Man kann sehr wohl fragen, wie unabhängig eine Justiz ist, in der die Exekutive Einfluss auf Verplanung und Beförderung von Richtern hat. Es ist nahe liegend, dass Richterinnen und Richter mit Karrierehoffnungen in einem solchen System kaum der Regierung unliebsame Entscheidungen treffen werden. Niemand beißt die Hand, die einen füttert!
Selbst mancher Richter oder Staatsanwalt wird sich davon nicht ganz freisprechen können. Das wurde auch durch die Interessenvertretungen auf allen Ebenen selbstkritisch eingeschätzt.
Meine Damen und Herren, weil die konsequente Selbstverwaltung nicht gewollt ist, reden wir also hier über Beteiligungsrechte oder die schlichte Mitwirkung der Richtergremien, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Wir haben, wie bereits zu Beginn meiner Rede betont, die Frage zu beantworten, ob der hier vorgelegte Gesetzentwurf die Mitwirkungsrechte der Richter verbessert oder zu ein wenig mehr Unabhängigkeit der Justiz beiträgt. Ich sage da ganz deutlich, nein, diesem Anspruch werden wir nicht gerecht.
Ich möchte mich jetzt nicht in Feinheiten verstricken, für die Details haben wir in der Auseinandersetzung im Europa- und Rechtsausschuss und in der Zweiten Lesung zu diesem Gesetz hier noch Zeit. Unsere Position will ich aber an einer Regelung beispielhaft erläutern. Das betrifft die Regelung im Paragrafen 16 Absatz 2 Nummer 1. Hier spannt sich nämlich der Bogen zu einem eingangs erwähnten Beschluss. Da geht es um die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung. Zwar sieht der Gesetzentwurf eine Beteiligung des Präsidialrates vor, jedoch reicht diese keinesfalls aus. Das Problem ist nämlich, dass der Präsidialrat nicht an allen Fällen der Stellenbesetzung ohne Ausschreibung beteiligt werden muss. Insofern gäbe es Stellen, die sowohl am Präsidialrat als auch an den Richterräten vorbei besetzt werden könnten. Im Übrigen entbindet ja auch eine Stellenbesetzung ohne Ausschreibung nicht davon, dass die Stellen nach Eignung, Befähigung und Leistung im Wege einer Bestenauslese besetzt werden müssen. Wie das ohne eine Ausschreibung überhaupt gehen soll, ist mir schleierhaft. Gerade in der Justiz sollte darauf geachtet werden, dass nur die Besten in entsprechende Positionen kommen. Im Bereich Stellenbesetzung ohne Ausschreibung muss also auf jeden Fall nachgebessert werden.
Meine Damen und Herren, da der Gesetzentwurf auch in einigen weiteren Punkten vom Entwurf der Expertenkommission abgewichen ist, steht vor uns die Aufgabe, zu hinterfragen, warum konkrete Regelungen, die in anderen Ländern durchaus zu finden sind, bei uns nicht berücksichtigt worden sind. Der Hinweis der Justizministerin, dass die Richtergesetze in den Ländern andere Voraussetzungen haben, ist sicherlich richtig, aber wir sollten uns das genau angucken.
Auf zwei Punkte will ich aber an dieser Stelle noch kurz hinweisen. Zu nennen sind die gesamten Fragen der Umstellung auf elektronische Akte, beteiligungsfrei zum Beispiel, oder die gesamten Fragen der Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, auch diese nur eingeschränkt in Bezug auf die Mitwirkung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir im Rahmen des Verfahrens eine Veränderung hinbekommen, und ich hoffe, Herr Texter, dass Sie nicht enttäuscht sind, dass wir uns auch dieses Mal schon mit dem Gesetzentwurf befasst und unsere Ansprüche an den dann zu verabschiedenden Gesetzentwurf formuliert haben. Ich hoffe und bin gespannt auf die Debatten im Europa- und Rechtsausschuss und hier im Landtag. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Landesrichtergesetz sieht in der geltenden Fassung eine Beteiligung des Richterrates nur an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten vor. Insbesondere im Bereich personeller Maßnahmen bleiben die Beteiligungsrechte der Richtervertretungen hinter denjenigen der Personalvertretungen zurück. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die notwendigen Änderungen vorgenommen, um die bestehenden Regelungen in Bezug auf die Beteiligungsrechte von Richtern und Staatsanwälten an die des Personalvertretungsgesetzes anzugleichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein modernes Landesrichtergesetz geschaffen. Auf den wesentlichen Inhalt ist die Ministerin bereits eingegangen.
Und, Herr Suhr, selbstverständlich nehmen wir die mit in die Diskussion im Ausschuss, auf die ich mich freue.
