Wir wollen erreichen, dass die Sanierung in den nächsten zehn Jahren durchgeführt wird. Wie es in der Beschlussempfehlung steht, sollen vor allen Dingen die örtlichen Handwerksbetriebe, natürlich in Verbindung mit den Kommunen und den Hausbesitzern, die Informationen sammeln und die Bleirohre in dieser Zeit beseitigen. Auf Landesebene bilden wir eine Arbeitsgemeinschaft Bleisanierung, und die Öffentlichkeit wird natürlich über die Notwendigkeit informiert werden. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben spielt selbstverständlich das Landesgesundheitsamt eine wichtige Rolle. Diese
Maßnahmen sind einvernehmlich im Ausschuss besprochen und verabschiedet worden. Da sind wir auf einem guten Weg. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Sicherung der Trinkwasserqualität in Niedersachsen, dem Lebensmittel Nr. 1, ist es dringend notwendig, die noch vorhandenen Bleiwasserleitungen auszutauschen. Es gibt keine ganz konkreten Zahlen hinsichtlich der noch vorhandenen Bleiwasserleitungen. Schätzungen gehen von ca. 10 % aus. Wie die Ministerin aber schon sagte, ist es regional sehr unterschiedlich und hängt auch von der Bausubstanz ab. Vor allem in Gebieten mit hohen Altgebäudeanteilen ist davon auszugehen, dass mindestens in der Hälfte der Altbauten noch Bleirohre als Wasserleitungsrohre installiert sind.
Niedersachsens Ärzte fordern seit langem ein Verbot von Bleirohren im Trinkwassernetz. Selbst geringe Bleibelastungen machen - wie es der Kollege Dr. Winn eben ausgeführt hat - krank. Es besteht nachgewiesenermaßen ein Zusammenhang zwischen dem Blutbleispiegel und bestimmten Erkrankungen. Bleibelastungen, insbesondere die möglichen Langzeitwirkungen, führen zu neurologischen Störungen, d. h. Hirnentwicklungsstörungen. Für Kinder und Schwangere bedeutet Blei im Trinkwasser ein besonders hohes Risiko. Aus diesem Grunde ist es dringend notwendig, dass die Trinkwasserverordnung sowie die EU-Trinkwasserrichtlinie, die ab 2013 in Kraft tritt, so schnell wie möglich von uns allen umgesetzt werden - je schneller, desto besser für die Menschen in Niedersachsen.
Doch damit sind, wie gesagt, auch Kosten verbunden, die insbesondere auf Hauseigentümer zukommen. Um die Sanierung von Altgebäuden mit Bleileitungsrohren voranzutreiben, gibt es vonseiten des Bundesumweltministeriums Fördermöglichkeiten, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau mitfinanziert werden. Ich meine, das ist für
Meine Damen und Herren, die Hauptarbeit liegt aber in der Information der Bürgerinnen und Bürger. Das Landesgesundheitsamt erarbeitet zurzeit Info-Materialien für Hausbesitzer und bereitet eine breite Kampagne vor. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte müssen sich jetzt dieses Themas annehmen. Jetzt stehen alle Kommunalpolitiker in der Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass das Thema öffentlich diskutiert wird. Dafür ist es notwendig, dass die Verwaltung vor Ort Daten darüber vorlegt, wie viele Trinkwasserrohre aus Blei sich noch in öffentlichen Gebäuden - ich meine damit Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude - und privaten Häusern befinden. Auf dieser Grundlage muss ein Sanierungsbedarf festgestellt und umgehend abgebaut werden. Wir alle müssen öffentlich sachgerecht für die notwendige Bleisanierung werben und sie vor Ort vorantreiben. Dazu möchte ich Sie alle auffordern. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben es ja schon gehört, bei dem Thema „Bleisanierung“ besteht große Einigkeit zwischen den Fraktionen. Ich hatte mir so einen schönen Anfang ausgedacht, und Herr Winn hat ihn mir „geklaut“. Ich wollte nämlich anfangen: Wir sind im Wahljahr für Europa. Die Europahymne ist von Beethoven, und Beethoven – so sagt man - ist mit an Blei gestorben. Das hatten wir jetzt schon; ich habe es aber trotzdem noch einmal erwähnt, weil ich ein großer Musikfan bin.
