Seit dem Volksentscheid ist ziemlich viel Zeit vergangen und wir haben nach wie vor keinen Gesetzentwurf, mit dem der Volksentscheid umgesetzt wird. Meine Fraktion drängt sehr darauf. Es gibt grundsätzlich immer wieder die Diskussion, welche Relevanz Volksentscheide in dieser Stadt haben, und wir möchten auf jeden Fall den Eindruck verhindern, dass hier irgendetwas nicht ernst genommen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich, Herr Gwosdz, die Frage der Kommunikation der Starterschulen ansprechen. Die Verwirrung hat überhaupt nichts mit der Diskussion der SPD zu tun. Die Verwirrung hat damit zu tun, dass unmittelbar nach dem Volksentscheid aus der Schulbehörde das Signal gegeben wurde, dass diese 23 Schulen selbstverständlich alle geschlossen in einen Schulversuch übergehen würden. Das halte ich in der Tat für einen großen Fehler, der auch zu dieser Empörung in der Stadt geführt hat und dazu, dass wir als SPD uns dagegen geäußert haben, denn so kann es nicht gehen. Selbstverständlich brauchen wir für die Kinder, die jetzt in diesen Starterschulen sind, eine klare Lösung.
Ich würde gerne wissen, Frau Ernst, worauf Ihre Aussage beruht, dass aus der Schulbehörde oder aus den Reihen von CDU und GAL die Aussage kam, dass alle 23 Schulen geschlossen in einen Schulversuch überführt wurden. Dafür hätte ich gerne einen schriftlichen Beleg, ich kenne diese Aussage nicht.
Ich habe an der Pressekonferenz teilgenommen, die Senatorin Goetsch unmittelbar nach dem Volksentscheid einberufen hat, und da ist dieses Signal deutlich gegeben worden. Das ist auch in der Öffentlichkeit so wahrgenommen worden und hat zu den kritischen Diskussionen geführt. Ich bin sehr froh, dass es inzwischen eine ganz deutliche Aussage gibt – Frau Föcking hat das klargestellt –, dass das nicht der Fall ist und so nicht gemeint ist, denn das hätte in der Tat zwei Dinge berührt. Zum einen gab es das
Signal, der Volksentscheid werde nicht akzeptiert und es werde durch die Hintertür versucht, die Starterschulen einzusetzen, und zum anderen wird man auch den Eltern nicht gerecht, weil diese unter völlig anderen Bedingungen entschieden haben, ihre Kinder an den Starterschulen anzumelden. Deshalb ist unsere Forderung, dass diese Kinder selbstverständlich erst einmal da bleiben, wo sie sind, aber dass die Eltern umfassende Informationen über ihre Möglichkeiten bekommen, die sich sehr verändert haben. Da müssen wir als Bürgerschaft sehr schnell gesetzliche Klarheit schaffen, wie sich das Elternwahlrecht gestaltet, denn diese Eltern werden für die Entscheidung, ob sie ihr Kind dort ein halbes Jahr, ein Jahr oder zwei Jahre lassen, wissen wollen, ob sie nach Klasse 6 ihr Elternwahlrecht wahrnehmen können oder nicht. Dafür haben wir bisher keine ausreichende gesetzliche Klarheit. Diese müssen wir schaffen, damit die Eltern auch die Rahmenbedingungen gut verstehen. Ich hoffe, das hat noch einmal zur Verdeutlichung unserer Sichtweise beigetragen.
Wir teilen Ihre optimistische Einschätzung nicht, dass die Rechtsgrundlagen zu den Starterschulen so toll sind, wie Sie das dargestellt haben.
Zum zweiten Punkt, Frau Senatorin Goetsch, haben Sie eben sehr massiv gesagt, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden müssten. Auch hinsichtlich der Fusionsschulen gibt es eine Reihe von Fragezeichen. Sie haben im Schulausschuss die Notwendigkeit dargelegt, dass die Schulen, die noch gar nicht fusioniert sind, jetzt fusionieren müssen, um dann in Ihren Gremien wieder die Trennung zu beschließen. Ich bin mir nicht sicher, ob man nicht auch einen einfacheren Weg finden kann und wir sind uns im Übrigen nicht sicher, ob die rechtliche Grundlage der Fusionsschulen überhaupt schon vorhanden ist. Insofern ist das Mindeste, was wir als Gesetzgebung erwarten können, dass die rechtlichen Grundlagen, auf denen eine Schulbehörde arbeitet, sauber sind. Mein Eindruck ist, dass das nicht so ist, wie es eigentlich sein könnte.
