Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

erklärt der zuständige Staatssekretär Herr Voss am Tag vor dem Erwerbslosenparlament wörtlich: „Mit staatlich finanzierten Beschäftigungsmaßnahmen ist keinem Arbeitslosen geholfen.“

(Martina Tegtmeier, SPD: Das ist kein Widerspruch.)

Wiederum nur wenige Wochen später unterschreibt die Arbeitsministerin Frau Hesse auf der ASMK ein Papier, was von eben jenem Staatssekretär mit vorbereitet wurde und in welchem korrekt festgestellt wird, dass es zur wirksamen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit öffentlich geförderte Beschäftigung im Sinne eines Übergangsarbeitsmarktes braucht und für diejenigen, die dennoch nicht in den ersten Arbeitsmarkt münden werden, ein sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden muss.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist die offizielle Haltung des Landes, Kollege Renz.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Da sind wir stringent in unserem Handeln. Wir haben 2011 immer wieder konkrete Vorschläge unterbreitet, wir haben uns Initiativen anderer Länder angesehen und wir haben anderswo erfolgreiche Projekte gesehen und eine Übertragung auf unser Land vorgeschlagen, während die Landesregierung seit 2011 nur nach Berlin geschielt und die Verantwortung dem Bund zugeschoben hat.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und nach jahrelangen Kürzungen haben im Grunde erst die Flüchtlingsbewegungen dazu geführt, dass der Bund, abgesehen von zwei viel zu klein dimensionierten Programmen, 2016 wieder mehr Geld für den Eingliederungstitel und die Verwaltungshaushalte bereitstellen wird. Wir haben seit 2011 unter Berufung auf die Erkenntnisse von Anhörungen, Expertengesprächen und Konferenzen immer betont, dass wohlklingende Verlautbarungen, wie „Wir dürfen niemanden zurücklassen“, auch durch konkrete Angebote untersetzt werden müssen. Deshalb haben wir Ihnen für den Haushalt 2016/2017 vorgeschlagen, jährlich circa 4,4 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Mit dem Geld wollen wir zielgruppenorientiert fördern und Anreize zur Schaffung von sinnvoller Beschäftigung sowohl bei freien Trägern als auch in den Kommunen schaffen.

Wir wollen darüber hinaus mehr tun, um die betriebliche Gesundheitsförderung insbesondere in Klein- und Kleinstbetrieben zu verstetigen, gebildete Netzwerke auszubauen und damit älter werdende Belegschaften länger arbeitsfähig und gesund zu erhalten. Und wir wollen die Produktionsschulen als Angebot der Jugend

berufshilfe erhalten und mit den Machern, den Sozialpartnern sowie externen Experten darüber diskutieren, wie man sie auch über die Laufzeit des heute zur Diskussion stehenden Haushaltes hinaus dauerhaft sichern und ausfinanzieren kann. Ich kann Ihnen sagen, im Moment herrscht dort Unruhe. Hoffentlich kommt die Anhörung im Rahmen der Selbstbefassung wenigstens zustande, damit die Kolleginnen und Kollegen dort selbst mal vortragen können, was Sie uns ja immer nicht glauben.

Zusammengefasst steht leider auch das Arbeitsmarktkapitel für viele vergebene Chancen. Es ist eine ernüchternde Weihnachtsbotschaft für viele Beschäftigte, für 60.000 arbeitslose Menschen im Hartz-IV-Bezug und für die Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schüler der Produktionsschulen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Kaselitz für die Fraktion der SPD.

Zum Einzelplan 10 gehört auch der Bereich, der sich mit den Zuwanderern, mit Integration und weiteren Sachverhalten beschäftigt. Mit den Beschlüssen zum Haushalt für die kommenden zwei Jahre setzen wir den Rahmen für unser Handeln. Verantwortungsbewusst wurden Schwerpunkte festgelegt. Meine Fraktionskollegen haben in ihren Ausführungen dazu bereits eine Vielzahl von Zahlen genannt. Als Sprecherin für Migration, Integration und Entwicklungspolitik meiner Fraktion geht es mir natürlich inhaltlich um genau dieses Politikfeld, das im Haushaltsplan in mehreren Einzelplänen verankert ist.

