Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, es gehört schon in den Kontext, dass wir uns in diesen Tagen über die gemeinsame Schule unterhalten. Nach der Wahl geht das nicht; das muss vorher miteinander geklärt werden.
Das wäre ja das erste Mal, dass Sie Ihre tollen Argumente erst nach der Wahl an die Öffentlichkeit herantragen wollen. Vorher wird doch um den Kunden geworben.
Wir schieben nicht irgendwelche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten irgendjemandem auf der kommunalen Ebene zu. Solange wir zurückdenken können, ist es schulgesetzliche bzw. kommunalgesetzliche Rechtslage in Niedersachsen und in Deutschland, dass die Schulträgerverantwortlichkeit auf kommunaler Ebene angesiedelt ist. Das wollen die Kommunen so haben, das lassen sie sich auch gar nicht nehmen. Dabei lassen sich die Kommunen nichts reindrücken oder verändern. Das ist völlig klar und geregelt.
Schülertransport - zum Teil da oder dort Gebäude saniert werden müssen oder gebäudlich etwas zusammengefasst werden kann, ist höchst eigene Aufgabe der Kommunen. Das müssen sie selber machen. Unter schulrechtlichen und bildungspolitischen Aspekten werden wir dem Schulträger in diesem Bereich nicht hereinreden.
Dass es für das Land auch ein Ressourcenproblem ist, wenn kleine Strukturen gefahren werden, Herr Meinhold, ist doch völlig klar. Wir wollen jetzt nicht anfangen, über die Unterrichtsversorgung zu reden. Aber was meinen Sie denn, wie viel Kraft es uns kostet, in der Unterrichtsversorgung kleine Systeme zu fahren? Zum Beispiel bei den Förderschulen mit einer Klassengröße von sechs bis acht Kindern diskutieren wir auch nicht darüber, ob es richtig ist, dort eine gute Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Das ist dem Bildungsbedarf geschuldet. Auch kleine Standorte - das weiß jeder Kultusminister - kosten Kraft und Ressourcen. Es ist der politische Wille, dass wir diese entsprechend aufbringen.
Ich selbst werbe dafür. Ich werbe auch bei den kommunalen Schulträgern dafür - bei allem Respekt gegenüber den Problemen, die sie haben, Stichworte „Finanzen“, „Gebäude“, „Sanierung“ usw. Ich sage ihnen: Leute, es lohnt sich, für kleine Standorte zu kämpfen. - Dafür bekomme ich auch von sozialdemokratischen Kommunalpolitikern durchweg Lob.
(Beifall bei der CDU - Sigrid Rakow [SPD]: Wie groß sollen die kleinen Standorte sein? Das haben Sie ver- gessen!)
Die Mündliche Anfrage, über die wir sprechen, wurde ja von der SPD-Fraktion gestellt. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die SPD in diesem Zusammenhang über ihr Schulkonzept, das nach eigenem Bekunden Hauptwahlkampfthema ist, überhaupt nicht reden will,
Aber es stellen sich im Hinblick auf dieses unsägliche Einheitsschulkonzept, das diskutiert wird, einige Fragen. Denn dieses hätte natürlich Auswirkungen auf die Fläche und die kleinen Schulstandorte.
Auch Kostengesichtspunkte werden in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Die Situation des Landeshaushaltes ist uns bekannt. Deswegen frage ich die Landesregierung: Was würde passieren, wenn die Unterrichtsverpflichtung, die derzeit für Lehrkräfte an Gesamtschulen besteht, auf die von der SPD lancierte Einheitsschule umgerechnet würde? Was würde das für den Landeshaushalt bedeuten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wiese, wir haben jetzt ein gegliedertes Schulwesen. Wir haben Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlicher Bezahlung und Unterrichtsverpflichtung. Das beginnt bei 23,5 Stunden für die Lehrerinnen und Lehrer im Gymnasialbereich und endet bei 29,5 Stunden für die Grundschullehrer plus Arbeitszeitkonto. Wenn wir ein Einheitsschulsystem einführen würden - das ergeben die Zahlen, die wir alle kennen, Stichworte „Ressourcen“, „Kosten“, „Stellen“ -, dann kommt dabei zwangsläufig auch ein Einheitslehrer heraus. Dann stellt sich die Frage nach der Vereinheitlichung der Besoldung. Auch kommt dabei heraus, dass sich Lehrer als einheitlich einzusetzend verstehen. Sie würden nicht akzeptieren, dass im gleichen gemeinsamen System der eine 23,5 Stunden und der andere 29,5 Stunden arbeitet.
- Frau Korter, da sind wir uns einig, das ist erfreulich. - Wenn ich einmal unterstelle, dass diese Einheitsschule mit der gleichen Unterrichtsverpflichtung operiert wie die heutigen Gesamtschulen - also mit 24,5 Pflichtstunden pro Woche und Lehrer; plus der Zeit, in der Unterricht vor- und nachbereitet wird -, dann käme dabei heraus, dass
wir auf der Basis des Schulwesens, so wie es jetzt besteht, 3 400 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer ad hoc einstellen müssten - mit einem Finanzaufwand für Herrn Möllring von 170 Millionen Euro.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Busemann hat in seiner Antwort auf die kleineren Schulstandorte Bezug genommen. Um diese geht es ja zentral.
