Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was nicht ist, kann ja noch werden.)

Hier ist ja vieles gesagt worden. Herr Waldmüller hat umfangreich dargelegt, Herr Koplin hat ergänzt und auch, ich sage mal, gut rübergebracht, es geht um den Interessenausgleich. Na klar haben Sie recht, die Kulturschaffenden müssen natürlich auch davon leben können.

Ich möchte da nur noch ergänzen, und zwar möchte ich mal das Augenmerk in Richtung Ehrenamt lenken. Das Ehrenamt spielt ja hier in diesem Bundesland, ich sage mal, eine herausragende Rolle und es hat auch Auswirkungen auf das Ehrenamt. Wir haben ja nun Karnevalsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Feuerwehrveranstaltungen und wenn das so kommt, wie es hier steht, sehe ich ein riesiges Problem, dann werden manche Vereine die nicht mehr stemmen können. Denn ich weiß, in vielen Vereinen bei der Jahresabschlussrechnung sind die GEMA-Gebühren ein wesentlicher Faktor. Und ich möchte einfach mal das Beispiel Karnevalsverein nennen

in meiner Gemeinde, ich habe mich da mal erkundigt, was das denn für Auswirkungen hätte, wenn es so greifen würde.

Ich finde es schon sehr, ich sage mal, bemerkenswert, dass Karnevalsvereine schon erst mal 267 Euro an die GEMA bezahlen, nur weil sie ein Tanzmariechen und eine Funkengarde vorhalten. Das heißt, nur weil sie dies beides vorhalten, was zum Karneval ja auch gehört, zahlen sie 267 Euro an die GEMA. Und dann kommen noch weitere 631 Euro GEMA-Gebühren dazu, dann sind wir fast bei 900 Euro und das für zwei Veranstaltungen, einmal wie man sie eröffnet, die Karnevalsveranstaltung, und dann die Februarveranstaltung. Und wenn das so kommen würde, wie es hier kommen würde, 15 Euro Eintritt, sie nehmen 11,11 Euro, wäre das eine Erhöhung von 81 Prozent, weil der Saal nämlich 525 Quadratmeter Fläche hat, das heißt 81 Prozent, dann kann man sich ausrechnen, was da noch übrig bleibt.

Einerseits finde ich es schon, ich sage mal, sehr merkwürdig, dass man allein die Saalgröße nimmt, denn eine Saalgröße sagt noch nichts aus, wie viel Leute dort reinkommen. Ich kann ja als Karnevalist 100 Leute drin haben in 500 Quadratmetern oder 400 Leute und so ein Saal sagt ja auch nichts aus über die Qualität einer Veranstaltung. Das heißt, du willst ja nicht den Saal voller Leute haben, du brauchst eine Tanzfläche, du willst ordentlich dekorieren, dass es auch einladend wirkt und Qualität, ich sage mal, ins Spiel bringt. Und dann spielt auch noch eine Rolle, ob du 11 Euro Eintritt nimmst oder 20 Euro, die beiden fallen in die gleiche Kategorie rein und es ist ein gewaltiger Unterschied. Das heißt: Was bleibt denn da noch übrig für die Karnevalisten? Und wenn die Gemeinde da nicht noch ein bisschen zuschustern würde, ich würde mich ja auch ärgern als Bürgermeister, wenn da schon über 1.000 Euro an GEMA-Gebühren draufgehen, was da bei den Vereinen ankommt!

Oder Feuerwehr, nehmen wir mal die Kreisfeuerwehrbälle, da brauchst du einen großen Saal für 300, 400 Feuerwehrleute, bei denen du dich noch bedanken willst, ehrenamtlich. Die Leute, die löschen, bergen, retten und schützen, umsonst tun die das. Und dann sollen die Truppenteile noch bei so einer Gala GEMA-Gebühren bezahlen und das müssen sie, weil immer ein Eigenanteil nötig ist, den die Feuerwehrleute leisten, um daran teilzunehmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oder wenn du eine Wahlparty schmeißt, ne?)

Deswegen sage ich schon mal – GEMA ist für das Augenmaß, sagt die DEHOGA –, ich glaube, dass sie das Augenmaß verlieren, ja, ich glaube, es ist Realitätsverlust. Also die Leute sollen doch mal draußen gucken, was sie damit eigentlich, ich sage mal, bezwecken, was sie damit anrichten.

