Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Des Weiteren erfolgt in den Landkreisen VorpommernRügen, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und im Landkreis Rostock in der Gemeinschaftsun- terkunft Güstrow beziehungsweise in der Landeshaupt- stadt Schwerin im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine getrennte Unterbringung der Asylbewerber nach religiösen, ethnischen und sonstigen Gesichtspunkten.

Sowohl in der Hansestadt Rostock als auch in der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Doberan des Landkreises Rostock erfolgt eine räumliche Trennung nur bei Bedarf. Von dort wird angegeben, dass eine getrennte Unterbringung von Menschen unterschiedlichen Glaubens nicht für notwendig oder sinnvoll erachtet wird.

Die Zuweisung der Flüchtlinge auf die Zimmer innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen der Flüchtlinge und unter Einbeziehung von Aspekten des Konfliktmanagements. Personen, die sich nicht verstehen, sollen nach Möglichkeit nicht gemeinsam wohnen müssen. Jedoch wird nach der für alle in Deutschland lebenden Menschen geltenden Werteordnung des Grundgesetzes auch von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen eingefordert.

Das war die Antwort?

Ja.

Okay, vielen Dank.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs. Bitte stellen Sie Ihre Frage!

Frau Ministerin, guten Morgen! Meine Frage: Inwieweit sind Ihnen Zwischenfälle bekannt, die ihren Ursprung oder ihre Ursache haben in der Tatsache, dass es Spannungen zwischen religiös oder ethnisch unterschiedlichen Gruppierungen gibt?

Herr Abgeordneter, ich bitte, dass auch diese Frage schriftlich durch den Innenminister beantwortet werden kann.

Ich bitte nun den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Frau Ministerin!

12. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregie

rung über einen 28-jährigen Asylbewerber aus Mauretanien, der vor ungefähr zwei Wochen aus dem Asylheim Torgelow-Drögeheide nach Anklam verlegt wurde, weil er mehrfach straffällig geworden ist?

Herr Abgeordneter, der Asylbewerber steht nach polizeilichen Erkenntnissen im Verdacht, mehrere Straftaten begangen zu haben. Über laufende Verfahren werden im Übrigen aus Rechtsgründen keine Angaben gemacht.

Wann ist mit einer Abschiebung zu rechnen?

Das kann ich jetzt nicht sagen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist.)

Meine zweite Frage:

13. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregie

rung über weitere ausländische Intensivtäter in Mecklenburg-Vorpommern, die aufgrund der Vielzahl von ihnen begangener Straftaten in eine andere Asylunterkunft verlegt wurden?

Im Landkreis VorpommernRügen gab es einen Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft Stralsund, welcher nach einem Messerangriff auf die Betreuerin in eine andere Gemeinschaftsunterkunft verlegt wurde.

Weitere Fälle gab es nicht?

Nach diesem Antwortentwurf, denke ich, ist das der einzige Fall gewesen.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 14 und 15 zu stellen.

Frau Ministerin!

14. Wie beurteilt die Landesregierung aus heutiger

Sicht die Einführung der Doppik in den Kreisen

und Kommunen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern?

Herr Abgeordneter, die Einführung der kommunalen Doppik ist noch nicht abgeschlossen. Insoweit konnten die kommunalen Entscheidungsträger die durch die Doppik eröffneten wesentlich verbesserten Steuerungspotenziale mit deutlich verbesserten Erkenntnissen über die gesamte kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch nicht im möglichen Umfang ausnutzen. Allerdings ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese verbesserte Steuerungsfunktion zum Tragen kommen wird. Die Instrumente der Doppik sind zudem nicht statisch, sondern werden evaluiert und weiterentwickelt. In der Gesamtschau beurteilt die Landesregierung die Einführung der kommunalen Doppik auf jeden Fall positiv.

Zusatzfrage: Wann rechnen Sie damit, dass die zum Teil schon sehr stark überschrittenen Termine zur Einführung eingehalten werden können?

Herr Abgeordneter, auch da bitte ich, eine schriftliche Antwort geben zu können durch den Innenminister.

Nächste Frage:

15. Auf welche Summe beziffern sich die Einspa

rungen durch die Einführung der Doppik in den Kreisen und Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

Der Landesregierung liegen hierzu keine validen Angaben vor. Der Sinn der Doppik zielt jedoch auch nicht in erster Linie auf Einsparungen ab. Vielmehr erlaubt das System der Doppik gegenüber dem kameralen System wesentlich verbesserte Steuerungspotenziale mit deutlich verbesserten Erkenntnissen über die gesamte kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Daraus ergibt sich für die Kommunen die Möglichkeit, Investitionsentscheidungen auf der Grundlage von aussagekräftigen Zahlen zu treffen. Natürlich ist auch ein positiver finanzieller Effekt durch eine verbesserte Steuerung des Haushaltes, zum Beispiel durch eine höhere Kostentransparenz, verbesserte Outputorientierung oder die Steuerung über Zielvereinbarungen, zu erwarten.

Zusatzfrage: Aufgrund der nun transparenteren Einschätzung der Abschreibungen wissen wir, dass da gewaltige Summen im Raum stehen. Wie stellt das Ministerium sich vor, dass diese gewaltigen Summen der Abschreibungen zukünftig finanziert werden können?

Auch hierzu bitte ich darum, dass eine schriftliche Antwort ergehen kann.

Da ich dem Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, für die heutige Sitzung das Wort entzogen habe, wird die Frage 16 schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Die Fraktion der NPD hat eine Auszeit von 15 Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 10.05 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 9.50 Uhr

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Wiederbeginn: 10.06 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für sauberes Trinkwasser – Nitrat-Belastung im Grundwasser absenken und Vorgaben der EU-Nitrat-Richtlinie einhalten, Drucksache 6/3502.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für sauberes Trinkwasser – Nitrat-Belastung im Grundwasser absenken und Vorgaben der EU-Nitrat-Richtlinie einhalten – Drucksache 6/3502 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nitrat im Grundwasser, in unserer Trinkwasserressource, meine Damen und Herren, da schrillen die Alarmglocken

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau, genau.)