Die Landesregierung hält es weiterhin für erforderlich, dass eine gesetzliche Zuwanderungsregelung auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation Rücksicht nimmt, und sieht derzeit einen Bedarf an Zuwanderung von Arbeitskräften nur bei einer begrenzten Anzahl von qualifizierten Bewerbern
für bestimmte Branchen. Insoweit können Sie, Frau Stokar, nicht einen großen Unterschied zwischen dem, was Herr Harden gesagt hat, und dem, was ich sage, konstruieren.
Ich möchte noch einen Punkt anfügen, meine Damen und Herren, und greife damit etwas auf, was die Ausländerbeauftragte des Bundestages heute gesagt hat: Man sollte vielleicht überlegen, ob man eine öffentliche Diskussionspause über drei Wochen anregt, um die Möglichkeiten des Austarierens von Kompromissen zu verbessern. Ich hielte das für sehr vernünftig. Denn gerade dadurch, dass wir uns gegenseitig Maximalforderungen entgegenhalten, wird die Möglichkeit, einen solchen notwendigen Kompromiss zu schaffen, eingeschränkt. Das ist mein Wunsch, den wir vielleicht in die Ausschussberatungen zu diesem Antrag mitnehmen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Federführung für die Diskussion im Ausschuss soll beim Ausschuss für innere Verwaltung liegen. Mitberaten soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Durch Modulationsgesetz der Bundesregierung EU-Finanzen für eine umweltfreundliche Landwirtschaft und für die Entwicklung des ländlichen Raumes sichern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3099
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei Modulation? - Das ist ein nicht ganz einfaches Thema. Ich möchte versuchen, das zu erklären. Die europäischen Landwirte beziehen ihr
Einkommen im Wesentlichen aus zwei Quellen, zum einen aus den Markterlösen, die sie für ihre Produkte bekommen, und zum anderen aus öffentlichen Mitteln. Das Ganze teilt sich ganz grob etwa Hälfte/Hälfte. Die öffentlichen Mittel, die sie bekommen, bekommen sie zum einen als so genannte Direktzahlungen - direkt von der EU - für bestimmte Produktionsleistungen. Dazu gehört z. B., dass ein Landwirt, der einen Hektar Weizen anbaut, in Niedersachsen je nach Region zwischen 607 und 737 DM pro Hektar bekommt. Daneben gibt es eine so genannte zweite Säule. Das sind die Mittel, die im Wesentlichen über das PROLAND-Programm verteilt werden. Diese Mittel verhalten sich etwa im Verhältnis von 1 : 10, also 90 % werden in der ersten Säule gezahlt und 10 % über das PROLAND-Programm.
Bei der Modulation geht es darum, eine ökologische Neuausrichtung dieser öffentlichen Förderung vorzunehmen. Das heißt, von den produktionsbezogenen EU-Direktzahlungen - den 90 % öffentlichen Mitteln - sollen Mittel in umweltfreundliche Landwirtschaft umgeschichtet werden, also - grob gesagt - ins PROLAND-Programm. Die bisherigen Zahlungen - das sagte ich schon - sind überwiegend unabhängig von ökologischen und anderen gesellschaftlichen Leistungen gewährt worden. Das beinhaltet die Gefahr der Überproduktion und fehlender Marktorientierung. Modulation ist kein nationaler Alleingang. Es handelt sich hier um ein Instrument, das bereits in der Agenda 2000 vereinbart war. Bis zu 20 % der Direktzahlungen können gekürzt und in die zweite Säule übertragen werden. Herr Funke hat das damals mit verabschiedet, sogar mit gepuscht, hat sich anschließend aber in Deutschland damit gebrüstet, dass es bei uns nicht angewandt wird und damit ein Wettbewerbsvorteil z. B. gegenüber Frankreich und Großbritannien besteht, wo die Modulation bereits praktiziert wird. Der Handlungsbedarf für Modulation liegt auf der Hand: 80 % der Direktzahlungen gehen heute an 20 % der Betriebe. 4 % der Marktfruchtbetriebe erhalten 40 % der Prämie. Um noch eine weitere Zahl zu nennen: Rationalisierte Großbetriebe in Ostdeutschland können mit etwa 150 000 DM Prämie pro Arbeitskraft rechnen, während ein mittlerer bäuerlicher Familienbetrieb in Westdeutschland auf etwa ein Zehntel, auf 15 000 DM je Arbeitskraft, kommt.
