Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

16. Wie gedenkt die Landesregierung trotz Abbau

von Personal im Nationalparkamt Müritz die vielfältigen und wachsenden Aufgaben in den Bereichen Besucherbetreuung, Besucherlenkung, Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring, Kontrolle, Naturschutzplanung, Forschung und vieles mehr zu bewältigen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich will wie folgt darauf antworten: Der Personalabbau, Herr Jaeger, betrifft ja nicht nur den Nationalpark Müritz, sondern er betrifft die gesamte Landesregierung, und zwar alle Bereiche. Das heißt, nicht nur der Nationalpark Müritz, sondern die anderen beiden Nationalparke sind adäquat in das Personalkonzept 2010 und darüber hinaus eingebunden. Danach, wenn ich jetzt die Frage konkret für die Müritz beantworten darf, ist es so: Wir haben heute 80, ja, 80 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Müritz Nationalpark, die aus meiner Sicht wirklich eine sehr, sehr gute Arbeit leisten. Davon sind im Übrigen 38 – 38! – Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und 42 Ranger. Im Jahr 2020 sieht das Personalkonzept vor, dass wir absenken auf 77. 77!

Zu dem dort ebenfalls dargestellten Vergleich, den Sie vielleicht auch noch ansprechen werden, was die Nationalparke anderer Bundesländer anbetrifft, haben wir eine Maßzahl, und zwar 1.000 Hektar pro Beschäftigten. Und da liegt Mecklenburg-Vorpommern mit dem Nationalpark Müritz, ich sage mal, im hinteren Drittel. Das ist so. Wir sind nicht mustergültig ausgestattet und haben keine Luxusausstattung, aber es gibt auch Nationalparke, die in Deutschland noch deutlich schlechter ausgestattet sind. Das bitte ich Sie auch zu berücksichtigen.

Auch in der Beantwortung der Anfragen der LINKEN ist davon gesprochen worden, wie das umgesetzt werden soll. Da sehe ich eine Chance, dass wir das hinbekommen. Wie Sie wissen, gehen ja zunehmend tatsächlich Bereiche aus der Nutzung, insbesondere mit der Beendigung des Waldbaus, aber auch bei der Holznutzung. Ab 01.01.2018 werden wir diesbezüglich im Nationalpark Müritz keine Bewirtschaftungsmaßnahmen mehr haben, und dieses Personal wird dann stärker für die Bereiche, die Sie angesprochen haben, insbesondere im Kontrollbereich eingesetzt werden, aber auch im Bereich der Besucherinformation und der Besucherlenkung.

Natürlich wollen wir auch Monitoringaufgaben oder die Wissenschaftler stärken. Sie wissen sicherlich, dass die eine oder andere Stelle sich in der Ausschreibung befindet, sodass wir jetzt wieder in eine Phase des Generationenwechsels kommen, wo ich auch erwarte, dass dadurch neue Initiativen gestartet werden können.

Und dann gibt es aus meiner Sicht gerade in den Nationalparken, in allen dreien, aber auch in den drei Biosphärenreservaten, wirklich tolle Entwicklungen, auch mit privaten Initiativen. Da will ich noch mal hinweisen auf die Finanzierung von ehrenamtlichen Helfern im Nationalpark, die Junior-Ranger oder die ehrenamtlichen Fördervereine. Die leisten dort eine supertolle Arbeit und ich bin immer wieder begeistert. Auch das Europarc-Projekt „Freiwillige in Parks“ ist ein schönes Beispiel. Aber auch die Schulungen von zertifizierten Natur- und Landschaftspflegern, die wir aufgelegt haben, helfen dabei, die zwei Einsatzstellen für ein Praktikum für die Umwelt, im Übrigen über die Commerzbank, das Freiwillige Ökologische Jahr oder natürlich die zwei Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes. Davon ist zurzeit leider nur eine Stelle besetzt.