Besondere Herausforderungen müssen aktuell berücksichtigt werden. Eine solche Herausforderung, die mit einer Vielzahl von speziellen Aufgaben verbunden ist, die bewältigt werden müssen, ist die Aufnahme und Integration von Geflüchteten in unserem Land. In den vergangenen Monaten leisteten Menschen im Ehrenamt und in ihrer beruflichen Profession auf kommunaler und auf Landesebene bis dahin fast Unvorstellbares. Innerhalb kürzester Zeit waren Tausende von geflüchteten Männern, Frauen und Kindern unterzubringen, zu versorgen und medizinisch zu betreuen. An vielen Orten mussten sehr schnelle unbürokratische, manchmal unpopuläre, aber immer menschliche Entscheidungen getroffen werden. Ich danke all denen, die hier Verantwortung übernommen haben, und bin froh, dass Fragen der notwendigen Finanzierung im Prozess immer besser geregelt werden konnten.

Inzwischen sind Strukturen entstanden, Entscheidungen und Vereinbarungen getroffen worden, die sicher noch nicht überall optimal wirken. Es ist aber gelungen, für alle menschenwürdige Unterkünfte zu schaffen und die Notunterkünfte frei zu ziehen. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden besser verteilt und betreut. Es gelingt immer besser, sich um die Umsetzung der Schulpflicht für alle Kinder zu kümmern. Fragen der Integration derer, denen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit Asyl gewähren können, werden immer stärker in den Blick genommen. In diesem ganzen Prozess sind Land und Kommunen

immer gemeinsam gefordert. Es ist wichtig, dass in dieser Verantwortungsgemeinschaft fair und ehrlich miteinander umgegangen wird. Der Haushalt für die nächsten zwei Jahre trägt dem Rechnung.

Das Land wird am Prinzip der Vollkostenerstattung für die Unterbringung, Betreuung und medizinische Versorgung bis zum Abschluss des Asylverfahrens für die betroffenen Menschen festhalten. Die speziell vom Bund den Ländern dafür bereitgestellten Mittel werden somit nach Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen an die Kommunen weitergegeben. In allen Ministerien wurde und wird oft kurzfristig auf besondere Bedarfe reagiert. An vielen Stellen im heute zu beschließenden Haushalt sind Mittel eingestellt, die vor Ort in den Kommunen die Situation der Geflüchteten und aller Menschen in unserem Land positiv beeinflussen.

Im Bildungsbereich steht der grundsätzlich notwendige Erwerb der deutschen Sprache im Mittelpunkt. Hier gibt es bei den allgemeinbildenden Schulen 124 Standortschulen, an denen in 153 Intensivkursen Deutsch als Zweitsprache von Fachlehrern vermittelt wird. Vor einem Jahr waren es noch 39 Standortschulen. Im Bereich der beruflichen Bildung sind 10 Standortschulen mit 17 Angeboten zur Sprachförderung eingerichtet. Gegenwärtig erfolgt im Schulbereich eine am Bedarf orientierte monatliche Nachsteuerung beim Personal. Über die Ehrenamtsstiftung haben Schulen weiterhin die Möglichkeit bekommen, Willkommensprojekte zu initiieren. Dafür wurden bereits in diesem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Hochschulbereich wurden 2015 erstmalig weitere 100.000 Euro bereitgestellt, um studierwillige junge Geflüchtete so schnell wie möglich zu befähigen, ein Studium aufnehmen zu können. Diese Ansätze sind auch für die kommenden beiden Jahre eingeplant.

Im sozialen Bereich werden Fragen der Integration und Partizipation verantwortet. Hier sind schwerpunktmäßig die Sprachförderung und die Beratung finanziell untersetzt. Das Land unterstützt mit 120.000 Euro den Aufbau einer Sprachmittlerzentrale. Über 505.000 Euro stehen für die Sprachförderung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive zur Verfügung, die nicht von der Öffnung der Integrationskurse durch den Bund profitieren. Fast 400.000 Euro mehr als im Doppelhaushalt 2014/15 stehen für die qualitative und quantitative Verbesserung der Migrationsberatung für Erwachsene, für den Ausbau und die Erweiterung der psychosozialen Beratung in Greifswald und im westlichen Mecklenburg sowie für die Unterstützung des Netzwerkes MIGRANET zur Verfügung. Mehr geht natürlich immer, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt brauchen wir dazu keine zusätzlichen Anträge.

