Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag einen Anfang machen, diese alternative Wohnform auch in Hamburg attraktiver zu gestalten, die stadtentwicklungspolitischen Möglichkeiten auszuloten und eventuell entgegenstehende Rechtsnormen zu verändern. Schon Letzteres wird wahrscheinlich nicht einfach. Um es ganz klar zu sagen: Eine wuchernde Stadt darf es auch auf dem Wasser nicht geben und wir reden hier auch nicht von alternativen Bauwagenplätzen. Das zu schaffende Angebot muss den Erfordernissen der Umgebung angepasst sein und darf keinesfalls als Fremdkörper wirken.
Das klassische Amsterdamer Hausboot ist aber nur eine Variante, die wir uns an einigen Orten vorstellen können. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Ich erinnere da zur Anregung der Phantasie an einen sehr entzückenden Film mit Cary Grant und Sophia Loren. Es gibt moderne Formen dieser Variante, die mit allem möglichen etwas zu tun haben, aber nicht mit "billig". Im Grunde genommen ist es ein fahrender Zug, auf den wir aufspringen können. In Berlin werden acht Floating-Homes bis Ende des Jahres 2004 auf dem Wannsee gebaut. Zur Frage "billig": Diese als Kokon gebauten Floating-Homes haben eine Wohnfläche von 180 Quadratmetern und kosten zwischen 400 000 Euro und 500 000 Euro. Gerade im Osten unserer Republik wird mehr und mehr das Prinzip des Wohnens auf dem Wasser realisiert. Die meisten der Varianten, die dort gebaut und aufgestellt werden, sind in der Tat auch Niedrigenergiehäuser, die jeglichen modernen Komfort zu bieten haben. Ich habe auch für die Beratung im Ausschuss – hier darf man das ja leider nicht – ein paar hübsche Bilder für Sie. Der Antrag wird ja zusammen mit dem ebenfalls beratenswerten Änderungsantrag der GAL-Fraktion an den Ausschuss überwiesen. Dann können wir ja dort genauer auf diese Varianten eingehen, denn auch für diese gibt es Platz in Hamburg.
Für alle möglichen Formen des Wohnens auf dem Wasser muss genau geprüft werden, inwieweit die ins Auge gefassten Areale aufgrund ihrer bestehenden oder geplanten Nutzung geeignet sind. Wir haben mit Spree- und beim Magdeburger Hafen beispielhaft zwei genannt, die zuerst in die Prüfung genommen werden sollten, was aber nicht bedeutet, dass es unbedingt dort oder nur dort stattfinden müsse. Im Laufe der Zeit müssen weitere Areale auch auf die notwendigen technischen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Ver- und Entsorgung, untersucht werden. Dann kann sich in absehbarer Zukunft in Hamburg eine alternative Wohnform etablieren, die sowohl irgendwie typisch hanseatisch und attraktiv ist als auch ein Beitrag zur Hinwendung der Stadt zum Wasser bietet. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wohnen auf dem Wasser kann eine Bereicherung und eine zusätzliche Attraktion Hamburgs sein. Die Idee ist gut, Herr Rumpf. Ich freue mich deshalb, dass bei der FDP in dieser Frage ein Sinneswandel eingetreten ist, denn schon 1975 hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion in einem Antrag die Prüfung der Nutzung von Kanälen und Fleeten für Wohnen auf dem Wasser gefordert.