Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Ich habe noch einige Sachen aufgeschrieben, aber gerade der Minister hat ja doch, denke ich, eine ganze Menge gesagt. Für die SPD-Fraktion kann ich nur sagen, dass die Umsetzung der gemeinsamen Inklusionsidee, der Konzeption und der Strategie von SPD, CDU und der Fraktion DIE LINKE für uns im Bildungsbereich oberste Priorität hat. Wir wollen alle mit einbeziehen in diesen Inklusionsprozess, die mit Schule zu tun haben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Petereit von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden den vorliegenden Inklusionsantrag ablehnen. Entgegen den Annahmen und Verlautbarungen ist es nach wie vor nicht so, dass mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das heißt Ratifizierung.)

nunmehr eine Pflicht zur gemeinsamen Beschulung besteht. Dass Behinderten überhaupt ein Zugang zur Bildung ermöglicht wird, das ist die Verpflichtung, die sich ergibt, und nicht mehr.

Ihre ideologische Auslegung des genannten Abkommens führt doch letztlich gerade dazu, dass Förderklassen und Förderschulen einer Schule für alle geopfert werden. Dass es dadurch zu Problemen an den Schulen kommt, ist die logische Konsequenz. Und die Antragsteller sind in diesem Fall die wohl lautesten Rufer nach Inklusion, also mitverantwortlich für die Folgen ihrer Umsetzung.

Wir hatten Ihnen den Irrsinn hier bereits aufgezeigt, als wir forderten, die Förderschulklassen zu erhalten und die Inklusion als Irrweg zu erkennen,

(Martina Tegtmeier, SPD: Sie sind der Irrweg.)

nur verstanden haben Sie es nicht und unseren Antrag haben Sie abgelehnt. Bei dem Menschenversuch der Inklusion kann und wird es letztlich unter den Beteiligten

keine Gewinner geben. Das Leistungsprinzip wird abgeschafft. Und mal abgesehen von Ihrem Inklusionsfanatismus sollten Sie doch begriffen haben, dass es mit der Schaffung von Stellen nicht getan ist. Oder haben Sie dadurch bei dem bisherigen Lehrermangel Abhilfe vernehmen können?

Ihre bisherigen Äußerungen haben gezeigt, dass Sie mit der Inklusion offenbar ganz eigennützige Ziele verfolgen, indem Sie sich mehr Rechte für Ihre Gruppe der Wahrnehmungsgestörten erhoffen. Argumente und Fakten gehen an Ihnen vorbei und so verbleibt Ihnen allein eine ideologisch vernebelte Sicht. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann Sie damit scheitern werden. Das Schlimme ist, dass dies bis dahin zulasten Ihrer Opfer geschieht – der Schüler, Lehrer und Eltern, welche die Folgen Ihres Inklusionswahns ertragen müssen.

Und da Sie immer so gern mit emotionalen Einzelbeispielen versuchen, Fakten zu ersetzen, habe ich auch mal einen Denkanstoß für Sie. Da ja angeblich jeder anders, jeder irgendwie behindert ist und damit auch am Ende alle gleich sind: Würden Sie Ihr Kind, Ihre Kinder – und ich setze einfach mal voraus, dass diese nicht behindert sind – in eine Klasse geben wollen, die sonst nur aus Behinderten, also Schülern mit erhöhtem Förderbedarf besteht?

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Was für ein menschenverachtendes Gelaber!)

Das dürfte eigentlich gar kein Thema sein. Es hätten ja schließlich alle was davon, wenn man Ihnen denn glauben würde. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Minister, Sie haben mich, glaube ich, nicht so richtig verstanden. Es geht hier nicht um unser grünes Weltbild

(Andreas Butzki, SPD: Um Rechthaberei geht es hier.)

und dass wir irgendwelche Forderungen, irgendwelche absurden Forderungen erheben würden, sondern es geht hier einzig und allein darum, dass wir nur eine einzige Forderung, die die von Ihnen eingesetzte Expertenkommission für den Bereich Inklusion erhebt, dass wir nur eine einzige Forderung heute mit diesem Antrag herausgegriffen haben und um deren Umsetzung kämpfen. Das hat auch nur bedingt etwas mit Inklusion zu tun,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

sondern dieser Antrag versucht, eine bestehende Ungerechtigkeit im Hinblick auf ein inklusives Schulsystem auszugleichen – also Inklusion hier als Chance, eine bestehende Ungerechtigkeit gutzumachen.

Was Ihre Vorkehrungen im Haushalt anbelangt, glaube ich, muss ich Ihnen noch ein bisschen auf die Sprünge helfen und die einzelnen Punkte, die Sie ansprachen, in

eine zeitliche Reihenfolge bringen. Ich meine, dass der Haushalt – Sie wissen es vielleicht genauer als ich – bereits in seiner endgültigen Fassung im Kabinett noch vor der Sommerpause beschlossen wurde.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Da sind doch die ganzen Änderungsanträge gekommen.)

Die Fraktionen – sowohl DIE LINKE als auch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – haben ihre Änderungsanträge im Juli beziehungsweise Anfang August abgegeben. Am 17. Au- gust hat die letzte Inklusionsrunde dazu stattgefunden und noch in dieser Sitzung verneinten Sie jede einzelne zusätzliche Lehrerpersonalstelle.