Was sicherlich auch interessant ist, ist, dass wir eine gute Zusammenarbeit – in Federow waren Sie bestimmt schon mal – mit dem Nationalpark-Service Federow und dem Müritzeum haben. Das ist wichtig und es gibt zunehmend eine sehr gute Abstimmung, sodass wir uns

ergänzen. Und ich sage noch mal, auch der Tourismus ist von hohem Interesse für die beiden Standorte, die ja das zusätzliche Bonbon bekommen haben mit dem Weltnaturerbe, mit den Buchenwäldern. Da sehe ich ausdrücklich gute Chancen für zusätzliche interessante Beschäftigungsfelder über die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Tourismus. Also insofern bitte ich um Verständnis. Es ist sicher so, dass wir am Limit laufen. Das ist so, aber ich glaube, dass wir das ganz gut hinbekommen.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Gerkan, die Frage 15 zu stellen.

Guten Tag, Herr Minister! Noch mal von Neuem.

Ja.

15. Auf welcher rechtlichen Grundlage können Öko

legehennen derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes ohne jeglichen Auslauf gehalten werden?

Also vom Prinzip her können wir es kurz machen, Frau Gerkan. Es geht immer um das Tierwohl und um den Tierseuchenschutz. Und dazu gibt es eine ganz klare Regelung, nämlich, dass die Veterinärbehörden eine Aufstallung – eine Aufstallung! – des Geflügels nach Paragraf 13 Absatz 1 der Geflügelpestverordnung bestimmen können. Es geht immer darum, Tiere vor Schäden, vor Leiden zu bewahren. Diese Anordnung erfolgt immer auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung von Seuchen, insbesondere über Wildvögel. Sollte die zuständige Behörde in einer bestimmten Situation zu dem Ergebnis kommen, dass eine Aufstallung des Geflügels erforderlich ist, dann kann sie diese Anforderung auch treffen.

Im Übrigen will ich die Ökoverordnung der Europäischen Union, die sich ja zurzeit in der Diskussion befindet, heranziehen. Auch das ist ganz klar geregelt. In der EGVerordnung 834 aus 2007 ist das geregelt. Im Artikel 14 dieser Verordnung heißt es: „Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland, haben“ – das ist klar geregelt, das wollen wir auch und das gewährleisten wir auch, sie sollen das haben –, „wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, es sei denn, es gelten mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.“

Wir haben zu diesem Aufstallungsgebot gegriffen und ich glaube, dass es auch sehr gut gelaufen ist im Vergleich zu Niedersachsen im vergangen Jahr. Wir haben damit erreicht, dass ein Ausbreiten der Vogelgrippe auf andere Bestände verhindert worden ist. Ich bin sehr froh im Übrigen, dass wir das so gemacht haben, und bedanke mich noch mal bei den Veterinärbehörden, dass wir das so, glaube ich, konsequent hinbekommen haben. Wir

haben aktuell, wenn ich Ihnen das mit an die Hand geben darf, eine Mission der Europäischen Union im Zoo in Rostock. Dort wird dieses geprüft, und wir werden als Beispiel für die Europäische Union, wie man eine Seuche handelt, da gerade sehr positiv bewertet.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

(Jochen Schulte, SPD: Nein.)

Klar.

Wenn aufgrund der erhöhten Seuchengefahr Legehennen, Elternlegehennen insbesondere aufgestallt werden, sind dann die Eier überhaupt marktfähig und genussfähig?

Also jetzt müssen wir differenzieren. Das habe ich mir doch fast gedacht, als ich die Anfrage gelesen habe. Wenn man da jetzt fachlich einsteigt, dann haben Sie eben den Begriff „Elterntierhaltung“ genannt. Die Elterntierhaltung führt dazu, dass die Eltern, so kenne ich das und so ist es dann auch, irgendwann Eltern werden. Deswegen heißt es „Elterntierhaltung“. Das heißt, diese Eier gehen nicht in die Vermarktung, in den Lebensmittelkonsum, sondern diese dienen dazu – ich glaube, das ist auch die Frage –, die Ökoküken zu entwickeln.

Und da hat es eine Diskussion gegeben, auch mit Niedersachsen, im Übrigen mit Ihrem Kollegen, mit Herrn Meyer, und ausdrücklich mit Ihrem Kollegen, dem Umweltminister. Wir sind uns jetzt einig, dass im Interesse – ausdrücklich noch mal – des Tierwohls und der Kükengesundheit alles dafür getan werden muss, dass wir da keine Probleme bekommen. Deswegen werden die zum Teil aufgestallt, aber sie sollen nach wie vor auch Zugang zu Weideland haben.