Meine Damen und Herren, dabei geht es nicht um Neidkampagnen, sondern um die Beseitigung von sozialen Ungerechtigkeiten. Deswegen ist vereinbart, dass die Direktzahlungen ab 2003 um 2 %
gekürzt werden, und zwar ab einem Freibetrag von 10 000 Euro Prämie. 10 000 Euro Prämie bleiben also zunächst unangetastet. Nur das, was darüber hinausgeht, wird um 2 % gekürzt. Diese Kürzungen verbleiben in der Nation, die diese Modulation durchführt, und können dort für den ländlichen Raum und für umweltgerechte Landwirtschaft eingesetzt werden. Erforderlich ist eine zusätzliche nationale Kofinanzierung in der gleichen Höhe. Es ist also allenfalls ein Einstieg in die Modulation, die Schritt für Schritt weiter zu entwickeln wäre. Das entspricht z. B. auch der Meinung der Kommission „Zukunft der Landwirtschaft - Verbraucherorientierung“, die ja in Niedersachsen gearbeitet hat. Auch die ist der Auffassung, dass es sinnvoller ist, gesellschaftliche Leistungen zu honorieren - so drückt sie das aus -, statt Produktion - ich füge hinzu: Massenproduktion - zu subventionieren. Es besteht sogar die Meinung, dass man über kurz oder lang zu einem vollständigen Verzicht auf Direktzahlungen kommen muss.
Inzwischen haben sich Länder und Bund auf einen Katalog von Maßnahmen geeinigt, die aus diesen Modulationsgeldern gezahlt werden können. Genannt sind die Erweiterung der Fruchtfolgen, Winterbegrünung, Mulchsaat, eine umweltfreundliche Düngerausbringung, z. B. Schleppschlauchtechnik, biologische, biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen und eine Grünlandextensivierung, die einzelflächenbezogen ist. Bisher war nur die betriebsbezogene Grünlandextensivierung förderbar. Unseres Erachtens fehlt hier in jedem Fall eine Maßnahme für die Rinderhaltung. Wir können uns eine Förderung insbesondere von Weidegang vorstellen.
Eine besondere Maßnahme ist von Niedersachsen eingebracht worden. Dabei geht es - davon werden Sie vielleicht schon gelesen haben - um die Abstockung von Viehzahlen im Bereich Vechta/Cloppenburg, also im Bereich Südoldenburg. Ich sehe diese Maßnahme äußerst skeptisch. Wir fordern auch schon seit vielen Jahren ein Umbauprogramm für Südoldenburg. Aber ob eine Stallstilllegungsprämie das richtige Mittel ist, ist meines Erachtens zweifelhaft. Herr Landwirtschaftsminister, es ist Ihnen noch nicht gelungen, dieses Instrument und seine Wirkungsweise überzeugend darzustellen. Das Ganze riecht sehr stark nach einem gelungenen Coup der Veredelungslobby, nach einem dreisten Griff in die öffentlichen Kassen von einer Branche, die sich im letzten Jahr durch 88,5 % Gewinnsteigerung ausgezeichnet hat und zu den Spitzenverdienern in der Landwirtschaft gehört.
Die EU-Vorgaben sagen: Die Gelder sollen in umweltgerechte Produktionsverfahren und in innovative Ansätze fließen.
