Protokoll der Sitzung vom 16.03.2001

Das heißt: Das Problem ist nicht zu verharmlosen; das Thema wird weiterhin wissenschaftlich bearbeitet werden. Wir haben aber nichts zu dramatisieren. Auch Professor Böhnel hat darauf hingewiesen, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Botulismus und Kindstod gibt. Deshalb wird weiter geforscht, und es gibt eine Kooperation aller beteiligten Stellen, damit an dem Thema weitergearbeitet wird.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Dr. Stumpf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will auf keinen Fall irgendwelche Entsorgungswege dramatisieren, möchte das Thema Botulin bezüglich der Toxizität aber doch einmal durch Sie in das richtige Verhältnis setzen lassen. Wir reden hier des Öfteren über Dioxine -

Frage Sie bitte!

- und sagen, das sei ein Ultragift. Es ist keins. Es ist ein starkes Gift. Wie ordnen Sie denn Botulin im Verhältnis zu Dioxin bezüglich der Toxizität ein?

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Botulinus-Toxin A ist das stärkste natürliche Gift, das wir kennen. Es ist, bezogen auf die minimal tödliche Dosis, 30 Mal stärker als Viperngift und 30 000 Mal stärker als das stärkste synthetische Gift, das Seveso-Dioxin.

Frau Hansen zur zweiten Frage!

Herr Präsident! Herr Minister Jüttner, vor dem Hintergrund der erörterten Sachlage frage ich Sie: Wäre es nicht wichtig, mit einer Informationsaktion die Bürgerinnen und Bürger vor allem in den städtischen Bereichen vorbeugend darauf hinzuweisen, dass diese Stoffe nicht in die Mülltonne gelangen dürfen und dass sich bei erhöhten Temperaturen - ich denke an den Entleerungszeitraum Maden entwickeln? Das wurde bekanntlich beklagt. Das ist ja das tierische Eiweiß, das den Nährboden bietet. Was schwebt Ihnen vor, dagegen zu unternehmen?

Herr Jüttner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir dieses Thema zusammen mit den öffentlichrechtlichen Körperschaften intensiv zu bearbeiten haben. Es bietet sich an, dann auch in geeigneter Weise den Weg in die Öffentlichkeit zu suchen. Ich glaube, dass die Sensibilität durch die Debatten der vergangenen Wochen schon deutlich gewachsen ist. Wir werden das im Nachgang zu dem Gespräch, das im April stattfinden soll, in geeignete Öffentlichkeitsarbeit umsetzen. Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass das ein Thema ist, das im Sommer natürlich gewichtiger ist als zurzeit. Wir bleiben dran.

Herr Fischer noch einmal!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist sie mit mir der Auffassung, dass in den Sommermonaten ein 14täglicher Leerungsrhythmus vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse zu lang bemessen ist? Die zweite Frage: Sind Sie bereit, die Ihnen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse unserer Fraktion oder dem Haus insgesamt zur Verfügung zu stellen?

Herr Minister!

Herr Fischer, natürlich können Sie Unterlagen bekommen.

Zur ersten Frage. Das ist eine Sache, die ausschließlich in der kommunalen Zuständigkeit liegt. Wir werden in den Gesprächen, die sich nach dem Termin am 19. April ergeben, mit den Landkreisen darüber zu reden haben, ob wir an der Stelle einen Ratschlag geben. Ich meine, dass es Bereiche gibt, in denen noch seltener geleert wird. Irgendwo gibt es dann sicherlich ein Problem. Wir gehen damit - davon können Sie ausgehen - wirklich sensibel um, weil das ein Thema ist, das in der Bevölkerung

aus verständlichen Gründen natürlich für Verunsicherung sorgt. Ich hoffe, dass es gelingt, so präzise wissenschaftliche Ergebnisse zu bekommen, dass dann auch klar ist, welche abfallwirtschaftlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Frage 3 möchte die Frau Abgeordnete Pawelski schriftlich beantwortet haben.

Wir kommen dann zu

Frage 4: Personalabbau in der Gewerbeaufsicht gefährdet Verbraucherschutz

Dazu Frau Abgeordnete Zachow!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BSE-Krise zeigt, dass dem Verbraucherschutz eine zunehmende Bedeutung zukommt. Neben der Lebensmittelsicherheit ist der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten ein wichtiger Bereich des Verbraucherschutzes. Insbesondere Billigprodukte aus Ostasien überschwemmen den deutschen Markt. Vielfach entsprechen Heimwerkermaschinen, Haushaltsgeräte und viele andere elektrische Geräte nicht den in Europa geltenden Vorschriften und gefährden die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher. Deshalb ist eine verstärkte Marktüberwachung dringend notwendig.

Nach den aus den Gewerbeaufsichtsämtern bekannt gewordenen Plänen der Landesregierung sollen in den für den Verbraucherschutz zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bis zum Jahre 2003 ca. 90 Stellen eingespart werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Auffassung, wonach die geplanten Stelleneinsparungen in der Gewerbeaufsichtsverwaltung vor dem Hintergrund der BSEKrise und des in der Vergangenheit vernachlässigten Verbraucherschutzes bei der Futtermittel- und Lebensmittelkontrolle neu überdacht werden sollten?

2. Auf welche Weise will sie die personelle Ausstattung der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter verbessern, um den technischen Verbraucherschutz zu stärken?

3. Wird der technische Verbraucherschutz bei der Bündelung der Verbraucherschutzressourcen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit einbezogen?