Eine zweite Nachfrage: Welche Möglichkeiten werden derzeit erprobt, um den sogenannten Elterntieren ein echtes Ökoleben in Freiland zu ermöglichen?

Ja, also insofern hatte ich doch die richtige Vorahnung, denn aus der Frage geht das nicht ganz hervor. Aber die Frage ist sehr wichtig und auch richtig.

Also wir wollen alles daransetzen, dass wir nach Möglichkeiten für die ökologischen Elterntiere suchen, ich betone noch mal, die nicht primär ihre Eier produzieren, um sie in den Lebensmittelmarkt zu geben, sondern um daraus die Nachkommen zu ziehen. Es geht darum, wie kriegen wir tatsächlich Lösungen hin, dass der Einfluss, der negative Einfluss auf die Elterntiere minimiert wird. Da kann es auch darum gehen, Volieren zu entwickeln, die zumindest den Einfluss aus der Umwelt minimieren, aber, wenn ich das ein bisschen pointiert so sagen darf, den Freigang ermöglichen.

Da gibt es Diskussionen quer durch Deutschland und durch Europa, und ich hoffe, Sie wissen, dass Ihr Kollege im Europaparlament, der Berichterstatter für die Ökoverordnung, auch an dem Thema dran ist. Ich hoffe, dass wir eine praktikable Lösung finden, damit auch die Ökoelterntierhaltung überhaupt in Europa ermöglicht wird. Wir haben bis heute im Wesentlichen keine Eltern

tierhaltung im ökologischen Bereich. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Wir sind die Ersten in Deutschland – die Ersten in Deutschland! –, die jetzt die Elternhaltung für Ökohühner auf den Weg gebracht haben, um damit tatsächlich Ökoküken und Junghennen in die Aufzucht zu geben. Das gab es vorher nicht.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ja.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und bitte die Abgeordnete Frau Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 17 und 18 zu stellen.

Guten Morgen!

17. Welche Möglichkeiten haben Schulen in freier

Trägerschaft, auf die Fördertöpfe der Europäischen Union zurückzugreifen, beispielsweise um Schulneubauten zu finanzieren?

Werte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Berger! In meinem Hause werden lediglich Mittel des Europäischen Sozialfonds verwaltet. Dementsprechend können dort auch keine Schulneubauten gefördert werden. Der Hauptschwerpunkt der Verausgabung der ESF-Mittel bewegt sich im Bereich der Lehrerfort- und -weiterbildung, und gemäß Paragraf 99 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 sind diese Fort- und Weiterbildungen auch geöffnet für Personal freier Schulen. Insofern können die freien Schulen diese Fort- und Weiterbildungen derzeit bis zum heutigen Tage gebührenfrei wahrnehmen und insofern an den Europäischen Mitteln partizipieren.

Soweit im Land EFRE-Mittel zur Verfügung stehen und diese für den Schulbau geöffnet sind, beispielsweise für Ober- und Mittelzentren des Landes, ist es auch möglich, dass freie Schulen entsprechend investiv gefördert werden können. Allerdings muss sich dann das Vorhaben der Schule einfügen in die Planung der Kommune, in die Stadtentwicklung, aber grundsätzlich ist eine Förderung freier Schulen möglich.

Vielen Dank.

Weiter.

Dann darf ich die Frage Nummer 18 vorlesen?

18. Wie hoch werden die Kosten für die Lehrerwer

bekampagne des Landes im Jahr 2015 sein und aus welchen Haushaltstiteln werden diese Kosten finanziert?

Verehrte Frau Abgeordnete Berger, wie hoch die Kosten in diesem Jahr sein werden,

lässt sich nicht abschließend beurteilen, sondern erst nach Haushaltsabschluss. Derzeit stehen im Haus für die Lehrerwerbung finanzielle Mittel in Höhe von 405.000 Euro zur Verfügung, also bedeutend weniger als im letzten Jahr. Sie werden aus Haushaltsresten finanziert, die eben bisher nicht verausgabt wurden, und sind im Titel 531.02 der Maßnahmegruppe 74 veranschlagt.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Die Justizministerin wird in Vertretung die Frage beantworten und ich bitte den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 19 zu stellen.