Was ist Fakt? - Die Weltgesundheitsorganisation hat schon 1993 als Richtwert 10 Mikrogramm pro Liter Bleigehalt im Trinkwasser festgesetzt. Die EU hat sich als Ziel das Erreichen dieses Richtwertes bis 2013 - also bis in neun Jahren - gesetzt. Seit Dezember 2003 gibt es in der EU den Übergangswert von 25 Mikrogramm pro Liter. Der entscheidende Punkt ist aber, dass das nicht überall eingehalten wird. Das ist natürlich entschieden ein
Fehler. In Österreich hat man z. B. festgestellt, dass bei 5 000 Proben der Bleigehalt in 10 % der Fälle überschritten wurde; also ganz erheblich. Eine Studie in Hamburg hat gezeigt, dass bei den betroffenen Haushalten, die noch Bleirohre haben, durchschnittlich 25 Mikrogramm Blei pro Liter im Wasser enthalten sind.
Schön, danke! - Der Punkt ist der - das ist auch schon gesagt worden -, dass das besonders schädlich für Kinder, Säuglinge und Schwangere ist. Man hat sogar festgestellt, dass bei Säuglingen im Alter von drei bis sechs Monaten - jetzt kommt ein neuer Wert - der tolerierte Wert der Weltgesundheitsorganisation von 18 Mikrogramm pro Tag um 25 % überschritten wird. Das ist natürlich schon ganz schön heftig. Generell hat man festgestellt, dass Kinder und Schwangere besonders betroffen sind. Denn „Blei ersetzt Kalzium in den Knochen, wird bei zu geringer Zufuhr von Kalzium während der Schwangerschaft mobilisiert und erreicht das Ungeborene ungehindert über die Plazenta“. Das habe ich dem Ärzteblatt vom Januar dieses Jahres entnommen. Das heißt, Kinder und Schwangere haben zwei Möglichkeiten, sich dem zu entziehen: Kindern kann Wasser aus gekauften Flaschen gegeben werden, wenn sie Flaschennahrung bekommen. Die Schwangeren müssten auch statt Leitungswasser nur Mineralwasser trinken, was teuer ist. Oder sie könnten das Wasser ablaufen lassen, was die Ministerin auch schon als Möglichkeit genannt hatte.
Voraussetzung ist, dass sie überhaupt wissen, dass ihr Trinkwasser bleibelastet ist. Das wissen sie aber oft nicht. In der Hamburger Studie hat man herausgefunden, dass 75 % der Menschen in den betroffenen Haushalten das nicht wissen und sich oder ihre ungeborenen Kinder unwissentlich schädigen. Das wollen wir natürlich nicht. Daher ist das, was wir jetzt in Niedersachsen machen, genau das Richtige.
Die Ärzteschaft - das wurde schon erwähnt - hat gesagt: Bleirohre verbieten. Haus und Grund fordert alle Hauseigentümer auf, baldmöglichst die Rohre zu ersetzen. Wir haben den Entschließungsantrag eingebracht, der vorsieht, erstens die Altbestände zu ermitteln, zweitens eine AG Bleisa
nierung zu bilden, in der alle Akteure vertreten sind, und drittens Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, damit diesem Missstand ein Ende gesetzt wird. Der Entschließungsantrag ist deswegen zu Recht von uns allen für die Gesundheit der Menschen in Niedersachsen einmütig beschlossen worden.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland - Fairen Wettbewerb und Bedürfnisprüfung vertraglich absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/486 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/603
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, wir können die Beratung relativ kurz machen, weil das Thema in absehbarer Zeit erneut auf die Tagesordnung kommen wird, wenn der Staatsvertrag beraten wird. Wir werden - das sage ich gleich vorweg - die Beschlussempfehlung des Ausschusses aus zwei Gründen ablehnen. Einmal aufgrund der verfahrenstechnischen Fragestellung. Der SPD-Antrag - das können Sie ihm leicht entnehmen - wurde im Oktober gestellt und hatte zum Ziel, dass die Inhalte des Staatsvertrages von den Gremien des Landtages rechtzeitig hätten beraten werden können. Das hat die Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Das kennen wir; das haben wir heute wieder mehrfach erlebt. Die kürzeste Fassung der Argumentation heißt neuerdings: Ende
der Durchsage. Das werden wir bei solchen Diskussionen nicht hinnehmen, zumal die EnqueteKommission der letzten Wahlperiode sehr deutlich gesagt hat, wie mit Staatsverträgen umgegangen werden soll. Wenn die CDU-Fraktion - jetzt unterstützt durch die FDP-Fraktion - verhindern will, dass inhaltliche Diskussionen, auch zu Staatsverträgen, stattfinden, dann haben wir dazu eine Meinung und werden diese auch immer wieder vertreten: So, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, geht es nicht. Deshalb lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab.
