Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Ich lade Sie ein, unserem Antrag zuzustimmen. Gehen Sie auf neues Terrain! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Finanzministerin Frau Polzin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie sind nicht enttäuscht, dass nur ich hier stehe. Zum Teil bin ich sicherlich zuständig für dieses Thema, aber vielleicht haben Sie jemand anderes erwartet. Ich gebe mir Mühe, diese Aufgabe mit allem Ernst abzuarbeiten.

Der Landtag ist in der Vergangenheit über die Position der Landesregierung und die Vorbereitungen zur Förderperiode 2014 bis 2020 informiert worden. Dies geschah zum einen durch zwei Zwischenberichte zur EU-Kohä- sionspolitik Anfang 2010 und Mitte 2012 und geschieht im Übrigen regelmäßig in den Ausschüssen des Landtages, insbesondere im Europa- und Rechtsausschuss. Zudem besteht auch die Bereitschaft seitens der Landesregierung, die Landtagsfraktionen über die Vorbereitungen zu unterrichten. Ich weiß, dass Mitarbeiter der Staatskanzlei die Fraktionen auf deren Wunsch bereits über die Vorbereitungen informiert haben. Nach meinem Kenntnisstand geschah das bislang bei den Fraktionen CDU, SPD und Linkspartei. Ende der Aufzählung.

Auch für die nächste Förderperiode ist das Oberziel des Einsatzes der Fondsmittel die Steigerung der Wirtschaftskraft sowie die Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze durch nachhaltige Investitionen in die Wirtschaft, in die Infrastruktur und in die Köpfe. Ein Einsatz der Mittel, mit dem lediglich vorübergehende Entlastungseffekte erzielt, die Entwicklungsmöglichkeiten des Landes aber nicht dauerhaft verbessert werden, soll vermieden werden. Für die Festlegung der Schwerpunkte orientiert sich die Landesregierung zum einen an den Erfahrungen der Vergangenheit. Hierfür ist die sozioökonomische Analyse zu den einzelnen Fonds eine wertvolle Grundlage. Zum anderen fließen neben den von der EU selbst gesetzten Schwerpunkten auch Anregungen der Wirtschafts- und Sozialpartner mit ein.

Bei der Ausgestaltung der Operationellen Programme werden selbstverständlich auch die im Antrag genannten Bereiche Naturschutz, Klimaschutz, Forschung und Ent

wicklung, Verbesserung des Bildungsniveaus, Armutsbekämpfung, Ökologisierung der Landwirtschaft sowie umweltfreundliche Mobilität berücksichtigt werden. Das ist alleine durch die europäischen Schwerpunkte gesetzt und hier hat der demokratische Prozess auch weitestgehend stattgefunden. Sie decken sich mit den Vorgaben der EU und sind nicht zuletzt wichtige Erfordernisse in unserem Land. Dazu einige Beispiele:

Auf das Ziel „Klimaschutz“ beziehungsweise „Verringerung der CO2-Emission“ entfallen gemäß den EU-Vor- gaben mindestens 20 Prozent der EFRE-Mittel. Etwa die Hälfte dieser Mittel ist allein für die Förderung des ÖPNV und des Radwegebaus vorgesehen, also für Maßnahmen der ökologischen Mobilität. Der Bereich Klimaschutz soll gegenüber der laufenden Förderperiode erheblich aufgestockt werden.

Einen weiteren Schwerpunkt sieht die Landesregierung in der Verbesserung der städtischen Infrastruktur, insbesondere auch für Kita-, soziale und Gesundheitsinfrastruktur. Hierfür sind EFRE-Mittel in einer ähnlichen Größenordnung vorgesehen, unter anderem, um auch das Thema Inklusion baulich zu begleiten.

Die Forschung, sei es die unternehmensnahe Forschung, sei es die Exzellenzforschung, ist uns ebenfalls eine Herzensangelegenheit. Demzufolge möchte die Landesregierung auch hierfür einen wesentlichen Anteil der Strukturfondsmittel einsetzen.

Unsere Wirtschaft – namentlich die in unserem Land vorherrschenden kleinen und mittleren Unternehmen – wird weiterhin von Fördermitteln profitieren. Daneben sehen wir auch einen Schwerpunkt im Bereich der Gesundheitswirtschaft.

