Finden Sie es in einem solchen Konzept stringent, wenn man erst neue Ämter schafft - ich rede von den Regierungsbüros -, und dann krampfhaft überlegt, welche Aufgaben sie übernehmen sollen?
Es sind es keine neuen Ämter, sondern wahrscheinlich Teilreferate des Innenministeriums, und insofern geht es um die Vertretung der Landesregierung direkt in der Region. Es gibt klare Vorgaben für die Aufgaben. Das habe ich schon einmal gesagt. Wenn es um die Koordinierung von Metropolregionen etc. geht, haben die Kommunen darum gebeten, dass wir interkommunale Zusammenarbeit moderieren. Im Moment wird im Detail noch erarbeitet - im Feinkonzept zusammen mit der Wirtschaft -, wie das Regionalmanagement erfolgen soll. Dieses Feinkonzept wird in einer Woche vorliegen.
Die Grundstruktur ist von Anfang an klar gewesen. Das Feinkonzept, auf das Sie natürlich Anspruch haben, werden Sie in Kürze vorgestellt bekommen.
Da der Finanzminister an dieser Stelle nicht herbeizubringen ist, müssen Sie schon selbst antworten, Herr Minister.
Ich hatte gefragt, ob Sie mit Einstellungsstopp auch Wiederbesetzungssperre und Berufungsverbot für Hochschulen im Falle von Hochschulpersonal gemeint haben. Ich wiederhole die Frage: Meinen Sie mit Einstellungsstopp das Signal „Es kommt niemand mehr von außen in den Öffentlichen Dienst in Niedersachsen“? Ich frage Sie noch einmal: Ist die Konsequenz daraus, dass Sie die Ausbildung beispielsweise von Steuerpersonal sofort einstellen, weil Sie sonst zur Übernahme verpflichtet wären?
Wir haben einen Einstellungsstopp und keine Wiederbesetzungssperre. Professorenberufungen sind ausgenommen - das ist klar. Genaue Zahlen zur Steuerverwaltung kann ich Ihnen nicht nennen. Ich hatte Ihnen eben gesagt, dass das gerade ermittelt wird und dass ich Ihnen das dann darstellen werde. Ich bitte einfach um Verständnis, dass ich als Innenminister nicht sofort die Zahl parat habe. Ich werde sie gleich bekommen und sie Ihnen dann sagen.
Herr Minister, habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass diese zwölf Stellen für Brand- und Katastrophenschutz, die pro Bezirksregierung anfallen - das wären dann insgesamt 48 Stellen für das ganze Land -, eine finanziell zu vernachlässigende Größe sind?
Darauf habe ich ausführlich geantwortet, dass das im Verhältnis zu insgesamt 6 743 Stellen, die wir dort in Abgang bringen wollen, wirklich nicht die entscheidende Frage ist. Trotzdem ist dies ein ganz wichtiger Bereich. Aber auch hier wird es weder eine Einsparung noch Kostenausdehnungen geben. Deshalb ist es kostenneutral und insofern bei der Betrachtung nicht entscheidend.
Ich frage die Landesregierung aufgrund der Aussagen von Minister Schünemann in seiner gestrigen Regierungserklärung, wonach die Landeshauptstadt Hannover nicht etwa Gewinner dieser Verwaltungsreform sein solle, sondern - so wörtlich - im Gegenteil, wie groß denn nach den derzeitigen Planungen der tatsächliche Arbeitsplatzverlust durch Arbeitskräfteabbau ist, wie viele Wegzüge und Umzüge von Ministerien und Ministeriumsteilen und anderen Landeseinrichtungen für die Landeshauptstadt Hannover bisher geplant sind und ob der Minister gedenkt, das dann wegen der überproportional geschwundenen Steuerkraft im Finanzausgleich zu berücksichtigen.
Insgesamt werden, wie gesagt, 6 743 Stellen gestrichen. Das bedeutet, dass an allen Standorten Stellen reduziert werden, so auch in Hannover; das
ist überhaupt keine Frage. Es gibt auch Verlagerungen von Hannover weg: So wird das Regierungsbüro nicht in Hannover, sondern in Nienburg sein. Es gibt aber auch Verstärkungen in Hannover - das darf man nicht vergessen -: Zum einen hat die NBank ihren Hauptsitz in Hannover - und an den anderen Standorten Filialen -, zum anderen ist die LTS, die Landestreuhandstelle, gestärkt worden. Insofern kann man nicht sagen, dass Hannover insgesamt der Verlierer der Verwaltungsreform ist. Aber wir haben auch ganz bewusst gesagt, dass wir, wenn wir verwaltungsmäßig etwas Neues aufbauen, die Regionen im Auge haben, gerade Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg.
Insofern können wir Ihnen zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen, dass an dem Standort Hannover 300, 450 oder 500 Stellen wegfallen. Das werden wir Ihnen aber in Kürze exakt darstellen können.
Frau Präsidentin! Ich beantworte die Anfrage des Kollegen Aller wie folgt: Der Einstellungsstopp gilt generell, mit einigen Ausnahmen; das ist Ihnen bekannt. Inzwischen habe ich ihn insofern erweitert, dass er auch für die Übernahme von Anwärtern gilt, und zwar aus folgendem Grunde: Da wir eine Verwaltungsreform machen, bei der wir eine erhebliche Anzahl von Stellen in Wegfall bringen, wäre es unklug, ohne vorherige Prüfung - von jedem Einstellungsstopp gibt es natürlich Ausnahmen - Anwärter auf Stellen zu übernehmen, die anschließend infolge der Verwaltungsreform wegfallen sollen. Deshalb gilt für die natürlich das gleiche Verfahren.