In diesem Sinne finde ich es gut, dass wir uns hier einig sind, bau mal ein bisschen Druck auf und ich bin guten Mutes und Optimist, dass wir da was hinbekommen werden, dass die GEMA dann zurückkommt auf den Boden der Realität und sagt, okay, wir lassen es vielleicht beim Alten, denn in 50 Jahren hat es sich ja bewährt.

In diesem Sinne bedanke ich mich, und auch die SPDFraktion stimmt natürlich dem Änderungsantrag sehr gern zu, liebe Fraktion DIE LINKE.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Wir danken.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Urheberrechtsdebatte ist unbenommen eine der spannendsten und wichtigsten Debatten, die aktuell in der Kultur- und Kreativwirtschaft momentan geführt wird.

(Torsten Renz, CDU: Ist das Polemik oder ernst gemeint?)

Insbesondere was die Vergütung der Kulturschaffenden auch im Internet angeht und hier, wenn Sie den aktuellen „Spiegel“ gelesen haben, wurde ja gerade den GRÜNEN bestätigt von höchster Stelle sozusagen, vom „Spiegel“, dass wir in den Vergütungsmodellen am weitesten sind, also damit meine ich die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, denn da haben wir ganz konkrete Vorstellungen. Hier geht es aber nicht um die Urheberrechtsdebatte im Internet, sondern um einen anderen wichtigen Teilaspekt dieser Debatte.

Der Antrag der Regierungskoalition spricht unbenommen ein wichtiges und aktuelles Teilthema der Urheberrechtsdebatte an, denn in der Tat würden durch die neue Tarifstruktur der GEMA Belastungen auf viele Veranstaltungsbetriebe zukommen. Allerdings darf die Kritik an der GEMA nicht so einseitig, wie hier im Antrag dargestellt, stehen bleiben, denn es ist erst einmal prinzipiell zu begrüßen, dass die Tarifstruktur vereinfacht wird und die Berechnung der Tarife entlang der Größe der Veranstaltung und der Eintrittspreise linearisiert werden soll, denn bisher waren in Relation die kleinen Veranstaltungen mit geringen Eintrittspreisen gegenüber den großen Veranstaltungen mit teuren Eintrittskarten benachteiligt, und das eben auch zulasten der Kulturschaffenden. Und die haben, wie wir eben gerade schon mehrfach gehört haben, eine ordentliche Vergütung mehr als verdient. Aber auch wir GRÜNEN glauben, dass die GEMA den Bogen bei dieser Angelegenheit weit überspannt hat.

Schauen wir uns die neue Tarifstruktur doch noch einmal an. Die GEMA geht davon aus, dass circa 10 Prozent der Umsatzerlöse aus Eintrittspreisen als Vergütung der Künstler angemessen sei. Wenn man sich diese Strukturen anschaut, kommt man etwa auf 10 Prozent, wenn wir jetzt mal die Veranstaltungen außen vor lassen, die gar keine Eintrittspreise haben, da gibt es ja Grundtarife. Die Tarifstruktur ist aber nun so ausgerichtet, dass diese 10 Prozent der Umsatzerlöse nur dann realisiert werden, wenn pro Quadratmeter Veranstaltungsfläche auch wirklich ein Besucher kommt. Bei Veranstaltungen in ländlichen Regionen werden aber diese Besucherzahlen kaum realisiert und erreicht. Dort kommt manchmal nur ein Besucher auf vier bis fünf Quadratmeter Veranstaltungsfläche und der GEMA-Anteil würde somit auf 40 bis 50 Prozent der Umsatzerlöse springen. Das ist existenzgefährdend und hilft auch den Künstlern am Ende nichts.

Nun zum vorliegenden Antrag. Man bekommt hier unweigerlich das Gefühl, dass es sich eigentlich um einen Misstrauensantrag gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip handelt. Ich möchte die Antragsteller doch fragen, ob es

üblich werden soll, dass durch den Gesetzgeber auf unabhängige Schiedsstellen und später vielleicht sogar auf Gerichte Druck ausgeübt werden sollte. Hier sagen wir GRÜNEN ganz klar Nein und wir alle sollten mit dieser Unsitte erst gar nicht anfangen. Ich muss offenbar nochmals darauf hinweisen: Die Schiedsstelle beim Marken- und Patentamt genießt laut Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Paragraf 14 Absatz 4 Schutz vor Einflussnahme. Dort wurde ihr vom Gesetzgeber zugesichert, ich zitiere: „Die Mitglieder der Schiedsstelle sind nicht an Weisungen gebunden.“ Zitatende. Daran sollten wir uns alle und insbesondere als Gesetzgeber auch halten.

