Protokoll der Sitzung vom 06.02.2002

Wenn es um Qualitätssicherung geht, so ist diese aufseiten der Fahrer eine wichtige Frage. Aber hier hat das Gewerbe doch große Einflussmöglichkeiten. Das Gewerbe ist selbst gefordert, sich über eine Qualitätssicherung zu verständigen, was getan werden kann. Man muss sehr vorsichtig sein, wenn gesagt wird: Das soll der Staat alles regeln.

Man sollte also vorsichtig an das Thema herangehen, die Probleme in Ruhe erörtern, dann erst entscheiden und heute bitte erst den Antrag überweisen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt wunschgemäß der Abgeordnete Rumpf.

(Manfred Mahr GAL: Der Marktwirtschaftler!)

Ja, der Marktwirtschaftler. Herr Schill ist im Moment nicht da.

(Michael Neumann SPD: Ist das eine Kritik?)

Nein, das ist keine Kritik. Warten Sie es ab!

Er ist hier – soweit ich informiert bin – der Einzige, der die Situation im Taxengewerbe von beiden Seiten kennt.

(Alexander Porschke GAL: Ich bin zehn Jahre Taxe gefahren! – Krista Sager GAL: Herr Porschke kennt sich bestens aus!)

So lange habe ich es nicht gemacht.

(Zuruf: Brauchen Sie einen neuen Job?)

Ich möchte zunächst auf das eingehen, was die Opposition gesagt hat, dass es sich insbesondere um einen dirigistischen Ansatz handeln würde, den wir mit Vorsicht angehen sollten.

Das ist ein bisschen schwierig, weil es sich zunächst einmal nur um diesen Beobachtungszeitraum handelt; mehr wollen wir jetzt nicht. Wir wollen einfach die Grundlagen erforschen, die notwendig sind, um uns in die Lage zu versetzen, ein Bild über die Wirtschaftlichkeit im Hamburger Taxengewerbe zu erhalten, denn dieses haben wir nicht.

Herr Kollege Wohlers hat gesagt, dass die letzte Untersuchung in Hamburg 1983 stattgefunden hat, obwohl es zwischenzeitlich vermehrt Bedarfe und Anträge seitens der Taxenunternehmer gegeben hat, einen solchen Beobachtungszeitraum einzuräumen. Was wir mit den Zahlen machen, die wir dann bekommen, werden wir sehen; darüber können wir reden. Deswegen unterstützen wir die Überweisung an den Verkehrsausschuss und eine Anhörung zu diesem Thema.

Dann hatten Sie etwas zum Qualitätsstandard gesagt. Es ist in der Tat ein interessanter Aspekt, wenn man bedenkt, dass für viele Menschen, die Hamburg besuchen, das Taxi den ersten Kontakt zu unserer Stadt herstellt. Deshalb ist es ganz wesentlich, dass das Taxi einen Eindruck des Willkommenseins vermittelt. Dazu muss ein Niveau geschaffen werden, das dieses gewährleistet. Das kann ein Taxenunternehmer nur dann, wenn er selbst wirtschaftlich

arbeiten kann. Diese Wirtschaftlichkeit ist zurzeit eben nicht gegeben.

Der Kollege von der SPD möchte jetzt schon einen Beobachtungszeitraum einräumen; das wird nach 19 Jahren auch Zeit. Der alte Senat hatte nicht wirklich begriffen, dass das Taxengewerbe nicht nur an den ÖPNV angenähert, sondern ein Teil davon ist, der allein dadurch zustande kommt, dass eine Beförderungspflicht innerhalb des Pflichtfahrgebietes besteht. Deswegen hat der Staat auch gegenüber diesem Teil des ÖPNV eine besondere Verpflichtung.

Witzigerweise war es so – obwohl nach Meinung des Senats hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage im Taxengewerbe keinerlei Grundlagen auf die Anfrage von Frau Sudmann vorgelegen haben sollen –, dass sich die Baubehörde selbst nach außen hin schon geäußert hatte. Wenn es um Einkommensnachfragen oder dergleichen ging, hatte die Behörde sich dahin gehend geäußert, dass es möglich sei, als Taxifahrer in dieser Stadt ein Nettoeinkommen von 2500 DM zu erwirtschaften.

(Werner Dobritz SPD: Sagen Sie doch mal, was Sie wollen!)

Sie hat sich nicht dazu geäußert, wie lange man dafür arbeiten muss, um diese 2500 DM zu verdienen. Das ist aber ein ganz wesentlicher Faktor. Die Gesetzeslage wird sich – was die Lenkzeiten angeht – demnächst durch europäische Richtlinien verändern. Wenn diese Lenkzeiten von acht Stunden von Taxenunternehmern eingehalten werden müssen, dann ist es bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht mehr möglich, einen Taxenbetrieb zu führen, jedenfalls nicht als Alleinunternehmer.