Einen beachtlichen Schwerpunkt in dieser Legislatur stellt die Schulbildung dar. Hierfür werden einerseits jährlich 50 Millionen Euro Landesmittel investiert. Zusätzlich soll der Bereich Bildung durch erhebliche ESF-Mittel flankiert werden. Auch hier ist das Thema Inklusion wieder eines, das ich nur nennen möchte, um uns bildhaft vor Augen zu führen, was sich hinter dieser Überschrift verbirgt.

Das Ziel „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ beinhaltet vielerlei Fördermöglich- keiten, von arbeits- und familienpolitischen Maßnahmen über Jugendsozialarbeit bis hin zu Projekten gegen Fremdenfeindlichkeit. Dieses Ziel soll nach den Vorstellungen der Landesregierung in der Gewichtung nach der Bildung an zweiter Stelle stehen und gemäß den Vorgaben der EU mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel binden.

Im ELER soll der Schwerpunkt bei Agrarumweltmaßnahmen liegen. Auch hier ist EU-seitig ein Anteil von mindestens 20 Prozent vorgesehen. Außerdem stehen auch hier Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung im ländlichen Raum im Fokus. Das sind zum Beispiel Maßnahmen, die die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum betreffen. Aufgrund der guten Erfahrungen der Vergangenheit möchte die Landesregierung einen erheblichen Anteil daran wieder mit dem Bieterverfahren verteilen, also die Entscheidung auf regionaler Ebene durch lokale Arbeitsgruppen treffen lassen.

Leider kann die Landesregierung bis dato noch keine detaillierteren Informationen geben, da bislang – wenn man von der Zeitungsmeldung über die nächtliche Ent

scheidung mal absieht – weder genaue Mittelausstattungsinformationen noch die endgültigen rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung vorliegen, also beispielsweise, wie hoch der notwendige Kofinanzierungsanteil für die Länder ist, noch eine abschließende Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie mit der Europäischen Kommission erfolgt ist und die Planungen insoweit vorläufig sind.

Eine Zustimmung des Landtages zu den Operationellen Programmen im Einzelnen ist allerdings nicht vorgesehen und nach dem EU-Recht auch nicht vorgeschrieben. Demnach sind die Operationellen Programme von der zuständigen Behörde und damit von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern zu erstellen. Aber eine Beteiligung des Landtages ist schon dadurch sichergestellt, dass die EU-Mittel in den Landeshaushalt eingestellt werden, über den der Landtag als Souverän abstimmt. Damit erteilt der Landtag auch die Zustimmung zum Einsatz der europäischen Mittel.

In den vor uns stehenden Haushaltsberatungen nach der Sommerpause in den Fachausschüssen besteht für die Abgeordneten reichlich Gelegenheit, sich über die dann hoffentlich schon konkretere Ausgestaltung durch die Landesregierung informieren zu lassen und diese auch zu diskutieren.

Eine darüber hinausgehende Zustimmungspflicht gibt es nicht. Das wäre im Übrigen auch schwer praktikabel, da die Operationellen Programme nach Einreichen bei der Europäischen Kommission verhandelt werden. Erfahrungsgemäß werden dabei noch Änderungen von der Kommission verlangt, die dann möglicherweise nicht durch eine Zustimmungserklärung des Landtages gedeckt wären. Der Landtag müsste dann bei jeder einzelnen Änderung wiederum zustimmen. Es liegt auf der Hand, dass sich dadurch das gesamte Verfahren weiter verzögern würde.

In dem Sinne gehen wir davon aus, dass die Einbindung des Parlamentes im Zuge der Haushaltsberatungen und selbstverständlich auch Informationen in der laufenden Förderperiode in den Ausschüssen ausreichen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Lenz von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! ELER, EFRE, ESF sind ja die wichtigsten Förderinstrumente der Europäischen Union. Ich möchte ein Zitat bringen, ich zitiere: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die zuständigen Ausschüsse des Landtages weiter über die vorbezeichneten Themenkomplexe – insbesondere über die Verhandlungen zu den Operationellen Programmen, zur Verhandlungsposition der Landesregierung sowie zu den Ergebnissen – zu informieren und die vorgelegten Unterrichtungen fortzuschreiben.“ Ende des Zitats.