Wir sollten zunächst das rechtsstaatliche Prozedere abwarten. Zuerst sollten wir also das Schiedsverfahren abwarten und dann steht im Übrigen auch noch der Weg vor die Gerichte offen, um dort objektiv die beiden Interessen gegeneinander abwägen zu lassen – das Interesse der Wirtschaft und das Interesse der Kulturschaffenden, denn auch die berechtigte Forderung des vorliegenden Antrages der Regierungskoalition nach Angemessenheit der Tarife ist ja schon lange verbriefte Gesetzeslage. Ich zitiere hier mal das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Paragraf 13 Absatz 3 zur Tarifgestaltung, Zitatanfang: „Berechnungsgrundlage für die Tarife sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden.“ So weit klar. „Die Tarife …“

(Torsten Renz, CDU: Zitatende.)

Nein, das Zitat geht weiter, Herr Renz.

„Die Tarife können sich auch auf andere Berechnungsgrundlagen stützen, wenn diese ausreichende, mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand zu erfassende Anhaltspunkte für die durch die Verwertung erzielten Vorteile ergeben. Bei der Tarifgestaltung ist auf den Anteil der Werknutzung am Gesamtumfang des Verwertungsvorganges angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Verwertungsgesellschaft soll bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen.“ Zitatende.

Was CDU und SPD hier einfordern, nämlich die Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine zu verbessern, ist also schon in Form einer Norm im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz einklagbarer Grundsatz für die Verhandlungen neuer Tarifstrukturen. Dennoch ist es natürlich absolut legitim, politische Bitten und Positionen an eine Verwertungsgesellschaft, wie die GEMA eine ist, heranzutragen, und deswegen möchten wir GRÜNEN auch dem zweiten Punkt des vorliegenden Antrages zustimmen. Der Versuch der Einflussnahme auf das anstehende Schiedsverfahren, wie im ersten Punkt beabsichtigt, verbietet sich dagegen unserer Meinung nach aus Respekt vor dem Rechtsstaatsprinzip.

(Rainer Albrecht, SPD: Hört, hört!)

Deswegen beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine punktweise Abstimmung. Dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Petereit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es mir gespart, eine Stellungnahme der Schiedsgerichtsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zu dem Antrag der Koalitionsparteien einzuholen, aber Sie offensichtlich auch, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort erfreut sein dürfte, von Ihnen quasi über den Inhalt des Schiedsverfahrens belehrt zu werden, und dann noch vorgeschrieben bekommt, was man wie zu berichten hätte. Da ein Schiedsverfahren ähnliche Wirkung wie ein Gerichtsverfahren entwickelt, wundert es mich persönlich überhaupt nicht, dass von Ihrer Seite versucht wird, im Grunde das Urteil zu beeinflussen. Ich kann mir gut vorstellen, dass, je öfter man so was macht, man umso abgebrühter wird. Vielleicht fordern Ihre Fraktionen ja künftig per Pressemitteilung auch ganz öffentlich Richter auf, Urteile in Ihrem total demokratischen Sinne zu fällen. Ein Formulierungsvorschlag für spätere Zeiten: „Der Fraktionsvorsitzende der Oberdemokraten forderte die Höchststrafe für den NPD-Vertreter, der gegen das Meinungsäußerungsverbot verstieß und sich damit außerhalb des demokratischen Konsenses bewegte.“

Zurück zum Antrag: Was die ausreichende Gewichtung der Wirtschaftsinteressen angeht, so hätten Sie das Adverb „ausreichend“ mal definieren sollen. Wenn im Schiedsgerichtsspruch zwischen den Parteien erreicht wird, dass beide Seiten quasi dem Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens zustimmen, dann sollten Sie doch davon ausgehen, dass der Verband als Vertreter der Musikveranstalter, der die Wirtschaftsinteressen vertritt, dann eben das bereits abgedeckt sieht.