Insofern frage ich mich natürlich, welchen Sinn eine solche Abstockungsprämie in Anbetracht von Ställen macht, die möglicherweise kurz vorher sogar mit PROLAND-Mitteln gefördert worden sind, und angesichts der vorliegenden Anträge für tausende von zusätzlichen Stallplätzen, die im Moment in dieser Region auf den Tischen der Kreisverwaltungen liegen. Ich meine, in diesem Bereich haben Sie noch eine gewisse Erklärungsnot. Meine Meinung ist, dass wir in diesem Bereich ohne das Ordnungsrecht nicht auskommen werden. Insgesamt dient die Modulation der Unterstützung der funktionellen Landwirtschaft. Sie dient der Aufstockung von Mitteln für den ländlichen Raum. Eine Praxis in Deutschland sichert uns einen gewissen Vorlauf, sichert uns Erfahrung, Einflussnahme und Gestaltungsspielraum auch auf der EU-Ebene. Denn wir müssen damit rechnen - es ist sehr wahrscheinlich -, dass es bei der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 zu einer obligatorischen, also erzwungenen Modulation in Europa kommen wird. Insofern wird ein solches System auch der Mittelsicherung dienen. Das heißt, die Mittel, die von der ersten Säule in die zweite Säule übertragen werden, werden künftig von der Gesellschaft sehr viel einfacher und schneller akzeptiert werden, weil sie als sinnvoller angesehen werden als die rein für die Produktion gezahlten Mittel. Sie sind zudem WTO-unschädlich, gehören also zu dem Bereich der so genannten Greenbox, und sie bilden letzten Endes eine richtige Weichenstellung für die Osterweiterung.
Bei dem Konflikt, den es im Moment im Bundesrat gibt, geht es im Wesentlichen um drei Punkte. Es geht einerseits darum, dass die Länder möchten, dass die Modulation auf Ackerkulturen, Rinder und Schafe beschränkt bleibt. Darüber kann man sicherlich reden. Andererseits geht es auch um Gleichbehandlung. Es geht um deutsche Nettozahlerinteressen, z. B. wenn es um den Tabakbereich geht. Es geht andererseits auch darum, falsche Signale zu vermeiden, wenn es in die Diskussion um die künftigen EU-Regelungen geht.
Ein zweiter Punkt ist, dass die Länder möchten, dass der Bund das Anlastungsrisiko übernimmt. Hier gibt es, wie Sie wissen, verfassungsrechtliche Bedenken, und es gibt rein materielle Bedenken. Wir wissen ja, dass mit diesen Fällen keine guten Erfahrungen gemacht worden sind. Wenn Fehler
zulasten eines fremden Portemonnaies gehen, dann ist das häufig eine sehr schlechte Situation. Der zentrale Konflikt liegt natürlich in der Kofinanzierung. Die Länder möchten, dass der Bund nicht - wie bisher - 60 %, sondern 80 % dieser Mittel übernimmt. Ich bin der Meinung, dass dies eine relativ geringe Summe ist. Es geht um 12 Millionen Euro für alle Länder in Deutschland. Das müsste aufbringbar sein. Von daher bin ich der Meinung, dass es keinen Grund gibt, die Dinge länger zu verzögern.
Die Länder haben bei der Einigung mit dem Bundesverbraucherministerium im vergangenen Jahr die Modulation als geeignetes Instrument zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren anerkannt. Mit jeder Verzögerung arbeiten Sie, meine ich, dem Deutschen Bauernverband und den unionsregierten Ländern in die Hände, die die Modulation aus Wahlkampfgründen ganz zu Fall bringen wollen. Ein Beispiel ist Bayern, das immer mit dem Schutz der bäuerlichen Betriebe gegen die Modulation argumentiert,
wobei man sehen muss, dass in Bayern kaum ein Betrieb betroffen ist, weil eben die kleinen und mittleren Betriebe durch die entsprechende Freibetragsregelung geschont werden.
Auch der Einwand, der Verwaltungsaufwand sei überzogen, ist, meine ich, nicht gerechtfertigt. Er berücksichtigt vor allem nicht, dass es sich hier erst einmal um einen Einstieg handelt und dass natürlich die intensiven Wirkungen vor allem bei der Weiterentwicklung dieses Instruments eintreten werden.
Fazit dieser Ausführungen: Ich sehe keinen Grund, diesen wichtigen Baustein der Neuordnung der Agrarpolitik weiter zu verzögern, und hoffe, dass es mit unserem Antrag gelingt, entsprechend beschleunigend zu wirken. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, der vorliegende Antrag ist eine Farce, und zwar deshalb, weil Sie den Eindruck erwecken wollen, dass die grüne Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin eine grandiose Idee konzipiert hat, und weil Sie das Land Niedersachsen dafür mehrfach zur Kasse bitten wollen.