Sehr geehrte Damen und Herren, in Politik und Gesellschaft wird im Zusammenhang mit der jetzt erlebten Zuwanderung, die es in dieser Größenordnung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr gab, und in Bezug auf unseren Anspruch auf Integration der neuen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in unsere Gesellschaft immer wieder von Herausforderungen und Chancen gesprochen. Es ist notwendig, dass wir die Herausforderungen gemeinsam weiter annehmen und von den Chancen für unsere Städte und Gemeinden nicht nur reden, sondern sie auch erkennen und bei der Diskussion um Probleme und finanzielle Forderungen ständig im Blick haben. Solche Chancen sind dabei zum Beispiel Mittel aus den EU-Programmen oder die Bundesmittel, die dem Haushalt zufließen und mit den entsprechenden

notwendigen Landesmitteln ergänzt dafür sorgen, dass auf der kommunalen Ebene Bereiche des Zusammenlebens immer besser ausgestaltet und entwickelt werden können.

Als Beispiele seien hier die Nutzung der ESF-Förderung für die Integrationsfachdienste Migration, die Möglichkeiten der baulichen Erweiterung bei Kindertagesstätten und Schulen, die Wohnraumförderung und die interkulturelle und entwicklungspolitische Bildungsarbeit genannt. Dass Städte und Gemeinden jetzt diese Chance für ihre Entwicklung nutzen müssen, steht fest. Das nützt den Einheimischen und den Menschen, die zu uns kommen. Wenn wir den Zuwanderern, die bei uns bleiben können, Perspektiven für ein Leben mit uns aufzeigen, wenn wir ihre Integration begleiten, dann kostet das Engagement, Zeit und Geld. Eines ist wichtig: So, wie alle relevanten Ausgaben betrachtet werden, müssen auch alle positiven finanziellen Aspekte berücksichtigt werden.

Nach entsprechenden Analysen der finanziellen Auswirkungen muss im gemeinsamen Bemühen von Bund, Land und Kommunen aktuell eine gleichberechtigte Lastenverteilung beraten werden. Dazu erklären wir uns bereit. Unser Haushalt bietet dazu die Grundlage. Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall Egbert Liskow, CDU: Sehr gut.)

Vielen Dank, Frau Kaselitz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man lernt in jeder Haushaltsdebatte etwas Neues. Heute haben wir zum Beispiel die Frage diskutiert, ob dieses Rednerpult aus einheimischem Holz ist oder aus Tropenholz.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, aus gar keinem Holz. – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

Mir hat sich die ganze Zeit die Frage gestellt, ob es von Relevanz ist, ob das Brett vorm Kopf aus Tropenholz oder aus einheimischem Holz ist.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Möbelspanplatte.)

Ich glaube nicht, denn das Brett vorm Kopf verstellt auf jeden Fall den Blick für die Realität. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich an die Petitionsnummer 2014/00382!

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach ja!)

Es ist die Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“. Da diese recht stiefmütterlich behandelt wurde, gab es im April dieses Jahres einen offenen Brief „Opferschutz ist nicht umsonst“. Gefordert wurde darin, den 3. Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt – wann kommt der eigentlich? – mit finanziellen Mitteln zu untersetzen. Ohne Erfolg, zumindest bei den Koalitionären, denn finanzielle Mittel, wie gefordert, findet man im Haushaltsplanentwurf nicht. Nun kommt uns aber das Innenministerium zur Hilfe und stellt eine Dunkelfeldstudie vor. Häusliche

Gewalt nimmt in dieser Studie einen besorgniserregenden Spitzenplatz ein.

Die Landeskoordinierungsstelle CORA stellt daher zu Recht fest, ich zitiere: „Wir hoffen sehr, dass dieses besorgniserregende Ergebnis und die Erkenntnisse der Dunkelfeldstudie endlich zum Anlass genommen werden, dem Petitionsanliegen ,Opferschutz als Pflichtaufgabeʻ des Landesfrauenrates M-V zu entsprechen und auch den geplanten ,Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-Vʻ mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten.“ Zitatende.

Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, hoffen das auch. Wir hoffen das auch! Und das ist kein hinterwäldlerischer Antrag, wie der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion unsere Anträge heute bezeichnet hat, das ist ein Antrag, der auf ein offenes Ohr zurückgeht, so, wie der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion heute auch dargestellt hat, dass seine Fraktion mit einem offenen Ohr durch das Land gehen würde und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufnehmen würde.