Im Punkt 2 des Antrages fordern Sie die GEMA auf, ihr Tarifsystem noch einmal zu überarbeiten. Es beeinträchtige die wirtschaftliche Betätigung und es würden Ausnahmeregelungen für ehrenamtliche und gemeinnützige Zwecke fehlen. Hätten Sie sich die Mühe gemacht, mal die Veröffentlichung der GEMA zu ihrem neuen Tarifsystem zu lesen, dann hätten Sie feststellen müssen, dass diese von der neuen Struktur völlig überzeugt ist. Die sind da ein bisschen wie Sie und Ihre Politik – absolut über den Dingen stehend, völlig von sich eingenommen und dann noch von Gerechtigkeit schwafelnd. Und genau wie bei Ihnen geht unsere Fraktion davon aus, dass auch die GEMA beratungsresistent sein wird.

Wir lehnen Ihren Antrag wegen offensichtlicher Überflüssig- und Sinnlosigkeit ab. Um es mit den Worten der Bundesvereinigung der Musikveranstalter zu sagen, im Hinblick auf die GEMA-Tarife bleibt offensichtlich nur der Weg vor Gericht. Es wird höchste Zeit, dass den ausufernden Forderungen der Verwertungsgesellschaften ein Riegel vorgeschoben wird. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ums Wort gebeten hat nun der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die Kultur- und Kreativwirtschaft bringt bedeutende kulturelle und kreative Produkte und Dienstleistungen hervor und ist der größte Arbeitsmarkt für Künstler und Kultur

schaffende. Nach den vom Bundesministerium für Wirtschaft herausgegebenen wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft aus dem Jahr 2009 finden über eine Million erwerbstätige Beschäftigte in Deutschland in rund 237.000 kleinen und mittleren Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft hier ihre wirtschaftliche Existenz. Sie erwirtschaften 63 Milliarden Euro, das sind immerhin 2,6 Prozent des Bruttoinlandproduktes der Bundesrepublik Deutschland. Die von ihnen erbrachten schöpferischen Leistungen, besonders in den Bereichen von Buch, Musik, Film und Rundfunk, bei den Computerspielen und in der Software sind grundlegender Bestandteil der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leistungs- und Entwicklungsfähigkeiten unseres Landes. Wir haben uns alle daran gewöhnt, zum Beispiel Musik zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Ort zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der Schutz des Themas des geistigen Eigentums kollidiert daher häufig mit den Interessen vieler Nutzer.

Meine Damen und Herren, gemäß dem Gesetz über die Wahrung von Urheberrechten und Schutzrechten, in besonderer Weise von öffentlichen Wiedergaben urheberechtlich geschützter Werke besteht die Verpflichtung, dass dann auch Veranstaltungen dafür zahlen müssen.

Meine Damen und Herren, die Musikschaffenden leisten eine wichtige Arbeit hier in Deutschland. Andererseits gibt es natürlich auch Verwertungsgesellschaften, die diese Interessen wahren. Das ist einmal die GEMA und andererseits die GVL. All die Themen sind sozusagen durch meine Vorredner schon dargestellt worden. Worum geht es in der Sache? Die Tarifstruktur der GEMA soll zum 01.01.2013 umgestellt werden und das führt natürlich in der Frage, wenn man neue Strukturen und neue Gebühren einführt, immer zu Diskussionen.

Meine Damen und Herren, nach Aussage der GEMA stellt die neue Tarifstruktur besonders eine Vereinfachung der Tarife dar und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen, da sich die Gebühren linear an der Fläche und dem Eintrittspreis orientieren würden. Dadurch würden jedoch große professionelle Aufführungen, Veranstaltungen wie Diskotheken künftig teurer. Das neue Tarifkonzept der GEMA wird von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, dem größten Interessenvertreter, kritisch gesehen. Zu dieser Nutzungsvereinbarung gehört auch die DEHOGA. Da sind Beteiligungen in besonderer Weise im Verfahren und natürlich auch Konflikte vorprogrammiert. Schiedsverfahren sind angemeldet und in besonderer Weise dann auch dafür zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Dinge sind angemeldet und ein Schiedsverfahren ist beantragt. Dazu muss man wissen, dass innerhalb von vier Wochen dann eine Zustimmung oder eine Ablehnung zum Schiedsverfahren eingeleitet wird.

