Protokoll der Sitzung vom 18.09.2014

Vielen Dank.

Herr Minister!

10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung

hinsichtlich der finanziellen Einbußen für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Sanktionen gegen Russland?

Nach Aussagen des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Industrie werden die Sanktionen keine Auswirkungen auf die maritime Wirtschaft haben. Ich glaube, das ist erst einmal eine positive Botschaft. Die anderen Dinge sind vorhin schon durch den Innenminister vorgetragen worden. Durch die Sanktionen wird der Export von Käse, Gemüse und Obst in besonderer Weise im Bereich der Landwirtschaft dazu führen, dass Einbußen zu erwarten sind. Auch können Bereiche des Handwerks betroffen sein, weil sie als Zulieferer agieren.

Zusatzfrage: Was können Sie uns mitteilen in Bezug auf Auswirkungen für die Energiewirtschaft?

Wir gehen davon aus, dass die Verträge gelten und dass im Bereich Gas und Öl die Verträge, die Russland mit Deutschland oder Deutschland mit Russland getroffen hat, eingehalten werden.

Zusatzfrage: In welchem Volumen ist zu erwarten, dass die handwerklich geprägte Zulieferung von Halbzeugen nach Russland leidet?

Es gibt einzelne Unternehmen, die geliefert haben und die jetzt dadurch, dass auch in Russland Auswirkungen durch diese Sanktionen der EU zu verzeichnen sind und die Wirtschaftskraft in Russland etwas zurückgeht, in diesem Bereich auch in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind.

Zahlen können Sie nicht nennen?

Kann ich noch nicht sagen, das ist noch etwas zu früh.

Ich bedanke mich.

Ich werde am Jahresende darüber informieren.

Vielen Dank.

Danke, Herr Minister.

Ich weise noch mal darauf hin, dass zwei Zusatzfragen zulässig sind.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ich bitte die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Frage 11 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

11. Welche Überlegungen führten zu der Ankündi

gung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, die Verbandsklage für Tierschutzverbände einzuführen, obwohl die Koalition die Anträge der Fraktion DIE LINKE im Landtag 2011 und 2012 zu diesem Thema abgelehnt hatte?

Sehr geehrte Frau Schwenke! Sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Vergangenheit haben die Koalitionäre sowohl im Landtag MecklenburgVorpommern als auch in der Landesregierung im Bundesrat die Initiative zur Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen abgelehnt. Das war so. Auf der anderen Seite arbeite ich seit Jahren – und das wissen Sie auch, ich glaube, durch die Informationen, die aus unserem Haus dazu in den Agrarausschuss eingebracht worden sind – am Thema „Mehr Tierwohl“. Im Übrigen will ich ausdrücklich betonen, dass der Bundesminister viele Dinge, die wir eingebracht haben, auch gerade in seiner neuen Initiative voranbringt.

Die Einführung – und das war der Grund dafür – eines länderspezifischen Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen wurde aus meiner Sicht als wenig beziehungsweise nicht geeignet angesehen, weil wir keinen Flickenteppich wollten, sondern wir wollten auf Bundesebene dieses Klagerecht für die anerkannten Verbände in den Ländern. Im Übrigen wollten wir ein mit einer klaren Verbindung zur Bevölkerung entwickeltes Klagerecht. Es geht hier ausdrücklich nicht um Tierhaltungsanlagen, sondern es geht um Normen, die dabei überprüft werden sollen. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es mittlerweile fünf Bundesländer gibt, ein CDUgeführtes Bundesland gehört dazu, nämlich das Saarland, die dieses Klagerecht eingeführt haben.

Ich habe auch den Tierschutzbeirat des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebeten, sich des Themas an- zunehmen und eine Empfehlung an unser Haus zu richten. Ich will an dieser Stelle betonen, im Tierschutzbeirat ist der Deutsche Tierschutzbund beteiligt, aus Mecklenburg-Vorpommern mit zwei Stimmen im Übrigen der Bauernverband, der Landeszooverband, die Wissenschaft, die Landestierärztekammer, die Landeskirchen, der BUND und auch der Landkreistag. Das heißt, wir haben hier eine sehr breit geführte Diskussion in diesem Land.

