Herr Minister, Sie haben im Zusammenhang mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung von unterschiedlichen Dingen gesprochen. Sie haben diesen Begriff mehrfach verwendet. Können Sie uns deutlich machen, was er an dieser Stelle bedeutet?
Herr Kollege Voigtländer, es ist eigentlich ganz klar. Ich habe schon ein paar Mal versucht, das darzustellen.
Im Moment sind die Dinge freiwillig, die da drinstehen. Die sind bei uns freiwillig. Wenn jemand Dinge bringt, die darüber hinausgehen, dann kann man sie ihm entgelten. In dem Moment, in dem sie im Bundeswaldgesetz stehen, ist die Entgeltung dieser Sonderleistungen nicht mehr möglich, weil sie im Gesetz stehen. Das ist der große Unterschied. Wir setzen im Niedersächsischen Waldgesetz darauf, dass man diese Dinge, die für die - ich formuliere das einmal so - Wohlfahrtswirkung des Waldes da sind, miteinander macht und nicht vonseiten des Gesetzgebers etwas einfordert und dies einseitig erschwert. Ich sage ganz klar: Die Ökonomie, die für den Waldbesitzer ganz vorne steht,
fällt mit der Pflicht, dies zu tun, in ein tiefes Loch, weil Gelder, die sonst zur Verfügung gestanden hätten, nicht mehr gezahlt werden dürfen, da es um gesetzlich eingeforderte Leistungen geht, die nicht extra entgolten werden dürfen.
Ich komme noch einmal auf die Sonderleistungen zurück und habe die Frage, ob zu den Sonderleistungen, die Sie vorhin angesprochen haben, zukünftig auch die Unterhaltung von Wanderwegen, die nicht für die Holzabfuhr genutzt werden, gehört und ob die Bezahlung dieser Unterhaltung zukünftig den Gemeinden obliegt.
Der Wald ist grundsätzlich für alle offen. Das heißt aber auch, man hat sich an gewisse Gepflogenheiten zu halten, die nach meinem Dafürhalten als selbstverständlich gelten, nämlich dass man sich nur auf den Wegen bewegt, die für diese Dinge gewidmet sind. Für diese gewidmeten Wege werden wir auch künftig in der Pflicht, die man als Waldbesitzer hat, bleiben, sie weiterhin auf eigene Kosten in Schuss zu halten. Wir werden auch unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihr Genüge tun.
Sie alle wissen, dass das alles in einem normalen Ablauf kein Problem ist. Wir hatten ja einen schweren Unfall in Niedersachsen, nach dem jemand seine Zukunft querschnittsgelähmt - ich will das so hart sagen - fristen muss, weil er zu Schaden gekommen ist. Wegen der Gefahr, dass es auf den Wegen, die wir unterhalten und die wir in einem sicheren Zustand halten, zu Unfällen kommen kann, liegt uns schon daran, die für die Öffentlich
keit gewidmeten Wege in einem entsprechenden Zustand zu halten, sodass wir hinterher nicht in Haftung genommen werden können, wenn es zu schweren Unfällen kommt.
Ich frage die Landesregierung, ob es nicht im Sinne einer wirtschaftlichen und auch einer im Sinne des Waldgesetzes ökologischen Handhabung ist, wenn sich Gemeinden zusammentun und auf bereits vorhandenen Wegen entsprechende Mountainbiketouren ausschildern, um damit ein geordnetes Mountainbiking anzubieten bzw. eine touristische Attraktivität an einem Standort herzustellen, anstatt dass das freie Mountainbiking, Herr Minister Ehlen, in die Fläche gedrückt wird, wo es unkontrolliert und zulasten des Waldes stattfindet und zu Schäden führt, aber mautfrei.
Herr Kollege Hagenah, wir haben nichts dagegen, wenn sich die Gemeinden daran beteiligen und auf normalen gewidmeten Wegen das machen wollen. Wir können auch noch gute Ratschläge dazu geben, wie man zueinander kommt. Da machen wir mit. Aber auch für die Gemeinden kostet das Geld. Das muss man wissen. Ich traue Ihnen zu, dass Sie wissen, was Mountainbiking ist. Dabei fährt man eben nicht auf den normalen Wegen, sondern da geht es querbeet.
