Protokoll der Sitzung vom 20.11.2003

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Worauf kommt es an? - In dieser Situation kommt es auf Arbeits- und Ausbildungsplätze an.

Drittens. In diesem Bereich spielt Selbständigkeit eine besondere Rolle. Alle Fraktionen betonen bei jeder Gelegenheit, wie wichtig Selbständigkeit in dieser Gesellschaft ist, wie wichtig Unternehmergeist ist, damit man die Gesellschaft voranbringt und die Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht - Herr Oppermann, Sie wissen das ja – hat im letzten Streit um den Meisterbrief - den Großen Befähigungsnachweis gesagt: Solange das Handwerk in dieser Weise in Deutschland ausbildet, ist es gerechtfertigt, bestimmte Zugangsvoraussetzungen festzulegen. Im Grunde sind das keine anderen Zugangsvoraussetzungen, als sie jeder Rechtsanwalt oder Arzt braucht, bevor er praktizieren kann. Genauso ist es in diesem Bereich. Das entbindet niemanden und nirgendwo davon - auch darüber haben wir diskutiert -, über Modernisierung zu reden. Aber es wird nicht ausreichen, dass die besonderen Begrenzungen künftig ausschließlich für das Kriterium der Gefahrgeneigtheit gelten. Wir als Landesregierung sagen, dass diese auch für das Kriterium der Ausbildungsbereitschaft und des Verbraucherschutzes gelten müssen. Meine Damen und Herren, das ist die Marschrichtung. Dann werden wir zu einer Reduzierung der Berufe in der Anlage A kommen, aber nicht in der Größenordnung, wie es die Bundesregierung will, sondern wir werden das stufenweise machen.

Natürlich muss man auch über das Inhaberprinzip reden. Dazu gibt es längst Vorschläge, die einigungsfähig sind. Natürlich reden wir auch darüber, wie es den Altgesellen erleichtert werden kann, einen Betrieb aufzumachen. Aber das kann nicht ohne Prüfung möglich sein - einfach nur, weil jemand eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbei

tet hat. Das wäre ja so, als würde man jemandem automatisch das Abitur bescheinigen, nur weil er 15 Jahre lang das Gymnasium besucht hat. So kann das nicht funktionieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir wollen in diesem Zusammenhang an Leistung und Qualität festhalten. Herr Oppermann, bis jetzt habe ich gedacht, wir wären uns in einem einig - ich hoffe, dass dies trotz Ihrer Einlassung auch in Zukunft so ist -, nämlich dass wir in Deutschland - auch wenn in Europa alle anderer Meinung sind - an etwas festhalten, wenn dadurch positive Beiträge zum deutschen Bruttoinlandsprodukt und zum deutschen Arbeitsmarkt geleistet werden. Deswegen werden wir in unserem eigenen Interesse und im Interesse der Bürger und Mitmenschen in unserer Gesellschaft an bestimmten Formen festhalten in einer Situation, in der die Arbeitslosigkeit so hoch ist, dass uns das umtreiben muss. Das ist der psychologische Punkt. Führen Sie Ihre Diskussionen doch in einer Zeit, in der die Konjunktur gut läuft. Aber verunsichern Sie die Betriebe nicht zusätzlich in einer Zeit, in der diese sowieso Schwierigkeiten haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Beschlussempfehlungen des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Mittagspause und fangen danach um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 8 - Dringliche Anfragen - an. Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.08 Uhr.

Wiederbeginn: 15 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich bitte Platz zu nehmen. Ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause wieder. Ich will kurz bekannt geben, wie es heute weitergeht; es sind ja einige Umstellungen erfolgt. In unserer Nachmit

tagssitzung werden die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge 8, 18, 19, 13, 15 und 16 behandelt. Demnach wird die heutige Sitzung gegen 18.35 Uhr enden.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 8: Dringliche Anfragen

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Ich rufe die erste auf:

a) Wie ist der Stand der Umsetzung der FFH-Gebietsmeldungen in Niedersachsen? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/569

Ich bitte die SPD-Fraktion, ihre Frage zu stellen. Herr Haase!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner (GRÜNE) vom September 2003 wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten zur Nachmeldung der FFHGebiete inzwischen abgeschlossen seien und zu einer Darstellung von Kernflächen auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 500 000 geführt hätten, die die Grundlage für die detaillierte Abgrenzung weiterer FFH-Gebietsvorschläge sein würden. In einem bilateralen Gespräch, das mit der Europäischen Kommission für November 2003 geplant ist, will Niedersachsen allgemein informieren, in welcher räumlichen Verteilung und in welcher Größenordnung und welchem Inventar an Lebensraumtypen und Arten Gebiete für eine Nachmeldung infrage kommen. Ziel der bilateralen Gespräche sei, die Zustimmung der Kommission zur Grundlinie der niedersächsischen Vorgehensweise und zur Gesamtbilanz der Auswahl zu erhalten, verbunden mit der Zusage, dass damit die Verpflichtungen des Landes zur Meldung von FFHGebietsvorschlägen abschließend erfüllt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Gebiete sind in dem Nachmeldekonzept, das an die EU weitergeleitet werden soll, enthalten?

2. Hat das für November 2003 angekündigte Gespräch mit der EU-Kommission zwischenzeitlich stattgefunden, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Nach welchen Kriterien werden die Gebiete für die FFH-Meldung ausgewählt?