(Werner Dobritz SPD: Was schlagen Sie denn vor?)

Sie haben den Antrag doch gelesen und wissen, was wir vorschlagen.

Dass es angesichts von sechs Verbänden und vier landesweiten Funkzentralen schwierig ist, eine Einheitlichkeit im Gewerbe herzustellen, ist klar. Aber gerade das spricht für die Notwendigkeit eines solchen Beobachtungszeitraumes.

Was dabei herauskommt, muss nicht unbedingt eine Beschränkung der Konzessionen oder ein Konzessionsstopp sein; das sehe ich auch nicht, weil dies eine fragliche Maßnahme ist. Es ist aber eine Wirtschaftlichkeitsanalyse, die es dem Staat und auch dieser Bürgerschaft erlaubt, neue Wege bei diesem Teil des öffentlichen Personennahverkehrs zu finden. Man könnte beispielsweise Sammeltaxen einrichten, die den ÖPNV flexibilisieren, und eine marktorientierte Tarifpolitik einführen. Deswegen bitte ich darum, den Antrag anzunehmen und nachträglich an den Verkehrsausschuss zu überweisen. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Polle.

Ich will nur kurz Herrn Rumpf daran erinnern, dass es das Gesetz gibt. Sie haben selbst den Paragraphen 13 Personenbeförderungsgesetz zitiert. Den möchte ich Ihnen vorlesen:

(Dr. Michael Freytag CDU: Aber nicht ganz!)

(Krista Sager GAL)

„... vor der Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten.“

Das heißt, in dem Moment, wo der Beobachtungszeitraum von der zuständigen Behörde – in Hamburg ist es die Baubehörde – verkündet wird, ist ein Konzessionsstopp verhängt. Dann beginnt ein munteres Handeln mit Konzessionen und der Marktpreis wird steigen. Deswegen wollen wir innehalten, um dieses zu verhindern, und im Ausschuss prüfen.

Ich will nicht warten, bis die Bundesebene sich einigt, aber wir sollten doch zumindest Bundesargumente zur Kenntnis nehmen. Vielleicht gibt es dadurch eine Verzögerung von zwei Monaten, aber Sie sagen, Sie haben 19 Jahre bis zu diesem Beobachtungszeitraum gewartet. Können Sie dann nicht diese zwei Monate auch noch warten?

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer möchte den Buchstaben A aus der Drucksache 17/245 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mit großer Mehrheit bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen so beschlossen.

Zum Buchstaben B ist anzumerken, dass der Bau- und Verkehrsausschuss zuständig ist. Wer möchte den Buchstaben B alsdann beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig bei einer Fülle von Stimmenthaltungen so beschlossen.

Wer stimmt einer nachträglichen Überweisung der Drucksache 17/245 an den Bau- und Verkehrsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11a: Drucksache 17/268: Bericht des Haushaltsausschusses zur vorläufigen Haushaltsführung 2002.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 17/70: Vorläufige Haushaltsführung 2002 17/181: Vorläufige Haushaltsführung 2002 Erweiterung der Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung („Bepackung“) – Drucksache 17/268 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 17/301 ein Antrag der SPD-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der SPD: Vorläufige Haushaltsführung 2002 – Erstattung an den Freistaat Bayern für 20 Polizeivollzugsbeamte – Begrenzung der „Bepackung“ auf notwendige Beträge – Drucksache 17/301 –]

Wird das Wort gewünscht? – Das Wort bekommt der Abgeordnete Neumann.

(Glocke)

Herr Abgeordneter, Sie können hier zwar auch umräumen, aber das ziehe ich von Ihrer Redezeit ab.

Ich wollte ja nur dem Herrn Schill in die Augen schauen, wenn wir über seine Anträge sprechen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat beantragt in der Bepackungs

drucksache knapp 1,1 Millionen Euro zur Finanzierung von vier Wochen Hamburg-Aufenthalt für 20 Polizisten aus Bayern. Wir halten dies für politisch falsch und haushaltsrechtlich für sehr fragwürdig.

Herr Schill hat heute hier betont, dass für die 20 bayerischen Kollegen unsere Stadt lediglich die Unterbringungskosten in Höhe von 15 000 Euro tragen müsse, aber auf Nachfrage in den Ausschüssen mussten wir feststellen, dass es keinerlei schriftliche Vereinbarungen mit Bayern beziehungsweise dem zuständigen Innenminister über die Ausleihe von Polizisten gibt.