Der Innenminister hat im Grunde genommen der Stadt Cuxhaven einen Scheck von 5 Millionen Euro präsentiert und damit gewunken. Dafür soll Cuxhaven sich in der Zielvereinbarung bereit erklären, zu überprüfen, ob Schulstandorte geschlossen werden können. Letztendlich ist es das Ziel, diese zu schließen. Das und nichts anderes ist doch der Zusammenhang, um den es hier geht. Es geht nicht darum, was wäre, wenn der große böse Wolf kommt. Es geht darum, wie der Kultusminister seine Vorstellungen über den Erhalt der Schulstandorte - er hat ja § 106 des Schulgesetzes zitiert - gegenüber den Kommunen umsetzen will, wenn ihn der Innenminister ständig daran hindert.
wird, was die bildungspolitischen Ziele - etwa den Erhalt von Schulstandorten auch unter demografischen Aspekten usw. - angeht, nicht irgendwie daran gehindert, das Vernünftige und Richtige zu tun, schon gar nicht durch den Innenminister. Das ist die erste neue Botschaft. Herr Kollege, ich wäre nie darauf gekommen, dass die Beziehungen zwischen uns so interpretiert werden könnten.
Wenn Sie ein Problem mit Cuxhaven haben, will ich nur einmal darauf aufmerksam machen, dass diese wunderschöne Stadt vor 10 oder 15 Jahren noch 60 000 oder 65 000 Einwohner hatte. Jetzt liegt die Einwohnerzahl bei 50 000, und sie bewegt sich - Gott sei es geklagt - in Richtung auf 45 000. Angesichts dessen werden in Cuxhaven innerstädtisch Überlegungen angestellt, vielleicht auch bei der Schulstandortstruktur gewisse Dinge zu verändern. Es braucht dazu keine Schecks, keinen Druck oder sonstige Einflussnahmen. Das ist doch etwas, was der Schulträger - ich verweise auf die dortige lokale Verantwortung - vernünftigerweise mit sich selber ausmachen muss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Oppositionsführer, Herr Jüttner, in diesem Zusammenhang immer wieder Zwischenrufe macht, will ich ihm einmal erklären, wie so eine Zielvereinbarung aussieht, damit ihm das ein für alle Mal klar ist.
In der Vergangenheit war es so, dass Bedarfszuweisungen in der Regel ohne Zielvereinbarungen gewährt wurden. Die Folge war, dass sich auf der kommunalen Ebene strukturell kaum etwas geändert hat. Das aber darf nicht sein. Wenn wir zusätzliches Geld zur Verfügung stellen, muss dies auch dazu führen, dass man das Defizit strukturell zu verringern versucht. Insofern sind die Kommunen, die Bedarfszuweisungen beantragen, gehalten, selber Vorschläge zu machen, inwiefern sie noch Einsparungen vornehmen können.
Eine Zielvereinbarung hat zwei Teile. In dem ersten Teil geht es darum, dass sich der Rat darauf festlegt, dass etwas eingespart wird. So wird z. B. auf die Personalkosten geschaut. Wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten höher ist als in einer vergleichbaren anderen Kommune, wird vereinbart - das ist auch völlig klar -, dass das Personal dort reduziert werden muss. Das wird dann in die Zielvereinbarung aufgenommen.
dieser Problemfelder sie sich genauer anzuschauen bereit ist. Insofern schlägt die Kommune selber vor, welche Aufgaben sie im Jahr der Zuteilung der Bedarfszuweisung abarbeiten will.
Von der Stadt Cuxhaven ist gesagt worden: Wir haben eine negative demografische Entwicklung. Deshalb müssen wir einige Dinge überprüfen, u. a. natürlich auch Schulstandorte. - Und nur das steht auch in der Zielvereinbarung: dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Schulstandorte überprüft werden müssen. Das ist keine Vorgabe des Innenministers, sondern das ist etwas, was übrigens - ich bin ja auch in der Kommunalpolitik tätig - in jeder Kommune getan werden muss, nämlich auszuloten, was passiert, wenn eine negative Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen ist.
Nicht mehr und nicht weniger steht in dieser Zielvereinbarung. Das ist das, was auch notwendig ist: Wenn es Geld gibt, muss man auf der einen Seite konkrete Maßnahmen vereinbaren und auf der anderen Seite einen Aufgabenkatalog vorlegen, um im Rat, also auf der kommunalen Ebene, anschließend vernünftige Entscheidungen treffen zu können.
Ich hoffe, dass ich damit eine Klärung im Hinblick auf Ihre Vorstellungen von einer Zielvereinbarung herbeigeführt habe. Ich hoffe, dass dann solche Zurufe wie in den letzten zehn Minuten nicht mehr kommen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich bei der Frage des Kollegen Robbert und den Fragen seiner Kolleginnen und Kollegen darüber gewundert, dass sie nach finanzpolitischen Kriterien fragen. Normalerweise bin ich von der SPD nicht gewohnt, dass sie etwas unter finanzpolitischen Kriterien durchaus sauber und solide strukturiert untersucht.
Bei allem, was Sie fordern, Herr Jüttner, kann man sehen, dass Sie finanzpolitisch über die Auswirkungen überhaupt nicht nachdenken.
Vor diesem Hintergrund ist mir eingefallen, dass es interessant sein könnte, einmal darüber nachzudenken, wie es sich kostenmäßig für unser Land auswirken würde, wenn die Forderung der SPD umgesetzt würde, die Klassenobergrenze auf 24 Schülerinnen und Schüler zu senken. Herr Minister, vielleicht können Sie diese Frage noch beantworten.