Modulation bedeutet Umwandlung von Direktzahlungen, die zweite Säule der Agrarpolitik. Die EU lässt Kürzungen um maximal 20 % zu, die z. B. in Agrarumweltmaßnahmen einfließen und von den Nationalstaaten gegenfinanziert werden könnten. Während in Berlin noch von einer symbolträchtigen Kürzung von 20 % geträumt wurde, lag nicht einmal ein konkretes Umsetzungsprogramm vor. Und das zu einem Zeitpunkt,
zu dem viele Rinderhalter auf dem Höhepunkt der BSE-Krise damit eine weitere Einkommenseinbuße von bis zu 20 % hinnehmen sollten.
Da Niedersachsen als Flächenagrarland stark betroffen ist, sind die Initiativen unseres zuständigen Ministers auf Bund-Länder-Ebene ausdrücklich zu begrüßen, um bei der Modulation einen sinnvollen Rahmen zu schaffen. Niedersachsen hat konstruktiv an den Lösungen gearbeitet, zumal die Länderverwaltungen für die Einziehung und die Verteilung der Prämien zuständig sind. Daher sind auch die Eckpunkte des jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Modulationsgesetzes aus Niedersachsen gekommen, z. B. die 2 % Kürzung der Prämien oder auch die Sockelsicherung von 10 000 Euro.
Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Haupterwerbsbetrieb mit 13 400 Euro Jahreseinkommen durchschnittliche Kürzungen von 70 Euro. Ich meine, das ist verkraftbar.
Das ist ein guter Anfang für ein wichtiges politisches Instrument, das auch wir wollen und das mit diesen Eckdaten auch Zustimmung im Berufsstand findet. Mir sind jedenfalls keine Proteststürme bekannt. Die Akzeptanz ist beim Einstieg sehr wichtig, da der Modulation in Zukunft eine stei
Nun, da von der Ministerin eigentlich nicht mehr allzu viel Arbeit zu leisten ist, kommt ein Gesetzentwurf, der die Länder, was Gegenfinanzierung, Verwaltungsaufwand und Risikoeinstufung betrifft, zur Kasse bittet. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist keine Blockade oder Bremse, wie von Ihnen vorhin dargestellt, sondern sie ist notwendig, damit Schaden für das Land verhindert wird.
Es geht erstens um die Begrenzung der Kürzungen im Rahmen der Modulation auf die Flächenausgleichszahlungen und Tierprämien, zweitens um die Anhebung des Bundesanteils an der 50-prozentigen nationalen Kofinanzierung der Modulationsmittel auf 80 % und um die Senkung des Landesanteils auf 20 %. Es geht drittens um die Anlastungen der EU selbst bei geringfügigen Fehlern zulasten des Bundes. Herr Klein, die Vertretung dieser Landesinteressen sollte auch Ihr Auftrag als Abgeordneter sein und nicht, die politischen Früchte für Ihre Bundesministerin einzufahren.
Die durch die Einschaltung des Vermittlungsausschusses eintretende geringfügige Verzögerung ist für die Einführung der Modulation selbst ohne Belang, da diese ohnehin, wie Sie selbst gesagt haben, erst für das Jahr 2003 vorgesehen ist. Es gilt auch hier der Grundsatz: Verlässliche Regelungen und eine akzeptable Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern haben allemal Vorrang vor übereilten schnellen Schritten zum Schaden des Landes Niedersachsen. Diesen wollen wir nicht. Für uns gilt: Qualität vor Tempo.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt der jetzigen Agrarpolitik ist die MacSharry-Reform aus dem Jahr 1992, die
bis heute tragende EU-Agrarreform. Das damalige Preisstützungssystem für Getreide, Ölsaaten und Rindfleisch führte zu Überschüssen, die mit riesigen Exporterstattungen auf den Weltmärkten abgesetzt werden mussten. Profiteure waren vor allem Lagerhallenbetreiber und Spediteure. Der Budgetanteil aus dem EU-Agraretat betrug 91 %. Nur 9 % der Zahlungen kamen bei den Erzeugern direkt auf den Höfen an.
Mit dem Systemwechsel der EU-Agrarpolitik, einer wirklich notwendigen Agrarwende, wurde verstärkt auf produktgebundene Direktzahlungen zugunsten der Landwirte umgestellt.
Integrierte Bestandteile dieses Systems der Direktzahlungen waren Flächenstilllegungen bis 15 % und Extensivierungsanreize.