Ich werde das heute noch mal dem Vorsitzenden des Agrarausschusses mitteilen, sodass die Informationen umfassend an Sie gegeben werden, und damit wird das dann sicherlich auch in den Fraktionen zu bewerten sein. Aber ich betone noch mal: Von diesen Dingen geht zurzeit keine Gefahr aus und insbesondere auch, was das Biosphärenreservat anbetrifft, da passen die sehr genau auf. In und auf den Flächen des Biosphärenreservates ist es untersagt, solche Stoffe auszubringen. Das gilt im Übrigen auch für Klärschlamm, für Hühnertrockenkot und für gentechnisch veränderte Organismen.
Herr Minister, könnten Sie dem so- genannten Hohen Haus noch erklären, wie Verpackungsreste in Zusammenhang zu bringen sind mit der ursprünglichen Fragestellung der Geflügelpest?
Und ich glaube, es gibt ein Informationsinteresse, ob es gegebenenfalls auch noch andere Ursachen für das Auftreten von Problemen geben könnte. Deswegen war ich der Auffassung, weil das aktuell im politischen und auch im öffentlichen Raum steht, dass ich meiner Pflicht der Information nachkommen sollte.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johannes
5. Wie bewertet die Landesregierung die Entschei- dung der Bundesregierung, die BAföG-Förde- rung erst im Herbst 2016 anzupassen, wodurch in den nächsten zwei Jahren bundesweit rund 60.000 und in Mecklenburg-Vorpommern rund 1.400 BAföG-Empfänger aus der Förderung fal- len, weil die Freibeträge nicht angepasst werden?
weil der Bildungsminister ja auf der Ministerkonferenz ist. Und ich bitte um Verständnis, dass ich das auch so vortragen werde.
Durch die ab Herbst 2016 beabsichtigte Leistungsverbesserung wird die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nachhaltig finanziell gesichert und bedarfsgerecht hier angepasst. Ich glaube, da sind wir uns einig. Durch die Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um jeweils sieben Prozent und eine Steigerung der Freibeträge ab Herbst 2016 verbessert sich damit die Lage der Studierenden.
Die Frage des Zeitpunktes der Anpassung, das ist ja auch ein entscheidender Punkt aus Ihrer Frage, der Bedarfssätze und Freibeträge war Gegenstand von Beratungen der obersten Bundes- und Landesbehörden für die Ausbildungsförderung. Die Mehrheit der Länder – auch das Land Mecklenburg-Vorpommern – hatte den Bund gebeten, eine Anpassung bereits zum Sommer 2015 zu prüfen, das ist insofern nicht gelungen. Das Vorziehen aller Leistungsverbesserungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz auf den 1. April 2015 und eine noch stärkere Erhöhung der Fördersätze der Freibeträge waren angesichts der übergeordneten Haushaltsplanungen nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht umsetzbar. So kommt es insofern ab dem Herbst 2016 zu einer substanziellen Erhöhung der Förderleistung. Dies wird ungeachtet des Zeitpunktes durch die Landesregierung ausdrücklich unterstützt und begrüßt.
Ohne die Umsetzung des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes würde nach Angaben der Bundesregierung die jahresdurchschnittliche Anzahl der Geförderten im Jahr 2016 um rund drei Prozent gegenüber dem Jahr 2015 sinken. Dies würde rein rechnerisch für das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt bei 11.800 durchschnittlich geförderten Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden – 2014 als Grundlage – einer Zahl von circa 350 Förderungsfällen entsprechen.
Hier muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass sowohl die tatsächliche Zahl der Geförderten als auch die Förderungsquote und noch mehrere Einflussfaktoren natürlich zu berücksichtigen und davon abhängig sind. Tatsächlich wird für das Jahr 2015 von einer etwa gleichbleibenden Förderzahl in Mecklenburg-Vorpommern
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.
7. Wie ist der Realisierungsstand für das Projekt „Darß-Bahn“ zwischen Barth und Zingst beziehungsweise Prerow?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender! Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage nach dem Realisierungsstand der Darß-Bahn zwei Komponenten hat, nämlich sowohl die Frage einer politischen Entscheidung über diese Frage als auch das Planfeststellungsverfahren, das da eine sachlich rechtlich notwendige Voraussetzung ist.
Die Darß-Bahn erfordert neben nicht nur unerheblichen Investitionskosten ab der Betriebsaufnahme Mittel für den Betrieb aus dem Topf der Regionalisierungsmittel. Diese würde man benötigen, wenn sie errichtet würde. Diese werden aktuell mit dem Bund neu verhandelt. Das war in diesem Hohen Hause auch wiederholt Gegenstand von Diskussionen.