Für die Landesregierung antwortet Umweltminister Sander. Herr Sander, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haase, der Umweltausschuss ist am 22. September sehr ausführlich über den Stand der FFH-Meldungen informiert worden. Ungeachtet dessen lege ich Ihnen natürlich gern den derzeitigen Sachstand dar.

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Beschluss vom 29. April 2003 das Umweltministerium beauftragt, die von der Europäischen Kommission verschickten Protokolle der wissenschaftlichen Seminare über die so genannte atlantische und kontinentale Region auf einen Handlungsbedarf des Landes auszuwerten. Bereits im März 2003 hatte der Bund in enger Abstimmung mit allen Ländern der Europäischen Kommission einen länderspezifischen Zeitplan zur Abarbeitung von Defiziten vorgelegt.

Vor dem Hintergrund des gegen Deutschland eingeleiteten Bußgeldverfahrens aufgrund der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender FFH-Gebietsmeldungen wurde auf vertraulicher informeller Basis ein bilaterales Gespräch mit der Kommission vereinbart. Anfang September hat das Niedersächsische Umweltministerium dem Bundesumweltministerium zur Vorbereitung dieses Gespräches fristgerecht ein Gesamtkonzept übersandt. Dieses Konzept gibt Auskunft über die Größenordnung und die räumliche regionale Verteilung der nach derzeitigem Kenntnisstand für eine Beseitigung der angemahnten Defizite infrage kommenden Kernflächen.

Das Konzept enthält also keine konkret abgegrenzten Gebietsvorschläge des Landes. Detaillierte Gebietsvorschläge werden zurzeit mit dem uns bekannten vorliegenden alten Datenmaterial und den in der Zwischenzeit erstellten neuen Daten erarbeitet und sollen laut Zeitplan etwa Anfang März 2004 vorliegen. Diese Unterlagen werden die

Grundlage für die Entscheidung der Landesregierung bilden, das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu eröffnen. Dies soll voraussichtlich Anfang März des kommenden Jahres geschehen. Verbände, sonstige betroffene Institutionen sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger werden Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorschlägen zu äußern. Damit bleibt genügend Raum, die Vorschläge des Landes zu diskutieren.

Der Zeitplan sieht weiter vor, dass die Landesregierung über die nachzumeldenden Gebiete im dritten Quartal 2004 entscheidet. Deutschland will seine Nachmeldungen insgesamt etwa Anfang 2005 der Kommission offiziell vorgelegt haben.

Nun, meine Damen und Herren, zu den einzelnen Fragen.

Zu Frage 1 und 2: Das auf Ende November 2003 angesetzte bilaterale Gespräch mit der Europäischen Kommission wurde auf Wunsch der Kommission verschoben und ist nunmehr auf den 21./22. Januar 2004 terminiert. Über die konkrete Abgrenzung von Gebieten, die die Niedersächsische Landesregierung zur Beseitigung vorhandener Defizite als geeignet ansieht, kann erst nach diesem Gespräch befunden werden.

Zu Frage 3: Die Auswahlkriterien für die Meldung der FFH-Gebiete sind in Anhang 3 der Richtlinie, die Ihnen auch bekannt ist, aufgeführt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Kollege Haase zu seiner ersten Zusatzfrage!

Herr Minister, ich verstehe Sie also richtig, dass zurzeit kein Nachmeldekonzept als solches existiert und Sie auch im Vorfeld Ihrer Reise nach Brüssel nicht gewillt sind oder nicht vorhaben, z. B. den fachlichen Rat der Naturschutzverbände oder der Beteiligten schon in die Diskussion in Brüssel mit einzubeziehen?

Herr Minister Sander!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Haase, Sie haben Recht: Es gibt keinerlei Gebietsvorschläge, und da es sie nicht gibt, kann man auch im Vorhinein noch keine Gespräche mit anderen Institutionen führen.

Die erste Zusatzfrage von Herrn Meyer!

Herr Minister Sander, nach meiner Kenntnis ist im Vorfeld der Erstellung des Nachmeldekonzeptes lediglich ein Gespräch mit den Naturschutzverbänden im August geführt worden. Müsste es nicht im besonderen Interesse der Landesregierung liegen, diese Verbände besonders intensiv und frühzeitig einzubeziehen, um anschließend erneute Beschwerden wegen der nicht ausreichenden Meldung von FFH-Gebieten durch die Verbände zu vermeiden?

Herr Minister Sander, bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Meyer, wir haben mit den Verbänden gesprochen, aber wir können erst dann in intensive Gespräche eintreten, wenn wir uns nach den bilateralen Gesprächen darüber klar geworden sind, welche Gebiete wir melden werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden wir dann mit allen Betroffenen - mit den Grundeigentümern, mit den Kommunen, mit der Wirtschaft; auch die Umweltverbände gehören dazu - das Gespräch führen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Janßen zu seiner ersten Zusatzfrage!

Herr Minister, bislang liegen laut Angaben des MU keine Vorschläge vor, weder für die konkreten Gebiete, die nachgemeldet werden sollen, noch für eine Gebietskulisse. Dennoch erwartet die Landesregierung eine Zustimmung der EU zu ihrem Vor

gehen. Warum sollte die EU-Kommission nach Auffassung der Landesregierung einen solchen Blankoscheck ausstellen, obwohl sie in ihrem Mahnschreiben die Defizite sehr konkret benannt hat?

(Jörg Bode [FDP]: Weil der Minister so ein netter Kerl ist!)

Vielen Dank. - Herr Minister Sander, bitte!