Der zweite Grund: Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, wie das Lotteriewesen künftig organisiert werden soll, wird bei dem Gegenstand der Debatte in einem zentralen Punkt betroffen, nämlich bei der Regionalisierung der Erträge aus dem Lotteriewesen. Wir halten es vom Grundsatz her für richtig, dass der Lottoblock insgesamt Sorge dafür tragen muss, dass keine Rosinenpickerei insofern stattfindet, als einige Bundesländer durch besondere Spielformen oder Spielorganisationen - ich mache jetzt keine Reklame für Anbieter - besondere Erträge an sich ziehen und das zum Nachteil der benachbarten Länder Wirkung zeigt. Von daher ist der Ansatz, die Regionalisierung zu regeln, richtig. Wir gehen davon aus, dass das vereinbarte Verfahren durch die entsprechenden Abrechnungsmethoden hinreichend fair ist.
Tatsache ist aber auch - das wird insbesondere klar, wenn man die Veröffentlichungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus diesen Tagen sieht, dass es hier um unglaubliche Summen in Milliardenhöhe geht, ungefähr 5 Milliarden Spielerträge für die öffentlichen Haushalte -, dass es Begehrlichkeiten in der Privatwirtschaft gibt, die immer wieder versucht, in einen in Deutschland ordnungspolitisch vernünftig geregelten Markt einzubrechen. Wir sagen: Lotteriegeschäft darf keine Ware werden, die man im Bereich des Glückspiels frei handelt, und setzen deshalb voraus, dass der Staatsvertrag Sorge dafür trägt, dass öffentlich eine Bedürfnisfeststellung stattfindet, die sicherstellt, dass das Glücksspiel nicht kommerzialisiert wird und dass private Gewinne nicht an die Stelle von Erträgen treten, die in die gesellschaftliche Aufgabenerledigung zurückfließen. Das heißt also unter dem Strich: Nach der Ausschüttung bleiben natürlich Verfahrens- und Bearbeitungskosten. Aber der übrige Ertrag geht mittels Konzessionsabgabe und Steuern zu Recht zurück in die öffentliche Verfügbarkeit.
Ich sage: Wenn wir diese zusätzlichen Millionen in Niedersachsen nicht hätten, dann sähe es im Bereich der Sozialpolitik, dann sähe es im Bereich des Sports schlimm aus, dann sähe es in der Umweltpolitik schlimm aus, und dann sähe es in der Frauenpolitik schlimm aus. Deshalb sind wir sehr dafür, dass wir uns in der Fortsetzung der Auseinandersetzung die Inhalte des Staatsvertrages sehr genau darauf angucken, ob die Kriterien, die wir aufgestellt haben, tatsächlich eingehalten werden. Dabei wissen wir ganz genau, dass wir an dem Staatsvertrag, den wir jetzt zusammen mit dem Zustimmungsgesetz auf dem Tisch liegen haben, grundsätzlich nichts mehr ändern können.