Ich werde im Rahmen des Tierschutzplanes Mecklenburg-Vorpommern auch dieses Thema erneut aufwerfen. Bedauerlicherweise war mit der letzten Novelle zum Tierschutzgesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode auf Bundesebene zwischen der CDU und der FDP, das wissen auch unsere Leute von der CDU hier im Land, im Jahr 2013 die Forderung nicht umsetzbar. Vielmehr wurden Vorgaben wie zum Beispiel der Schenkelbrand bei Pferden oder andere tierschutzrechtlich relevante The

men nicht in das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.

Sie können sich vorstellen, dass die Bilder, die in den letzten Wochen und Monaten über die Medien transportiert worden sind, mich auch dazu bewogen haben, diese Diskussion weiterzuführen. Vor diesem Hintergrund hat im Übrigen der Tierschutzbeirat meines Ministeriums mehrheitlich beschlossen, zeitnah abzuklären, ob auf Bundesebene die Einführung eines Verbandsklagerechtes vorgesehen wird. Ich werde das auch prüfen, weil der Bundesminister gestern gerade den Hinweis erteilt hat, dass Verbände stärker in diese Verfahren mit einbezogen werden.

Der Tierschutzbeirat hat auch infolge des damaligen Gesetzentwurfes, im Übrigen des Landes NordrheinWestfalen, eine unabhängige juristische Prüfung vorgenommen und insofern wird bejaht, dass dieses eine von verschiedenen Maßnahmen für mehr Tierwohl und mehr Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern sein kann. Genau das habe ich der Vertreterin, nämlich Frau Lenz, die Sie auch sehr gut kennen, dargestellt. Ich gehe aus den Erfahrungen der letzten Jahre und auch aus den Erfahrungen und Überzeugungen heraus, die ich persönlich gewonnen habe, davon aus, dass ein Verbandsklagerecht auf lange Sicht sehr wohl sinnvoll ist. Ich betone noch einmal, es geht hier nicht um das Verhindern von Tierhaltung, sondern es geht darum, diesen anerkannten Verband in die Diskussion mit einzubinden. Es hat sich aber auch ausdrücklich gezeigt die Skepsis und die Ablehnung beim Bauernverband.

Selbstverständlich habe ich zur Kenntnis genommen, dass es innerhalb der Koalition doch Diskussionsbedarf gibt und dass diese Diskussion im Moment scheinbar nicht zum Erfolg kommt. Nichtsdestotrotz gibt es eine klare Ansage: Dieses Thema liegt mir besonders am Herzen. Wir müssen hier mehr tun und wir müssen transparenter werden. Ich werde dieses auch weiter verfolgen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut.)

Eine Zusatzfrage: Ich schließe daraus, dass Sie weiter an dem Thema dranbleiben und das auch vorhaben. Meine Frage: Über welche Zeiträume reden wir jetzt?

Frau Schwenke, wir kennen uns wirklich ziemlich lange und auch gut genug. Ich glaube, dass es keinen Sinn macht, jetzt irgendetwas vom Zaun zu brechen, womit wir nicht den durchschlagenden Erfolg bekommen. Deswegen eignet es sich auch nicht für – bitte glauben Sie mir das – einseitige parteipolitische Diskussionen. Ich will ausdrücklich betonen, meine Fraktion im Deutschen Bundestag – ich habe das im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit auf die Tagesordnung gesetzt –, es war mit der CDU/CSU nichts zu machen, und das gleiche Bild haben wir hier.

Ich nehme auch positiv zur Kenntnis, dass die SPD, die GRÜNEN und die LINKEN sich im Juli 2013 … die LINKEN sich damals enthalten haben

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was?)

zu dem Antrag der SPD und dieser Antrag leider keine Mehrheit gefunden hat, was das Klagerecht anbetrifft.

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das ist das Bohren von dicken Brettern und wir müssen versuchen, mehr für das Tierwohl zu machen. Insofern kann ich Ihnen allen nur noch mal sagen, auch denjenigen, die hier noch mal zu Wort kommen werden zum Thema Tierschutz: Sie haben es auf der MeLa gesehen. Ich glaube, ich kann an dieser Stelle noch mal sagen, was unsere Landwirtschaft in diesem Land wieder auf der MeLa gezeigt hat: 180 Rassen, 1.300 Tiere, im Übrigen auch modernste Stallhaltungsmethoden. Wir sind hier weiter, als manche glauben.