So hieß es bereits in der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses, das ist die Drucksache, Frau Gerkan, 6/1673 aus dem März dieses Jahres, zur Unterrichtung durch die Landesregierung, das ist die Drucksache 6/755, – Europa- und Ostseebericht Mecklenburg

Vorpommern 2011/2012, sowie der Unterrichtung durch die Landesregierung, das ist die Drucksache 6/969, – EU-Kohäsionspolitik 2014 - 2020, Zwischenbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin zählte ja auch schon die Fraktionen auf, die bereits über die Landesregierung informiert worden sind.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Europa- und Rechtsausschuss die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der LINKEN gefasst hat – da waren leider die GRÜNEN nicht anwesend –, und schlussendlich hat der Landtag in seiner Sitzung am 20. März 2013 mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen – da haben die GRÜNEN dann auch mitgestimmt – dieser Beschlussempfehlung sein Ja gegeben.

Frau Gerkan, Sie hatten uns eingeladen, neues Terrain zu betreten. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, das Eis ist mir ein bisschen zu dünn, auf das Sie uns einladen wollen, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Lenz, auch ich habe mir den Bericht beziehungsweise die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Ostsee- und Europabericht der Landesregierung angesehen und genau aus der Beschlussempfehlung, die wir da erarbeitet und hier im Landtag beschlossen haben, aus der möchte ich jetzt zitieren: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die zu- ständigen Ausschüsse des Landtages weiter über die vorbezeichneten Themenkomplexe – insbesondere über die Verhandlungen zu den Operationellen Programmen, zur Verhandlungsposition der Landesregierung sowie zu den Ergebnissen – zu informieren und die vorgelegten Unterrichtungen fortzuschreiben.“ Zitatende.

Wir kommen zu einem anderen Schluss als Sie.

(Burkhard Lenz, CDU: Das ist völlig korrekt.)

Wir sagen, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht zwar einen Schritt weiter, indem er verlangt, dass wir die Operationellen Programme hier im Landtag beschließen, aber aus unserer Sicht ist er richtig.

Warum ist dieser Schritt gerechtfertigt und notwendig, den Landtag zeitnah und umfassend zu informieren, wie im Punkt 1 des Antrages gefordert, und die Zustimmung des Landtages einzuholen, bevor die Fondsanmeldungen auf die Reise geschickt werden, wie im Punkt 2 gefordert?

Die Förderpolitik der EU, das wissen wir alle, lieferte in den zurückliegenden Jahren eine der wichtigsten Grundlagen für den Aufbau unseres Bundeslandes. In der laufenden Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 ist Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner Entwicklungsrückstände noch als sogenannte Konversionsregion, also als Region mit der höchsten Förderung eingestuft worden. Insgesamt werden unserem Bundesland über die drei

Fonds, den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2,645 Milliarden Euro bereitgestellt. Hinzu kom- men noch 57,5 Millionen Euro für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG-AFörderung und weitere Mittel für die transnationale und internationale Zusammenarbeit über INTERREG B und C sowie für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen über Bundesmittel ESF.

Mit dem Beschluss des Europäischen Rates am 8. Februar ist die Aufstellung für die EU-Förderperiode in ihre entscheidende Phase getreten. In der neuen EU-Förder- periode der Jahre 2014 bis 2020 wird MecklenburgVorpommern als Übergangsregion über die Fonds mindestens 60 Prozent des bisherigen Betrages erhalten. Hinzu kommen noch circa 180 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern als Übergangsregion. Bis gestern stand dies unter dem Vorbehalt der Einigung zwischen Parlament und Rat. Gestern haben beide nun einen Kompromiss gefunden, der wohl mehrheitsfähig ist – zumindest hoffen wir das alle gemeinsam.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum ersten Mal in 56 Jahren wird der EU-Haushalt gekürzt, und das trotz geplanter Aufnahme weiterer Mitglieder. Zum 1. Juli wird Kroatien der EU beitreten. Weitere Länder sind als Beitrittskandidaten bereits offiziell anerkannt, so zum Beispiel Mazedonien, Island, Montenegro, Albanien und Serbien. Gleichzeitig befinden sich viele EU-Staaten in massiven wirtschaftlichen Krisen und der Rat der Regierungschefs hat außerdem dem Parlament Ausgaben vorgeschlagen, die nicht vollständig gedeckt sind. Solches Handeln wäre laut unserer Verfassung undenkbar, ist unseriös und schadet letztendlich der EU und ihrem Leitgedanken eines einigen Europas. Und welche Rolle nimmt die Bundesrepublik Deutschland dabei ein?