Das sind Dinge, die man ein bisschen auseinander halten muss. Die Tourenradfahrer, wie wir beide, fahren da, wo Sie meinen. Die Mountainbiker fahren querbeet und wollen eben nicht auf den normalen Straßen fahren.
Obhut lägen, dann würden auch den Gemeinden hier Kosten entstehen. Für diese Kosten, die dort entstehen, wo wir die Leistung erbringen, sollen sie das Entgelt bezahlen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass wir den Eindruck haben, dass sich die finanzielle Abzocke der Forstverwaltung eben nicht nur auf Verwaltungsgebühren bezieht, sondern eben durchaus auch ein Gestattungsentgelt für die Nutzung selbst beinhaltet, frage ich Sie: Mit welchem zusätzlichen Aufwand rechtfertigen Sie denn eine - ich nenne es einmal - Wegemaut von 50 Cent pro Kilometer für einen Gespannfahrer, die Sie bei einem Gespannfahrer erhoben haben?
Ich sage Ihnen ganz klar: Es kann nicht sein, dass Sie uns das unterstellen. Dagegen verwahre ich mich zum einen für mich selbst und zum anderen auch für unser Haus.
hat. - Ich kann mir vorstellen, was Sie sich eben vorgestellt haben. - Wenn jemand privat durchfährt und die Strecke für Gespanne zugelassen ist, bezahlt er nichts.
- Herr Kollege Klein, es nützt auch nichts, wenn Sie hier Dinge völlig aus dem Zusammenhang ziehen und polemisch darstellen.
Wer privat durchfährt, bezahlt nichts. Wer Gäste auf seinem Gespann im Wald spazieren fährt und dafür Geld kassiert, der bezahlt. Das ist meiner Meinung nach recht und billig.
Herr Minister Ehlen, ich habe noch eine Frage zur Höhe des Verwaltungsaufwandes für diese Abzocke im Wald. Ich möchte gerne wissen: Wie hoch sind die Kosten für die Erhebung der verschiedenen Gebühren, die Sie hier eingeführt haben, und wie viele Erlasse gibt es, auf denen die Gebühren basieren?
Herr Kollege Wenzel, ich verwahre mich noch einmal gegen den Begriff „Abzocke“. Das ist es nicht. Das ist eine Sache, die schon über viele Jahre hinweg läuft. Es sind keine extra Verwaltungsgebühren. Das wird im laufenden Forstbetrieb mit eingerechnet und abgerechnet. Das ist auch schon in der Vergangenheit so gewesen. Es läuft schon seit vielen Jahren so. Neue Gebühren und neuen Verwaltungsaufwand wird es dort nicht geben. Das ist normaler Verwaltungsaufwand, und es wird auch nicht zu neuen Kosten führen.
Herr Minister, wie verträgt sich die erkennbare Tendenz zum Belassen von Holz im Wald aus „ökologischen Gründen“ mit unseren Bestrebungen zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe, d. h. auch zur energetischen Verwertung von Holz?
Herr Kollege Oesterhelweg, inwieweit man auf der Ebene nachwachsender Rohstoffe/regenerative Energien Holz nutzt, das zurzeit vielfach im Wald liegen bleibt, ist auf der einen Seite eine wirtschaftliche Frage. Es muss sich bei den heutigen Preisen auch lohnen, dieses Holz zu bergen und mit der entsprechenden Logistik zu den Orten zu transportieren, an denen es verwertet wird.
Auf der anderen Seite meinen wir, dass gerade mit dem Alt- und mit dem Totholz die ökologische Vielfalt der Wälder gefördert wird. Ich glaube, dass dies unbedingt mit in die Waagschale geworfen werden muss. Ich meine, dass das gerade in Bezug auf den Privatwald ebenso gesehen wird und dass wir das allesamt mittragen. Wer die niedersächsischen Wälder vor Augen hat, der weiß, dass man dort keinen Unterschied zwischen Privatwald und Staatswald sehen kann. Diese ökologische Richtung, diese ökologische Ebene wird gemeinsam gefahren. Wir sollten uns darauf verlassen, dass das auch zukünftig so sein wird.
Ob man bei steigenden Holzpreisen gewisse Sortimente, die vielleicht auch in die energetische Verwertung eingebracht werden können, nutzen kann, muss sich zeigen. Aber ich meine, dass wir im Moment ein sehr ausgewogenes System haben.