Dennoch gibt es viel zu tun und diese Debatte hat auch gezeigt, dass wir uns freuen, wenn wir diese Diskussion konstruktiv kritisch im Sinne der Kinder in Hamburg führen können. Wir werden uns in sicherlich vielen Schulausschusssitzungen damit befassen und hoffen, dass der Volksentscheid vor den Herbstferien auch mit seinen Ergebnissen umgesetzt wird und die vielen Fragen, die es noch in Hamburg gibt, auch beantwortet werden können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich dafür keinen Ordnungsruf kassiere, aber jetzt sage ich das zweite Mal etwas, was ich vorhin auch schon Herrn Neumann gesagt habe: Irgendwo gibt es bei Ihnen gewisse Wahrnehmungsstörungen. Ich war bei dieser Pressekonferenz zugegen, Frau Ernst, und so falsch, wie Sie die Äußerungen der Senatorin interpretieren, kann man das nicht im Raum stehen lassen. Je mehr Sie dies auch behaupten, desto weniger wird es richtig.
Gibt es weitere Wortmeldungen, meine Damen und Herren? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Antrag der SPD–Fraktion aus der Drucksache 19/6964 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe auf den Punkt 89 der Tagesordnung, Drucksache 19/6965, Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion: Erfassung von WLAN-Nutzerdaten durch Google.
[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Erfassung von WLAN-Nutzerdaten durch Google – Drs 19/6965 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Rechts- und Gleichstellungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Müller, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Neue Technologien und neue Wege der Kommunikation lassen unsere persönlichen Daten für große Konzerne immer interessanter werden. Dieser Datenhunger kann dazu führen, dass unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme grob verletzt werden. Im Einzelfall geht es dabei meist um Eingriffe, die nicht so gravierend erscheinen, das Ablichten eines Hauses oder – worum es heute in unserem Antrag geht – die Speicherung von WLAN-Nutzerdaten. Durch die massenhafte Speicherung und die Verknüpfung mit anderen Daten ergibt sich aber eine Gefährdung dieser genannten Grundrechte in Deutschland. Dass diese Gefährdung ernst genommen wird, zeigt die lebhafte De
Gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung an die Linke. Auch wenn Sie heute gesagt haben, dass es alles unwichtige Themen seien, die die Regierungskoalition angemeldet habe, so wird draußen die Debatte sehr heftig geführt und es ist richtig, dass wir dieses im Parlament aufgreifen und versuchen, dafür eine Lösung zu finden.
Viele Menschen empfinden es nämlich als latentes Risiko für ihr Grundrecht auf Vertraulichkeit ihrer Daten, wenn Google anfängt, Häuser zu speichern und öffentlich verfügbar zu machen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, denken Sie nur einmal daran, dass Arbeitgeber, die Bewerbungen bekommen und die Adresse sehen, sich dann das Haus anschauen und sich einen Eindruck verschaffen können. Ist das vielleicht ein Mietshaus? Was ist das für ein soziales Umfeld? Ist die Fassade gepflegt? Liegt Müll auf der Straße? Es ist ziemlich ärgerlich, dass Google die Sensibilität fehlt, diesen Gefahren mit einem vorbehaltlosen, jederzeit möglichen Widerspruchsrecht zu begegnen. Das muss gewährt werden, das ist das Mindeste.
Die Erfassung von WLAN-Nutzerdaten geht aber noch einen Schritt weiter. Die Frage ist dann: Haben Sie WLAN, wie nennen Sie Ihr Netzwerk, verschlüsseln Sie es, sind Sie technisch auf der Höhe? Wir Grünen sind der Auffassung, dass diese Fragen niemanden etwas angehen außer diejenigen, die ein WLAN-Netzwerk betreiben. Mit unserem Antrag wollen CDU und GAL die Aktivitäten der großen Internetkonzerne oder auch der Forschungseinrichtungen wieder in den Einklang mit dem deutschen Grundgesetz bringen. Ich bedauere sehr, dass die Bundesregierung hierzu noch nicht in der Lage ist.
