Also sofern sich Ihre Frage auf das Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes bezieht, kann ich die Frage mit Nein beantworten.
Bis zum 19. Oktober 2015 erfolgten insgesamt 555 Abschiebungen. In dieser Zahl enthalten sind natürlich auch die Abschiebungen von Familien mit Kindern. Die Anzahl der minderjährigen Kinder wird jedoch nicht separat statistisch erfasst. Im Übrigen werden allein reisende minderjährige Flüchtlinge nicht zurückgeführt.
Ich bitte nun den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.
len Teams des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mittlerweile in Mecklenburg-Vor- pommern im Einsatz?
Herr Abgeordneter, guten Morgen! Wir haben derzeit je zwei Teams in der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz, also mobile Teams, und in der Notunterkunft Mühlengeez ein Team sowie eins in der Notunterkunft in Fünfeichen im Einsatz. Die Aufgaben der mobilen Teams, die ja vom Bund definiert werden, sind derzeit die sogenannten ED-Behandlungen der Asylsuchenden. Eine Erfassung der Asylanträge selbst erfolgt hierbei nicht, sondern es wird eine sogenannte Vorlaufakte durch das Bundesamt angelegt. Aber es führt in jedem Fall dazu, dass der Prozess der schnelleren Erfassung und Datenbearbeitung in Gänze in der Strecke, sowohl Land als auch Bund, beschleunigt werden kann, sodass dann mittelfristig die Zeiten natürlich verkürzt werden können.
Eine Nachfrage: Können Sie schon sagen, wie viele Personen pro Tag durch diese mobilen Teams bearbeitet und betreut werden können?
Dazu kann ich Ihnen momentan keine verlässliche Zahl sagen, weil wir die mobilen Teams, zumindest in Stern Buchholz, erst seit Montag im Einsatz haben, und ob vier Tage mit Einarbeitungszeit eine belastbare Zahl sind für die kontinuierliche Arbeit, da würde ich mich momentan nicht festlegen wollen. Das kann ich Ihnen aber in den nächsten 14 Tagen gerne mal nachreichen.
Ich darf nun den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 14 zu stellen.
dungslage der Flüchtlingsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der Brandanschläge am 11.10.2015 auf die geplanten Unterkünfte in Trassenheide und Boizenburg?
Herr Kollege Abgeordneter, die steigende Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die Zuflucht in unserem Land suchen, hat in der Bevölkerung einerseits eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Demgegenüber haben wir uns aber auch mit negativen Begleiterscheinungen auseinanderzusetzen, die insbesondere auf fremdenfeindlich eingestellte Einzelpersonen zurückgehen, die selbst vor Straftaten gegen Zuflucht suchende Menschen oder die Unterbringungsobjekte nicht zurückschrecken, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der gesamten Bundesrepublik.
So wurde am 11. Oktober in Boizenburg in einem leer stehenden Objekt, das für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen war, Feuer gelegt, ebenfalls am 11. Oktober wurden in Trassenheide in einem leer stehenden Objekt, das derzeit einer Prüfung unterzogen wird, ob es für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist, zwei Molotowcocktails aufgefunden.
Die Landesregierung selbst verurteilt jegliche Form der Gewalt gegen Flüchtlinge und deren Unterbringungsräume. Sie beobachtet sehr genau die Bestrebungen fremdenfeindlicher und antidemokratischer Vertreter, die in der Bevölkerung Vorbehalte unterstützen und Ängste schüren wollen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage, die einen weiteren Zustrom von Flüchtlingen erwarten lässt, werden auch weiterhin Extremisten und fremdenfeindliche Elemente versuchen, Ängste zu schüren.
dass radikalisierte Einzeltäter Straftaten auch gegen Flüchtlingsunterkünfte begehen. Die Landesregierung hat die Situation in Gänze analysiert und umfangreiche Maßnahmen zum Schutze der Flüchtlingseinrichtungen und der Gemeinschaftsunterkünfte unternommen. Dazu zählt eine Verstärkung des Wachpersonals, dazu zählen veränderte Sicherheits- und Alarmierungspläne, dazu zählen mehr Videotechnik und andere Einrichtungen, die dafür Sorge tragen sollen, dass wir die Anschläge auf Einrichtungen minimieren können. Gänzlich ausschließen kann man sie grundsätzlich leider nicht.
Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer durchgeführt, deren Identität wegen fehlender Papiere nicht festgestellt werden kann?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Fehlen die Identitätsnachweise gänzlich und ist die Identität ungeklärt,
wird nach der einschlägigen BAMF-Entscheidung über den Asylantrag ein sogenanntes Passersatzverfahren eingeleitet.
Passersatzverfahren. Ziel ist es, aufgrund vom Passersatzverfahren vom vermutlichen Herkunftsstaat ein sogenanntes Passersatzpapier zu erhalten, welches in die Herkunftsländer zur Einreise berechtigt. Ich gebe zu, das ist ein sehr langwieriges Verfahren und in vielen Fällen von vielen, wie ich sage, Baustellen begleitet, wo das Außenministerium auch grundsätzlich noch dafür Sorge tragen muss, dass die Fristen zwischen der Antragstellung von uns bei der jeweiligen Botschaft und Erstellung von Passersatzpapieren verkürzt werden können.
Bei Rücküberstellung im sogenannten Dublin-Verfahren ist dagegen eine umständliche Identitätsfeststellung nicht erforderlich. Hier ist lediglich erforderlich, dass der ersuchte Mitgliedsstaat einer Aufnahme zustimmt. Die Rücküberstellung kann dann – jetzt sage ich aber: soll, sie funktioniert eben noch nicht, das gebe ich ehrlicherweise zu in dem Punkt – über ein sogenanntes EULaissez-Passer erfolgen. Das ist ein Ersatzdokument und nicht ein Passersatzdokument, sondern ein Hilfsdokument, in vereinfachter Sprache dargestellt, um dann die Möglichkeit zu erstellen, hierdurch die Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Duldung in Deutschland haben, auch dementsprechend zurückzuführen.
Weiterhin ist es aufgrund von Vereinbarungen mit dem Herkunftsland Albanien möglich, dass Personen mit einem in Deutschland ausgestellten sogenannten Hilfspapier oder einer albanischen Identitätskarte und/oder abgelaufenem albanischem Reisepass zurückgeführt werden können.
Eine Zusatzfrage, bitte: In welchem Ausmaß kommt es vor, dass Herkunftsländer oder vermutete Herkunftsländer die Aufnahme der Rückzuführenden verweigern?
Wir haben keine Flüchtlinge hier, wo solche Länder dabei sind. Es gibt andere Bundesländer in Deutschland, die Flüchtlinge in ihrem Land haben, wo die Aufnahme nicht angenommen wird. Aber es ist in dem einen oder anderen Land schwierig, die Passersatzpapiere zu erhalten beziehungsweise die Anzahl der rückzuführenden Flüchtlinge dementsprechend auch durchzusetzen, hier insbesondere für uns im Rahmen Albanien.
Die sind innerhalb dieser 555, die ich gerade Herrn Al-Sabty nannte, auch mit dabei, aber es ist eine unterschiedliche Form – Passersatzpapiere oder zum Zeitpunkt der Rückführung Kinder erkrankt oder jemand aus der Familie. Das sind unterschiedliche Punkte, aber es sind auch etliche mit neu ausgestellten Passersatzpapieren dabei.
Guten Morgen, Herr Caffier! Zusatzfrage: Ist es auch schon vorgekommen, dass Mecklenburg-Vorpommern Zahlungen geleistet hat, um zu erreichen, dass diese Herkunftsländer diese Menschen wieder zurücknehmen, oder ist das bisher nicht vorgekommen?
Es gab vor vielen Jahren die Situation, dass man auch Geld gezahlt hat, um eine freiwillige Rückkehr zu erzielen. Das ist eine Frage, die derzeit wieder in der Diskussion ist. Es wäre falsch, das zu verneinen. Aber derzeit wird zumindest durch das Land Mecklenburg-Vorpommern kein Geld an Zielländer beziehungsweise an Flüchtlinge gezahlt.