Das Wort hat nun der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Drese, ich freue mich auf die nächste Diskussion, die wir dann da haben werden, ausführlich und intensiv.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Innenminister hat vorhin auf die Frage, warum jetzt auf einmal ein Wust von Gesetzentwürfen ins Haus flattert, die Sommerpause vorgeschoben. Ich würde das anders interpretieren: Sie
haben eine Menge nachzuarbeiten gehabt und dazu gehört auch dieses Gesetz. Da geht es nämlich um eine deutliche Ausweitung der richterlichen Beteiligung und richterlichen Mitbestimmung.
Ich will an dieser Stelle lobend sagen, es hat uns sehr gefreut, dass sich der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Tat in wesentlichen Teilen an dem Vorschlag der Expertenkommission orientiert. Es gibt an der einen oder anderen Stelle, so ist zumindest im Augenblick unsere Einschätzung, noch Nachbesserungsbedarf. Das werden wir in der Tat dann im Ausschuss diskutieren, aber auch aus unserer Sicht geht das in die richtige Richtung.
Ich finde aber, wir sollten die Möglichkeit nutzen, die Frage der Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, die ein solches Gesetz bietet, im Ausschuss etwas intensiver zu erörtern, denn immerhin haben wir, was den Richterwahlausschuss angeht, sogar eine Regelung in der Verfassung. Da sollten wir schon ernsthaft darüber nachdenken, ob auch das eine Möglichkeit ist. Ich glaube, es ist der Artikel 76, in dem die Landesverfassung dies ausdrücklich einräumt.
Also vor dem Hintergrund auch von unserer Seite Zustimmung zum Verweis, es geht in die richtige Richtung. Es gibt bei uns eine positive Grundstimmung zu dem, was dieser Gesetzentwurf in seiner Intention, in seiner Ausrichtung beinhaltet. Über die Details und auch über die alternative Mitbestimmung möchten wir gerne reden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Gesetz werden Richter und Staatsanwälte in einen Topf geworfen. Es wird in der Begründung behauptet, die Staatsanwaltschaft sei als Organ der Rechtspflege der dritten Gewalt, also der Judikative, eng zugeordnet. Das stimmt aber nicht. Die Staatsanwaltschaften sind der Exekutive untergeordnet.
Sie müssen tun, was die Justizminister befehlen. Wenn ein Staatsanwalt nicht pariert, wird er abserviert.
Genau das hat der SPD-Bundesjustizminister Maas mit dem Generalbundesanwalt gemacht, als der einmal in seinem Leben Mut zeigte und nicht den geforderten Kadavergehorsam an den Tag legte. Ein Staatsanwalt, der anklagt, obwohl der Justizminister das nicht will, wird beruflich vernichtet. Damit immunisiert sich die politische Klasse gegen die Strafjustiz, sie steht über dem Gesetz. Es gibt keinen Prozess ohne Anklage, Ausnahme, man möchte jemanden loswerden wie den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff, der jetzt versucht, als Asyl- und Zuwanderungspolitiker wieder zurückzukriechen in eine mindere Karriere. Das sind untragbare Zustände, wie sie in eine Bananenrepublik passen!
Diesen schweren Mangel – obwohl auch die Richter- verbände öfters gefordert haben, dass man die Staats
anwälte endlich unabhängig werden lässt, wie es auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist –, diesen schweren Mangel nicht zu beheben, aber hier ein umfangreiches Gesetz zu Kinkerlitzchen zu machen, zu irgendwelchen Personalvertretungsangelegenheiten, ist purer Unsinn und reine Ablenkung, deswegen lehnen wir das ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eben kurz Gehörte vergessen Sie ganz schnell wieder, das kann man nun wirklich nicht kommentieren!
Also an die Adresse von Frau Borchardt: Ich bin überhaupt nicht enttäuscht, dass sie sich jetzt schon mal das Gesetz angeguckt hat. Das zeigt ja immer wieder, dass sie sehr fleißig und sehr übermütig da rangeht. Das ist auch völlig in Ordnung so.
Und, in der Tat, Herr Suhr, vielleicht erlauben Sie mir die Bemerkung, wenn Sie so gucken, wie Sie geguckt haben, habe ich mal interpretiert, ist alles gut.
Meine Damen und Herren, die Ministerin hat bereits umfangreich ausgeführt und den Gesetzentwurf erläutert. Inhaltlich will ich mich da wirklich nicht wiederholen, auch in Anbetracht der Zeit, die wir vielleicht noch ein bisschen aufholen wollen. Herr Müller hat schon gesagt, er würde gerne noch ein paar Tagesordnungspunkte vorziehen.