Das Anliegen des Landesfrauenrates und der vielen Hundert Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitionen wird eben nicht ernst genommen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen wir heute erneut den Antrag zur Erhöhung der Zuschüsse an freie Träger von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzwerkes für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt. Auch meine Fraktion weiß, dass mit diesem Antrag und mit der Erhöhung der Zuschüsse längst nicht alle Probleme gelöst werden können, es ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU diesen ersten Schritt mit uns und lehnen Sie den Antrag nicht wieder ab, so, wie es in den Ausschüssen geschehen ist! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Ritter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordneter Herr Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Einzelplan Soziales im umfänglichen Sinne noch zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE erläutern.

Zum einen handelt es sich um einen Änderungsantrag, der sich auf ein altbekanntes Thema bezieht, nämlich auf die Finanzierung der Schulden- und Verbraucherinsolvenzberatung durch das Land. Es stand recht frühzeitig fest, nachdem wir das mehrfach im Landtag thematisiert haben, dass Sie, Frau Ministerin – dafür sind wir auch sehr dankbar –, dafür gesorgt haben, dass in dem Haushaltsplanentwurf 100.000 Euro mehr eingestellt sind, und somit für eine Entspannung gesorgt wurde. Schaut man sich die Summe und das Defizit an, bleibt immer noch ein Delta, und mithin sind die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nicht wirklich gesichert. Was wir haben, ist eine Abmilderung der angespannten Situation.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns ist dieses Thema deshalb so wichtig, weil es, an dieser Stelle Geld eingesetzt, gleich zu mehreren Effekten kommt, nämlich zur sozialen Hilfe zum einen, zum anderen auch zu der Frage, dass volkswirtschaftliche Kreisläufe, wenn man es so will, reguliert werden.

Mir geht das Bespiel überhaupt nicht aus dem Kopf, es ist schon ein bisschen älter, aber sehr prägnant und wurde in Schwerin vor Jahren erhoben. Es wurde gesagt, na ja, was macht es denn aus, wenn eine Verschuldungssituation nicht reguliert wird. Ich habe dazu schon mal hier vorgesprochen, deswegen nur die Eckdaten. Damals ist nachgewiesen worden, dass sich bei einem Verschuldungsbetrag von knapp unter 1.000 Euro letztendlich mit Regulierung und allem, was dazugehört, einschließlich der ganzen Folgen und Konsequenzen, eine nicht regulierte Verschuldungssituation auf einen Betrag von über 15.000 Euro summiert hat. Jeder Euro, der in diese Beratungsstellen fließt, ist sinnvoll angewendet und selbstverständlich auch mit einer präventiven Wirkung versehen. Also werbe ich an dieser Stelle für unseren Änderungsantrag in dieser Sache.

Der zweite Änderungsantrag, den ich hier vorstellen möchte, hat indirekt etwas damit zu tun, nämlich dass eine der wesentlichen Ursachen für die Überschuldung privater Haushalte in unserem Land nach wie vor die Einkommensarmut ist. Das führt also, wie gesagt, direkt zum zweiten Antrag, mit dem wir die Anhebung des Titels „Sozialberichterstattung, Evaluationen“ im Kapitel 1005 um jeweils 100.000 Euro für die nächsten zwei Jahre als Vorschlag unterbreiten. Dieses Geld soll eingesetzt werden, um endlich das zu tun, was wissenschaftlich sinnvoll, volkswirtschaftlich notwendig und geboten, letztlich längst überfällig ist.

Ich darf daran erinnern, dass wir vor nicht allzu langer Zeit hier darüber diskutiert haben, welche Konsequenzen wir aus dem Forschungsbericht der AWO ziehen. Der Forschungsbericht der AWO, verfasst von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, hat unsere Forderungen noch einmal bekräftigt, denn es wäre fahrlässig, weiter Zeit verstreichen zu lassen, die Situation nicht ordentlich zu analysieren und entsprechend daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Mir ist das immer sehr eingängig, was Herr Heydorn häufiger hier vorne sagt: „Ohne Ziel stimmt jede Richtung.“ Ein Ziel bestimmen zu können, letztendlich die Instrumente dann auch vorzulegen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, das alles beginnt mit einer Analyse. Die wollen wir, das schlagen wir hier vor. Wenn ich das Wort „unverantwortlich“ in diesem Zusammenhang gebrauche, hat das ganz einfach damit zu tun, dass bestimmte Zahlen und Fakten, Sozialdaten dafür sprechen, dass es hier Handlungsbedarf gibt.