Wie Sie vielleicht verfolgen konnten, hat der schwarz-grüne Senat bereits eine Bundesratsinitiative zum Thema Street View auf den Weg gebracht zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Heute müssen wir eine Presseerklärung der Kollegen von der SPD lesen, wo Sie so tun, als ob Sie davon nichts wüssten, weil Sie das nämlich fordern. Der Hamburger Antrag ist sogar im Bundesrat angenommen worden und liegt nun dem Bundestag vor. Insofern ist es gut, dass Sie noch einmal darauf hinweisen, aber es ist längst geschehen, Herr Grund, und ich freue mich darüber, dass diese Initiative aus der Internethauptstadt Hamburg kommt.
Wir können alle sehr zufrieden damit sein, dass wir dies sehr ernst nehmen, denn eines muss uns klar sein: Wenn das Vertrauen ins Internet und in die Nutzung der Daten nicht mehr auf Akzeptanz in
der Bevölkerung stößt, dann haben wir, was die Verwendung des Internets insgesamt in der Zukunft bedeutet, ein größeres Problem, und zwar nicht nur im privaten, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich, denn viele Geschäfte, das wissen Sie selbst, werden inzwischen über das Internet generiert. Das ist durchaus ein Bereich, in dem Deutschland weit vorn ist und wir auch wollen, dass es so bleibt.
Meine Damen und Herren! Wir wollen uns dafür einsetzen, dass dem Ablichten und Veröffentlichen von Personen und privaten Wohnungen vorbehaltlos und ohne Fristen widersprochen werden kann. Wir wollen uns weiterhin dafür einsetzen – auch wenn die Scannung dieser WLAN-Daten angeblich nur ein Versehen war –, dass das in Zukunft nicht wieder vorkommt und auch geahndet werden kann. Es ist, wie Sie alle wissen, nicht ganz einfach mit den Konzernen, die ihren Hauptsitz nicht in Deutschland und oft nicht in Europa haben. Das ist dieselbe Debatte, die wir teilweise auch bei Facebook führen. Wie kommen wir an die Konzerne heran, um sie dazu zu bringen, unser deutsches Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Deswegen haben wir den Senat aufgefordert, geeignete Wege zu finden, um dies in Zukunft zu verhindern. Das ist wichtig, denn man darf Google nicht alleine lassen und darauf setzen, dass sie alles selbst regeln. Ich glaube, dies ist allen klar geworden und die Debatte in Deutschland hat sehr deutlich gezeigt, dass wir klare, verständliche Regeln brauchen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist sicherlich ein Thema, was die Menschen bewegt, und zwar auf ganz unterschiedliche Weise. Naturgemäß bewegt es die Jugendlichen, die bereits einen Teil ihrer Sozialisation mit dem Internet erfahren haben, weniger als etwas ältere Menschen. Deshalb gilt es, einige Kernfragen zu klären, die auch bestehende Ängste abbauen.
Nun kann man sich natürlich fragen, warum diskutieren wir das eigentlich im Moment bundesweit anhand des Ablichtens von Fassaden. Es gibt deutlich wichtigere inhaltliche Abgrenzungspunkte, mit denen wir uns sicherlich auch befassen werden müssen. Das Verfallsdatum von Dateien, die Privatsphäre in sozialen Netzwerken, der Kinder- und Jugendschutz und ein zentrales Widerspruchsregister sind alles Dinge, über die man diskutieren muss.
Heute beschäftigen wir uns mit den WLAN-Daten. Einer der ganz großen Anbieter hat geäußert, er habe sich zum Ziel gesetzt, die auf der Welt vorhandenen Informationen zugänglich zu machen. Das ist ein sehr interessantes, sehr hehres Ziel, aber es wirft natürlich auch eine der Kernfragen auf, nämlich, wie weit eigentlich eine digitale Erfassung des Lebens gehen kann, wie weit sie es sollte und wie man die Privatsphäre des Einzelnen dabei schützen kann. Wenn ich mir WLAN anschaue und den Vorgang, den wir diskutiert haben, der zu diesem Antrag geführt hat, dann ist festzustellen, dass eine solche Grundentscheidung nicht nur der Grundgesetzgeber, sondern auch der Vorgänger davon bereits einmal, nämlich zum Post-, Briefund Fernmeldegeheimnis, geklärt hat und dieses sehr unmissverständlich. Natürlich kann man das nicht einfach so übernehmen, aber der Grundgedanke ist derselbe. Es muss einen Raum geben, der für den einzelnen Bürger geschützt ist. Wie wichtig dies ist, zeigt sich daran, dass diese Grundgesetzbestimmung im Artikel 10 zum unveränderlichen Kerngehalt unseres Grundgesetzes gehört.