Und nicht umsonst freue ich mich wirklich sehr darüber – gucken Sie sich das Papier von Bundesminister Schmidt an –, dass er jetzt weite Teile unserer Initiativen übernimmt und in einem Gesamtkontext auf Bundesebene einbringen will. Da sind wir fest eingebunden und ich würde mir am liebsten wünschen, dass wir dieses Thema auf Bundesebene möglichst schnell lösen können. Denn man kann nicht nur über ein Staatsziel im Grundgesetz reden oder in der Landesverfassung, sondern man muss es dann auch ein Stückchen untersetzen.

(Beifall Peter Ritter, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Ich danke Ihnen.

Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

12. Mit welcher Position beziehungsweise welchen

Initiativen war die Landesregierung an der Erarbeitung des ersten Zwischenberichtes der BundLänder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik beteiligt und welches ist der wesentliche Inhalt dieses Berichtes?

Sehr geehrter Herr Professor Tack! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also erstens ist das ganze Thema über die Koalitionsverhandlungen aufgenommen worden in den Koalitionsvertrag. Das heißt, Sie können fest davon ausgehen, dass das aus Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist, und das wissen Sie auch. Ich bin froh, dass wir in Potsdam auf der Agrarministerkonferenz diesen Zwischenbericht diskutiert haben und der Bund die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Bodenpolitik vorgestellt hat. Ich bin auch gerne bereit, das demnächst mal im Agrarausschuss darzustellen. Da- zu wurden im Übrigen von den Ländern die entsprechenden Daten geliefert, davon aus Mecklenburg-Vorpommern sehr umfangreiche Daten zur BVVG-Problematik, wie Sie sich sicherlich vorstellen können.

Die Arbeitsgruppe hatte zunächst den Sachstand über den allgemeinen Bodenmarkt in allen 16 Bundesländern aufzunehmen. Ich glaube, das war gut und richtig so. Und es gibt auch interessante Aussagen darin.

Der Zwischenbericht umfasst im Übrigen und beschreibt die aktuelle Situation auf dem Bodenmarkt,

die ja sehr turbulent nach wie vor ist, nennt die Preisentwicklung für Kauf und Pacht von Flächen, er zeigt die Betriebs- und Eigentumsstrukturen auf, er stellt das derzeitige bodenmarktpolitische Zielsystem dar und das funktioniert eben nicht. Da sind wir uns hoffentlich einig. Und er beschreibt kurz auch zukünftige bodenmarktpolitische Ziele, nämlich die Aufrechterhaltung und Förderung einer breiten Streuung des Bodeneigentums als Garant für sozialen Frieden, im Übrigen auch die Vermeidung ganz klar marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten. Welche Problematik da die BVVG spielt, will ich hier nur kurz angemerkt haben.

Und dann wurde ganz klar von uns gefordert der Vorrang von Landwirtinnen und Landwirten beim Flächenerwerb, die Sicherung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft, die Begrenzung des Anstiegs von Kauf- und Pachtpreisen für landwirtschaftliche Nutzflächen und der Vorrang für eine landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen insgesamt, aber auch die Verbesserung der Informationslage sowie die Markttransparenz auf dem Bodenmarkt.

Derzeit werden die einzelnen Themen, wie beispielswei- se Umsetzung der Eingriffsmöglichkeiten in das Grundstücksverkehrsgesetz, die Grundstücksgröße und auch die Grunderwerbssteuer zur Ausübung des Vorkaufsrechtes auf Rechts- und Verwaltungsebene, erörtert. Dazu werden im Übrigen auch gerade aus unserem Bundesland die Daten geliefert. Und wir haben uns speziell noch mal mit der BVVG-Problematik an den Bund gewandt.

Die Arbeitsgruppe hat zunächst den Sachstand über den allgemeinen Bodenmarkt und so weiter aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze, nämlich spätestens auf der Frühjahrskonferenz der Agrarminister dann ein endgültiges Ergebnis bekommen und dass dann auch auf Bundesebene gegebenenfalls Gesetzesinitiativen unverzüglich eingeleitet werden.

Danke.