Vor dem Abschluss dieser Verhandlungen sind Aussagen zu künftigen Bestellungen und Verpflichtungen im Schienenpersonennahverkehr untunlich, weil bis dahin – offen eingestanden – im Nebel gestochert würde. Ich halte eine politische Entscheidung über das Ob schon vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt für nicht seriös prognostizierbar, bin aber offen gestanden angesichts der bisherigen Verhandlungsentwicklung über die Regionalisierungsmittel mit den anderen Bundesländern und dem Bund eher skeptisch. Dabei ist nur die Frage der Betriebsmittel angesprochen worden. Die Frage nach Investitionsmitteln ist in diesem Punkt noch gar nicht unmittelbar berührt, geschweige denn beantwortet.
Zum Planfeststellungsverfahren, dem sachlich rechtlichen Teil, das das Land im Übrigen nicht durchführt, können wir sozusagen auch nur Dritte befragen. So hat die Usedomer Bäderbahn auf Anfrage mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren für den Festlandsteil bei optimalem Verlauf, das ist jetzt in die Zukunft hinein prognostiziert, im Laufe des Jahres 2015 abgeschlossen sein könnte, für den dann anschließenden Teil bis Zingst Mitte/Ende 2016 möglich scheint – mehr lässt sich zurzeit nicht seriös offenbar aus Sicht der UBB antworten – und bis Prerow frühestens im Jahr 2017 angenommen werden könnte.
Eine Nachfrage: Sollten sich die Einschätzungen bewahrheiten, dass die Regionalisierungsmittel nicht mehr in der Größenordnung zur Verfügung stehen für Mecklenburg-Vor- pommern, wie das bisher der Fall war, rückt dann nach Ihrer Einschätzung dieses Projekt in weite Ferne?
Wenn sich tatsächlich, was zurzeit eine Prognose ist, die sich nicht anstellen lässt, deutliche Mittelveränderungen zum Nachteil von Mecklenburg-Vorpommern ergeben würden, dann wären wir in einer Situation, wo eine neue Schienenpersonennahverbindung nur zulasten einer bestehenden bisherigen gangbar wäre. Und das halte ich für in der Tat relativ schwer vermittelbar, weil die Strecken, die wir noch im Netz haben, durchaus ja an den jeweiligen Orten auch ihre Bedeutung haben. Dann müsste man im Zweifel aber auch in einem gemeinsamen politischen Prozess noch mal schauen, ob man in einem Entweder-oderProzess gemeinsam die Darß-Bahn in den Vordergrund rücken würde.
Ich glaube aber auch, dass man dann noch mal ernsthaft schauen muss, welche Effekte sich tatsächlich auf dem Darß erzielen lassen, denn der regelmäßig argumentativ herbeigeführte Ansatz des Vergleichs mit Usedom, wo es in der Tat einen hervorragenden Erfolg dadurch gibt, lässt sich auf den Darß nicht in gleicher Weise – nach meiner Überzeugung – übertragen. Sie werden eben auf dem Darß nicht den gesamten Darß erschließen, sondern allenfalls bis Prerow. Das macht einen erheblichen Anteil der Touristenströme aus. Aber auf Usedom ist ja der große Vorteil, dass aus den Bettenhochburgen, vor allem in den Kaiserbädern und Zinnowitz, jeder Gast auch mit dem Fahrrad losfahren kann und sicher weiß, an jedem Teil der Insel kann ich wieder einsteigen und zurückfahren.
Für durchaus attraktive Teile von Fischland-Darß-Zingst wäre das nicht in gleicher Weise gegeben, weil eben nur der östliche Teil erschlossen würde. Ich glaube, dass man da miteinander in einen politischen Prozess eintreten muss, denn das würde nur zulasten anderer Dinge gehen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Der Abgeordnete Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, hat darum gebeten, dass seine Fragen 8 und 9 schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Die Justizministerin wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
der Landesregierung und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald Streitigkeiten hinsichtlich der Übernahme der Kosten der Unterkunft für die Unterbringung von Asylbewerbern?
Nachfrage: Dann ist Ihnen also nichts bekannt von einer im Sozialausschuss des Kreistages Vorpommern-Greifswald aufgeworfenen Streitigkeit um 150.000 Euro?
Ich würde darum bitten, dass ich diese Nachfrage schriftlich beantworten kann, da der Innenminister jetzt nicht da ist.
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Horst erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapa- zitäten eine nach Unterkunftsgebäuden getrennte Unterbringung von christlichen und muslimischen Flüchtlingen. Sollte die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung dieses Verfahren nicht mehr zulassen, wird seitens der Mitarbei- ter der Betreibergesellschaft darauf geachtet, innerhalb eines Unterkunftsgebäudes möglichst eine flurweise Trennung der Religionen einzuhalten. Die Unterbringung von christlichen und muslimischen Flüchtlingen in einem Unterkunftszimmer erfolgt grundsätzlich nicht.
Des Weiteren erfolgt in den Landkreisen VorpommernRügen, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und im Landkreis Rostock in der Gemeinschaftsun- terkunft Güstrow beziehungsweise in der Landeshaupt- stadt Schwerin im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine getrennte Unterbringung der Asylbewerber nach religiösen, ethnischen und sonstigen Gesichtspunkten.