Jetzt versuchen Sie, uns im Nachhinein weiszumachen, dass diese 240 Stellen bereits im Haushaltsentwurf enthalten waren, obwohl Sie im August oder im September noch der Meinung waren, dass Inklusion kostenneutral umzusetzen sei ohne jede mögliche Stelle. Dazu passt natürlich auch, dass im entsprechenden Haushaltsgesetz für die Jahre 2016/17 zwar 240 zusätzliche Lehrerstellen ausgebracht sind, allerdings ist die Begründung im Haushaltsgesetz eine ganz andere, da steht nämlich überhaupt nichts von Inklusion. Da steht, es gibt steigende Schülerzahlen, weshalb wir auch zusätzliche Lehrerstellen benötigen, und es ist von den Altersanrechnungsstunden die Rede. Denn es ist natürlich klar, wenn ein Lehrer statt der 27 Stunden aufgrund von Altersanrechnungsstunden nur noch 25 beziehungsweise 26 Stunden unterrichtet, dass das auch zusätzliches Lehrerpersonal erfordert.

Und wenn Sie die Schüler-Lehrer-Relation von 1998 zugrunde legen, ist auch das verkehrt, denn, wie gesagt, unser Antrag fußt auf dem Bericht der Expertenkommission und die geht von der Schüler-Lehrer-Relation aus – so wie wir auch –, die es im Schuljahr 2013/2014 gab. Daraus resultieren auch diese 109 errechneten Stellen, einzig und allein auf Grundlage der Forderungen der Expertenkommission, die von Ihnen bestellt wurde.

Wir meinen Inklusion ernst. Wir haben im Verlauf der Beratungen unter den demokratischen Fraktionen viele Kompromisse inhaltlicher Art gemacht. Zum Beispiel hätte es mit uns keine sonderpädagogischen Abteilungen gegeben, weil es ein Unding ist, Inklusion zu wollen und die Schüler dann trotzdem zu separieren. Wir haben es immer davon abhängig gemacht, die eine oder andere Kröte zu schlucken, wenn dabei am Ende tatsächlich auch etwas für die Schülerinnen und Schüler herauskommt.

Die abschließende Sitzung in der Staatskanzlei am 22. September hat noch mal gezeigt, wie verbohrt Sie sind, dass keine einzige Stelle möglich ist. Im Gegenteil, Sie wollen von den bestehenden Stellen, die den Schulen zur Verfügung stehen, Stellen abziehen und sie in die Schulämter geben. Das heißt, sie stehen nicht mehr für den Unterricht in der Schule zur Verfügung. Das ist nicht unsere Vorstellung von Inklusion und davon wollten wir uns sehr eindeutig abgrenzen. Die heutige Diskussion, die heutige Beratung zu diesem Antrag hat unsere Position noch einmal deutlich gestärkt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Warum gerade Ihre?)

Um das Wort gebeten hat noch einmal die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich dachte, das kann man jetzt nicht ganz so stehen lassen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sie haben jetzt – ich bin bestimmt nicht die Vorsitzende vom Fanklub von Herrn Brodkorb –, aber Sie haben jetzt gesagt,

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wir wissen nicht, woran Sie arbeiten, Frau Oldenburg.)

dass er das anscheinend nicht so richtig verstanden hat. Das möchte ich gerne zurückgeben. Ich glaube, Sie haben so einiges nicht richtig verstanden. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt haben Sie es uns aber gegeben!)

Mir liegt nichts daran, Ihnen etwas zu geben, mir liegt daran, einen guten gemeinsamen Unterricht für die Kinder an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Bravo! – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben eben gesagt, Sie hätten sonderpädagogischen Abteilungen nicht zugestimmt. Frau Berger, jede Lehrerin und jeder Lehrer weiß, dass es niemals gelingen wird, jedes Kind inklusiv zu beschulen. Ob es temporäre Sachen sind oder eben eines langen Zeitraums bedarf, nicht jedes Kind wird stets und ständig inklusiv beschult werden können, und deswegen ist es notwendig, auch das Elternrecht zu beachten. Eltern haben nicht nur das Recht auf einen gemeinsamen Unterricht, Eltern haben auch das Recht, ihr Kind an einer Schule anzumelden, wenn sie eben nicht den gemeinsamen Unterricht wollen. Das haben die Eltern, dieses Recht, und dieses Recht müssen wir ihnen auch gewähren.

Dann sagten Sie, dass der Haushalt vorher schon beschlossen war. Wenn ich mich nicht irre, wird er erst in der nächsten Sitzung beschlossen. Also ich habe mir heute noch mal alle Änderungsanträge angeguckt. Es gibt drei Änderungsanträge, die auch Stellen – die haben Sie anscheinend nicht gesehen und nicht gelesen –,

(Egbert Liskow, CDU: Nicht gewollt.)

die gerade in diesem Haushalt die Inklusionsstellen schaffen. Das sind Änderungsanträge, das ist eben kein gegossener Haushalt in der Sommerpause gewesen. Und es ist ganz wichtig, dass man sich, wenn man austeilt, vorher Kompetenz erwirbt zum Austeilen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sie wollten sich eindeutig abgrenzen, das haben Sie heute auch getan.

Nur noch einmal zur Erklärung: Die Schulamtsstellen, das war etwas, was unsere Fraktion ganz besonders wollte. Wenn die Schulämter so gering ausgestattet sind, wie sollen sie denn inklusiven Unterricht an den Schulen umsetzen? Inklusion bedeutet nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Inklusion bedeutet nicht nur Erzieherinnen und Erzieher, Inklusion bedeutet auch schulaufsichtliches Handeln, und das in allererster Linie. Das haben Sie anscheinend auch nicht so richtig verstanden. Das tut mir leid, aber das wollte ich hier noch einmal klarstellen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat noch einmal die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU: Haben Sie es jetzt verstanden?!)