Meine Damen und Herren! Der Gründer eines der besonders großen Anbieter, nämlich Google, hat einmal gesagt, die Gesellschaft müsse entscheiden, was sie hinnehmen wolle. Genau darüber wollen wir im Rechtsausschuss diskutieren und ich bin auf eine sehr interessante Diskussion eingestellt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass die Diskussion inzwischen qualitativ erkennbar über den Antrag hinausgeht, der uns heute vorgelegt worden ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Mühe gemacht haben, den Antrag einmal ganz genau zu studieren. Er sagt nämlich, man möge prüfen, wie rechtlich es zulässig ist, WLAN-Daten illegal zu scannen – das ist jetzt meine Formulierung. Ich glaube, dass die rechtliche Prüfung nicht so schwierig ist.
Des Weiteren steht im zweiten Absatz, man möge die Widerspruchsmöglichkeiten bei solchen Filmanlagen prüfend erleichtern und die Bürger informieren. Klammer auf: Der Senat hat dies schon getan, also ist der Antrag in dem Punkt auch schon hinfällig. Das wäre doch ein bisschen zu flach. Ich bin mit Herrn Röder und auch anderen, die sich geäußert haben, der Meinung, dass es nicht allein um das Fotografieren von Häusern geht, wobei, wenn jemand gerne auf seiner Terrasse alleine sein will und deshalb eine zwei Meter hohe Hecke pflanzt und dann ein Auto mit einem Mast nach
oben kommt und fotografiert, dann sind das schon Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, die man nicht bagatellisieren kann.
Aber das eigentlich Spannende – das ist gerade ganz richtig von Herrn Müller gesagt worden – steht gar nicht in dem Antrag. Das ist doch vielmehr, dass dieser Konzern inzwischen aus unterschiedlichsten Quellen über immer mehr personenbezogene Daten über uns alle, jedenfalls soweit wir uns im Netz bewegen, verfügt. Die sind im Detail harmlos: Wofür interessiere ich mich im Internet, was kaufe ich irgendwo ein oder ähnliche Informationen. Welche Dinge ich in meinem StudiVZ oder SchülerVZ preisgegeben habe, mag alles für sich genommen sehr harmlos sein, aber die Verknüpfung der Daten mit der privaten Adresse, damit, ob da ein Haus ist, wie groß das Grundstück ist, mit all den Informationen, die da zusammengefügt werden, das ist ein neuer Sprengstoff.
Das sorgfältig zu prüfen, ist richtig und wichtig. Herr Müller, Sie haben so getan, also ob das alles schon erledigt sei – nichts ist erledigt. In Berlin streitet man sich heftig über die richtige Lösung. Da ist es richtig, wenn die SPD fordert, dass sich dieser Senat weiter für ein Bundesdatenschutzgesetz einsetzen soll, das diese Probleme wirklich aufgreift.
Noch eine Anmerkung: Vor einem Jahr hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass zum Beispiel die Verbraucherzentralen ein Verbandsklagerecht zum Thema Datenschutz bekommen. Die CDU hat im Bundestag verhindert, dass das passiert. Es wäre aber notwendig, wenn ich an SchülerVZ, StudiVZ und Ähnliches denke und auch an Google und nicht immer dem Einzelnen sagt, du musst deine Rechte erst durch Widerspruch erkämpfen. Wohin sind wir denn gekommen?
Die Unternehmen dringen in unsere Privatsphäre ein und wir müssen Widerspruch, Sperrvermerke und Löschungen beantragen. Das ist die Realität, bei der wir angekommen sind, und das ist eine Verletzung der Bürgerrechte. Deshalb muss man das Thema grundsätzlicher angehen. Ich finde es klasse, dass wir jetzt Gelegenheit haben, diese Diskussion auch in Hamburg zu führen. Die SPD-Fraktion wird dabei unterstützend tätig sein.