Die Bundeskanzlerin und ihr Finanzminister sprechen sich für die EU und die Erweiterung, aber gegen die Aufstockung der Fördermittel aus. Wir wissen aber alle, dass viele der Beitrittskandidaten gegenüber den EUMitgliedsstaaten einen gewissen Aufholbedarf haben, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein einiges Europa und eine Erweiterung der EU sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wer das eine will, muss das andere auch tun, um nicht unglaubwürdig zu werden und der Gemeinschaftsidee nachhaltig Schaden zuzufügen. Auch der gestern zwischen Rat und Parlament gefundene Kompromiss steht natürlich noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch beide Gremien, aber die Vorbereitung und Planung der neuen Förderperiode läuft schon seit Jahren und die Feinplanungen stehen zumindest für den ESF und den EFRE kurz vor dem Abschluss. Die notwendigen strategischen Grundlagen wurden von den EUGremien lange beschlossen.

Die Strategie „Europa 2020“ wurde im März 2010 vorgestellt. Die Schwerpunkte der künftigen Förderperiode ab 2014 wurden am 6. Oktober 2011 veröffentlicht, der Entwurf für den gemeinsamen strategischen Rahmen am 14. März 2012. Die Vorbereitungen auf die neue EUFörderperiode laufen auch in unserem Bundesland seit Jahren und die konkrete Aufstellung der Operationellen Programme und des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ist seit mehr als einem Jahr im Gange.

Der Entwurf des OP für den EFRE soll schon fertig sein, nach unserer Information, der für den ESF noch nicht.

Den größten Rückstand gibt es aufgrund fehlender Beschlüsse in Brüssel beim Landwirtschaftsfonds. Das ist auch nachvollziehbar. Die ersten Entwürfe für den Einsatz der Mittel werden zwischen den Sozialpartnern seit dem vorigen Herbst verhandelt, mit Ausnahme des Landwirtschaftsfonds, zu dem noch nicht eine Verhandlungsrunde stattgefunden haben soll. Gleichwohl stehen nach unserer Einschätzung in diesem Fonds für die beiden Übergangsjahre 2014/2015, in denen noch Mittel aus der laufenden Förderperiode ausgereicht werden können, wenn sie bis zum 31.12. dieses Jahres bewilligt werden, noch genügend Mittel zur Verfügung, um den verzögerten Einstieg in die neue Förderperiode in diesem Bereich überbrücken zu können.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage: Was wäre, wenn es diese Verzögerung in Brüssel nicht gegeben hätte, und in welchem Umfang können diese Mittel in diesem Jahr noch gebunden werden? Oder anders gefragt: Wie viele Millionen Euro können nicht genutzt werden und gehen dem Land aus der laufenden Förderperiode verloren? Sollte dies tatsächlich in höheren Beträgen der Fall sein, so müsste man auch über Konsequenzen im zuständigen Bereich nachdenken. Meine Fraktion wird sich im Zuge der Haushaltsberatungen ab September den Abfluss und die Bindung der Mittel in allen Fonds ganz genau ansehen, darauf können Sie gefasst sein.

Die Beratungen zum Doppelhaushalt sind auch nach dem bisherigen Verfahren der früheste Zeitpunkt, zu dem das Parlament dieses Landes mit der konkreten Aufstellung der neuen Fonds konfrontiert wird. Die konkrete Einflussnahme ist dann, abgesehen von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament, nur noch theoretischer Natur, da die Fondsanträge des Landes an die EU dann wohl schon auf dem Weg sind und später kaum noch über Änderungsmeldungen korrigiert werden können. Umso gebotener wäre eine Einbeziehung des Souveräns dieses Landes in diese wichtige Frage politischer Entscheidungen für die nächsten Jahre. Und wenn wir ehrlich sind, dann sagen wir hier ganz deutlich, dass wir vom Prinzip her eine Information des Landtages in den Fachausschüssen einfordern – aber nur, wenn wir sie einfordern, bekommen wir sie auch. Der Landtagsbeschluss sagt aber eindeutig, die Regierung ist verpflichtet, uns zu informieren.

Dann gucken wir bitte auf die Tagesordnungen der einzelnen Fachausschüsse. Wann ist die Regierung – nach unserem eigenen Beschluss – dieser Verantwortung denn nachgekommen? Tut mir leid, ich habe es nicht gefunden! Es gibt immer nur Anträge der Opposition im Sozialausschuss

(Henning Foerster, DIE LINKE: Richtig.)

beziehungsweise bei uns im Europa- und Rechtsausschuss, hier etwas zu tun. Und da sage ich: Da hat die Regierung unseren Landtagsbeschluss sozusagen nicht ernst genommen. Wir sollten uns das als Landtag nicht gefallen lassen!