Die Antwort gibt der Umweltminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Stärkung des technischen Verbraucherschutzes hat sich die Landesregierung seit 1999 intensiv befasst. In enger Abstimmung mit dem für den technischen Verbraucherschutz fachlich zuständigen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales hat das Umweltministerium bereits mit Erlass vom 15. November 1999 eine so genannte Gerätesicherheitsprüfstelle beim Niedersächsischen Landesamt für Ökologie eingerichtet. Diese Stelle dient der Arbeitsschutzverwaltung nicht nur als zentrale Informationsstelle, sie untersucht auch technische Arbeitsmittel, medizinisch-technische Geräte und Produkte und führt neben einer Reihe von weiteren Aufgaben auch Marktbeobachtungen durch.

Darüber hinaus haben beide Ressorts im Jahre 2000 verabredet, von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern künftig in größerem Umfang Marktkontrollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen durchführen zu lassen. Im Rahmen von Marktkontrollen werden Hersteller und Importeure zu Fragen der europäischen Sicherheitsstandards und der notwendigen Kennzeichnung beraten. Es werden aber auch einzelne Geräte wie etwa Motorkettensägen sicherheitstechnisch überprüft. In diesem Fall werden z. B. die Funktionsfähigkeit der Kettenbremse, das Vorhandensein des Handschutzes sowie des Kettenfangs geprüft. Bei handgeführten Elektrowerkzeugen werden z. B. sichere Stromzufuhr und Funktionsfähigkeit der Bedienelemente kontrolliert. Um diese Aufgabe möglichst rationell und effektiv wahrnehmen zu können, ist ein BundLänder-Arbeitsausschuss „Marktkontrollen“ zur Bildung eines länderübergreifenden Verbundsystems eingerichtet worden. Ungeachtet dessen muss aber auch die niedersächsische Gewerbeaufsicht

ihren Beitrag zur notwendigen Personaleinsparung leisten.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung. Immer dann, wenn sich zeigt, dass der Markt eben doch nicht alles regelt, ertönt der Ruf nach mehr staatlicher Kontrolle. Mehr staatliche Kontrolle bedeutet aber auch ausreichend Personal für diese Aufgaben. Auf der anderen Seite sind Forderungen nach Deregulierung und verstärkter Eigenverantwortung im Trend. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, waren die Ersten, die sich z. B. eine Abschaffung des Landesamtes für Ökologie vorstellen konnten. Dieses Landesamt erarbeitet aber genau die technischen Grundlagen für vieles, was letztlich dem Verbraucherschutz zugute kommt. Ich meine, Sie müssen sich entscheiden; denn wir können nicht beides haben: mehr Deregulierung und mehr staatliche Kontrolle - das passt nicht zusammen!

(Zustimmung von Inselmann [SPD])

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich bereits vor der Zuspitzung der BSE-Problematik mit dem Thema „Stärkung des Verbraucherschutzes in Niedersachsen“ intensiv auseinander gesetzt mit dem Ergebnis, die für den technischen Verbraucherschutz zuständigen Behörden zu ertüchtigen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat 1999 zur Stärkung des technischen Verbraucherschutzes beim NLÖ einer Gerätesicherheitsprüfstelle mit derzeit drei Mitarbeitern eingerichtet. Die Konferenzen der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister sowie der Wirtschaftsministerinnen und -minister haben in ihren jüngsten Sitzungen eine Verstärkung der Marktkontrollen und eine länderübergreifende Zusammenarbeit beschlossen. Der eingangs erwähnte Arbeitsausschuss bildet hierfür eine wirksame und geeignete Maßnahme, weil Kräfte gebündelt und gezielt eingesetzt werden können. Ob und inwieweit es darüber hinaus zu einer Verbesserung der stellenmäßigen Ausstattung der Gewerbeaufsichtsämter kommen kann, hängt letztlich vom Haushaltsgesetzgeber ab.

Im Übrigen ist das Haushaltsaufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Zur dritten Frage: Nein. Dies wäre auch nicht sachgerecht, da bei der Marktüberwachung von Geräten wie

Arbeitseinrichtungen, vor allem Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Arbeits- und Kraftmaschinen, Hebeund Fördereinrichtungen sowie Beförderungsmittel,

- Schutzausrüstungen

- Einrichtungen zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen sowie zum Be- und Entlüften

- Sport-, Freizeit-, und Bastelgeräte und Spielzeug

sicherheitstechnische Aspekte, also beispielsweise Bruchfestigkeit, Standsicherheit und die sicherheitstechnische Gestaltung im Vordergrund stehen.

Das technische Know-how für die Bewertung solcher sicherheitstechnischen Anforderungen liegt in der Gewerbeaufsichtsverwaltung, die seit jeher für die eng miteinander verzahnten Bereiche Umwelt, Arbeits- und technischer Verbraucherschutz in Niedersachsen zuständig ist.

Anders verhält es sich mit der Überwachung der stofflichen Zusammensetzung von Materialien. So hat die Landesregierung in dieser Woche zur Verbesserung des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes im Rahmen der Errichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auch beschlossen, die Ausführung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug, soweit es sich um Regelungen der stofflichen Zusammensetzung handelt, von den Gewerbeaufsichtsämtern auf die Landkreise und die kreisfreien Städte zu verlagern.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Zachow stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie führten aus, dass Sie im NLÖ den technischen Verbraucherschutz stärken. Kommen wir damit nicht immer mehr zu einer Verschiebung und auch zu einer Vermischung von Zuständigkeiten zwischen NLÖ und Gewerbeaufsicht?

Sehen Sie das auch so?

Herr Präsident, das sehe ich nicht so! Das NLÖ hat keine Vollzugsaufgaben. Diese liegen ausschließlich bei der Gewerbeaufsicht. Das NLÖ hat wie an vielen anderen Stellen auch den wissenschaftlichen Sachverstand, um die Vollzugsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dabei soll es auch bleiben. Aber diese Unterstützung ist dringend geboten.