Für die Steuerverwaltung habe ich in allen Personalversammlungen - an solchen haben Sie, Herr Aller, ja auch teilgenommen; zumindest in Burgdorf - mitgeteilt, dass wir aufgrund unseres Personalkostenbudgets entschieden haben - und das ist die schwerste Entscheidung, die ich bisher in meinem Ministeramt habe fällen müssen -, 75 % der Anwärter zu übernehmen. Das heißt, dass 25 % eventuell nicht übernommen werden. Das ist eine schwierige Entscheidung, die ich aber in jeder Per
sonalversammlung - Sie waren in Burgdorf ja auch anwesend - damit begründet habe, dass wir einen katastrophalen Haushalt haben.
Um diesen Stellenabbau möglichst schnell zu bewerkstelligen, haben wir darüber hinaus den Verwaltungen, die abgeschafft werden sollen bzw. bei denen Stellen gestrichen werden sollen, das Angebot gemacht, dass wir jungen Inspektoren und Oberinspektoren bzw. Inspektorinnen und Oberinspektorinnen - das Gleiche gilt für den vergleichbaren Bereich des mittleren Dienstes - anbieten, zu uns in die Steuerverwaltung zu kommen - anstelle von Anwärtern -, wo wir sie zusätzlich steuerfachlich ausbilden und wo wir sie dann auch einsetzen, wenn sie die zusätzliche Ausbildung haben. Das ist für beide Seiten ein Gewinn: Sie können in eine Verwaltung gehen, wo sie eine Zukunft, wo sie eine berufliche Perspektive haben. Wir sparen in dem Moment die Anwärterbezüge und können schneller ausbilden, weil sie bereits in Staatsrecht, Rechtskunde und in den anderen allgemeinen Fächern ausgebildet sind. Das ist auch nichts Ungewöhnliches, denn bei den Juristinnen und Juristen, die wir bei uns einstellen, machen wir es auch so, dass sie eine zusätzliche steuerfachliche Ausbildung erhalten.
Außerdem prüfen im Moment auf meine Bitte hin die Justizministerin und der Innenminister, ob es nicht entsprechend möglich ist, Inspektoren und Oberinspektoren zu Polizeibeamten umzuschulen; denn das ist im Prinzip die gleiche Laufbahn. Wie ich einmal flapsig gesagt habe: Wenn sie beim Behördenmarathon dem SEK weglaufen, dann werden sie vielleicht auch gute Polizisten werden.
Ich frage die Landesregierung, ob es möglich ist, zu dem Bereich genereller Einstellungsstopp eine schriftliche Vorlage zu bekommen. Alles das, was bislang gesagt worden ist, zeigt: Mit jeder neuen Frage zu diesem Thema gibt es weitere neue Antworten.
Inzwischen ist von der Polizei, von einem speziellen Einstellungskorridor, von Chefentscheidungen, von der Ausbildung von Anwärtern - wie eben vom Finanzminister gehört -, von Lehrern und von Professoren die Rede.
Noch einmal meine Frage - ich hatte sie vorangestellt; wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie das bemerkt -: Ist es möglich, dass uns die Landesregierung eine schriftliche Antwort dazu vorlegt, wie eingestellt werden soll?
Dieses wird am Freitag auf eine Anfrage des Kollegen Wenzel schriftlich vorgelegt: welche Ausnahmen es bisher vom Einstellungsstopp gegeben hat, wie viel Ausnahmen bewilligt worden sind und was das Ganze gekostet hat. Ansonsten ist der Haushaltsführungserlass veröffentlicht. Sie können ihn nachlesen. Aber wir werden ihn Ihnen gerne noch einmal zusammenstellen und Ihnen übersenden, und dem können Sie das dann alles entnehmen.
b) Schulpolitik gegen den Willen der Eltern? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1116
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Offenkundig wollen die Eltern in Niedersachsen andere Schulen für ihre Kinder, als die Landesregierung ihnen zugesteht: Zum kommenden Schuljahr
wurden 5 927 Kinder für die Integrierten Gesamtschulen angemeldet. Davon mussten 1 820 Kinder wegen Platzmangels abgelehnt werden. Das sind 39 % der angemeldeten Kinder. An den Hauptschulen sind hingegen so wenige Kinder angemeldet worden, dass an etlichen Standorten die Weiterexistenz dieser Schulform infrage stehen wird. Nachdem sich ein großer Teil der Eltern offenkundig nicht an die Schullaufbahnempfehlungen gehalten hat, wurde der Kultusminister in der Neuen Presse mit der Äußerung zitiert, der Elternwille sei kein Tabu.
Verschiedenen Untersuchungen zufolge wünscht sich ein großer Teil der Eltern, dass die Schulen ihrer Kinder Ganztagsschulen sein sollen. Auch diesem Wunsch wird die Landesregierung bei der von ihr praktizierten Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm für Zukunft, Bildung und Betreuung nicht ausreichend gerecht.
1. In welcher Weise will die Landesregierung künftig dem Willen derjenigen Eltern entsprechen, die möchten, dass ihr Kind an einer Gesamtschule unterrichtet wird?
2. Ist die Landesregierung bereit, eindeutig zu garantieren, dass der Elternwille beim Übergang von der Grundschule auf eine Schule des gegliederten Schulwesens maßgeblich bleibt?