Deshalb unsere herzliche Bitte, wenigstens in den Debatten klar zum Ausdruck zu bringen, dass sich der Landtag über die Prinzipien, nach denen Glücksspiel in Deutschland zu organisieren ist, und auch darüber einig ist, dass ein Einbruch in die bewährten Strukturen, die wir über Jahrzehnte hinweg aufgebaut haben, verhindert werden muss. Genauso stehen wir dafür gerade, dass Glücksspiel nicht zur Ware verkommt und nicht über Einzelhandelsketten und andere Anbieter parallel zum staatlich konzessionierten Glücksspiel auf den Markt drängt.
In diesem Sinne fasse ich noch einmal zusammen: Wir lehnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, weil die Regierungsmehrheit verhindert hat, dass in der Sache über den Staatsvertrag geredet werden konnte. Wir lehnen die Beschlussempfehlung außerdem deshalb ab, weil die von mir soeben erwähnten Kriterien nicht diskutiert werden konnten mit dem Ziel, die FDP- und die CDUFraktion zu inhaltlichen Aussagen zu bewegen. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Aller, in einem Punkt muss ich Ihnen Recht geben: Wir können uns kurz fassen. - Ich möchte jetzt noch einen drauf setzen. Wir müssten
heute eigentlich gar nicht hier stehen und über Ihren Antrag sprechen; denn Sie haben diesen Antrag gestellt, als der Staatsvertrag schon - sage ich einmal - in der Mündung war und uns jetzt auch vorliegt.
In der Sache: Mit dem uns vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland werden die Rechtsrahmen und die praktische Durchführung von Lotterien in wesentlichen Fragen neu geregelt und festgeschrieben. Außerdem werden mit ihm länderübergreifende einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen. Es ist, meine Damen und Herren, sicherlich unzweifelhaft die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele soll präventiv verhindert werden. Auch der Vorrang des Staates beim Angebot von Glücksspielen wird mit diesem Staatsvertrag festgeschrieben. In Niedersachsen nimmt die ordnungspolitische Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots bekanntlich das Unternehmen TotoLotto Niedersachsen GmbH wahr.
Kernpunkt des uns vorliegenden Staatsvertrages sind seine abschließenden und in den Bundesländern einheitlich anzuwendenden Vorschriften über die Zulassung von Lotterien, die nicht von den Unternehmen des Deutschen Toto- und Lottoblocks angeboten werden. Darüber hinaus ist an die Stelle des unbestimmten Gesetzesbegriffes „hinreichendes öffentliches Interesse“ als Zulassungsvoraussetzung für neue Lotterien im neuen Gesetz eine Reihe näher bestimmter Anforderungen an die Zulassung und Durchführung von Lotterien getreten. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist es unabdingbar, dass der Staat bei Angeboten des Glücksspiels den Vorrang hat, sodass damit auch weiterhin Einnahmen aus dem Lotteriewesen in seine Kasse fließen, dass die Regelungskompetenz im Einzelnen auch zukünftig bei den Ländern liegt und dass schließlich keine ordnungsrechtlichen Dämme brechen, die zu einer Öffnung des Lotteriemarktes führen und damit gewinnmaximierenden Unternehmungen den Zugang zum Lotteriemarkt verschaffen.
- Danke, Herr Heineking. - In dem mir vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages sind alle diese Punkte ausreichend gewürdigt und berücksichtigt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von daher stellt sich die Frage, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, diesen Entschließungsantrag überhaupt eingebracht haben. Schon zum Zeitpunkt der Antragstellung war bekannt, dass ein entsprechender Staatsvertrag auf Länderebene verhandelt wird. Scheinbar waren Ihnen die Themen ausgegangen, oder Sie wollten nur einmal vorauseilend gackern, bevor das Ei - der Staatsvertrag - gelegt worden ist.
- Ein bisschen Polemik wollte ich schon hereinbringen. - Wir von der CDU-Fraktion verlassen uns auf die gute und sorgfältige Arbeit der Staatskanzlei und werden den uns vorliegenden Gesetzentwurf mit Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beraten und beschließen.
Deshalb ist es folgerichtig, dass wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Ihren Antrag abzulehnen, zustimmen werden. - Ich danke Ihnen.