Die GEMA ist soweit zuständig und in besonderer Weise geht es hierbei um die Interessen auch von Diskothekern, denn nicht nur Diskotheker sind auf der einen Seite betroffen, immerhin Einnahmen von zehn Prozent abzugeben an Eintrittsgeldern et cetera. Die Frage, die uns in besonderer Weise insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern, denke ich, auch beschäftigen sollte, ist die Frage von bürgerschaftlichem Engagement, der Schutz von Vereinen. Dazu gehören auch Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr, der Senioren, Schulveranstaltungen, Benefizveranstaltungen, Musikaufführungen et cetera, auch Großveranstaltungen wie die Hanse Sail.

Meine Damen und Herren, in besonderer Weise geht es auch darum, viele Dinge des täglichen Lebens zu schützen, also auch die Fragen von Sportvereinen, Theaterwerkstätten, Freiwilligen Feuerwehren. Dafür müssen wir uns das eine oder andere noch mal ansehen. Es ist ja auch noch in gewisser Weise Zeit, aber andererseits müssen wir sagen, der 01.01.2013 ist nicht mehr weit. Von daher ist es wichtig, das Tarifsystem der GEMA sich insgesamt anzusehen, dafür Sorge zu tragen, dass auch in besonderer Weise die Rabattmöglichkeiten, denke ich, noch deutlich ausgeweitet werden sollten. Dazu müssen wir insgesamt in Gespräche eintreten, um insgesamt dann das Missverhältnis zwischen den Pauschalvergütungen und den Einzelveranstaltungen uns noch mal genau anzusehen.

Letztlich muss insgesamt dafür Sorge getragen werden, dass ein gerechter Interessenausgleich herrscht zwischen denjenigen, die sozusagen Schutzrechte haben, und denjenigen, die insgesamt für diese Veranstaltungen sorgen. Aber insgesamt müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass die Künstler geschützt werden und andererseits öffentliche Vereine und Verbände nicht über Gebühr belastet werden.

In diesem Sinne, denke ich, werden wir als Wirtschaftsministerium die Dinge kritisch begleiten und fordern eine offene und vor allen Dingen kritische Diskussion in der Öffentlichkeit, um in der Frage die eine oder andere Verbesserung und damit auch Entlastung zu schaffen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich mich gerade aufgrund der sehr unterschiedlichen politischen Positionen, die wir heute gehört haben, sehr über die Debatte freue. Und die Diskussion ins Parlament zu tragen, war längst überfällig und ist wichtig, um für dieses Thema zu sensibilisieren. Ungeachtet der unterschiedlichen politischen Positionen würde ich jetzt für diese Debatte bilanzieren, dies ist auch gelungen.

Vielleicht lassen Sie mich ganz kurz noch darauf eingehen, Herr Koplin, ich kann das mittragen. Bedenken Sie immer, weil Sie gesagt haben, Kriterienvereinfachung für kleine Veranstaltungen beziehungsweise Vergünstigungen für kleine Veranstaltungen, dieser Beweis ist bis heute nicht geführt. Denken Sie bitte auch in diesem Kriterium, in dieser neuen Tarifstruktur. Mit diesem Zeitzuschlag von 50 Prozent ab fünf Stunden, wenn Sie das wieder mit raufzählen, dann sind Sie ganz, ganz woanders mit den Tarifen, dann ist es sehr weit weg von dieser Einzelfallgerechtigkeit. Und beim Nachlass von 20 Prozent bei 1.000 Prozent Erhöhung sind 800 Prozent Erhöhung immer noch viel insofern.

Herr Saalfeld, zu Ihnen, Sie haben begrüßt, dass es vereinfachte Strukturen gibt, ich will Ihnen aber auch dazu sagen, dass es dadurch zu einem Verlust der Einzelfallgerechtigkeit im Wesentlichen kommt. Und wenn Sie sagen, es ist eine Einmischung, ich will Ihnen sagen, die GEMA hat eine Monopolstellung, eine große Mono

polstellung, und sie sind abgewichen von den üblichen Gepflogenheiten. Man hat früher mit den Partnern eben verhandelt, man hat die Tarifsteigerung verhandelt. In diesem Fall ist das nicht mehr passiert. Und deswegen ist eine Positionierung des Landtages im Interesse der Betroffenen sehr wohl gelungen und es ist kein Anrufen der Schiedsstelle, sondern ich habe das ausdrücklich gesagt, wir richten einen Appell an die Schiedsstelle, um möglicherweise diesen Gerichtsstreit tatsächlich zu vermeiden, um die Sensibilität zu erhöhen.